Tagesspiegel: „Beschwerde zum Beihilfeaspekt erledigt?“ Wasserbürger warnen vor Schnellschüssen

siehe auch:
Wer „bremst“ die Verträge?
Die beiden Anfragen der EU-Abgeordneten Alexandra Thein (FDP)
EU prüft: Pressekonferenz von Transparency International Deutschland und der Verbraucherzentrale Berlin
Interview mit Sabine Finkenthei, Juristin und von der Arbeitsgruppe unabhängiger Juristen

TS v. 24.07.2011: Erste EU-Bilanz zum Berliner Wasser
Verstoß gegen Vergaberecht wird weiter geprüft

Der Teilverkauf der Berliner Wasserbetriebe (BWB) 1999 verstößt nach Einschätzung der EU-Kommission nicht gegen das europäische Beihilferecht. In einer schriftlichen Beschwerde der Verbraucherzentrale und Transparency International (TI) in Berlin sei „kein ausreichend konkreter Tatbestand“ zu erkennen, sagte Carsten Lietz, Sprecher der deutschen Vertretung der Kommission. Sollten beide Verbände ihre Vorwürfe nicht mit weiteren Informationen untermauern, „halten wir die Beschwerde zum Beihilfeaspekt für erledigt“, sagte Lietz dem Tagesspiegel. Offen ist allerdings noch, ob der Verkauf von 49,9 Prozent der Anteile an den ehemals landeseigenen Wasserbetrieben gegen europäisches Vergaberecht verstieß. Dazu lasse sich noch nichts sagen, so der Sprecher.
Wie berichtet, hatten Verbraucherzentrale und TI in einem mehrseitigen Brief an Brüssel dem Senat vorgehalten, den Investoren RWE und Veolia mit der Teilprivatisierung der Wasserbetriebe eine vertragliche Gewinngarantie gegeben und mit dieser „Art Subvention“ gegen europäisches Recht verstoßen zu haben. Das sehen die Wettbewerbshüter der EU offenbar anders.
Nach Ansicht der beiden Berliner Verbände hätte die Teilprivatisierung vom Land Berlin ausgeschrieben werden müssen. Der Senat begnügte sich stattdessen mit einem offenen, internationalen Bieterwettbewerb in einem diskriminierungsfreien Verfahren – ähnlich wie bei der Bankgesellschaft Berlin, die 2007 komplett verkauft wurde. Nach Meinung der Wirtschaftsverwaltung war eine förmliche Ausschreibung der Wasserbetriebe nicht erforderlich, weil es nicht um die Vergabe einer öffentlichen Dienstleistung ging, sondern um den Verkauf von Unternehmensanteilen.
Diese Auffassung war bisher wenig umstritten und wurde von der EU-Kommission auch schon 1999 geprüft. Jedoch entschied der Europäische Gerichtshof 2005, dass das öffentliche Auftragsrecht nicht durch „wirkungsgleiche Anteilserwerbsverträge“ umgangen werden dürfe. Außerdem wurden die Verträge zur Teilprivatisierung nachträglich verändert. Die Experten in Brüssel werden also noch einmal genauer hinschauen. Unvorbereitet sind sie nicht, denn die FDP-Europaabgeordnete Alexandra Thein hatte schon im Februar 2011 zwei förmliche Anfragen gestellt, die sich mit den Argumenten von Verbraucherzentrale und Transparency weitgehend decken. Antworten erhielt sie bislang nicht.
Aus kartellrechtlicher Sicht wurde der teilweise Verkauf der Wasserbetriebe von der Brüsseler Kommission schon im Spätsommer 1999 geprüft und genehmigt. za

    • von Wasserfreunde
    • 24.07.2011 21:01 Uhr
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    Abgekartert

    Auch wenn das Schreiben von Transparency International und der Verbraucherzentrale auf den 15.6. datiert ist, wundert es doch, dass die zuständige Generaldirektion (GD) der Europäischen Kommission so schnell den Beihilfeverdacht abbügelt. In dem Schreiben ist anhand der jetzt offen zugänglichen Vertragspassagen dezidiert nachgewiesen worden, dass in der Vertragskonstruktion der Beihilfetatbestand vereinbart worden ist. Vielleicht sollte sich die GD mit den Verträgen im Detail auseinanderzusetzen. Prof. Keßler, ein ausgewiesener EU- und Kartellrechtsexperte, hat auf der erwähnten Pressekonferenz explizit darauf hingewiesen: „In der Tat ist auf diese … Ausfallgarantie des Landes Berlin nicht zurückgegriffen worden. Doch das spielt auch keine Rolle. Maßgeblich ist die tatsächliche Vertragsgestaltung.“ Die Vertragsgestaltung ist es, die auf den Prüfstand der EU-Kommission gehört. Jetzt so zu tun, als ob es die Gewinngarantien nicht gegeben hat, die steuerrechtlichen Optimierungen zu Lasten der Verbraucher nicht gegeben hat, ist ein Skandal. Gut, dass Prof. Keßler auch herausgestellt hat, dass gegen Entscheidungen der Kommission Rechtsmittel eingelegt werden können. Alle Dokumente wie die Tonmitschnitte von Prof. Keßler (auch für Nicht-Juristen leicht verständlich) können unter https://berliner-wasserbuerger.de/?p=595 angehört werden. Vielleicht sollte auch die Redaktion des Tagesspiegels diesen kostenfreien Service in Anspruch nehmen.

    • von Wasserbuerger
    • 25.07.2011 00:33 Uhr
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    Beschwerde erledigt???

    Der Tagesspiegel-Artikel läßt jede subsanzielle Information vermissen! Das Zitat von EU-Sprecher Lietz läßt offen, wer sich hinter „WIR“ verbirgt. Hat es eine Vorprüfung gegeben? Welche Unterlagen sind hinzugezogen worden? Ist die Entscheidung nachvollziehbar und „transparent“? Weiter schreibt „der Tagesspiegel“ (wer hat den Artikel geschrieben???), dass sich die Anfrage der FDP-Europaabgeordneten Alexandra Thein mit den Argumenten von Verbraucherzentrale und Transparency weitgehend decken. Da muss ich doch als des Lesens Kundige die Redaktion wirklich bitten! Lesen Sie sich das Schreiben durch und vergleichen Sie dieses mit den beiden Anfragen. Im Schreiben wurde eine Beweisführung durch Einbindung von Vertragspassagen als Beweisquelle geliefert, Frau Thein hat lediglich Anfragen ohne eine Beweisführung eingereicht. Vertragspassagen wurden nicht angeführt. DAS ist ein erheblicher Unterschied. Es drängt sich eine Frage auf: Warum werden die ersten juristischen Schritte journalistisch durch die Berichterstattung so abgewertet?

    • von Zeitbeobachter
    • 25.07.2011 10:23 Uhr
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    wirklich kein ausreichend konkreter Tatbestand?

    Ich bin gerade dem Hinweis des Wasserfreunds gefolgt und habe mir auf der Wasserbürger-Seite die Mitschnitte angehört. Es ist erfreulich, wie verständlich ein Jura-Professor die angeblich so komplizierten Sachverhalte auf den Punkt bringt. Mich würde interessieren, warum der Tagesspiegel nicht auf die sachlichen Argumente (Pro und Contra) wie die Belege näher eingeht. Die Argumente von Transparency International und der Verbraucherzentrale sind dargelegt und können von jedem nachvollzogen werden. Wenn der Tagesspiegel es einfach dabei belässt, ein Statement der Kommission abzugeben, dann ist das sehr unbefriedigend, um es einmal nett zu formulieren.

  • Verärgert

    Verärgert

    Ich empfinde den Bericht auch als sehr oberflächlich. Die Menschen wollen die Rekommunalisierung. Das hat der Volksentscheid zur Offenlegung der Geheimverträge deutlich gemacht. Am letzten Wochenende sind auf einem Sommerfest viele Zettel verteilt worden, auf denen für ein neues Volksbegehren geworben wurde. Es geht um ein (Volks)Gesetz, in dem alle Berliner darüber abstimmen können, wie viel bzw. wie wenig die Konzerne für ihre Anteile bekommen sollen. Ich habe gerade gegoogelt und bin im Internet auf die Seite der Wasserbürger (www.wasserbuerger.de) gestoßen. Bleibt zu hoffen, dass es bald los geht und wir das traurige Kapitel der Teilprivatisierung endlich zum Abschluss bringen. Die Stimmen von mir und all meinen Freunden, Nachbarn wären jedenfalls diesem Volksbegehren sicher.

TV-Hinweise

24.07., WELTSPIEGEL, 19.20 Uhr, ARD: Südafrika: Die Freiluft-Klos von Freestate
Es sind banale Alltagsprobleme, die politische Missstände sichtbar werden lassen: 1.600 Toiletten wurden in Free State angeliefert, vor Monaten schon – vom ANC-Bürgermeister. Leider kam das versprochene Geld für die Häuschen um die Klos nie an.

25.07., REPORT, 21.45 Uhr, ARD: Luftbuchungen im griechischen SparpaketWarum der Privatisierungsplan Makulatur ist

Die Spur der Keime – EHEC zwischen Kanalisation und Trinkwasser am Sonntag, 24. Juli, 16.30 Uhr, Deutschlandfunk

In der Reihe „Wissenschaft im Brennpunkt“ wurde im dlf am Sonntag, d.  24.07.2011 um 16:30 Uhr folgende Reportage ausgestrahlt:

„Die Spur der Keime – EHEC zwischen Kanalisation und Trinkwasser“
Von Marieke Degen und Arndt Reuning

Es ist der Redaktion des Deutschlandfunks zu danken, dass die meisten Sendungen – wie auch diese – nicht nur nachgehört werden können, sondern auf der Internet-Seite der Sendung auch weitere Hinweise zu anderen Sendungen und Reportagen angeboten werden. Auch aufgrund der ausgezeichneten Dokumentation kann ein Besuch wärmstens empfohlen werden!

Erinnert sei an den Spiegel-Artikel „Unrat im Trinkwasser“ vom 27.6. Gleich vier Journalisten erarbeiteten einen Bericht, der erschreckendes über unser wichtigstes Lebensmittel zu Tage förderte! Hier ein Auszug:

Der Bonner Hygieneexperte Thomas Kistemann kritisiert, dass im Abwasserrecht bis heute keine Richtwerte für mikrobielle Belastungen festgelegt sind. Man verlasse sich darauf, dass dieses Problem durch Verdünnung geregelt werde.
Dabei lassen sich gefährliche Bakterien wie etwa der Ehec-Keim durch UV-Bestrahlung abtöten; während der Sommersaison wird so zum Beispiel das Wasser der Isar in München in Badequalität gehalten. Noch sicherer wären feinporige Membranen, die keine Bakterien durchlassen. „Doch die werden aus Kostengründen nur selten eingesetzt“, sagt der Gießener Abwasserexperte Ulf Theilen…
…Auch um die Trinkwasserqualität steht es in weiten Teilen Deutschlands schlecht. In einem Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit aus dem Jahr 2008 heißt es, dass von rund 120 000 Proben aus Wasserwerken, die jeweils mehr als 5000 Einwohner beliefern, 128 Proben E. coli und 1577 Proben coliforme Bakterien aufwiesen. Mehr als ein Prozent der Trinkwassertests war folglich mit potentiell krankmachenden Erregern verseucht…“

DGB Bundesvorstand: Wir wollen unser Schwimmbad zurück

Wenn der Bundesvorstand des DGB mit einer aktuellen Broschüre an die Öffentlichkeit tritt, um seine privatisierungskritische Einstellungshaltung zu untermauern, dann ist das auch für die Zivilgesellschaft ein positives Zeichen. Zumal in der Publikation „Wir wollen unser Schwimmbad zurück“ auch gerade die Notwendigkeit von Bündnisstrukturen betont wird, die breit aufgestellt sind:

Deshalb sollten sich auch Gewerkschaften für breitere Bündnisse öffnen, neue Partner für ihre Anliegen finden, neue Herangehensweisen und Protestmittel akzeptieren und entwickeln – so ungewöhnlich und anstrengend es für manchen „alt gedienten“ Gewerkschaftsfunktionär auch sein mag“ (S. 10).

Gewiss sind Interessierte wie Privatisierungskritiker gut beraten, die Broschüre mit Sorgfalt zu lesen. Beispielsweise zeigt der Rückgriff auf Erhebungen des Verbands kommunaler Unternehmen (VkU)[1] als einem Befürworter von ÖPP-Projekten, dass Diskussionsbedarf besteht. Und schließlich liegt auch im öffentlichen Sektor so einiges im Argen, wie die Diskussion in Hessen um die Kritik an der mehr schlecht als recht funktionierenden Kommunalaufsicht beweist (s. hierzu „Rekommunalisierung: Königsweg mit Stolpersteinen in: Wem gehört das Wasser? Rekommunalisierung kostengünstig und bürgernah“). Doch gerade der aufgezeigte Diskussionsbedarf ist eine gute Voraussetzung für konstruktive Gespräche, damit handlungsfähige, zivilgesellschaftliche Bündnisstrukturen auf gleicher Augenhöhe entstehen, mit denen die erforderlichen Veränderungen erkämpft und durchgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund ist die Publikation des DGB-Bundesvorstandes ein richtungweisendes Signal: Nur gemeinsam kann der Sprung vom Protest zur Veränderung gelingen!

 

 

  • Warum rollte die Privatisierungswelle?
  • Umdenken – umlenken – ein starker Staat ist doch nicht so schlecht
  • Re-Kommunalisierung als neuer Weg mit Chancen und Risiken
  • Was bringt Rekommunalisierung?
  • Die Gewerkschaften können Druck machen – mit der Zivilgesellschaft

Abbildungen
– ­In welchen Bereichen hat Ihre Stadt Privatisierungen durchgeführt?
– Was sind die Gründe für die geplanten oder bereits durchgeführten Privatisierungen bzw ÖPP-Projekte?*
– Wo sehen Sie grundsätzliche erhebliche Probleme oder Risiken bei der Einbindung privater Anbieter oder Investoren?
– Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
– Wurden Sie eine Privatisierung der Stadtwerke hier in Ihrer Stadt eher befürworten oder eher ablehnen?
– Die Versorgung mit Trinkwasser sollte erfolgen
– Wie Kommunen die Selbständigkeit organisieren
– Was bringt Rekommunalisierung?


[1] Die teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe sind die größten Beitragszahler im VkU.

Berliner-Wasserverträge: EU-Kommission prüft / Erste juristische Schritte sind eingeleitet – weitere folgen!

5 Monate liegt es zurück, dass die Berliner Bevölkerung Geschichte geschrieben hat und in Berlin der erste Volksentscheid gewonnen wurde. Bereits Anfang März hat sich eine Arbeitsgruppe von 10 Juristen unter dem Dach der GRÜNEN LIGA Berlin zusammengefunden, um die offen gelegten Dokumente einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Diese in enger Absprache mit Prof. Jürgen Keßler von der Verbraucherzentrale Berlin und mit Prof. Edda Müller von Transparency Deutschland International vorgenommene Prüfung hatte zur Folge, dass bereits erste juristische Schritte gegen die Geheimverträge gegenüber der EU-Kommission eingeleitet werden konnten.

Für Interessierte, die an der Teilnahme der PK am 19. Juli verhindert waren, bieten wir die Tondokumente der Pressekonferenz zum Nachhören an.

Eröffnung Thomas RudekProf. Edda Müller (TI)Prof. Jürger Keßer (VZB / EWSA)Sabine Finkenthei (AG unabh. Juristen)Fragen und Antworten 1Fragen und Antworten 2

Das Schreiben zum Vertragsverletzungsverfahren finden Sie hier.

Und die wichtigsten Kernsätze haben wir für Sie auch an dieser Stelle in Form einer Kurz-Präsentation zusammengestellt.

Und hier ein Kurz-Interview mit Prof. Keßler (Radio EINS).


 

Pressemitteilung zur Pressekonferenz

EU-Kommission überprüft Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe

Berlin, 19.07.2011 – Die Berliner Wasserbetriebe beschäftigen nun die Europäische Kommission. Die oberste europäische Wettbewerbsbehörde prüft, ob bei der Teilprivatisierung im Jahr 1999 EU-Recht verletzt wurde. Sollte sich der Verdacht bestätigen, so würde dies den Privatisierungsverträgen die Geschäftsgrundlage entziehen und erhebliche Rückforderungsansprüche des Landes Berlin gegenüber RWE und Veolia begründen.

Den Anstoß für die Prüfung der EU-Kommission gaben die Vorsitzende der Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland, Edda Müller, und der Vorstandsvorsitzende der Verbraucherzentrale Berlin, Jürgen Keßler. In einem Schreiben an die EU-Kommission wird der Verdacht begründet, dass bei der Teilprivatisierung die Regelungen des europäischen Beihilfenrechts und Vergaberechts nicht eingehalten wurden.

Der Beihilfenrechtsverstoß liegt dem Schreiben nach darin, dass der Berliner Senat den privaten Investoren (RWE und Veolia, ehemals Vivendi) 1999 eine Gewinngarantie gegeben hat. Die Investoren bekommen danach, wenn die Wasserbetriebe nicht genügend Gewinne abwerfen, Geld aus dem Haushalt des Landes Berlin. Dies ist eine Art Subvention, die nach EU-Recht grundsätzlich verboten ist, weil Konkurrenten benachteiligt werden können. „Sollte sich der Verdacht der rechtswidrigen versteckten Beihilfe bestätigen, so hätte dies weitreichend Auswirkungen auf die derzeitige Privatisierungspraxis insbesondere im kommunalen Bereich“, erklärte Edda Müller. Daneben rügt das Schreiben eine Verletzung von Vergaberecht. „Es ist nicht bekannt, dass es vor der Teilprivatisierung ein Ausschreibungsverfahren gegeben hätte“, so Keßler. „Das wäre aber aufgrund europarechtlicher Vorgaben erforderlich gewesen.“
Sollte die EU-Kommission den Verdacht bestätigen, hätte dies weitreichende Folgen. Die Europäische Kommission könnte das Land Berlin verpflichten, die unter Verstoß gegen das Beihilfenrecht empfangenen Gewinne von RWE und Veolia zurückzufordern. Zugleich müssten die Verträge geändert und gegebenenfalls rückabgewickelt werden.

Hintergrund des Schreibens an die EU-Kommission ist der Volksentscheid, durch den die Berliner am 13. Februar dieses Jahres (2011) eine Offenlegung der Verträge über die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe erzwungen haben. Seitdem trifft sich unter dem Dach des Umweltverbands GRÜNE LIGA Berlin ein Kreis von Juristen, der ehrenamtlich die Konditionen der Teilprivatisierung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft. Die Juristengruppe hat auch die europarechtliche Prüfung durchgeführt und wird noch bis zur Wahl die verfassungs-, haushalts- und zivilrechtlichen Aspekte der Verträge prüfen.

Das Schreiben zum Vertragsverletzungsverfahren finden Sie hier.

Kontakte:

Transparency International Deutschland e.V.
Prof. Dr. Edda Müller, Vorsitzende
Dr. Christian Humborg, Geschäftsführer
Tel. 030 / 54 98 98 0

Verbraucherzentrale Berlin e.V.
Prof. Dr. Jürgen Keßler, Vorstandsvorsitzender
Tel. 0170 / 55 31 114

Arbeitsgruppe unabhängiger Juristen
Sabine Finkenthei
Tel. 0176 / 25 21 37 26

GRÜNE LIGA Berlin
Thomas Rudek
Tel. 030 / 261 33 89