In der aktuellen Ausgabe des VDGN-Journals wird der Schwerpunkt erneut auf die Wasserver- und -entsorgung gerichtet. Die Wasserbürger bedanken sich sehr herzlich bei der Redaktion des VDGN für die Möglichkeit, ihre Leserschaft über den aktuellen Sachstand zu informieren.
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23.3.2013, 9.05 bis 11.00 Uhr, dlr: Wasser – Lebensmittel und Spekulationsobjekt .
Wasser – Lebensmittel und Spekulationsobjekt
Mit Dr. Klaus Lanz, Gründer des unabhängigen Beratungsinstituts international water affairs – und Mathias Ladstätter, Wasser-Experte bei der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
Moderation: Gisela Steinhauer
Diese Sendung mit Hörerbeteiligung wurde am 23.3. ausgestrahlt und wer diese Diskussion verpasst haben sollte, dem sei unbedingt empfohlen, das Angebot des dlr zu nutzen und sich auf der Homepage des dlr den aufschluss- und erkenntnisreichen Mitschnitt anzuhören!
Wie sich Mathias Ladstätter von ver.di ins Zeug legt, um mehrmals den Unterschied zu betonen zwischen Wasser als Menschenrecht und dem Aufwand an Infrastrukturleistungen und Dienstleistungen, durch den erst sicher gestellt wird, dass das Wasser zu den Menschen gelangt, das erinnert durchaus an Bekundungen privater Wasserunternehmen. Diesen Unterschied betont beispielsweise auch Gerard Mestrallet, der Chef von Suez Lyonnaise, einem Global Player im Wasser- und Energiesektor, von dem der Ausspruch stammt: „Gott hat uns das Wasser geschenkt – aber nicht die Wasserleitungen.“
Der entscheidende Punkt wurde leider nicht zur Sprache gebracht: Sollen mit der Wasserver- und –entsorgung Profite und Gewinne erzielt werden, oder soll genau diese Ausrichtung der Daseinsvorsorge auf ein profitables Geschäftsmodell verhindert werden? Das, was zum Prinzip der Kostendeckung, geäußert wurde, war weder hilfreich noch überzeugend, sondern vermittelt eher den irreführenden Eindruck, dass der Gesetzgeber diesen Bereich mehr oder weniger zufrieden stellend geregelt hat, was mitnichten der Fall ist! Und was die Ausführungen von Mathias Ladstätter zum virtuellen Fußabdruck betrifft, da hatte gerade erst Udo Pollmer überzeugend nachgewiesen, dass gerade das Beispiel des Rindfleisch-Konsums statistisch nicht haltbar ist.
Keinen Deut besser fällt die interessenspolitische Standortbestimmung von Klaus Lanz aus, der bemängelt, dass der Privatisierungs-Aspekt die Diskussion dominiert. Wenn Lanz anschließend das Problem der Medikamentenrückstände im Trinkwasser als ein Beispiel anführt, das in der öffentlichen Diskussion nicht genügend herausgestellt wird, dann muss die Kritik von Klaus Lanz zurückgegeben werden, denn auch hier stellt sich die Frage, ob es nicht besser wäre, wenn die Wasserforschung und ihre Resultate vor den kommerziellen Verwertungsinteressen der Privaten geschützt werden. Über die Tragweite dieses Aspekts finden Interessierte weitere Überlegungen in der Schrift „Wem gehört das Wasser? – Rekommunalisierung kostengünstig und bürgernah.“
Der Weltwassertag im Deutschlandfunk
In der Reihe Umwelt und Verbraucher berichtete der Journalist Dieter Nürnberger bereits am Vormittag um 11.35 Uhr über den „Aktuellen Stand im Streit um die Berliner Wasserbetriebe“ , wobei auch die Möglichkeiten der Anfechtung der Teilprivatisierungsverträge über eine Organklage vor dem Verfassungsgerichtshof zur Sprache kam – was KEINE Selbstverständlichkeit ist, da oft nur das Bundeskartellamt betont wird (das nur die Trinkwasserpreise reguliert, nicht aber das Abwasser und die anderen Kostenstellen). Umso erfreulicher, dass in dem Bericht von Herrn Nürnberger auch die gerichtliche Vertragsanfechtung thematisiert wird!
LINK zur Wasserbürger PM am Weltwassertag: „Zusammenarbeit“
LINK zum offenen Brief an die Abgeordneten anlässlich des Weltwassertages
In der Sendereihe HINTERGRUND wird um 18.40 Uhr die Probelmatik weiter vertieft in der Reportage:
Zwischen Wirtschaftsobjekt und Menschenrecht – Die Wasserversorgung
Autor: Michael Braun
Redaktion: Catrin Stövesand
Des Weiteren wurde im DeutschlandRadio auch dem Problem der Medikamentenrückstände im Trinkwasser nachgegangen:Chemiecocktail aus dem Wasserhahn.Medikamentenrückstände belasten Trinkwasser in Deutschland mit der Angabe von weiteren Links zu aktuellen Reportagen und Berichten.
17.3.2013, 13.30 Uhr, ZDF: planet.e – Risiko Trinkwasser von Peter Podjavorsek
Es verdichten sich die Anzeichen, dass auch geringste Chemikalienmengen gesundheitsschädlich sein können, wenn die Substanzen jahrelang täglich aufgenommen werden. Zum Beispiel über unser Trinkwasser. Es gilt zwar als das am besten kontrollierte Lebensmittel überhaupt. Aber wirklich sauber ist es nicht. Wie hoch ist das Risiko wirklich?
Im Vorfeld des Weltwassertages (22.03.) trägt „planet e.“ die Fakten zusammen, fragt nach und sucht nach Lösungsansätzen.
Von der Abendschau in die Tagesthemen = Vom Regen in die Traufe?
Der Titel unterstellt, dass es Gründe gibt, die Schelte auf die Abendschau und ihre Berichterstattung über den Volksentscheid und die Wasserpolitik fortzuführen. Doch das ist nicht der Fall, denn in der Abendschau-Reportage
„Teures Wasser“ von Jana Göbel wurde die zentrale Botschaft gut herausgestellt: Die Verträge gelten weiter und die Wasserpreise sinken nicht! Nach Angaben der Abendschau zahlen in Deutschland die Verbraucher durchschnittlich 441 € für Trink- und Abwasser, während in Berlin 555 € in Rechnung gestellt werden. Warum hingegen die Abgeordnete Heidi Kosche (Bündnis 90 / Die Grünen) mehrmals eingeblendet wurde und warum sie die Nichtwähler erwähnte, erschloß sich aus der Reportage nicht und wird ein Rätsel bleiben. Plant Frau Kosche vielleicht ein neues Volksbegehren? Dazu läßt sich nur sagen: Was wir brauchen, um die Verträge zu Fall zu bringen, sind lediglich einige Abgeodnete, die bereit sind, gegen die Verträge vor dem Verfassungsgericht mit einer ORGANKLAGE vorzugehen.
Auch was den Tagesthemen-Bericht „Berlin verzockt sich bei Teilprivatisierung der Wasserbetriebe“ von Esther Neumeier und Anke Hahn betrifft, haben die Wassertisch-Aktivisten Rainer Schmitz und Wolfgang Rebel es zum wiederholten Male weder verstanden, die Politik ins Fadenkreuz zu nehmen,
noch auf die zentrale Bedeutung einer Organklage für eine kostengünstige Rekommunalisierung hinzuweisen. Statt dessen verweist Rainer Schmitz auf die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts – wohl wissend, dass diese die vertraglichen Gewinngarantien nicht außer Kraft setzt – und Wolfgang Rebel erzählt uns etwas von Medikamentenrückständen im Trinkwasser – ein Thema, das leider auch nichts mit den Möglichkeiten der Vertragsanfechtung zu tun hat. Statt über diese Blockadehaltung zu berichten wurde Werbung gemacht für das äußerst dubiose und fragwürdige Volksbegehren des Energietischs („aber es soll besser laufen als beim Wasser“). Als dreist müssen Entgleisungen des Sprechers des Energietischs bewertet werden, wenn dieser behauptet: „Solche Konstruktion, wie die Wasserbetriebe waren oder nach wie vor sein werden, ist nicht das, was uns vorschwebt.“ Fest steht, dass das Volksbegehren des Energietischs darauf abzielt, einen neuen Stromanbieter im Markt zu etablieren, der seine Kunden zu 100 Prozent mit regenerativer Energie beliefert. Fest steht aber auch, dass Vattenfall dadurch nicht vom Berliner Energiemarkt verschwinden, sondern bestenfalls Kunden verlieren wird. Und auch die Sprecherin des Bündnis Partners „Bürger Energie Berlin“ führt den genossenschaftlichen Ansatz ad Absurdum, wenn sie klar und unmißverständlich zu erkennen gibt, dass „Gewinne in der Region bleiben“ sollen. Der Wasser-Volksentscheid ist in seiner Zielführung weiterführend: Gelingt die Vertragsanfechtung in einem 2-stufigen Verfahren (Organklage mit anschliessender zivilrechtlicher Nichtigkeitsklage), dann sind die Verträge als Geschäftsgrundlage der Teilprivatisierung nichtig. In diesem Fall müssten die Verträge rückabgewickelt werden, d.h. die erzielten Gewinne müßten mit dem ursprünglichen Investment verrechnet werden. Wie gemeinsam mit dem Bund der Steuerzahler und dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer wie dem AKJ ermittelt wurde, hätten die RWE-Anteile um 400 Mio. Euro günstiger zurückgekauft werden können. Und letztendlich geht es darum, dass wir in Berlin Wasserbetriebe einen Eigenbetrieb wie Tarife bekommen, in denen nur die real anfallenden Kosten eingepreist sind, so dass am Ende des jährlichen Geschäftsbericht steht: „Als kostenrechnende Einrichtung erzielen die Wasserbetriebe für das Land Berlin keine Wertschöpfung.“