19. Juni (Dienstag), 18 Uhr, Berl.Brand.-Akademie der Wissenschaften: Thomas Leif – Mythos Politikberatung. Zwischen Schattenmanagement und Lobby-Einfluss

19. Juni (Dienstag), 18 Uhr, Berl.Brand.-Akademie der Wissenschaften: Thomas Leif – Mythos Politikberatung. Zwischen Schattenmanagement und Lobby-Einfluss

Dr. Thomas Leif (Journalist, Netzwerk Recherche) spricht zu dem Thema „Mythos Politikberatung. Zwischen Schattenmanagement und Lobby-Einfluss“.

Veranstaltungsort:
Akademiegebäude am Gendarmenmarkt, Einstein-Saal,
Jägerstrasse 22/23, 10117 Berlin

„Politikberatung ist heute in der politischen Praxis ein beliebtes Einfallstor für Lobbyismus, so Leif. Zur Durchsetzung von Interessen oder Verhinderung bzw. Abschwächung von Gesetzen und politischen Vorhaben bedienen sich Lobbyisten gezielt der vermeintlich neutralen „Politikberatung.“

Kommentar Wasserbürger: Möglicherweise bietet diese Veranstaltung eine gute Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass die Lobby der Befürworter sogenannter Öffentlich-Privater Patenschaft dabei ist, die Zuständigkeit der Landesrechnungshöfe für die Wirtschaftlichkeitsberechnungen von ÖPP-Projekten auszuschalten. Statt unabhängige Kompetenzen soll durch die Eigenkontrolle alles schön gerechnet werden.

8.6., 12 Uhr, Abgeordnetenhaus Berlin: Gutachterstreit unterstreicht die Notwendigkeit einer gerichtlichen Klärung

Der Tagesspiegel titelt am 5.6. „Gutachten: Wasservertrag ist rechtens Parlamentsdienst sieht keine Klagemöglichkeit“ und die gleiche Tonlage schlägt die Berliner Zeitung an: „Wasserverkauf ist nicht nichtig“. Im Mittelpunkt der Ausführungen steht ein Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentarischen Dienstes, in dem der klägliche Versuch unternommen wird, jene Anfechtungsmöglichkeiten der Teilprivatisierungsverträge zu entkräften, die der Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) in seinem Leitfaden „Nichtigkeit der Berliner Wasserverträge und ihre Geltendmachung“ aufgezeigt hat.

Was an dieser Berichterstattung verwundert ist die einseitige wie unkritische Darstellung. Wäre es in Anbetracht des Volksentscheids nicht angebracht, auch die Ansicht des Arbeitskreises unabhängiger Juristen einzuholen, schon allein um zumindest den Anschein einer ausgewogenen Berichterstattung zu erwecken? Jetzt mögen einige einwenden, dass die Mitwirkenden des AKJ nicht namentlich bekannt seien, und der Arbeitskreis auf seiner Anonymität besteht. Dieses Gerücht entbehrt jeder Grundlage, denn im Leitafden sind Name und Kontaktdaten der Volljuristin Sabine Finkenthei angegeben. Fragen zum Leitfaden wie zum AKJ können an Frau Finkenthei, die den Volksentscheid von Anfang an begleitet hat, gerichtet werden. Auch die Namen zwei weiterer Rechtsanwälte aus dem AKJ sind bekannt: RA Dr. Weimann und RA Sydow haben ihre Bereitschaft erklärt, basierend auf dem Leitfaden für klagebreite Abegordnete KOSTENFREI die Organklage zu erarbeiten! Auch Zweifel an der Kompetenz von Frau Finkenthei entbehren jeglicher Grundlage! Zur Erinnerung: Als nach der ersten Stufe des Volksbegehrens der Senat das Volksbegehren nicht zulassen wollte, hatte Frau Finkenthei die Schrift für den Einspruch beim Verfassungsgerichtshof erarbeitet und diesen mit Prof. Keßler von der Verbraucherzentrale abgestimmt. Das Ergebnis: Alle neun Richter des Verfassungsgerichtshof entschieden einstimmig, dass das Volksbegehren zugelassen werden muss.

Besonders bedauerlich ist, dass die erwähnten Berliner Tageszeitungen ihrer Leserschaft eine wichtige Information vorenthalten: An diesem Freitag tagt erneut der Sonderausschuss des Abgeordnetenhauses um 12 Uhr. Und dieses Mal erhält auch der AKJ, vertreten durch RA Sydow und Frau Finkenthei, die Gelegenkeit zur Vorstellung des Leitfadens. An diesem Tag können sich alle informieren, wie es um die Tragfähigkeit des WPD-Gutachtens bestellt ist. Warum wird auf diesen wichtigen Termin nicht hingewiesen? Auch im Einladungsschreiben des Sonderausschusses mit der Tagesordnung werden die Namen der anzuhörenden Gäste nicht erwähnt. In allen anderen Einladungsschreiben sind die Namen an anzuhörenden Gäste genannt worden. Doch damit nicht genug: Auf der Homepage des Sonderausschusses findet sich unter der Einladung lediglich das WPD-Gutachten, nicht der Leitfaden des AKJ. Dabei gibt es keine Gründe, die Empfehlungen des AKJ mit Geringschätzung zu strafen. Denn auch Prof. Keßler von der Verbraucherzentrale Berlin hatte sich in seinen Ausführungen vor dem Sonderausschuss für eine Organklage als das „naheliegendste“ ausgesprochen und zahlreiche Argumente genannt, die auch im Leitfaden enthalten sind.

Doch ganz unabhängig, wie der Leitfaden des AKJ oder das Gegengutachten des WPD eingeschätzt werden: Es handelt sich um zwei diametral entgegen gesetzte Gutachten. Und was macht man in einem solchen Fall: Man lässt die hierfür zuständigen Instanzen entscheiden! Und das sind die Gerichte, in diesem Fall der Verfassungsgerichtshof Berlin. Denn weder der WPD noch der AKJ noch das Abgeordnetenhaus können entscheiden, welche Rechtsmeinung gültig ist. Das können nur jene neue Richter des Verfassungsgerichtshofs. Darum: Wenn die Abgeordneten Interesse an einer Klärung haben, dann sollten sie das Angebot der Juristen des AKJ nicht zurückweisen, sondern gemeinsam eine Rechtsklärung auf dem Wege der Organklage herbeiführen.

Thomas Rudek
Verfasser und Urheber des Volksgesetzes

 

29. Mai, 19.00 Uhr, Nach dem Volksentscheid – Was hat die Offenlegung der Geheimverträge gebracht? in: “Wilma 163” – Wilmersdorfer Str. 163

In der Veranstaltungsreihe „Wirtschaftskriminalität und Korruption“ vom Ökumenischem Zentrum für Umwelt-, Friedens- und Eine-Welt-Arbeit geht es am 29. Mai um den Wasser-Volksentscheid.

„Nach dem Volksentscheid – Was hat die Offenlegung der Geheimverträge gebracht?“
Eine Zwischenbilanz stellt Thomas Rudek, Verfasser und Urheber des Volksgesetzes, vor

Dienstag, 29. Mai, 19.00 Uhr
Veranstaltungsort: “Wilma 163” – Wilmersdorfer Str. 163 – 10585 Berlin-Charlottenburg

Transparenz ist eine wesentliche Voraussetzung nicht nur um Wirtschaftskriminalität zu bekämpfen, sondern auch um die politische Kultur in einem demokratischen Rechtsstaat nicht ins Leere laufen zu lassen. Bürgerpartizipation kann nur gelingen, wenn demokratische Regierungen und Parlamente sich nicht der Geheimhaltung unterwerfen, weil angeblichen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ein höherer Stellenwert eingeräumt wird als dem öffentlichen Informationsinteresse der Bürger, Verbraucher und Steuerzahler.
Mit der Herstellung transparenter Verhältnisse allein ist es nicht getan. Im Gegenteil: Mit der Offenlegung der Geheimverträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe infolge des ersten Volksentscheids begann erst die eigentliche Arbeit. Ein Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ), bestehend aus 10 zumeist promovierten Juristen unterschiedlicher Rechtsgebiete, gründete sich kurz nach dem Volksentscheid und erarbeitete über mehrere Monate einen Leitfaden zur Anfechtung der Verträge. Obwohl allen politisch Verantwortlichen im Senat und Abgeordnetenhaus dieser Leitfaden zugestellt worden ist und der AKJ um Gesprächstermine gebeten hat, ist es bisher zu keinen Gesprächen gekommen. Statt die Prüfung und gerichtliche Anfechtung der Verträge voran zu bringen, muss jetzt die Bevölkerung aus der Presse erfahren, dass Finanzsenator Nußbaum sich mit dem privaten Anteilseigner RWE darauf verständigt hat, die RWE-Anteile für 645 Millionen Euro zurückzukaufen – und dass BEVOR die Verträge mit Gewinnausfallgarantien einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt worden sind!!! Der andere Anteilseigner, der internationale Wasserkonzern VEOLIA, sieht sich durch diesen Deal mit einem Machtverlust konfrontiert und will mit einer einstweiligen Verfügung diesen Deal stoppen. Die mündliche Verhandlung Veolia gegen RWE findet am Mittwoch, d.30.5., im Landgericht statt. Über diese aktuellen Entwicklungen und weitere Handlungsoptionen, beispielsweise durch die Einbindung der Piraten und andere zivilgesellschaftliche Organisationen, informiert am Dienstag abend Thomas Rudek. Interessierte sind herzlich willkommen.

Am 12. Juni, 19 Uhr, wird Prof. Elmar Altvater die Vortragsreihe mit dem
Thema „Die Finanzkrise als kriminelles Ereignis“ beenden.

Eine Übersicht über die bisherigen Veranstaltungen zur Vortragsreihe „Wirtschaftskriminalität und Korruption“ finden Interessierte unter

http://www.oekumenischeszentrum.de/

Veolia gegen RWE-Wasser-Deal: Abgekartertes Possenspiel?

Die Presse berichtet, dass Veolia mit einer einstweiligen Verfügung den Deal zwischen dem Land Berlin und RWE über einen Rückkauf der Anteile des Energieriesen verhindern will. RWE beabsichtigt, die Hälfte der Beteiligungsgesellschaft RVB, die zur anderen Hälfte Veolia gehört, an das Land Berlin zu verkaufen. Insgesamt geht es um einen Betrag von 645 Millionen Euro. Finanzsenator Urlich Nußbaum will diese Summe „haushaltsneutral“ über Mittel der öffentlichen Investitionsbank Berlin Brandenburg (IBB) finanzieren.
Nach Aussagen des Geschäftsführers von Veolia Wasser GmbH, Michel Cunnac, wird durch den Rückkauf der RWE-Anteile „das bisherige Gleichgewicht von Rechten und Pflichten zwischen dem Land Berlin und den beiden privaten Gesellschaftern zerstört“.

Kommentar Wasserbürger: „Während das Land Berlin unter dem Druck des ersten erfolgreichen Volksentscheids in Berlin angetreten ist, um seinen Einfluss auf die teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe zu stärken, sieht jetzt Veolia seine Fälle dahin schwimmen. Wenn der auf den ersten Blick erscheinende überteuerte Deal zwischen RWE und dem Land Berlin funktioniert, dann fällt der Einfluß von VEOLIA unterhalb der  Sperrminorität„, so Thomas Rudek, Verfasser und Urheber des Volksgesetzes zur Offenlegung der Wasserverträge.
Besonders hervorzuheben ist der FTD-Artikel von Michael Gassmann „Veolia macht RWE nass – Einstweilige Verfügung gegen Ausstieg des Energieversorgers aus Berliner Wasserbetrieb // Franzosen fürchten Machtverlust“. Fraglich ist, wer wen nass macht. Wenn der Veoila-Chef Michael Cunnac betont, dass wir „das geplante konkrete Verkaufsmodell nicht hinnehmen“ können, weil – nach Aussagen eines Konzern-Sprechers – es sich um „eine Eingung zulasten Dritter“ handelt, dann ist festzuhalten, dass die gesamte Teilprivatisierung mit ihren skandalösen Gewinnausfallgarantien zu Lasten der gesamten Berliner Bevölkerung abgeschlossen wurde. „Veolia hatte genügend Zeit, sich aus dem Berliner Wassergeschäft zurückzuziehen, doch im Gegensatz zu RWE entschieden sie sich anders. Jetzt hat Veolia das Nachsehen“, so die Juristin Sabine Finkenthei, die den Volksentscheid zur Offenlegung der geheimen Teilprivatisierungsverträge von Anfang an begleitet und unterstützt hat. „Wir glauben nicht, dass Veolia die Rückkaufverhandlungen stoppen kann, denn ein Zustimmungsvorbehalt ist in den Verträgen nicht vorgesehen. Sollte eine solche Klausel in einem noch nicht offen gelegten Vertragsdokument existieren, so ist sie nach dem Volksgesetz unwirksam. Denn auf Regeln in Verträgen, die nach der Frist von einem Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes nicht veröffentlicht sind, kann sich Veolia nicht berufen“, so Finkenthei.

Termin für die erste mündliche Verhandlung im Landgericht Berlin: 30. Mai, 12 Uhr, Saal 3809,  Littenstraße 12 – 17, 10179 Berlin

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