11.4.2014, 20.15 Uhr, mdr (Escher): Monströse Wasserrechnung

„Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verbraucht eine vierköpfige Familie ungefähr 70 Kubikmeter Wasser im Jahr – die Toilettenspülung, Kochen und der tägliche Gang unter die Dusche lassen den Zähler der Wasseruhr ansteigen. Am Ende des Jahres kommt dann die große Wasserabrechnung ins Haus. „Escher – Der MDR-Ratgeber“ berichtet über einen enorm hohen Wasserverbrauch, den sich die Kunden nicht erklären können…

…Fragen & Antworten

Wie kann man testen, ob ein Zähler richtig misst?

Um einen Wasserzähler zu überprüfen, muss von den zuständigen Eichbehörden oder von staatlich anerkannten Prüfstellen eine sogenannte Befundprüfung durchgeführt werden. Diese kann von jedem, der ein nachweisbar wirtschaftliches Interesse hat, in Auftrag gegeben werden. Bei der Befundprüfung wird getestet, ob der Wasserzähler in seiner Funktion als Messgerät innerhalb der Toleranzen der eichrechtlichen Vorschriften liegt. Ergibt eine Befundprüfung, dass das Messgerät nicht verwendet werden darf, hat der Besitzer des Messgerätes (i.d.R. der Wasserversorger) die Kosten der Prüfung zu tragen – auch wenn er die Prüfung nicht selbst beantragt hat.

In welchen Abständen muss die Eichung eines Wasserzählers überprüft werden?

Wasserzähler  

Wasserzähler müssen regelmäßig geeicht werden.

Nach Eichgesetz (EichG) müssen Messgeräte für Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme geeicht sein. Für die Antragstellung zur Eichung von Messgeräten ist derjenige verantwortlich, der diese Messgeräte verwendet oder bereithält. Auf dem Messgerät befindet sich eine Klebemarke oder eine Plombe, auf der u.a. eine zweistellige Jahresbezeichnung steht (zum Beispiel 08 für das Jahr 2008). Zählt man zu dieser Jahreszahl die entsprechende Eichgültigkeitsdauer – sechs Jahre für Kaltwasserzähler, fünf Jahre für Warmwasserzähler – ergibt sich das Jahr, in dem das Messgerät erneut geeicht werden muss.

Wie verhalte ich mich, wenn ich Zweifel an meiner Nebenkostenabrechnung habe?

Eine erste Orientierung, ob die Forderung gerechtfertigt ist, finden Sie im Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes. Erklärt die Rechnung nicht, wie sich die Forderung zusammensetzt, dann sollten Sie beim Vermieter nachfragen. Bestehen weiterhin Unklarheiten, haben Sie auch das Recht, Einblick in Originalunterlagen zu nehmen. Darüber hinaus können Sie gemäß Paragraf 556 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Widerspruch bis zwölf Monate nach Eingang der Rechnung einlegen. Der Widerspruch sollte schriftlich erfolgen. Empfohlen wird, den Brief per Einschreiben zu verschicken. Beachten Sie aber: Ein genereller Widerspruch gegen die Forderung ist nicht möglich. Sie können nur gegen bestimmte Punkte vorgehen.

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Wer berät mich bei Fragen zu Nebenkosten?

Beratung zu den Betriebskosten gibt es bei den Verbraucherzentralen oder beim Deutschen Mieterbund. Ebenso gibt der Bund der Energieverbraucher Auskunft zu Abrechnungsmodalitäten und den Rechten der Verbraucher.“

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11.04.2013 – PM: Zwei Organklagen erhöhen die Erfolgsaussichten

„Doppelt hält besser“ statt „Katze im Sack“
Zwei Organklagen erhöhen die Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Anfechtung der skandalösen Berliner Wasser-Verträge

Berlin 11.04.2013. Durch die jüngsten Meldungen in den Medien wird der Eindruck vermittelt, dass man der gerichtlichen Anfechtung über den Weg einer Organklage einen entscheidenden Schritt näher gekommen sei. Unerwähnt blieb in der Berichterstattung, dass bereits am 22. März die Wasserbürger anlässlich des Weltwassertages darüber informierten, dass der „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“ (AKJ) eine Organklage fertig gestellt hat. Der AKJ beschäftigt sich seit über zwei Jahren mit den Teilprivatisierungsverträgen und hat bereits den Leitfaden „Nichtigkeit der Teilprivatisierungsverträge und ihre Geltendmachung“ publiziert und auf einer Pressekonferenz bei der Verbraucherzentrale vorgestellt. Am 4. April stellte völlig überraschend Wassertisch-Sprecher Wolfgang Rebel (Wassertisch in der Muskauer Str.) auf einer Pressekonferenz vor, dass sie mit Prof. Dr. Kirchberg einen renommierten „Top-Juristen“ gewinnen konnten, der für einen Pauschalbetrag von 30.000 € plus Mehrwertsteuer bereit ist, sich von klagewilligen Abgeordneten für eine Organklage mandatieren zu lassen.

Rechtsanwalt Olav Sydow vom AKJ, der bereits mehrere Prozesse bei Verfassungsgerichten erfolgreich geführt hat, kritisert, dass von den Veranstaltern und den Teilnehmern der Pressekonferenz über die bereits fertig gestellte Organklage des AKJ kein Wort verloren wurde. Auch in der Pressemappe findet sich kein Hinweis. Das Totschweigen wiegt umso schwerer, weil Rechtsanwalt Sydow den Abgeordneten aller Fraktionen ein Angebot zur KOSTENNEUTRALEN Vertretung unterbreitet hat.

Nach Auffassung des AKJ sollten sich alle Bündnispartner dafür einsetzen, dass von Seiten der Berliner Abgeordneten beide Organklagen eingereicht werden. Nach dem Prinzip „Doppelt hält besser“ könnten zwei der drei Oppositionsfraktionen den „Top-Juristen“ beauftragen und sich auf diese Weise die Kosten für die Mandatierung von Prof. Dr. Kirchberg teilen. Die dritte Oppositionsfraktion könnte das kostenneutrale Angebot von Rechtsanwalt Sydow annehmen. Ein entsprechend schriftliches Angebot hat RA Sydow kürzlich den Abgeordneten postalisch zugestellt.
Durch dieses Verfahren würden sich die Aussichten für eine erfolgreiche Organklage erhöhen. Sollten die Piraten das Angebot von RA Sydow annehmen, könnten sie nicht nur ihre Eigenständigkeit unterstreichen, sondern auch ihre Nähe zu dem ersten erfolgreichen Volksentscheid in Berlin, der über die drei Verfahrensstufen mit nur 40.000 € gewonnen werden konnte. Was an Geld fehlte, machten viele Berliner durch ihren Einsatz wett. Diesem Ansatz zur ehrenamtlichen Unterstützung fühlt sich auch der AKJ verpflichtet.

Die Behauptung des Wassertischs, er sei über die Organklage des AKJ nicht unterrichtet worden, trifft nicht zu. Ein Aktivist des Wassertischs hat über den e-mail-Verteiler auf ein Interview im Info-Radio hingewiesen. In diesem Interview hat Wasserbürger Thomas Rudek ausdrücklich auf die fertig gestellte Organklage des AKJ verwiesen. Statt sich über diese Nachricht zu freuen, ist diesem Aktivisten das Vertrauen entzogen worden mit der Konsequenz, dass er sich aus dem Wassertisch zurückgezogen hat. Auch medienpolitisch gab es ein Nachspiel: Die Aktivisten inszenierten gegenüber dem Info-Radio einen Shit-Storm, der die Redaktion veranlasste, den Hinweis auf das Gespräch mit Thomas Rudek komplett zu entfernen.

Den Propagandisten des Wassertischs sind offensichtlich alle Mittel recht, um ihren Alleinvertretungsanspruch durchzusetzen. Ihre – uns schriftlich vorliegende Behauptung – der AKJ sei „gescheitert“, entbehrt jede Grundlage, wie die substanziell und mit größer Sorgfalt erarbeitete Organklage des AKJ beweist.

Thomas Rudek (Verfasser des Wasser Volksgesetzes)
Tel: 030 / 261 33 89 (AB) oder mobil: 01578 / 5926189
e-mail: ThRudek@gmx.de

9.4.2013, 19.30 Uhr, ZDF (WiSo): Bundeswasseragentur gefordert

Bundeswasseragentur gefordert

Auswirkungen der Privatisierung der Wasserwirtschaft

„Die geplante EU-Konzessionsrichtlinie für die Wasserwirtschaft sieht vor, dass Konzessionen zur Wasserversorgung künftig ausgeschrieben werden sollen. Verbraucherschützer fordern deshalb eine Bundeswasseragentur. Sonst drohe schlechtere Wasser-Qualität zu höheren Preisen.

Die deutschen Verbraucherschützer lehnen die geplante Privatisierung der Wasserwirtschaft ab. Die Wasserversorgung in Deutschland zu privatisieren sei ein schlechtes Geschäft für die Verbraucher, sagte Otmar Lell von der Verbraucherzentrale Bundesverband dem ZDF-Wirtschaftsmagazin „WISO“. Denn dies könne dazu führen, dass die Preise steigen und die Qualität sinke.Ein Nachteil, den die Privatisierung mit sich bringt ist, dass Gewinne dann nicht in der Kommune bleiben würden, sondern in einer „entfernten Konzernzentrale“ landen.  Eine öffentliche Wasserversorgung sei besser als die privatisierte Alternative, so Lell, müsse aber künftig wirksamer als bislang kontrolliert werden. „Wir brauchen eine Bundeswasseragentur, die die Unternehmen zur Transparenz zwingt.“ Bei den Wasserpreisen wisse heute kein Verbraucher, wofür er sein Geld bei der Wasserrechnung ausgebe.

„Wir brauchen eine Kartellrechtliche Aufsicht“

Auch der Präsident des Bundeskartellamts Andreas Mundt verlangt in WISO eine stärkere Kontrolle der Wasserwirtschaft. „Wir brauchen eine kartellrechtliche Aufsicht in diesem Bereich.“ Denn die Kommunalaufsicht schaue bei den Wasserpreisen doch eher darauf, dass Kosten und Gebühren im Einklang stünden. Das Bundeskartellamt  würde dagegen zusätzlich darauf achten, „dass die Kosten nicht aus dem Ruder laufen.“…

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10.4.2013, 21:45 Uhr, ARD (Plusminus): Kanal-Sanierung: Wie Hauseigentümer abkassiert werden

„Wer in München ein Haus oder eine Wohnung hat, muss bis Ende 2015 seinen Kanalanschluss überprüfen lassen, wer in Berlin wohnt, muss das in der Regel nicht. In Hamburg muss man sich selbst darum kümmern, für Immobilienbesitzer in Frankfurt übernimmt das die Stadt.

Wenn es um die Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserkanälen geht, ist Deutschland ein regelrechter Flickenteppich. Von Bundesland zu Bundesland, ja sogar von Stadt zu Stadt gelten völlig verschiedene Vorschriften. Ein einziges Chaos! Klar ist nur: Für die Prüfung und vor allem für die danach eventuell anstehende Sanierung fallen üppige Kosten an. Mehrere Tausend Euro sind dann schnell mal fällig…“

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