FRONTAL 21, 6. März, 21 Uhr, ZDF: Qualität des deutschen Trinkwassers: Alarmzeichen

Uns allen wird beigebracht, dass in deutschen Landen mit der Wasserversorgung alles zum Besten steht. Gewiss erinnern sich einzelne noch an einige Meldungen über Uranwerte im Trinkwasser und auch alle Spandauer in Berlin werden sich noch an den letzten Sommer erinnern, als ihnen vom Senat empfohlen wurde, das Leitungswasser mindestens 20 Minuten abzukochen (Vattenfall wird sich gefreut haben). Heute präsentiert der Journalist Andreas Halbrach in Frontal 21 eine Reportage, in der auch der Wasser-Experte Harald H. Friedrich interviewt wird. Zur Erinnerung: Harald Friedrich war im Umweltministerium (NRW) als Abteilungsleiter tätig. Ihm ist es zu verdanken, dass die PFT-Belastung der Ruhr nicht totgeschwiegen wurde. Als aufrechter Whistleblower wurde ihm anschließend von der Behörde und der Landesregierung übel mitgespielt. Soviel zum Thema Informationsfreiheit im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge und dem Demokratieverständnis in diesem Land. Doch hier ein kurzer Auszug aus dem Interview:

„Frontal21: Was erwarten Sie von den Wasserversorgern?

Friedrich: Wenn die Wasserversorgung als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge in kommunaler Hand ist, dann unterliegt sie auch der kommunalen Kontrolle also auch der indirekten Kontrolle durch die Bürgerinnen und Bürger. In dieser Konstellation können die aus gesundheitlicher Sicht erforderlichen Maßnahmen schnell und direkt beim Wasserversorger durchgesetzt werden.

Geben Kommunen, die Haushaltsprobleme haben, ihr Tafelsilber zu dem auch die Trinkwasserversorgung und die Abwasserentsorgung gehört – an Heuschrecken ab, dann verlieren Sie den Einfluss auf die technischen Investitionen der Trinkwasserwerke. Dann wird für ein Minimum an Investition ein Maximum an Gebühren dem Verbraucher abgepresst. Kostenintensive aber für die Wasseraufbereitung notwendige Investitionen bleiben auf der Strecke. Konstellationen wie die großen privatisierten bzw. teilprivatisierten Wasserversorger in weiten Teilen NRWs sind daher zu vermeiden oder abzulehnen.“

Wasserstandsmeldungen zum 4. Weltwasserbericht: Schön gefärbtes oder was heißt: Sicherer Zugang zu Quellen?

Zur massenmedialen Einstimmung auf das diesjährige Weltwasserforum in Marseille, anlässlich des Weltwassertags am 22. März, werden der Leserschaft frohlockende Schlagzeilen präsentiert: Der FOCUS brilliert: „Erstes Milleniumsziel geschafft“, die Illustrierte „Stern“ zieht nach und verkündet die frohe Botschaft, dass „Immer mehr Menschen … sauberes Wasser“ haben. Doch was heisst es, dass „immer mehr Menschen einen sicheren Zugang zur Quelle“ haben. Viele Frauen und Kinder müssen nach wie vor einen weiten Weg zurück legen, um sich zumeist gegen Geld die leeren Kanister füllen zu lassen. Anschliessend muss dann die Last nicht selten mehrere Kilometer zurückgetragen werden. Es sei in diesem Zusammenhang an den außergewöhnlichen Dokumentarfilm „Über Wasser – Menschen und gelbe Kanister“ erinnert, in dem Udo Maurer unter anderem aus einem Slum von Nairobi uns allen den täglichen Überlebenskampf um die Ware Wasser vor Augen führt.

Auch ist die Versorgung mit qualitativ halbwegs genießbarem Trinkwasser nur die eine Seite der Medaillie. Denn von dem Erfolg einer sanitären Grundversorgung kann nicht die Rede sein, solange täglich 3000 Kinder sterben, weil sie stark verunreinigtes Wasser zu sich genommen haben!

Wenn täglich 3000 Kinder an Durchfallerkrankungen sterben, weil der Zugang zu sanitären Einrichtungen fehlt, dann entspricht das 

• einem Absturz eines voll besetzten Jumbojets alle 3 Stunden
• täglich einem Terroranschlag, vergleichbar mit jenem von 9/11.

zur Presseschau (Berichterstattung zum vierten Weltwasserbericht)

RWE will auch weiterhin satte Gewinne

Der „Streit“ zwischen dem Land Berlin und RWE stellt erneut unter Beweis, dass an einer juristischen Anfechtung der Verträge mit einer Organklage des Abgeordnetenhauses kein Weg vorbei führt. Die Verträge sind die Geschäftsgrundlage der Teilprivatisierung. Erst wenn die Verträge juristisch durch die Rechtsprechung für nichtig erklärt werden, können weder die Gewinnausfallgarantie noch die disproportionale Gewinnverteilung geltend gemacht werden. Eine Normenkontrollklage gegen das Berliner Betriebegesetz führt nicht zu einer Vertragsanfechtung und würde daher die Zielsetzung des Volksentscheids ins Leere laufen lassen!

 

RWE blockiert Preisstopp beim Wasser

Berliner Zeitung
Michel Cunnac, Chef des anderen privaten Anteilseigners Veolia Wasser, zeigte sich enttäuscht vom RWE-Veto: „Wir wollten einen stabilen Tarif und hatten darauf gehofft, dass heute ein entsprechender Beschluss gefasst wird“, sagte Cunnac.

Die Wasser-Erpressung

Berliner Kurier
Der Essener Konzern RWE verhindert stabile Wasserpreise in diesem Jahr für die Berliner. Damit könnten auf die Haushalte höhere Tarife von im Schnitt 2,9 Prozent zukommen. Grund dafür ist ein Eklat im Aufsichtsrat der Berliner Wasserbetriebe.

Unternehmen: RWE lässt Deal über stabile Wassertarife für Berlin platzen

Berliner Morgenpost
Ohne sich an vorherige Absprachen zu halten, habe RWE dann diese Verzichtserklärung eben doch nicht einhalten wollen, hieß es nach der Sitzung. Veolia bedauerte die Entscheidung: „Veolia Wasser will einen stabilen Tarif ermöglichen“, sagte Veolia-Chef

Berlin: RWE-Konzern verhindert stabile Wasserpreise

Tagesspiegel
Die Wirtschaftssenatorin Sybille von Obernitz (parteilos) bestätigte nach der Sitzung des Aufsichtsgremiums, dass RWE in letzter Minute abgesprungen ist. Der Chef der Veolia Wasser GmbH in Berlin, Michel Cunnac, bedauerte dies.

Senat ist Schoßhündchen«

Neues Deutschland
Mit dieser Linie sei der rot-schwarze Senat »nicht mehr als das Schoßhündchen von RWE und Veolia«, so Lederer. Die Berliner Wasserbetriebe gehören zu 50,1 Prozent dem Land Berlin, 49,9 Prozent teilen sich die Unternehmen Veolia Wasser GmbH und RWE Aqua

Keine Entscheidung über Wasserpreise

Rundfunk Berlin-Brandenburg – ‎29.02.2012‎
Nach Angaben der Veolia Wasser GmbH gelang es entgegen den Erwartungen nicht, zu einer Einigung zu kommen. Der Vorsitzende der Geschäftsführung, Michel Cunnac, teilte mit, Veolia Wasser wolle einen stabilen Tarif ermöglichen.

Wasserbürger warnen vor Scheinlösungen: Normenkontrollklage gegen das Betriebegesetz lässt den Volksentscheid ins Leere laufen!

Wasserbürger warnen vor Scheinlösungen:
Eine Normenkontrollklage gegen das Berliner Betriebegesetz lässt den Volksentscheid ins Leere laufen

Berlin, d. 17.02.2012. Als vor einem Jahr in Berlin der erste Volksentscheid von einem breit aufgestellten Bündnis gewonnen wurde und die gesetzliche Offenlegung von Verträgen, Beschlüssen und Nebenabreden von Rechtsdokumenten, die im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe gefordert wurde, war der erste Schritt vollzogen. Denn das Offenlegungsgesetz war die Voraussetzung, um das eigentliche Ziel in Angriff zu nehmen: Die juristische Prüfung der Verträge bzw. ihre Vertragsanfechtung. Die Verträge bilden nicht nur die Geschäftsgrundlage der Teilprivatisierung, sie liefern mit Gewinngarantien zugunsten der privaten Anteilseigner RWE und Veolia auch die Ursache für die hohen Wasserpreise.

Seitdem sind von der Politik mehrere Geschütze in Stellung gebracht worden, die gegen alles Mögliche gerichtet sind, nur die Verträge werden von keinem dieser Geschütze ins Visier genommen. Dabei hat ein Arbeitskreis unabhängiger Juristen in einem Leitfaden zur Anfechtung der Verträge genau aufgezeigt, wie die Abgeordneten mit einer Organklage gegen die Verträge vorgehen könnten. Statt dieses Geschütz in Stellung zu bringen, wird jetzt das Ziel der Vertragsanfechtung auch von Aktivisten des Wassertischs unterlaufen. Im Rahmen einer Anhörung des Sonderausschusses des Abgeordnetenhauses forderte Gerlinde Schermer heute eine Normenkontrollklage gegen das Betriebegesetz.

Nun ist eine Normenkontrollklage nach Aussage der Juristin Sabine Finkenthei, die den Arbeitskreis unabhängiger Juristen koordiniert, „für eine Vertragsanfechtung weder hilfreich noch zielführend, weil sich Normenkontroll­klagen von der Rechtssystematik nur gegen Gesetze, nicht aber gegen Verträge richten“. Unverständnis zeigt Finkenthei auch für die Argumentationsstrategie: „Die ehemalige SPD-Abgeordnete Gerlinde Schermer weckt Hoffnungen, die an der Stoßrichtung des Volksentscheids vorbei laufen. Selbst wenn es mit einer Normenkontroll­klage gelingen würde, die Abschreibungsmethode zu ändern, wäre damit nichts gewonnen. Denn in diesem Fall kommt die dispropor­tionale Gewinnverteilung in den Verträgen zur Geltung, nach der das Land Berlin auf seinen Gewinnanteil zugunsten der Privaten verzichtet. Das ist Schermer bekannt, und es stellt sich die Frage, warum sie unsere Aufmerksamkeit auf diesen Nebenkriegsschauplatz führt.“

Den Leitfaden des Arbeitskreises zur Anfechtung der Verträge mit einer Organklage finden Interessierte unter www.wasserbuerger.de.

Thomas Rudek Tel.: 030 / 261 33 89 (AB) / mobil: 01578 / 59 261 89 E-Mail: ThRudek@gmx.de Verfasser des Volksentscheids zur Offenlegung der geheimen Wasserverträge

Kontakt zum Arbeitskreis Unabhängiger Juristen (AKJ):
Sabine Finkenthei – Tel: 030 / 6930842 (AB) – E-Mail: S.Finkenthei@gmx.de