Kernforderungen der Interessengemeinschaft „Faire Mieten für Alle“

Kernforderungen der Interessengemeinschaft „Faire Mieten für Alle“

Auch in Berlin wird die Kritik an der Wohnungspolitik größer. Zahlreiche Initiativen betroffener Mieter organisieren sich. Die Politik reagiert verhalten: Die Modernisierungsumlage bei der energetischen Gebäudesanierung als der wichtigste Preistreiber soll von 11% auf 8% angesenkt werden, der soziale, kommunale Mietwohnungsbau soll angekurbelt und die Mietpreisbremse soll „verschärft“ werden. Sowohl in der Zivilgesellschaft wie in den Leitmedien schießt man sich auf große private Wohnungsunternehmen wie die „Deutsche Wohnen AG“ regelrecht ein. Junge Aktivisten wollen sogar ein Volksbegehren mit anschließendem Volksentscheid zur Enteignung der Deutschen Wohnen starten: Ein wenig aussichtsreiches und vor allem völlig ungenügendes Projekt, meint Thomas Rudek von der Trautvetter klInteressengemeinschaft „Faire Mieten für Alle“, denn zum einen gibt es auf dem privaten Wohnungsmarkt andere Immobilienhaie, die viel brutaler vorgehen, und zum anderen stellen selbst kommunale Anbieter den Preiswucher der Deutschen Wohnen in den Schatten, wie aus einem Vortrag von Christoph Trautvetter (Netzwerk Steuergerechtigkeit, s. Folie / Bild rechts) hervorging.

Für Rudek von der Interessengemeinschaft „Faire Mieten für Alle“ stehen vor allem die politisch Verantwortlichen in der Verantwortung, Rahmenbedingungen zu schaffen, die faire Mieten auch für von Armut betroffene Menschen „überall in Berlin, auch im Innenstadtbereich“ ermöglichen. So ist es beispielsweise überfällig, dass die Modernisierungsumlage abgeschafft und durch ein steuerliches Abschreibemodell vollständig ersetzt wird: „Die energetische Gebäudemodernisierung ist auch klimapolitisch häufig sinnvoll und notwendig. Dass aber diese Modernisierungskosten allein und dauerhaft den Mietern in Rechnung gestellt werden, ist eine Unverschämtheit, zumal die Mieter bereits die enormen Belastungen beispielsweise beim Fensterwechsel und der Wärmedämmung der Außenfassade ertragen müssen. Oft erstrecken sich derartige Beeinträchtigungen über einen Zeitraum von über einem Jahr.“ Die Vermieter können 11% der Modernisierungskosten auf die Mieter „umlegen“. Für Rudek unhaltbar: „Zum einen haben die Vermieter die Möglichkeit beispielsweise durch teure Materialien, die Modernisierungskosten in die Höhe zu treiben. Ob die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit auch wirklich eingehalten werden, wird kaum kontrolliert.“ Doch das eigentliche Problem bei der Modernisierungsumlage liegt in der dauerhaften Steigerung der Miete: „Der Vermieter hat bei einer 11%igen-Umlage seine Kosten bereits nach 10 Jahren durch die höheren Mieten wieder refinanziert, aber die Miethöhe bleibt.“ Damit diese „untragbare, mafiöse Abzocke“ beendet wird, fordern Rudek und seine Unterstützer ein anderes Finanzierungsmodell: „Natürlich wollen Wohnungsunternehmen auf den Kosten für die energetische Gebäudesanierung nicht sitzen bleiben. Daher erscheint es nicht nur sinnvoll, sondern auch gerecht, wenn die Vermieter die Modernisierungskosten von der Steuer absetzen können“, so Rudek.

Neben dieser Forderung nach einem anderen Finanzierungsmodell bei der energetischen Gebäudesanierung gehört nach Ansicht der Interessengemeinschaft auch das Berechnungsverfahren zur ortsüblichen Vergleichsmiete als die Bezugsgröße bei der Berechnung der Miethöhe beim Abschluss neuer Mietverträge überprüft und verändert. So ist es nach Rudek nicht nachvollziehbar, warum nur die Mietverträge, die in den letzten 4 Jahren abgeschlossen worden sind, bei Neuvermietungen berücksichtigt werden, und nicht alle Bestandsmieten.“ In einer ARD-Reportage wurde aufgezeigt, dass die Miethöhe bei neu abgeschlossenen Verträgen um 10% niedriger ausfallen, wenn das jetzige Verfahren Vertragsabschlüsse der letzten 10 Jahre berücksichtigen würde.

Um diesen Kernforderungen den erforderlichen Druck zu verleihen, könnte auch die Instrumente der direkten Demokratie unterstützend ins Feld geführt werden. „Wenn ich durch den Gleisdreieckpark in unmittelbarer Nachbarschaft des Potsdamer Platzes laufe und all die luxuriösen neuen Eigentumswohnungen sehe, dann wird deutlich, dass hier „Gated Areas“ geschaffen werden: Wohninseln für die Reichen, Privilegierten, für die High Potenzials. Ansätze für eine sozial durchmischte Stadt sind von Seiten der verantwortlichen Städteplaner nicht gewollt. In diesen Luxusvierteln manifestiert sich die neoliberale Umverteilung von unten nach oben. Allerhöchste Zeit diesen Umstand umzukehren“, so Rudek. Ihm, der gemeinsam mit der Juristin Sabine Finkenthei bereits den Gesetzestext des ersten erfolgreichen Volksentscheids in Berlin – es ging um die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe – geschrieben hat, schwebt ein neues Volksgesetz vor, welches private Investoren verpflichtet, 30% der Bruttogeschoßfläche an von Armut betroffene Menschen zu einem Quadratmeterpreis von 5€ zu vermieten. Gefragt, ob das nicht ein massiver Eingriff in die Eigentumsrechte sei, antwortet Rudek: „Das Gegenteil ist der Fall, denn der Eigentumsschutz in Deutschland ist dank unseres Grundgesetzes nicht absolut, sondern relativ. Im Grundgesetz heißt es ausdrücklich, dass Eigentum auch verpflichtet. Höchste Zeit, dass dieser Grundsatz auch konsequent angewendet wird, wenn es darum geht, der Spekulation mit Wohnraum Einhalt zu bieten.“ Auf den Einwand, dass zu einem so niedrigen Quadratmeterpreis in Berlin kein Bauherr bauen könne, entgegnet Rudek, dass die Berechnungen und Kalkulationsgrundlagen sich nicht auf den Quadratmeter beziehen müssten, sondern auch die gesamte Bruttogeschoßfläche. Bei der Kalkulation müßte eine bei Wirtschaftsunternehmen durchaus übliche Quersubventionierung zum Einsatz kommen. Diejenigen, die beispielsweise 70% der Bruttogeschoßfläche als Eigentumswohnungen kaufen wollen, müßten dann durch einen entsprechend höheren Kaufpreis die 30% Bruttogeschoßfläche für günstige, soziale Mietwohnungen mitfinanzieren. Auf diese Weise, so Rudek, hätten wir dann auch eine sozial gerechte Umverteilung im Bereich der Wohnungspolitik.

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BGE-Kritik & die NachDenkSeiten – Fake News und Milchmädchenrechnungen!

BGE-Kritik & die NachDenkSeiten – Fake News und Milchmädchenrechnungen!
von Thomas Rudek

Wenn auch die intellektuelle Mobilmachung gegen das BGE in ihrer inhaltlichen Substanz eher kleingeistig erscheint, so wirkt sie dennoch umso gefährlicher, wenn namhafte Vertreter und Kritiker der Agenda-Politik gegen das Bedingungslose Grundeinkommen Stimmung machen. Gemeint ist das von Albrecht Müller gegründete Portal der NachDenkSeiten, auf dem sowohl der Bestsellerautor wie ehemalige SPD-Planungschef als auch der Armutsforscher Christoph Butterwegge sowie Jens Berger gegen das BGE wettern und alle Befürworter des BGE beschuldigen, sie würden einen Abbau des Sozialstaates beabsichtigen. Wem es an konstruktiv-innovativen Ideen zur Realisierung des BGE mangelt, sondern sich aufs Abwehren und Festhalten konzentriert, der schreckt auch nicht davor zurück, diffamierende und beleidigende Geschütze aufzufahren, um diejenigen rhetorisch unter Beschuss zu nehmen, die für eine neue soziale Gesellschaftsarchitektur einstehen und ein Fundament fordern, welches ein angstfreies Leben ermöglicht. Wenn beispielsweise Müller das BGE als „Schnapsidee“ bezeichnet oder Butterwege (Verlust)Ängste nach dem Motto „alles-wird-viel-schlimmer“ schürt, dann sollten bei derartigen kommunikativen Gleichschaltungsstrategien über politisches Framing (s. Elisabeth Wehling) alle Alarmglocken schrill läuten.

Dass rhetorisch auch die Unterstützer und Sympathieträger des BGE unter Beschuss genommen werden, mag zum Alltagsgeschäft der politischen Kommunikation gehören. Schwerer wiegt, wenn die inhaltliche, argumentative Auseinandersetzung nicht nur zu wünschen übrig lässt, sondern mit Fake News und Milchmädchenrechnungen ganz bewusst, also vorsätzlich, in die Irrenlandschaft paralysiert wird, so kürzlich Jens Berger in seiner jüngsten BGE-Kritik „Das Grundeinkommen ist kein „No-Brainer““ (http://www.nachdenkseiten.de/?p=41787).

So stimmt beispielsweise die Behauptung über das BGE-Experiment in Finnland nicht:

„Hinzu kommt, dass sowohl Arbeitslose als auch Haushalte mit niedrigen Einkommen in den Metropolregionen, in denen jeder dritte Finne lebt, ein Anrecht auf Wohngeld haben. Da ist es durchaus verständlich, dass sehr viele Finnen sich kein BGE herbeisehnen, bei dem all diese Leistungen und Zuschüsse wegfallen würden.

Richtig ist: Wer in Finnland am Experiment teilnimmt und keinen Job ergattert, der verliert eben nicht seinen Anspruch auf Wohngeld, sondern kann Mietbeihilfe beantragen. Ansonsten werden 80% der Wohnkosten getragen, was natürlich viel zu wenig ist – wie auch das BGE in Finnland mit lächerlichen 560€ generell viel zu gering angesetzt ist.

Besonders häufig wird gegen das BGE der Einwand erhoben, die Realisierung würde die von Armut betroffenen Menschen noch schlechter stellen. Richtig ist, dass es – wen wundert es – natürlich auch aus dem neoliberalen Lager Versuche gibt, das BGE-Thema zu besetzen und als Sparmodell zur Kürzung der Sozialstaatsausgaben einzusetzen. Statt sich in diesem neoliberalen Lager einzureihen, sollte einer Verbreiterung dieser Vorstellung der Riegel vorgeschoben werden, indem konkret und politisch korrekt im öffentlichen Diskurs festgehalten und herausgestellt wird, was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte: Die Höhe des BGE darf nicht in die Armut führen und muss sich deshalb am durchschnittlichen, monatlichen Bruttoeinkommen orientieren und darf nicht weniger als 60% des Bruttoeinkommens betragen1. Nach Angaben des Bundesamts für Statistik belief sich das durchschnittliche Bruttoeinkommens im Jahr 2016 auf 3703 €. Ein BGE, das nicht unter 60% des durchschnittlichen Bruttoeinkommens liegen darf, würde sich somit auf 1620 € Brutto belaufen, wobei durchaus regionale Unterschiede zu berücksichtigen sind. Bedenkt man, dass diese Berechnung andere Einkommensarten wie Vermögen und auch Sonderzahlungen unberücksichtigt lässt, ist dieser Wert als konservativ zu betrachten!

Leider finden sich auf den NachDenkSeiten solche progressiven Vorschläge nicht. Neben dem Versuch, das BGE und ihre Fürsprecher in die neoliberal-marktradikale Ecke zu stellen (was für Finnland zweifelsohne zutrifft), wird häufig mit subtilen Unterstellung und Behauptungen gearbeitet, wie beispielsweise, dass dem Staat die Steuereinnahmen aus abhängiger Beschäftigung durch die BGE-Einführung wegbrechen würde. So Jens Berger:

„Will man die BGE-Leistungen komplett steuerfrei stellen, entsteht dadurch auf der Einnahmeseite eine ganz erhebliche Lücke, die durch höhere Steuern und Abgaben geschlossen werden müsste. Es ist also nicht richtig, dass eine simple Umverteilung der Zahlungsströme keine Auswirkungen auf die Finanzierbarkeit hätte. Ökonomen sprechen hier gerne von „Zweitrundeneffekten“.“

Richtig wäre es, darauf hinzuweisen, dass ein Großteil auch weiterhin (fremdbestimmt) arbeiten würde, um den materialistisch-konsumistischen Lebensstil ungebremst fortzuführen. Denn wer auch weiterhin seine Kids zur Kita und in die Schule mit einem SUV „sicher“ transportieren will, der wird mit einem BGE (nicht unter der Armutsgrenze) genauso so wenig auskommen können, wie auf den Zweitwagen verzichten wollen. Und was spricht eigentlich dagegen, wenn man all diejenigen, die den Hals nicht voll genug bekommen, einer Besteuerung aussetzen würde, die den Namen „progressiv“ auch verdient? Wer beispielsweise mehr als das dreifache des BGE – also mehr als das dreifache der Bruttoarmutsgrenze – ver“dient“ (und das sind nicht wenige), der sollte mindestens so hoch besteuert werden, dass das BGE zumindest für diesen Personenkreis der „High Potenzials“ in die öffentlichen Kassen wieder zurückgespült wird. Ob Berger und Müller zu einer solchen differenzierten volkswirtschaftlichen Berechnung in der Lage sind, oder ob derartige Berechnungen eine volkswirtschaftliche Überforderungen darstellen? Und natürlich werden bei einem BGE in genannter Brutto-Höhe auch weiterhin die Sozialabgaben abgezogen. Das bedeutet: Auch ein BGE in Höhe von 1620 € BRUTTO ermöglicht kein Leben in Saus & Braus und schützt schon gar nicht vor Altersarmut. Auch hier werden die Meisten versuchen, ihr BGE aufzustocken, vermutlich viele zum Mindeststundenlohn.

Zurück zu den „Zweitrundeneffekten“ und der Finanzierbarkeit eines BGE: Auch hier ist die Fantasielosigkeit der BGE-Kritiker zu bemängeln! Gerade vor dem Hintergrund der Panama Papers und anderer Leaks, die nur die Spitze des Eisbergs in Sachen Steuerhinterziehung erahnen lassen, stellt sich die Frage, wie lange wir noch auf ein Whistleblowerschutz- und Belohnungsgesetz warten müssen, das alle Whistleblower im Finanzsektor belohnt, die Wirtschaftskriminelle Steuerhinterzieher namentlich benennen? Wenn diese Insider ihre Steuer-CDs den Finanzbehörden anbieten, dann sollte diesen Personen 10% der Einnahmen, die der Fiskus gewinnt, auch als Belohnung / Provision zugestanden werden. Die „Zweitrundeneffekte“ eines solchen Whistleblowerschutz- und Belohnungsgesetzes dürften für die Staatseinnahmen gewaltig ausfallen, denn kaum ein Steuerhinterzieher würde sich zukünftig dem hohen Risiko, erwischt zu werden und hinter schwedischen Gardinen zu landen, aussetzen wollen!

Natürlich gibt es Baustellen, die durch die Einführung eines BGE und zwar nicht unter der Armutsgrenze in Höhe von 1620€ Brutto eröffnet werden. Beispielsweise ist zu erwarten, dass sich der ohnehin knappe Markt an preiswertem Wohnraum durch das BGE verteuern könnte. Doch wie diese Baustelle behoben wird, ist an anderer Stelle bereits erwähnt worden. Die Stichworte „Einbeziehung aller Bestandsmieten in die Berechnung des Mietspiegels“ wie die „Steuerfinanzierung der energetischen Gebäudesanierung“ (statt die Mieter durch eine dauerhafte 11% Modernisierungsumlage skrupellos abzuzocken) mögen an dieser Stelle genügen.

Doch die wichtigste Hauptbaustelle befindet sich in der marktkonformen Ausrichtung unserer Bildungslandschaft, die in ihrer Zielsetzung die massenhafte Produktion von jenen systemkonformen Sozialcharakteren verfolgt, die der Sozialpsychologe und Bestsellerautor Erich Fromm als „Marketing Charakter“ treffend beschrieben hat: Jederzeit sich den Bedürfnisses des Marktes bis zur Selbstaufgabe anzupassen, um „Erfolg“ im materiell-okkupativen Sinne zu haben in Kombination mit der massenmedial geschürten Angst zu jenen zu gehören, die es nicht geschafft haben – Haste nix, biste nix. In der Bildungspolitik stehen jene Disziplinen im Mittelpunkt, deren Entwicklungsstand regelmäßig in den MINT-Studien evaluiert und kontrolliert werden: Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Parallel hierzu werden in den Fächern der Geistes- und Sozialwissenschaften die Mittel auf Teufel komm raus gekürzt. Bei dieser Zuspitzung einer egomanen Ellbogengesellschaft ist es um die Schaffung einer sozialen Gesellschafts-Architektur als die entscheidende Voraussetzung für eine Miteinander-Gesellschaft, in der das BGE allen ein angstfreies Leben ermöglicht, sehr schlecht bestellt. Und so sind es keineswegs nur die sogenannten Bildungsverlierer und Abgehängten, sondern auch die Gewinner der Hightec-Gesellschaft, bei denen sich die Frage stellt, ob sie überhaupt die Befähigung für das Leben in einer BGE-Gesellschaft mitbringen bzw. ob ihnen diese Befähigung überhaupt jemals vermittelt wurde. Wie schrieb der verstorbene Aphoristiker Gabriel Laub so treffen: „Fantasie ist etwas, was sich manche Menschen gar nicht vorstellen können“. Aktualisiert man diese Sentenz unter Berücksichtigung der psychologischen Steuerung der Leitmedien, dann würde sie so ausfallen: „Fantasie ist etwas, was sich viele Menschen gar nicht vorstellen sollen“.

Ganz in diesem Sinne wäre (nicht nur) der Gründer der Nachdenk-Seiten Albrecht Müller gut beraten, weniger nach- als mehr vorauszudenken, und das auch seinen „Autoren“ zu empfehlen! Abschließend versöhnlich gegenüber Jens Berger: Ein „No-Brainer“ ist das BGE gewiss nicht. Aber an der Notwendigkeit führt auch kurzfristig kein Weg vorbei. Will man dieses wichtige Thema nicht den neoliberalen Marktradikalen überlassen, wäre es hilfreich und zielführend, an der Beseitigung der Baustellen konstruktiv mitzuarbeiten, auch wenn das – wie Butterwegge am Beispiel des emanzipatorischen Grundeinkommens der LINKE-BAG beklagt – „zur wachsenden Unübersichtlichkeit der Modellpalette“ beiträgt.

Notwendig ist keine Verweigerung, sondern die pragmatische Suche nach Übergangsmodellen. Soll die öffentliche Diskussion um ein BGE wirklich voran kommen, dann sind auch die BGE-Unterstützer gut beraten, die öffentliche Diskussion nicht länger auf die Finanzierung zu richten, sondern auf die Entwicklung von Übergangsmodellen. Hierfür sind lediglich zwei Voraussetzungen erforderlch: 1. Die Verständigung auf die Maxime, dass ein BGE nicht unter der Armutsgrenze liegen darf. Und 2.: Dass es möglicherweise eines zeitlichen Phasenmodells bedarfs, bis alle Menschen die Befähigung erlangen, um das Potenzial einer BGE-Gesellschaft auch zu erkennen und zu (er)leben. Hierzu gehört auch die offensive Thematisierung der globalen Perspektive. Gerade in Anbetracht der Tatsache, dass die Menschen in der 2/3 Welt keine staatlichen Absicherungssysteme kennen, sondern ihre Hoffnungen darauf ausgerichtet sind, dass die eigenen Kinder sich im Überlebenskampf behaupten und ihre Eltern im Alter auch als Migranten aus den westlichen Industriestaaten finanziell unterstützen2, muss überlegt werden, ob ein weltweites BGE möglicherweise auch ein geeignetes Instrument sein könnte, um die weltweite Bevölkerungsentwicklung positiv zu beeinflussen3

Das Ringen um den besten Weg setzt die Bereitschaft zum offensiven Denken voraus – ganz im Sinne des Aphoristikers Elazar Benyoetz „Offenes Denken – offensives“.

Generell zur Kritik am BGE auf den Nachdenk-Seiten, auch mit Kommentaren von Albrecht Müller: http://www.nachdenkseiten.de/?p=41849#more-41849

1Der Bezug zum monatlichen durchschnittlichen Bruttoeinkommen ist transparenter und sozial realitätsbezogener als das Verfahren zur Berechnung des monatlichen Nettoäquivalenzeinkommen.

2 Die Ökonomin Kirsten Schüttler von der Weltbank, wo sie in der Abteilung zu Migration und Ruecküberweisungen arbeitet, berichtet: „Wir schätzen, dass in 2015 die Remittances, also Rücküberweisungen von Flüchtlingen und Migranten in ihre Heimat ca. 602 Milliarden betragen haben, dass an Entwicklungsländer geschätzte 440 Milliarden überwiesen werden. Zudem kommen die Gelder, die über informelle Kanäle gesendet werden, da kann man schwer Schätzungen abgeben. Aber Geld wird auch Familienmitgliedern mitgegeben, Freunden, dem Busfahrer, da gibt’s viele Möglichkeiten, wie man es informell schicken kann, die tauchen in den offiziellen Zahlungsbilanzen nicht auf.“ (Quelle: DLR, 2017)

3Die Notwendigkeit, das BGE global zu denken und umzusetzen, drängt sich nahezu automatisch auf, wenn man den Dokumentarfilm „Untitled“ des leider viel zu früh verstorbenen Filmemachers Michael Glawogger ansieht.

BGE in den Leitmedien – Mehr Schein als existenzsicherndes Sein

BGE und soziale Gerechtigkeit – nicht unter der relativen Armutsgrenze!

Am Ostermontag, dem 17.4.2017, lief im Deutschlandfunk in der Reihe „Hintergrund“ die Sendung „Das bedingungslose Grundeinkommen – Balsam für die Seele“. Bei einem BGE in Höhe von 1000 € brutto handelt es sich wahrlich um „ein süßes Gift“. Übrigens: Auch in der letzten TV-Sendung „quer extra“ ging es um die Zukunft der Arbeit und auch in diesem Kontext (Indsutrie 4.0) wurde das BGE als Modell zur Sicherung der Nachfrage diskutiert – und zwar in der Höhe des durchschnittlichen Verdienstes! Distanziert hierzu aus der elitär-sozialwissenschaftlichen Perspektive leider Prof. Harald Welzer.

Für eine ernsthafte Diskussion um ein menschenwürdiges Grundeinkommen wäre schon viel gewonnen, wenn die offizielle relative Armutsgrenze in Höhe von 60 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens als Meßwert angesetzt werden würde. Nur zur Erinnerung: Nach Angaben des Bundesamtes für Statistik lag das durchschnittliche Jahreseinkommen eines Arbeitnehmers im Jahr 2015 bei 32643 € brutto. Nach diesen Angaben hätten wir dann für das BGE einen Richtwert von monatlich ca. 1600 € brutto. Dieser Betrag ist auch deshalb als moderat bzw. zurückhaltend zu bewerten, weil die anderen Einkommensarten (Einkommen aus Vermögen) in die Berechnung NICHT einbezogen worden sind. Zu koppeln wäre dieser Richtwert an eine armutsindizierte Inflationsanpassung, wie sie von dem verstorbenen Statistiker Hans Wolfgang Brachinger entwickelt worden ist (siehe den von ihm entwickelten Index der wahrgenommenen Inflation).

Brachinger IndexderWahrgenommenenInflation png – Wikipedia

Abschließend noch einen Literaturhinweis zu den neoliberalen bzw. marktextremistischen Tricks bei der Umstellung zur Berechnung der Inflationsrate: https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/03/29/die-schande-von-europa-deutschland-beutet-seine-arbeiter-aus/

Auch wenn dieser Artikel aus dem Jahr 2014 stammt, so verdeutlicht dieser Artikel von dem Staatsrechtler Joachim Jahnke doch sehr deutlich alle „Vakanzen“ und Ausblendungen in den Diskussionen um den Arbeitsmarkt in den Leitmedien. Wer das Thema vertiefen möchte, dem sei die aktuelle Publikation von Werner Rügemer „Die Fertigmacher“ empfohlen.

Links:
statistik/daten/studie/164047/umfrage/jahresarbeitslohn-in-deutschland

www.deutschlandfunk.de/bedingungsloses-grundeinkommen-balsam-fuer-den-sozialen.724.de.html?dram:article_id=383978

quer extra (Bayern 3) vom 13.04.2017 zum Thema „Zukunft der Arbeit“ u.a. mit Prof. Harald Welzer („Klimakriege“, „Die smarte Diktatur“)
www.br.de/mediathek/video/sendungen/quer/quer112.html

Die Scheindemokratie & ihre Scheinheiligen

Wir erinnern uns: Während die Leitmedien mit ihren Gatekeepern und Alphajournalisten glaubten darüber berichten zu müssen, ob bei der Vereeidigung von Trump oder Obama mehr Menschen anwesend waren, so beweist diese Berichterstattung erneut beängstigende Fehlentwicklungen gezielter Desinformation. Auch das Wiederkäuen der Einflussnahme russischer IT-Spezialisten auf den Wahlkampf dient einzig der Ablenkung von einer tiefen Legitimationskrise der amerikanischen Demokratie. Bereits Obama konnte trotz einer massiven Kampagne zur Mobilisierung von Wählern nur 33 % der Stimmen auf sich vereinen. Trump wählten lediglich 59,8 Millionen, das sind 26,4% der Wahlberechtigten. 95,2 Millionen Amerikaner haben nicht gewählt! Das sind 42% der Wahlberechtigten! Diese Fehlentwicklungen stellen nicht nur das demokratische System in Frage. Wer sich mit den Ursachen näher beschäftigt, wird schnell erkennen, dass die Probleme hausgemacht sind, dass es vor allem republikanische Kräfte sind, die gezielt daran arbeiten, immer mehr Wähler so genannter Randgruppen vom Wahlrecht auszugrenzen, wie kürzlich Thomas Reintjes in seinem Feature „Wahlsystem USA – die defekte Demokratie“ herausstellte.

Auch in europäischen Staaten nehmen immer mehr Menschen an Wahlen nicht teil. Statt sich dieses Themas offensiv anzunähern und sich für die längst überfällige Einführung einer Wahlpflicht auszusprechen, scheuen die Leitmedien diesen überfälligen offensiven Diskurs wie der Teufel das Weihwasser! Diese Verweigerungshaltung ist weder zu akzeptieren noch zu billigen, schließlich ist eine hohe Wahlbeteiligung das Lebenselexier einer demokratischen Parteiendemokratie. Ähnlich wie die Gurtpflicht den Schutz von motorisierten Verkehrsteilnehmern erhöht, so bildet die Wahlpflicht das Fundament, auf dem sich eine Demokratie auch in Krisenzeiten erst behaupten kann. Die Ignoranz der Leitmedien spiegelt sich auch in den manipulativen Sonntagsfragen führender demoskopischer Institute wieder: Die Frage nach der Wahlbeteiligung, ob man überhaupt wählen würde, fällt unter den Tisch, so dass stets ein komplett falsches bzw. hochgradig verzerrtes Bild vermittelt wird. Mit diesem selektiven Blick wird man dann noch hypnotisch darauf eingeschworen, dass der politische Kampf „in der Mitte“ gewonnen werde.

Diese manipulative Verzerrung ist auch aus einem anderen Grund besorgniserregend. Unmittelbar nach der letzten Landtagswahl in Bremen veranstaltete die Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin eine Tagesveranstaltung zum Thema „Nichtwähler – das unbekannte Wesen“. Zwei Professoren aus Oldenburg, ein Volkswirt und ein Jurist, stellten in einem Workshop ihre Ergebnisse mit dem verblüffenden Ergebnis vor, dass in Ländern mit Wahlpflicht die Einkommenskluft zwischen Reich und Arm kleiner ausfällt als in Ländern ohne Wahlpflicht! Der Erklärungsansatz war genauso einleuchtend wie einfach: In Ländern mit Wahlpflicht müssen die etablierten Parteien sich um alle Wähler kümmern, und nicht nur um die Mitte, während in den Ländern ohne Wahlpflicht die etablierten Parteien die Nichtwähler größtenteils abgeschrieben haben! Exakt diese Einstellungshaltung wurde auch auf den anschließenden Podiusmdiskussionen durch soziologische Forschungsdaten untermauert! Da die Nichtwähler aufgrund ihrer Verortung im rechten Umfeld für die SPD nur schwer zu gewinnen seien, läßt man diese Gruppen rechts liegen. Diese interessenspolitische bzw. polit-positivistische Einschätzung führt nicht nur nicht weiter, sie trägt dazu bei, dass die Legitmationskrise der Demokratie ähnliche Auswüchse annehmen wird wie in den USA.

Um diesen Entwicklungen Einhalt zu bieten, muss der Druck der Zivilgesellschaft vergrößert werden. Möglicherweise kann durch ein neues Volksbegehren die Ignoranz eines repräsentativen Systems, dem die Wähler fern bleiben, durchbrochen werden. Ein neues Volksgesetz müßte auf den Weg gebracht werden, in dem die Höhe der Diäten an die Wahlbeteiligung gekoppelt wird: Schaffen es alle Parteien viele Wähler für die Parlamentswahl zu mobilisieren, dann sollen die Abgeordneten für die hohe Wahlbeteilung auch mit hohen Diäten belohnt werden. Fällt die Wahlbeteiligung hingegen gering aus, dann fallen auch die Diäten in den Keller.

Wie schrieb Kark Kraus bereits während der Weimarer Republik so treffend: „Autovertreter verkaufen Autos. Versicherungsvertreteter Versicherungen. Und Volksvertreter?“ Lassen wir uns nicht länger für dumm verkaufen: Wenn etablierte Politiker durch ihre Politik mit Vorsatz immer mehr Nichtwähler produzieren, und dabei ganz bewußt das Thema „Wahlpflicht“ mit einem Tabu belegen, dann besteht dringender Handlungsbedarf. So wie die Steuerplicht als ökonomische Grundlage staatlicher Handlungsfähigkeit in unserem Bewusstsein fest verankert ist, so muss auch die Wahlpflicht zum Grundkonsens einer gelebten Demokratie erhoben werden!

 

Tagesspiegel & Deutschlandfunk Hand in Hand – Fake-News & rechtspopulistische Meinungsmache

Fake-News und rechtspopulistische Hetze des Deutschlandradios gegen das Portal der Deutschen Wirtschaftsnachrichten (DWN)

Tagesspiegel „Chefredakteur“ (besser Führungsoffizier) Casdorff wettert im Deutschlandfunk gegen Andrej Holm

Der Kampf um die Köpfe läuft auf Hochtouren, wobei es freilich weniger darum geht, welches Medium als rechts, links, populistisch oder wie-auch-immer etikettiert / klassifiziert wird, sondern welche Themen zum einen faktisch-seriös belegt werden, zum anderen selektiert und ausgesondert, den Lesern und Rezipienten also vorenthalten werden. Als Medien-Konsumenten bzw. „Besucher“ von Portalen sind wir heutzutage mit der Herausforderung konfrontiert, stärker als je zuvor das uns vorgesetzte aus kritischer Distanz zu betrachten, uns unsere eigene Meinung zu bilden, und nicht das uns vorgesetzte vorbehaltlos wiederzukäuen. Ich persönlich bin ein leidenschaftlicher Radiohörer und bevorzuge das öffentlich-rechtliche Radio, „beobachte“ aber vor allem beim Deutschlandfunk und Deutschlandradio immer stärker eine eindimensionale und vor allem einseitige Fokussierung in der „Berichterstattung“. Umgekehrt überzeugt mich beim Besuch des Portals der Deutschen Wirtschaftsnachrichten die Breite der Themenauswahl, wobei auch hier in Artikeln Positionen bezogen und vermittelt werden, die oft ein Defizit an Ausgewogenheit erkennen lassen. Jetzt kam es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen der DWN und dem Deutschlandradio vor dem Landgericht Berlin, in der es um „Fake News“ ging. Diese Auseinandersetzung nahm die DWN-Redaktion zum Anlass, die bisherige kostenfreie Nutzung des Portals zu kommerzialisieren. Ich lege Euch vor allem das Lesen des letzten Artikels ans Herz, weil hier noch einmal die Bedeutung der Verbreitung von gefakten (die Verwendung des Begriffs „getürkten“ ist trotz Erdogans Gleichschaltungsoffensive politisch inkorrekt) „Nachrichten“, die es in die Leitmedien geschafft haben, über die amerikanischen „Social“-Medien gut herausgestellt wird.

Wie auch immer – im Dickicht des Informationsdschungels sich zu behaupten und zusätzlich auch noch die Bereitschaft unter Beweis zu stellen, sich bei dieser Orientierung nicht nur um den Nabel seiner „eigenen“ Komfortzone zu drehen, bleibt die eigentliche Herausforderung. Wie schrieb Elazar Benyoëtz so treffend: „Information – das Dir Angegebene; Wissen – das Dir Gegebene“.

Abschließend zum Deutschlandradio und dem Vorwurf der einseitgen Stimmungsmache: Kürzlich eröffnete die Redaktion dieses Radiosenders dem Chefredakteur des Tagesspiegels Stephan-Andreas Casdorff die Möglichkeit, über den neuen Berliner Staatssekretär Andrej Holm herzuziehen. Schade, dass dieser Miniatur-Goebbels aus der deutschen Geschichte nichts gelernt hat und es ist für die Printmedien wie den Tagesspiegel bezeichnend, dass so eine Person wie Casdorff zum „Chefredakteur“ bzw. Führungsoffizier der Meinungsmache berufen wurde. Wie hier gegen den neuen Staatssekretär des Berliner Senats Andrej Holm auf unterstem Niveau gewettert wird und Casdorff den Teufel an die Wand schmiert, ist nicht nur absolut grenzwertig, sondern zugleich ein Besipiel für postfucktische Stimmungsmache bei den Massenmedien. Quasi marschieren in engster Komplizenschaft Tagesspiegel und Deutschlandradio Hand in Hand und legen postfucktische Tretminen in der Meinungslandschaft. Bleibt zu hoffen, dass die Krise der Printmedien auch am Tagesspiegel nicht vorbei geht und Casdorffs Karriere als Schmierfink dann hoffentlich endgültig vorbei ist! Doch wer weiß, vielleicht wird er dann Programmdirektor beim Deutschlandradio. Übrigens sind meine Hoffnungen / Erwartungen an Holm als Staatssekretär äußerst gering. Seine Stärken liegen zweifelsohne in der Analyse des Wohnungs“marktes“, nicht in der Veränderung bzw. Transformation zugunsten der von der Gentrifizierung betroffenen Menschen.

„Und hier wartet die nächste Erkenntnis: Er ist nicht nur parteilos und Wissenschaftler. Er ist ein verwaltungsunerfahrener Theoretiker mit radikal anderen als den bisher von der SPD verfolgten Vorstellungen. Er ist ein Gentrifizierungskritiker mit doktrinären, manche sagen: sozialistischen Vorstellungen vom Bauen in der Stadt. Er ist ein linker Aktivist, der Hausbesetzung als effektives Mittel zur Schaffung von Sozialwohnungen preist, leer stehende Wohnungen zwangsbelegen will und mit umfangreichen Steuersubventionsprogrammen eine baupolitische Richtung unterstützt, die zu mächtigen Kontroversen führen kann…
… Nein, Holm passt ins Konzept der Linken für die Metropole Berlin. Jetzt aber hat sich der Senat, dessen Erfolg nicht zuletzt daran gemessen werden wird, wie und wo er in den nächsten Jahren bezahlbaren Wohnraum in großem Umfang erhält und neu baut, an Holm gebunden. Der gesamte Senat! Darin liegt die Gefahr seiner Ernennung für die Zukunft. Die Stasi-Vergangenheit holt ihn halt nur ein…“

so der Chefredakteur des Tagesspiegels, besser Führungsoffizier der Meinungs- und Stimmungsmache Stephan-Andreas Casdorff im Deutschlandfunk am 17.12.2016.