Montag, 14. Mai 2012, RLS, 19:00 Uhr: Was im Wasser-Aussschuss passiert – und was nicht

Montag, 14. Mai 2012, 19:00 Uhr
Stadtgespräche
Was im Wasser-Aussschuss passiert – und was nicht
Es berichten und diskutieren die Mitglieder des Sonderauschusses:
Gerwald Claus Brunner (Piratenfraktion Berlin)
Dr. Klaus Lederer (Linksfraktion im Abgeordnetenhaus Berlin)
Moderation: Wenke Christoph
Eine Veranstaltung in Kooperation mit Rosa-Luxemburg-Stiftung, Gesellschaftsanalyse und politische Bildung e.V.
Kosten: 1,50 Euro
Ort: RLS, Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin

Sonderausschuss 11.5.: Das Bundeskartellamt und die Berliner Wassertarife – Alles andere als wasserdicht!

Das Bundeskartellamt und die Berliner Wassertarife:
Alles andere als wasserdicht!
Sonderausschuss zur Prüfung der Wasserverträge hört Bundeskartellamt an

Berlin, 10.5.2012 An diesem Freitag (11. Mai) trifft sich der Sonderausschuss zu seiner siebten Sitzung. Dieses Mal geht es um das Bundeskartellamt. Eingeladen sind die Mitarbeiter des Bundeskartellamts Dr. Felix Engelsing und Frau Annette Bangard.
Die Presse berichtete ausgiebig, dass das Bundeskartellamt die Berliner Wasserbetriebe wegen zu hoher Trinkwasserpreise mehrmals abgemahnt hat und jetzt eine Preissenkungsverfügung folgen wird. Die Berliner Wasserbetriebe und ihre privaten Anteilseigner bezweifeln, dass das Bundeskartellamt zuständig ist: Die Wassertarife seien hier durch den Gesetzgeber festgelegt und somit demokratisch legitimiert. Außerdem seien die Wasserbetriebe eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Die bisherigen Preiskontrollen von Landeskartellämtern umfassten lediglich Wasserversorger mit einer privatrechtlichen Organisationsform. Andere kleinere bürger- und zivilgesellschaftliche Organisationen bzw. Gruppen befürchten, dass durch eine kartellrechtliche Regulierung in Berlin ein Präzedenzfall geschaffen werde, durch den die Autonomie der Kommunen unterspült wird.

Dass sich jetzt auch der Sonderausschuss zur Prüfung der Teilprivatisierungsverträge mit dem Streit um die in Aussicht gestellte Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts beschäftigt, verwundert in mehrfacher Hinsicht:

1. Die Entscheidungsgrundlage des Bundeskartellamt umfasst nicht die Prüfung der Teilprivatisierungsverträge, sondern basiert auf einem aufgeschlüsselten Preisvergleich, in dem die Kostenstellen anderer öffentlicher Wasserversorger miteinander verglichen werden. Die Bestandteile des Vertrages sind nicht Gegenstand kartellrechtlicher Regulierung.

2. Selbst unter der (strittigen) Annahme, dass die Preissenkungsverfügung rechtskräftig sein sollte, so darf nicht in Vergessenheit geraten, dass auch die Abwassertarife nicht Gegenstand kartellrechtlicher Regulierung sind.

3. Eine Preissenkungsverfügung hätte zwar unmittelbar eine Senkung der Trinkwassertarife für die Berliner Verbraucher zur Folge. Die (sympathische und zu unterstützende) Annahme, dass eine Preissenkungsverfügung durch eine geringere Gewinnausschüttung zu Lasten der privaten Anteilseigner und des Landes Berlin „sozialverträglich“ realisiert werden könnte, verkennt die Realitäten kapitalistischer Verwertungslogik. Bereits die jetzige 0-Runde (keine Erhöhung der Wassertarife in diesem Geschäftsjahr) hat beispielsweise dazu geführt, dass zu Lasten der Beschäftigten die Ausgaben für Fortbildung und Qualifizierung erheblich gekürzt worden sind und auch weniger Aufträge an Drittfirmen vergeben worden sind. Auch sollte nicht die Bedeutung unterschätzt werden, dass die kaufmännische und technische Leitung der Wasserbetriebe in den Händen der privaten Anteilseigner liegt und diese auf die Wahrung ihrer ökonomischen Interessen achten werden. Eine Preissenkungsverfügung wird jedoch nicht nur den Druck auf die Beschäftigten erhöhen, sondern voraussichtlich auch die Einnahmesituation des Landes Berlin verschlechtern. Auf diesen Sachverhalt hatte der Kartellrechtler Prof. Keßler während der sechsten Sitzung des Sonderausschusses bereits hingewiesen. Die Gewinngarantien werden durch eine Preissenkungsverfügung nicht berührt (s. 4)!

4. Höchst strittig ist die Frage, ob im Fall einer rechtskräftigen Preissenkungsverfügung die vertraglich zugesicherte Gewinnausfallgarantie greift und das Land Berlin gegenüber den privaten Anteilseignern für die durch die Preissenkungsverfügung entgangene Gewinnausschüttung haftet. Der ehemalige Wirtschaftssenator Harald Wolf, der mitten im laufenden Volksbegehren das Bundeskartellamt eingeschaltet hat, richtet seine Hoffnung auf Vertragsklauseln, die er bezeichnenderweise nicht benennt.

Auch ist das Bundeskartellamt nicht von sich aus tätig geworden, sondern durch den zuständigen Wirtschaftssenator eingeschaltet bzw. aktiviert worden. Von Seiten der privaten Anteilseigner dürften diese kontextuellen Voraussetzungen für das Einschreiten der Bundesbehörde völlig zurecht ins Feld geführt werden, um im Rahmen einer schiedsgerichtlichen Klärung die Anwendung der Vertragsklausel zu relativieren bzw. die investorenfreundlichen Vertragsanpassungen „einvernehmlich“ durchzuführen. Doch es kommt noch schlimmer: Denn aufgrund des unterdessen eingetretenen Regierungswechsels kann Wolf nicht einmal veranlassen, dass seine Rechtsmeinung in dem Schiedsverfahren offensiv vertreten wird.

Ob der Sonderausschuss diese Gemengelage herausstellen wird? Für die Sicherung von Erkenntnisgewinnen wäre es hilfreich gewesen, wenn der Sonderausschuss die Vertreter des Bundeskartellamts VOR dem Auftritt des ausgewiesenen Kartellrechtlers Prof. Keßler, u.a. Vorstandsvorsitzender der Verbraucherzentrale Berlin, wie dem Vorstandsvorsitzenden der BerlinWasser Holding AG, Herrn Bruckmann, der zugleich als Finanzvorstand bei den Berliner Wasserbetrieben die Interessen der privaten Anteilseigner vertritt, eingeladen hätte. Denn dann hätte sowohl Herr Bruckmann die Argumente gegen das Bundeskartellamt aus der Sicht  der privaten Anteilseigner vorbringen können und Prof. Keßler hätte aus kartellrechtlicher Sicht das Pro und Contra dieses Berliner Präzedenzfalles abwägen und auch seine Einschätzung zu den Hoffnungen von Harald Wolf der Öffentlichkeit vermitteln können. Auf jeden Fall hätte Prof. Keßler herausstellen können, dass es sich bei der Einschätzung der Auffassung von Harald Wolf um eine Rechtsmeinung handelt, der wiederum andere Rechtsauffassungen entgegenstehen. Doch diese Chance einer nachhaltigen Aufklärung wurde leider nicht genutzt.

Durch diese strategische Terminierung ist zu befürchten, dass das Bundeskartellamt nicht nur das letzte Wort hat, sondern dass die Darstellung der Vertreter des Bundeskartellamtes unwidersprochen im Raum stehen bleiben soll. Diese Vorgehensweise würde den Medienhype um das Bundeskartellamt noch einmal zementieren. Die Verbraucher würden dem Irrglauben erliegen, dass es mit einer Senkung der Wasserpreise getan ist, während sie als Steuerzahler zur Kasse gebeten werden und die Gewinne für die privaten Anteilseigner auch weiterhin sprudeln werden. Denn eines liegt nun einmal nicht im Ermessen des Bundeskartellamts: Die vertraglich zugesicherte jährliche Gewinnausschüttung in dreistelliger Millionenhöhe zu unterbinden! Wer sich diesem Ziel verbunden fühlt, der weiß, dass dieses Ziel nur erreicht werden kann, wenn die Teilprivatisierungsverträge gerichtlich angefochten werden. Auch was diesen Punkt betrifft, hat Prof. Keßler sich im Sonderausschuss für eine Organklage der Abgeordneten vor dem Verfassungsgericht ausgesprochen. Höchste Zeit, diesen Gedanken in die Tat umzusetzen. Der Arbeitskreis unabhängiger Juristen hat in einem Leitfaden aufgezeigt, was zu tun ist!

Um der Gefahr eines Missverständnisses vorzubeugen: Unabhängig von der überfälligen Organklage gegen die Teilprivatisierungsverträge wäre es generell zu begrüßen, wenn die Position der Kartellämter sowohl gegenüber der privat- wie öffentlich-rechtlichen Wasserversorgung gestärkt werden würde und auch die Abwassertarife zum Gegenstand kartellrechtlicher Regulierung erhoben werden. Um in diesem Zusammenhang auch die kommunalen Selbstverwaltung zu stärken, bietet sich das Grundwasserentnahmeentgelt als kommunale Domäne nahezu zwangsläufig an: Dessen Höhe sollte auch weiterhin von jeder Kommune eigenständig festgelegt werden. Aus diesem Topf könnten besondere, regionalspezifische Aufgaben wie Maßnahmen zum ökologischen Gewässerschutz oder zum Grundwassermanagement finanziert werden. Wichtig wäre  jedoch, dass die Kommune auch bei der Verwendung dieser Aufgaben die organisierte Zivilgesellschaft auf gleicher Augenhöhe einbindet und am Entscheidungsverfahren frühzeitig beteiligt: Wenn Verbraucherschutzorganisationen, der Bund der Steuerzahler, Vertreter von Umweltinteressen und andere relevante Organisationen sich in das Entscheidungsverfahren frühzeitig einbringen können, wären die Voraussetzungen für faire und akzeptable Wassertarife gegeben.

Thomas Rudek
Verfasser und Urheber des Volksgesetzes zur Offenlegung der Wasserverträge
ThRudek@gmx.de / Tel.: 01578 / 59 261 89

Sabine Finkenthei
Arbeitskreis unabhängiger Juristen
S.Finkenthei@gmx.de / Tel.: 030 / 693 08 42

24. und 25.5. Mai, Berlin: Leitkultur & Leadership mobilisieren gegen „Shitstorm“ und Wutbürger?

Die sozialen Polarisierungen nehmen zu. Die Kluft zwischen Reich und Arm wächst. Führung lässt sich unterdessen längst nicht mehr auf den politischen und wirtschaftlichen Bereich reduzieren. Auch die organisierte Zivilgesellschaft hat sich formiert und nimmt vor allem auf die Medienindustrie und die öffentliche Meinung Einfluss. Die Bürgergesellschaft hingegen muss in der Regel draußen bleiben und wird mit dem Begriff des „Wutbürgers“ ins gesellschaftspolitische Abseits katapultiert. In der Regel wird dem Wutbürger die Kommunikationsfähigkeit und Seriösität abgesprochen, weil er sich nicht an die – von wem auch immer – aufgestellten Regeln des „Political Correctness“ hält, und auch vor sprachlichen Entgleisungen wie Beledigungen NICHT zurückschreckt. Diese Diffamierungen der Wutbürger findet ihre sprachliche Zuspitzung in dem Ausdruck „Shitstorm“. Um sich gegen den angeblichen „Shitstorm“ zu behaupten, schotten sich die kompetenten Saubermänner und -frauen in gewohnt elitärer Weise ab, indem sie ihresgleichen zur 6. Fachtagung Krisenkommunikation einladen. Nach dem Motto, „Wer’s hat, der hats’s“, der ist mit 1060 € dabei.

Gewiss wird in politisch korrekter Tonlage im Quadriga Forum diskutiert, wie unter Wahrung von Wachstumszwängen und Renditegarantien die Ziele neoliberaler Umstruktierung und sozialer Ausgrezung schnell, effizient und sauber erledigt werden können.

Die Wasserbürger wollen in diesem Zusammenhang die Debatte um die Führungskultur beleben und freuen sich in diesem Zusammenhang allen Interessierten nahezulegen, die Möglichkeit eines historischen Rückblicks zu nutzen. Am Dienstag, den 8. Mai, wird anlässlich des Tages der Befreiung auf 3 SAT nicht nur ausführlich über Adolf Eichmann, den Bürokraten des Holocaust, berichtet, sondern auch die deutsche Verfilmung der Wannsee-Konferenz ausgestrahlt. Sehenswert und leider viel zu selten im Fernsehen.

24. + 25. April, InterContinental Berlin: Sarah Wiener bekocht Wasser-Lobby

Wie wenig sich der größte Wasserversorger zur Transparenz verpflichtet fühlt, wurde aus den Reaktionen eines heute in der Berliner Morgenpost erschienen Artikels deutlich. Jens Anker berichtete in dem Artikel „Berlinern drohen noch höhere Wasserpreise“ über Nachzahlungen in Höhe von 74 Millionen Euro. Anker hat interne Unterlagen einsehen können, aus denen hervorgeht, dass in den Jahren 2008 bis 2011 die Wassertarife jährlich zwischen zehn und 27 Millionen Euro zu niedrig kalkuliert waren. Die Wasserbetriebe dementierten sofort, dass eine Preiserhöhung anstehe. Die Existenz dieser Unterlagen wurde nicht dementiert.

Es kann vermutet werden, dass die Berliner Wasserbetriebe aufgrund der aktuellen kartellrechtlichen Prüfung der Trinkwasserpreise wie der europarechtlichen Vorprüfung der Teilprivatisierungsverträge auf Zeit spielen. Diese Annahme erhärtet sich durch die Tatsache, dass die privaten Anteilseigner RWE und VEOLIA die beiden wichtigsten Schlüsselressorts, die kaufmännische und technische Leitung, unter ihrer Verantwortung haben. Umso wichtiger ist es, dass sowohl die EU-Kommission wie das Bundeskartellamt diese vertraulichen Unterlagen in die laufenden Verfahren einbeziehen.

Es ist grotesk, dass die Wasserlobby ihre diesjährige Jahrestagung am 24. und 25. April unter dem Titel „Wege zu mehr Transparenz und Effizienz“ in Berlin veranstaltet. Um die synergetische Effizienz zu erhöhen, halten zeitgleich auch die Dachverbände der Stadtwerke, der Abfallwirtschaft und des Öffentlichen Nahverkehrs ihre Jahrestagungen am gleichen Ort ab.

Während sich die Teilnehmer abends durch die Kochkünste Sarah Wieners kulinarisch verwöhnen lassen, können sie branchenübergreifend weiter fachsimplen und überlegen, wie der Versorgungsauftrag gewinnorientiert zu Lasten der Verbraucher und Steuerzahler optimiert werden kann. Die Bürgergesellschaft wird aufgrund der hohen Teilnahmegebühren (über 2000 Euro) der Veranstaltung nicht beiwohnen können, so dass die Wasser-Experten der organisierten Zivilgesellschaft unter sich bleiben können. Doch wer weiss: Möglicherweise finden sich doch überraschenderweise einige Aktivisten zusammen, um an diesem Abend den Anwesenden „Wasser in den Wein“ einzuschenken.

http://www.abfall-tagung.de
http://www.oepnv-tagung.de http://www.wasser-tagung.de http://www.stadtwerke-expo.de
http://www.wasser-tagung.de/

AUSZUG aus der Veranstaltung:

Wege zu mehr Effizienz und Transparenz

Die topaktuellen Themen dieses Branchentreffs:

  • Wasserpreise: Zankapfel Nummer Eins in der Branche! – Kartellrechtliche Preiskontrolle versus Regulierung?
  • Wie ist Leistungsfähigkeit definier- und nachweisbar?
  • Rekommunalisierung – Strategische Option oder „Flucht“ ins Gebührenrecht?
  • Von Privatisierung bis Kooperation: Gibt es die perfekte Organisationsform für eine zukunftsfähige (Ab-)Wasserwirtschaft?
  • Die Energiewende: Energieeffizienz als großes Ziel, auch für die Wasserwirtschaft!
  • (Ab-)Wasser-Infrastruktur: Aktuelle Herausforderungen und innovative Lösungen
  • Umweltschutz – Pflicht und Kür der Wasserwirtschaft

 

16.4., 20Uhr, Infoveranstaltung im Café Niesen: SOS – Mauerpark

Nach der Stadtentwicklungsausschuss-Sitzung Mitte vom 30.03.2012 steht  nun nächste Woche die BVV-Sitzung am Donnerstag 19.04.ins Haus, auf der die Beschlussvorlage vom 30.03 – die von den BürgerInnen einmütig abgelehnt wird! – beschlossen werden soll. Damit würde der Mauerpark zwar um ca. 3ha vergrößert werden, ca. 7ha aber wären als öffentlicher Freiraum verloren durch Bebauung im Norden und Privatisierung für Gewerbetreibende im Süden.
Wir haben kurzfristig eine Infoveranstaltung am Montag 16.4. zur Beschlusslage organisiert
Mauerpark! Was bedeutet die aktuelle Beschlusslage für uns?

Information und Beratung

Montag 16. April 2012 – 20:00 Uhr

Café Niesen, Schwedter/ Ecke Korsörer Straße


Bitte auch den BVV Termin am Donnerstag, 19.4. nächste Woche vormerken, es ist wichtig, dass wir wieder zahlreich auftreten. Bis dahin freuen wir uns über jeden, der die Online Petition unterzeichnet, Kommentare hinterlässt und die Info weiterverbreitet, vielen Dank!
Beste Grüße

für den Initiativkreis,
Silvia

Mauerpark Stiftung Welt-Bürger-Park

Welt-Bürger-Park e.V.

Oderberger Str 48, 10435 Berlin

VorstandssprecherInnen: Claudia Hering, Silvia Kollitz, Heiner Funken

Presse: Frank Möller 0173 6127224/ Heiner Funken 0176 48258425