Berliner Wasser-Verträge: Abgeordnete in der Pflicht – Gewinnausfallgarantie verletzt das Budgetrecht

Berliner Wasser-Verträge: Abgeordnete in der Pflicht – Gewinnausfallgarantie verletzt das Budgetrecht

Berlin 8.9.2011. Auf einer Pressekonferenz wurde am 7.9.2011 bei der Verbraucherzentrale Berlin ein juristischer Leitfaden unter dem Titel „Nichtigkeit der Berliner Wasserverträge und ihre Geltendmachung“ vorgestellt. Der Leitfaden wurde von einem Arbeitskreis unabhängiger Juristen erstellt, der sich nach dem ersten gewonnenen Volksentscheid in Berlin zur Offenlegung der Geheimverträge gegründet hat, und sich zum Ziel gesetzt hat, die bisher offen gelegten Dokumente rechtlich zu prüfen.

Im Mittelpunkt des Leitfadens steht die vertragliche vereinbarte Gewinnausfallgarantie des § 23.7 Konsortialvertrages. In dieser Klausel wird den privaten Anteilseignern RWE und VEOLIA eine im Teilprivatisierungsgesetz von 1999 in Aussicht gestellte Gewinnkalkulation garantiert, obwohl diese ursprüngliche gesetzliche Regelung infolge einer Normenkontrollklage durch den Verfassungsgerichtshof für teilnichtig erklärt wurde. Nach Ansicht des Arbeitskreises ist diese vertragliche Regelung eine Sicherheit im Sinne des Art. 87 I der Verfassung von Berlin (VvB), in dem das Budgetrecht des Abgeordnetenhauses seine verfassungsrechtliche Verankerung findet. Nach Art. 87 I VvB  sind für vertraglich vereinbarte Sicherheiten eine gesetzliche Grundlage erforderlich. Diese wurden nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs durch den Gesetzgeber nicht geschaffen. Die Juristin Sabine Finkenthei, die den Arbeitskreis koordiniert, präzisiert: „Die bloße Billigung im Haushaltsplan stellt ebenso wenig eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung im Sinne von Art. 87 I VvB dar, wie die Zustimmung des Abgeordnetenhauses von Berlin zu den Verträgen mit den privaten Investoren. Gerade in Bezug auf die Sicherheitsleistung des § 23.7 hätte es einer ausdrücklichen und gesetzlichen Ermächtigung durch den Gesetzgeber bedurft. Doch diese in Art. 87 I VvB geforderte gesetzliche Grundlage wurde nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs zum Teilprivatisierungsgesetz nicht geschaffen.“

Nach § 134 BGB sind Rechtsgeschäfte, die gegen gesetzliche Normen verstoßen, nichtig. Da es sich nach Einschätzung des Arbeitskreises bei der Gewinnausfallgarantie um den Hauptzweck des Vertrages handelt, hätte der Verfassungsverstoß gemäß § 139 BGB die Gesamtnichtigkeit des Vertrages zur Folge. Da in diesem Fall das Budgetrecht des Abgeordnetenhauses verletzt worden ist, müssen Abgeordnete den Senat auffordern, den Vertrag gerichtlich anzufechten. Kommt der Senat dieser Forderung nicht nach, können die Abgeordneten im Rahmen eines fristgebundenen Organstreitverfahrens die Nichtigkeit des Vertrages aufgrund der Verletzung des Budgetrechts vor dem Verfassungsgerichtshof einfordern.

Für die Initiatoren des Volksbegehrens ergibt sich aus diesem Sachverhalt, dass „der Senat seine Vertragsverhandlungen mit RWE und VEOLIA für gescheitert erklären und gegen die Verträge gerichtlich vorgehen sollte“, so Rainer Heinrich, Vertrauensperson des Volksbegehrens.

Der juristische Leitfaden ist bereits gestern abend bei einer Veranstaltung der Tageszeitung taz Klaus Leder (Fraktionsvorsitzender der Partei DIE LINKE Berlin), Jürgen Esser, (haushaltspolitischer Sprecher von Bündnis 90 / Die Grünen) und Ellen Haußdorfer (stadtentwicklungspolitische Sprecherin der SPD) persönlich übergeben worden. Im Rahmen einer Gesprächsrunde, die von der Tageszeitung „Berliner Morgenpost“ veranstaltet wird, soll auch dem Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit der Argumentationsleitfaden heute persönlich übergeben werden. Auch den Geschäftsstellen der Fraktionen wie den Senatoren wird der Leitfaden heute zugestellt. Der juristische Leitfaden steht auch im Internet auf dem Portal der Wasserbürger allen Interessierten zur Verfügung. Sabine Finkenthei vom Arbeitskreis betont: „Niemand der politisch Verantwortlichen soll behaupten, es würde keine Wege der Vertragsanfechtung geben. Die Verträge sind die Geschäftsgrundlage der Teilprivatisierung. Wenn wir das Kapitel der Teilprivatisierung beenden wollen, dann müssen die Verträge aus der Welt geschaffen und nicht neu verhandelt werden!“

Auch die Podiumsteilnehmer Alexander Kraus (Vorsitzender Bund der Steuerzahler) und Dr. Lischke (Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Berlin) begrüßen diesen Vorstoß des Arbeitskreises. Im Lauf der Pressekonferenz verwies Alexander Kraus auf eine aktuelle Untersuchung des Bunds der Steuerzahler in NRW, aus der ersichtlich wurde, dass die kalkulatorischen Kosten einen sehr hohen Anteil an den Wassertarifen ausmachen. Aus einem internen Positionspapier des Finanzsenators Dr. Nußbaum geht hervor, dass in Berlin die kalkulatorischen Kosten und kalkulatorischen Zinsen 44 % des Wasserpreises ausmachen. Daraus leitet sich die Schlussfolgerung ab, dass nicht nur die Verträge gerichtlich angefochten werden müssen, sondern auch die Tarifkalkulation von der neuen Landesregierung auf den Prüfstand gestellt werden muss. Die Einbeziehung der Verbraucherzentrale, des Bundes der Steuerzahler und des Deutschen Naturschutzringes in die Neuordnung der Berechnung der Wassertarife wäre empfehlenswert.

Rückfragen bitte an die Koordinatorin des Arbeitskreises Sabine Finkenthei
E-Mail: S.Finkenthei@gmx.de / Tel.: 030 / 693 08 43 / Mobil: 0176 / 25 21 37 26

Berliner Wasserverträge im rechtsfreien Raum sind nichtig – Abgeordnete in der Pflicht

Berliner Wasserverträge im rechtsfreien Raum sind nichtig –
Abgeordnete stehen in der Pflicht

Juristischer Argumentationsleitfaden beweist: Nichtigkeit der Verträge kann durch ein Organstreitverfahren vor dem Verfassungsgericht durchgesetzt werden.

Die Einladung zur Pressekonferenz bei der Verbraucherzentrale
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Zum Leitfaden des Arbeitskreises unabhängiger Juristen

Pressekonferenz versäumt? Kein Problem: Hier können Sie die Wortbeiträge nachhören. Sie können gerne die O-Töne auch für Radiosendungen verwenden. Selbstverständlich können Sie sich auch mit den Podiumsteilnehmern direkt in Verbindung setzen. Sie finden die Kontaktdaten in der Pressemappe!

Eröffnung Dr. Lischke (Verbraucherzentrale Berlin) – Begrüßung Thomas Rudek (Moderation / GRÜNE LIGA Berlin) – Beitrag aus der Sicht von Alexander Kraus (Vorsitzender Bund der Steuerzahler Berlin) – Vorschlag zur Neuordnung der Kalkulation der Wassertarife – Der Leitfaden1: Gespräch mit Sabine Finkenthei (Juristin, Koordinatorin des Arbeitskreises unabhängiger Juristen) – Der Leitfaden 2: Fortsetzung des Gesprächs Nachfragen 1Nachfragen 2Nachfragen 3

Nach dem ersten erfolgreichen Volksentscheid in Berlin fragen sich viele Berliner, was die Offenlegung der geheimen Wasserverträge gebracht hat. Unmittelbar nach dem Volksentscheid hat sich ein Arbeitskreis unabhängiger Juristen gebildet, der sich zum Ziel gesetzt hat, die Vertragsdokumente – soweit diese offen gelegt sind – kritisch zu prüfen, um Anhaltspunkte für eine juristische Vertragsanfechtung zu finden. Berliner Abgeordnete haben sich im Arbeitskreis nicht beteiligt.
Auf Anraten des EU- und Kartellrechtlers Prof. Jürgen Keßler, der auch Vorstandsvorsitzender der Verbraucherzentrale Berlin ist und den Volksentscheid als Vertrauensperson unterstützt hat, hat der Arbeitskreis zunächst die Verträge unter europarechtlichen Gesichtspunkten untersucht und Verstöße gegen das europäische Ausschreibungsrecht und gegen das europäische Beihilferecht festgestellt. Diese Rechtsverstöße wurden in enger Zusammenarbeit mit der Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland und der Verbraucherzentrale Berlin im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens bei der EU-Kommission zur Anzeige gebracht. Nach aktuellen Informationen ist die EU-Kommission mit der EInleitung einer Vorprüfung befasst.

Nach der europarechtlichen Prüfung hat der Arbeitskreis die Verträge jetzt einer verfassungsrechtlichen Prüfung unterzogen. Im Rahmen dieser intensiven Prüfung wurde während der letzten Monate ein juristischer Leitfaden erarbeitet, in dem nachgewiesen wird, dass die Verträge gegen die Berliner Verfassung und insbesondere gegen das Haushaltsrecht (Budgetrecht) des Parlaments verstoßen. Im Mittelpunkt steht die haushaltsrechtliche Verfassungsnorm  des Art. 87 I VvB. Diese besagt, dass ohne gesetzliche Grundlagen keine Sicherheiten gewährleistet werden dürfen.

Wenn die Exekutive Sicherheiten wie in Form von einer Gewinnausfallgarantie des § 23.7 Konsortialvertrags vertraglich, aber ohne gesetzliche Grundlage, zusichert, dann ist das ein eklatanter Verstoß gegen das durch Art. 87 I VvB verfassungsrechtlich garantierte Budgetrecht des Parlaments. In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass das Kalkulationsmodell des damaligen Teilprivatisierungsgesetzes durch ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs von Berlin infolge einer Normenkontrollklage für teilnichtig erklärt worden ist. Die in § 23.7 des Konsortialvertrags geregelte Gewinnausfallgarantie, die das für nichtig erklärte Kalkulationsmodell zur Grundlage hat, stellt  eine schwerwiegende Missachtung der Kompetenzen des BerlVerfGH dar, da dessen Nichtigerklärung keine Wirkung entfalten kann. Die bloße Billigung im Haushaltsplan stellt ebenso wenig eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung im Sinne von Art. 87 I VvB dar, wie die Zustimmung(spraxis) des Abgeordnetenhauses von Berlin zu den Verträgen mit den privaten Investoren.

Zu den Folgen: Das BGB stellt in §134 fest, dass Rechtsgeschäfte, die gegen gesetzliche Verbote verstoßen, nichtig sind. Da § 23.7 des Konsortialvertrags Bedingungen und Umfang der Gewinnerzielung der Investoren regelt, stellt diese Klausel den Hauptzweck des Vertrags dar, so dass die Nichtigkeit dieser Regelung die Gesamtnichtigkeit des Gesamtvertrages nach sich zieht. Die Umstände der Vertragsschließung und -anpassung zeigen deutlich, dass für die Investoren der Vertrag mit der Sicherheitsleistung nach § 23.7 des Konsortialvertrags stand und fiel. Es liegt auf der Hand, dass die dort getroffene Regelung ein zentraler Faktor für die Kaufentscheidung der Anteile an den Berliner Wasserbetrieben war.

Um die Gesamtnichtigkeit des Vertrages verfahrenstechnisch durchzusetzen, müßte von Seiten des Abgeordnetenhauses eine konkrete Aufforderung an den Senat gerichtet werden, die Verträge wegen Verstoßes gegen Art. 87 I VvB für nichtig erklären zu lassen. Wird der Senat daraufhin nicht tätig, könnten die Abgeordneten selbst im Rahmen eines fristgebundenen Organstreitverfahrens gegen den Verfassungsverstoß vor dem Verfassungsgerichtshof vorgehen.

Darüber hinaus zeigt der Leitfaden dezidiert auf, dass auch das vertraglich vereinbarte Schiedsverfahren gegen die Verfassung verstößt, das Land Berlin folglich nicht gehalten ist, Streitigkeiten vor einem unter Ausschluss parlamentarischer Kontrolle tagenden Schiedsgericht auszutragen. Der Senat wäre daher gut beraten, wenn er endlich die Vertragsverhandlungen mit den privaten Anteilseignern RWE und Veolia für gescheitert erklärt und er die Nichtigkeit der Verträge gerichtlich anstrebt. Es liegt im Ermessen eines jeden einzelnen Berliner Abgeordneten, diesen Schritt durch ein Organverfahren zu beschleunigen.

Der Arbeitskreis wird seine Arbeit fortsetzen. Erst kürzlich konnte ein weiterer Rechtsanwalt für die Mitarbeit gewonnen werden. Dem Arbeitskreis gehören Juristen unterschiedlicher Generationen an, erfahrene
Rechtsanwälte wie Wissenschaftler. Die meisten haben promoviert und sich auf ganz unterschiedliche Fachgebiete spezialisiert, so dass die Thematik aus einem sehr breiten fachspezifischen Spektrum heraus beurteilt werden kann.

Interessenten melden sich bitte bei der Koordinatorin des Arbeitskreises, der Juristin Sabine Finkenthei (Kontakt: S.Finkenthei@gmx.de / Tel.: 030 / 693 08 42 / mobil: 0176 / 25 21 37 26).

Die Wasserbürger bedanken sich bei dem Arbeitskreis der unabhängigen Juristen für die geleistete Arbeit und wünschen allen Mitwirkenden auch für die Zukunft zahlreiche Eingebungen, um die Verhältnisse zum besseren zu verändern. Auch bedanken wir uns ganz herzlich bei der Verbraucherzentrale Berlin wie dem Bund der Steuerzahler für die Unterstützung zur Pressekonferenz.

8. Sept., 16.00 Uhr: Rundfunkratssitzung des rbb zur Beschwerde über die Berichterstattung im rbb-Fernsehen zum Wasser-Volksbegehren

Die Berichterstattung des rbb-Fernsehens – nicht des Rundfunks bzw. der rbb-Radiosender ! – über das Wasser-Volksbegehren verleif katastrophal! Insbesondere wenn zum Vergleichsmaßstab die Berichterstattung über die Volksentscheide „Pro Reli“ oder zum Erhalt des Flughafens-Tempelhof herangezogen wird. Beispielsweise erhielten beide Volksentscheide auch in der rbb-Talk-Sendung „Klipp und Klar“ Sendezeit. Anders verhielt sich die „Klipp&Klar“-Redaktion beim Wasser-Volksentscheid. Doch damit nicht genug: Ein Mitarbeiter des rbb ergriff die Eigeninitiative und begleitete in seiner Freizeit über mehrere Tage die Aktivitäten zum Volksbegehren. Entstanden ist ein 30-minütiger Dokumentarfilm, der das ehrenamtliche Engagement von vielen Bürgern im Zusammenhang mit der Ausübung der direkten Demokratie aufzeigt. Als der Mitarbeiter den Film mehreren Programmplanern anbot, zeigten diese kein Interesse.

Am 8. September 2011 findet in Potsdam um 16 Uhr die 62. ordentliche Rundfunkratssitzung statt. Die Sitzung ist öffentlich. Wichtig für den Wasser-Volksentscheid ist der Tagesordnungspunkt 12
Bericht über die 72. Sitzung des Programmausschusses am 18. August 2011
Programmbeschwerde Georg Zenker zum Thema:„Volksentscheid Wasser““ (Friederike von Kirchbach)

08.09.2011 16:00
Ort der öffentlichen Rundfunkratssitzung: rbb, Marlene Dietrich Allee 20, Potsdam

Es ist wünschenswert, dass möglichst viele Berliner Bürger ihre Erfahrungen zur Berichterstattung des rbb diskutieren und möglichst auch in Zuschriften dem Rundfunkrat, Masurenallee 8-14,  14057  Berlin,  vor der Entscheidung über die Beschwerde mitteilen: gremiengeschaeftsstelle@rbb-online.de

 

Tagesspiegel: Wackelt die Berichterstattung über den Volksentscheid?

Am 28.8. schrieb der Tagesspiegel unter dem Titel „Wackliger Wassertisch“ eine Meldung, die den Eindruck erweckt, dass es sich bei den Wasserbürgern um einen „Konkurrenzverein“ zum „Berliner Wassertisch“ handelt. Diese Darstellung erfordert eine Richtigstellung: Sowohl Sabine Finkenthei, Thomas Rudek wie andere Wasserbürger unterstützen auch weiterhin den Wassertisch. Thomas Rudek gehört mit zu den Gründungsmitgliedern des Wassertischs. Sabine Finkenthei hat das Volksbegehren und den Volksentscheid von Anfang an juristisch unterstützt. Auch andere Wasser-Aktivisten, die beispielsweise die neue Wassertisch-Arbeistgruppe „Klärwerk“ oder die „AG Rekommunalisierung“ unterstützen, bringen sich auch bei den Wasserbürgern konstruktiv mit ein. Es geht folglich nicht um Konkurrenz, sondern um eine Ergänzung. Leider wird der Eindruck von sich konkurrierenden Bürgerinitiativen von den neuen Sprechern des Wassertischs verbreitet. Fest steht: Weder der Wassertisch noch die Wasserbürger sind Vereine, sondern Personenbündnisse, die sich gegen die Teilprivatisierung engagieren.

Die Wasserbürger verfolgen mehrere Ziele: Zum einen die Anfechtung der Verträge. Daher sind auch die ersten juristischen Schritte gegen die Geheimverträge sofort auf der Homepage der Wasserbürger veröffentlicht worden. Zum anderen befindet sich ein neues Volksbegehren in der Vorbereitung: Dem Trend der Zeit entsprechend, soll mit einem Mitbestimmungsgesetz gewährleistet werden, wie viel bzw. wie wenig die Konzerne für ihre Anteile an den Wasserbetrieben erhalten sollen. Da an dieses neue Volksgesetz aufgrund des hohen Eigentumsschutzes juristisch sehr hohe Anforderungen gestellt werden müssen, dauert die Vorbereitung noch an.

In Kürze wird die Arbeitsgruppe unabhängiger Juristen ein Argumentationsleitfaden vorgestellen, in dem weitere rechtliche Schritte gegen die offen gelegten Verträge vorgestellt werden.