Anmerkungen zur Wahl / Endlich: Organklage von Prof. Kirchberg im Netz

Lange genug hat es gedauert! Und es ist traurig genug, dass die Wasserbürger sich genötigt sahen, auf mehreren Veranstaltungen die Vertreter der Berliner Piraten energisch darum zu bitten (diplomatisch formuliert), die Organklage von Prof. Kirchberg transparent und für alle lesbar ins Netz zu stellen. Jetzt endlich ist die Organklage, die bereits im April beim Verfassungsgerichtshof von Berlin eingereicht wurde, seit dem 3.9. ins Netz gestellt und alle können sich selbst davon überzeugen, dass Prof. Kirchberg zahlreiche Argumente aus dem Leitfaden des Arbeitskreises unabhängiger Juristen (AKJ) zur Anfechtung der Teilprivatisierungsverträge nicht nur übernommen, sondern diesen Argumenten nichts hinzuzufügen hat. Da fragt man sich, warum die Piraten nicht das kostenfreie Angebot von Rechtsanwalt Sydow und der Volljuristin Sabine Finkenthei angenommen haben, statt Prof. Kirchberg mit 35.000 € fürstlich dafür zu entlohnen, dass er sich der Argumentation des AKJ bedient. Ist es unverfroren oder einfach nur dreist, wenn in der Klageschrift das Trugbild vermittelt wird: „Die antragstellende Piratenfraktion schließt sich insoweit im Wesentlichen der Argumentation in dem bereits zitierten, vom „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“ erstellten „Juristischen Leitfaden“ zum Thema „Nichtigkeit der Berliner Wasserverträge und ihre Geltendmachung“ an.“ Warum hat kein Pirat den Anstand gehabt, auf das Gesprächsangebot von Rechtsanwalt Sydow einzugehen oder Frau Finkenthei anzurufen? Denn natürlich gibt es erhebliche qualitative Unterschiede zwischen einer Organklage, die unter Zeitdruck von Prof. Kirchberg erstellt worden ist und der Organklage, die vom AKJ unter Federführung von Frau Finkenthei und RA Sydow über mehrere Monate mit größter Sorgfalt erarbeitet worden ist.

Freilich ist dieser Vorwurf nicht nur an die Fraktion der Piraten gerichtet, sondern vor allem an die Vertreter der Links-Fraktion und die Vertreter der Grünen. Die Grünen haben wenigstens noch versucht, den Eindruck zu erwecken, man könne gegen das Betriebegesetz mit einer Normenkontrollklage vorgehen. Auf der Strecke geblieben ist ihr Transparenz-Anspruch, denn wer die Normenkontrollklage der Grünen im Internet sucht, der sucht vergebens und kann sich folglich überhaupt kein Bild machen, sondern bleibt im Dunkel der Unwissenheit gefangen. Desaströs war die Komplett-Verweigerung der Links-Fraktion. Wenn deren Führer Klaus Lederer als Wasser-Experte und zugleich Experte für repressive Unterdrückung von zivilgesellschaftlichen Rekommunalisierungsvorschlägen glaubt im Wahlkampf und darüber hinaus durch eine aktive Verweigerungs- und Blockadehaltung punkten zu können, dann sollten ihm seine Genossen nach der Wahlanalyse weniger die Leviten lesen als ihn endlich in die Wüste schicken.

Zu den Vertretern der großen Fraktion ist nicht viel zu sagen, haben sie sich mit der investorenfreundlichen Rekommunalisierung selbst freiwillig dem Waterboarding ausgesetzt: Nicht nur, dass sie keine Anstrengungen unternommen haben, die Wasserverträge einer gerichtlichen Überprüfung zuzuführen – diese Verweigerungshaltung teilen sie mit der Linken. Nur zur Erinnerung: Nach dem BWG Finanzierungs Sicherstellungsgesetz belaufen sich unter Berücksichtigung der Zinsen bei einer 30jährigen Laufzeit die Gesamtkosten für den Rückkauf der Wasser-Anteile auf über 1,8 Mrd. €! Jeder halbwegs denkende Wahlberechtigte weiß: Dieser goldene Handschlag muss gegenfinanziert werden durch entsprechende Gebühren. An dieser Kostenstelle kann auch die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts nichts ändern. Und hoffentlich wird nicht vergessen, dass die Preissenkungsverfügung, die übrigens am 25.9. beim OLG Düsseldorf verhandelt wird, sich nur auf das Frischwasser bezieht. Für die Gewinnabschöpfung sind die Einnahmen aus dem Niederschlags- und Abwasser die wichtigeren Quellen. Hier sprudelt es richtig – und keinen schert’s. Entsprechend lapidar meldet die Morgenpost am 18.9.2913, „dass die Wassertarife insgesamt nach einer Absenkung wieder über das derzeitige Niveau ansteigen und 2028 um knapp 14 Prozent höher liegen als heute“.

Die Regierungsfraktionen haben eine wichtige und einmalige Möglichkeit verpasst, verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen. Sie hätten die wichtige Schlüsselfrage, was soll die Rekommunalisierung bzw. der Rückkauf der RWE- und Veolia-Anteile kosten bzw. wie viele Euros sollen in die Hand genommen werden, der Bevölkerung stellen sollen. Eine Volksabstimmung in Form eines Referendums wäre gerade nach dem Schmierentheater des Sonderausschusses eine einmalige Chance gewesen, exemplarisch eine Brücke zur Bürgerbeteiligung zu bauen. Es wäre so einfach gewesen: Über die von Nußbaum ausgehandelte Summe hätten am Wahlsonntag die Berliner mit abstimmen können. Doch statt diesen Weg zu gehen, versucht ausgerechnet die CDU-Fraktion in der Morgenpost den Eindruck zu erwecken, ihr sei an einer dauerhaften Absenkung der Wassertarife gelegen (s. „Wasser-Rückkauf lässt Spielraum für sinkende Preis“ von Joachim Fahrun in der Berliner Morgenpost vom 18.9.2013). Dabei dürfte sich unterdessen herumgesprochen haben, dass es in der Kalkulation der Wassertarife viele Preisschrauben gibt. Eine ganz wichtige ist die Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals der Berliner Wasserbetriebe. Und dieser Zinssatz wird nach dem Berliner Betriebegesetz per Rechtsverordnung durch die von der CDU berufene Wirtschaftssenatorin festgesetzt. Was läge da näher, als über diese Preisschraube die Wassertarife dauerhaft abzusenken und die Verbraucher und die Wirtschaft zu entlasten.

Beschämend ist jedoch vor allem, dass die Geschehnisse auf Bundesebene nicht die Aufmerksamkeit erhalten haben, die sie verdient hätten. Gerade was die Kontrolle der Wassertarife betrifft, wurde im Rahmen der Novellierung des Gesetztes gegen den unlauteren Wettbewerb (GWB) von der Wasserlobby ein wichtiger Versuch zur Kontrolleffizienz von Wassertarifen vereitelt. Während sich die Gemüter auf die Wasser-Initiative der europäischen Bürgerinitiative konzentrierten, wurde eine Möglichkeit der Zuständigkeitserweiterung des Kartellamts abgeschmettert. Einer der engagiertesten Kartellwächter aus Hessen, Herman Daiber, schrieb kürzlich in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW):

„Der BGH (Bundesgerichtshof) hatte bereits auf die weitgehende Austauschbarkeit zwischen der öffentlich-rechtlichen und der privatrechtlichen Ausgestaltung der Wasserlieferung hingewiesen, die für eine einheitliche Kontrolle durch die Kartellbehörden sprach. Zur endgültigen Klärung der Frage durch den BGH wird es nicht mehr kommen. Überraschend hat der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag im Rahmen der 8. GWB-Novelle eine Regelung vorgeschlagen, wonach künftig öffentlich-rechtliche Gebühren und Beiträge ausdrücklich nicht (mehr) dem Kartellrecht unterliegen sollen…“

Am Wahlsonntag liegt es an uns, den Wahlzettel in einen Denkzettel für alle etablieren Parteien zu verwandeln. Alternativen gibt es zur Genüge!

24.09.2013, 19 Uhr: Penthouse oder Parkbank? Wohnungsnot und steigende Mieten in Berlin – Diskussion in der Bibliothek am Luisenbad

Berlin wird als Arbeits-, Wohn- und Studienort sowie als Reiseziel immer attraktiver. Die Schwierigkeit Wohnungen zu finden bzw. die Mietzahlungen zu leisten, wächst besonders für Menschen mit niedrigem Einkommen und Familien mit mehreren Kindern. Welche Wohnungspolitik ist angemessen? Wo und für welche Bevölkerungsgruppen sollten Wohnungen neu gebaut werden? Könnte eine „Mietbremse“ zum Erhalt der „Berliner Mischung“ beitragen?

Unter dem Titel

Penthouse oder Parkbank?
Wohnungsnot und steigende Mieten in Berlin

diskutieren darüber Michael Müller, Senator für Stadtentwicklung und Umwelt, Maren Kern vom Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen, Dr. Andrej Holm, Humboldt-Universität Berlin, sowie Reiner Wild, Berliner Mieterverein e.V.

Ort: Bibliothek am Luisenbad, Travemünder Straße 2, 13357 Berlin, Ecke Badstraße

Der Eintritt ist frei
U8 Pankstr., Bus M27
Zeit: 24.09. 2013, 19 Uhr

 

18. bis 20.9.2013 8. Internationale Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten im Abgeordnetenhaus von Berlin

8. Internationale Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten im Berliner Abgeordnetenhaus

Am 18. September beginnt die 8. Internationale Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Berlin.

Informationsfreiheitsbeauftragte aus aller Welt kommen hier zusammen, um gemeinsam mit Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Verwaltung und Nichtregierungsorganisationen aktuelle Fragen zu Transparenz und Offenheit staatlichen Handelns zu diskutieren.

Die mehrtägige Konferenz wird ausgerichtet vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Dr. Alexander Dix sowie dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar. Die Veranstaltung findet im Plenarsaal des Berliner Abgeordnetenhauses statt. Ein vollständiges Programm finden Sie auf der Konferenzwebseite.

Die Veranstaltung wird von ALEX Berlin im TV und im Web live unter www.alex-berlin.de/tv übertragen.

Aktuelle Informationen von der Konferenz können Sie auch dem Twitter-Account der ICIC2013 entnehmen.

Die Konferenz endet am 20. September um 12:30 Uhr mit einer Pressekonferenz der Konferenzveranstalter in Raum 190 des Berliner Abgeordnetenhauses.

Das Programm der Konferenz finden Sie hier als PDF-Datei.

Hinweise auf Radio-Sendungen zum Thema:

Deutschlandfunk / Europa heute – 19.09.2013
Transparenz in der Sackgasse
Der lange Weg zur Informationsfreiheit in der EU Von Patrick Wellinski.
Im Prinzip hat jeder EU-Bürger die Möglichkeit, die Entscheidungsprozesse der EU-Bürokraten zu kontrollieren – auch mit Hilfe von Akteneinsicht. Allerdings nur im Prinzip, denn häufig wird der Zugang zu EU-Dokumenten verwehrt. Kritiker sehen darin einen Mangel an Transparenz…

Deutschlandfunk / Umwelt und Verbraucher – 19.09.2013
Schnelle, aber ungenügende Auskünfte
Behörden knausern mit Umweltinformationen.Von Ralph Heinrich Ahrens
Öffentliche Behörden müssen Bürgern Zugang zur Umweltinformationen geben – das besagt ein entsprechendes Gesetz. Doch bei der Umsetzung der Auskunftspflicht hapert es gehörig, hat das Unabhängige Institut für Umweltfragen in Berlin herausgefunden…

Deutschlandfunk / Umwelt und Verbraucher – 18.09.2013
Das Rathaus muss Auskunft geben
Treffen der Informationsfreiheitsbeauftragten in Berlin / Gudula Geuther im Gespräch mit Jule Reimer
In vielen Staaten erlauben Gesetze den Bürgern, die Dokumente von Behörden einzusehen. Diese Informationsfreiheit ist somit ein Gegenstück zum Datenschutz. Auf der internationalen Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten treffen sich zurzeit die Ombudsmänner zum Erfahrungsaustausch in Berlin…

Deutschlandfunk / Hintergrund – 05.05.2013
Gläserne Verwaltung oder vorgetäuschte Transparenz?Die Diskussion um die Offenlegung von Daten im Netz. Von Katja Ridderbusch und Falk Steiner
Für nahezu alle Behördenvorgänge werden Daten erfasst. Schreckten schier endlose Aufzählungen die Allgemeinheit bisher eher ab, lösen sie plötzlich ein neues Interesse aus. Die Open-Data-Bewegung will elektronische Aktenberge im Netz durchforsten – und so neue Zusammenhänge zutage fördern.

 

24.8.13, 11.55 Uhr dlr: Für den Lebensmittelchemiker Udo Pollmer ist der Kanal voll

Kanal gestrichen voll!

Chemikalien und Medikamente verpesten das Abwasser

Von Udo Pollmer

Die Fachleute warnen: In der Kanalisation landen Gifte aller Art, die eigentlich entfernt werden müssten. Doch leider gelangen sie bis in die Gewässer. Denn die Kommunen wollen sich die Ausgaben für wirksame Kläranlagen sparen.

Abwasserfachleute in der Schweiz haben den Kanal gestrichen voll – voll mit Schadstoffen. Denn sie finden immer mehr Substanzen im Abwasser der Kläranlagen, also nicht im Abwasser, das in die Kläranlagen fließt, sondern das nach dem Klären in die Flüsse geleitet wird. Sorgen bereiten ihnen die vielen Medikamente für eine alternde Gesellschaft und die vielen Kosmetika, damit die Alten wieder jünger aussehen. Die Schweizer jedenfalls greifen tief in die Tasche und installieren moderne Technik, damit ihr Abwasser wieder so rein wird, wie es dem Image des Landes entspricht.

In Deutschland ist die Lage nicht so rosig. Die Belastungen liegen hier tendenziell höher als bei den Nachbarn. Jahr für Jahr konsumieren die Deutschen über 30.000 Tonnen Arzneimittel. Im gereinigten Wasser aus der Kläranlage finden sich immer noch wilde Cocktails…

zur Sendung

München 16.9.: Veranstaltung „Recht auf Wasser – Einfluss in Europa durch Lobbypolitik und Bürgerbegehren“

„Recht auf Wasser“

Einfluss in Europa durch Lobbypolitik und Bürgerbegehren

Erstmals war ein Bürgerbegehren auf europäischer Ebene erfolgreich. Die Unterschriftensammlung Right 2 Water richtete sich gegen die geplante „Dienstleistungskonzessionssrichtlinie“ der EU, die als weiterer Schritt verstanden wurde, öffentliche Güter – wie Trinkwasser – der wirtschaftlichen Verwertung zu unterwerfen.

Der Vorgang richtete die Aufmerksamkeit auch auf die Lobbypolitik in Brüssel. Aufgrund des Bürgerbegehrens soll die Trinkwasserversorgung aus der Richtlinie genommen werden. Die Strukturen aber bleiben – das europäische Bürgerbegehren wird an Bedeutung gewinnen.

In Kooperation mit Arbeit und Leben München., DGB Bildungswerk München, Evang. Stadtakademie München, Münchner Bildungswerk, Münchner Stadtentwässerung, Münchner Volkshochschule und Kulturzentrum der Israelischen Kultusgemeinde

Anmeldung nicht erforderlich

Zeit Mo 16.9.13, 19.00 – 21.00 Uhr

Referent/-in
Dr. Alexander Klier, DGB Bildungswerk München;
Roland Groß, Personalrat der Münchner Stadtentwässerung und Verdi;
Nina Katzemich, LobbyControl, Köln;
Peter Martin, Vertretung der EU Kommission in München
Moderation Jutta Höcht-Stöhr, Evangelische Stadtakademie München
Ort Evangelische Stadtakademie München,
Herzog-Wilhelm-Str. 24, EG, 80331 München

 

https://ebw-muenchen.de/artikel/1738/recht-auf-wasser