Berlin – Vor der Wahl ist nach der Wahl

Niedrige Repräsentationsquote beweist:
Verbindlicher Dialog mit Zivilgesellschaft ist unverzichtbar

Berlin, 27.09.2011. Vom Repräsentationsanspruch der parlamentarischen Demokratie bleibt immer weniger übrig.(1)
Nachgerechnet und bereinigt um die ungültigen Stimmen wie dem Stimmenanteil für die Parteien, die an der 5 %-Hürde gescheitert sind, repräsentiert das Abgeordnetenhaus Berlin von allen Wahlberechtigten nur knapp mehr als die Hälfte. Entsprechend düster sieht die Repräsentationsquote für die Berliner Regierung aus: Ein SPD-CDU Senat würde 30,5 % der Berliner „repräsentieren“, während der zukünftige rot-grüne Senat auf eine
Repräsentationsquote von 27,1 % kommt. Hätte der Senat sich aus einer rot-grün-roten Koalition zusammengesetzt, dann würde diese Konstellation immerhin 34 % der Wahlberechtigten repräsentieren.

Die Schlussfolgerungen liegen auf der Hand: Abgeordnetenhaus wie der Senat sollten den Dialog mit der betroffenen Zivilgesellschaft auf gleicher Augenhöhe suchen. Dieser Dialog darf nicht nur auf „Zukunftsfelder“ beschränkt werden, sondern muss auch auf Problem- und Konfliktfelder ausgeweitet werden. Mit der Entwicklung und Verbesserung der Einflussmöglichkeiten im Rahmen der direkten Demokratie sind in der zurückliegenden Legislaturperiode erste Schritte in die richtige Richtung unternommen worden. Handlungsbedarf besteht in der Zusammenarbeit sowohl im Vorfeld wie in der Nachbereitung von Volksbegehren und Volksentscheiden. Bezugnehmend auf den ersten erfolgreichen Volksentscheid in Berlin vom Februar dieses Jahres entsteht der Eindruck fest gegenüber stehender Fronten. Konsequenzen, die sich aus der Offenlegung der Wasserverträge ergeben, spielten während des Wahlkampfs ebenso wenig eine Rolle wie die Frage nach den Möglichkeiten einer kostengünstigen Rekommunalisierung. Dabei haben Initiatoren der Zivilgesellschaft Antworten auf diese Fragen. Erst jüngst hat ein Arbeitskreis unabhängiger Juristen einen Leitfaden vorgestellt, der aufzeigt, wie die
Verträge von den Abgeordneten juristisch über ein Organstreitverfahren angefochten werden könnten. Der Verfasser des Volksgesetzes hat außerdem fiskalpolitische Möglichkeiten aufgezeigt, wie trotz Schuldenbremse und Haushaltsverschuldung eine Rekommunalisierung finanziert werden könnte, ohne dass dies zu Lasten anderer Bereiche erfolgt!

Ob diese Überlegungen auch in die Koalitionsverhandlungen einfließen, wird sich zeigen. Im Koalitionsvertrag des alten Senats war die Rekommunalisierung der Wasserbetriebe immerhin noch als Zielvorgabe niedergeschrieben. Es bleibt zu hoffen, dass die neue Koalition von dieser Zielsetzung nicht ablässt. Nun ist Papier geduldig. Damit Zielvorgaben auch für das operative Regierungsgeschäft eine Relevanz erhalten,
wären alle Fraktionen des Abgeordnetenhaus und der Senat gleichermaßen gut beraten, mit jenen Vertretern der Zivilgesellschaft in den öffentlichen Dialog zu treten, die zielführende Antworten zur Diskussion stellen. Solche Antworten befinden sich auf dem Portal der „Berliner Wasserbürger“ unter www.wasserbuerger.de. Dort sind sowohl die Ergebnisse des Arbeitskreises unabhängiger Juristen zur Anfechtung der Wasserverträge einsehbar als auch Überlegungen, wie eine kostengünstige Rekommunalisierung fiskalpolitisch umgesetzt werden könnte.

Kommt es nicht zu dem gleichberechtigten Dialog, bleibt als Ultima Ratio der Start eines neuen Volksbegehrens zur kostengünstigen Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe, mit dem die Berliner darüber entscheiden, wie viel bzw. wie wenig die Konzerne RWE und Veolia für ihre Anteile an der Holding AG erhalten. Die Vorarbeiten für das neue Volksbegehren sind nahezu abgeschlossen.

(1) Von 2.469.702 Wahlberechtigten haben sich an den Wahlen zum Abgeordnetenhaus 1.486.616 Bürger beteiligt. Das sind 60,2 %. Von diesen 1.486.616 abgegebenen Stimmen finden 172.279 Stimmen keine Berücksichtigung, weil die abgegebenen Stimmen entweder ungültig oder die gewählten Parteien an der 5 %-Hürde gescheitert sind. Das sind gemessen an der Zahl der abgegebenen Stimmen 11,59 %! Gemessen an der Zahl der Wahlberechtigten sind es 6,98 %. Das Abgeordnetenhaus repräsentiert demzufolge 1.314.337 wahlberechtigte Berliner, das sind 53,2 %.

Ansprechpartner
für den Leitfaden „Nichtigkeit der Berliner Wasserverträge und ihre Geltendmachung“
vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen:
Sabine Finkenthei (Volljuristin und Gutachterin)
Tel.: 030 / 693 08 42 – Mobil: 0176-25213726
E-Mail: S.Finkenthei@gmx.de

für das Konzept zur Finanzierung einer kostengünstigen Rekommunalisierung und das
neue Volksbegehren:
Thomas Rudek
Tel.: 030 / 261 33 89 (AB) – Mobil: 01578-5926189
E-Mail: ThRudek@gmx.de

23.9., 19.30 Uhr, Vortrag in Berlin: Gemeingüter – ein anderes Betriebssystem für die Gesellschaft?

Gemeingüter – ein anderes Betriebssystem für die Gesellschaft?

Die GRÜNE LIGA lädt ein zu Vortrag und Diskussion

Termin: Fr, 23.9.2011 um 19.30 Uhr / im Haus der Demokratie & Menschenrechte, Berlin, Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin, Veranstaltungsraum 1. Etage Vorderhaus

Ein Begriff, der lange als veraltet oder überholt galt, erlebte in den letzten Jahren eine Renaissance: die /commons/, auf Deutsch auch als „Gemeingüter“ oder „Allmende“ bezeichnet.

Angesichts der vielfältigen Krisen, mit denen wir gegenwärtig konfrontiert sind, wird der Ruf nach Alternativen laut. In den letzten Jahrzehnten haben wir nahezu alles, was wir zum Leben brauchen, privatisiert, zur Ware gemacht und Profit und Wettbewerb unterworfen. Die Grundlagen unserer Wirtschaft und Gesellschaft – die ökologischen, sozialen und ökonomischen – wurden dadurch zerstört. In dieser Situation weist das Konzept der ‚commons‘ die Richtung zu Lösungen, die den Bedürfnissen der Menschen in verschiedenen Gesellschaften ebenso Rechnung tragen wie der Erhaltung natürlicher Ressourcen, und macht Optionen jenseits der Wachstumsökonomie denkbar. Die Sozialwissenschaftlerin Brigitte Kratzwald aus Graz stellt ihre provokanten Thesen vor (s.a. www.commons.at).

Veranstalterin: GRÜNE LIGA e.V., Platzzahl begrenzt, daher bitte Anmeldung
unter bundesverband@grueneliga.de

Ansprechpartnerin: Katrin Kusche, 030/204 47 45

Berliner Volksbegehren für ein Nachtflugverbot – Wasserbürger beglückwünschen Initiative zur ersten Stufe

Wasserbürger beglückwünschen die Berliner Initiative für ein Nachtflugverbot

In einem Zeitraum von nur drei Monaten konnten bereits 20.000 Unterschriften für das Volksbegehren für ein Nachtflugverbot in Berlin gesammelt werden. Normalerweise stehen 6 Monate zur Verfügung, um auf die erforderliche Zahl von 20.000 gültigen Unterschriften zu kommen.

Pressemitteilung 24-2011:

Berlin, 16. September 2011

Bereits über 20.000 Unterschriften für Berliner Initiative für ein Nachtflugverbot

Für das Volksbegehren für ein Nachtflugverbot sind auch in Berlin über 20.000 Unterschriften gesammelt worden. Die Landesregierungen Brandenburg und Berlin sind aufgefordert, die Initiative der Bürger ernst zu nehmen und sofort ein Moratorium für das Planergänzungsverfahren Nachtflug auszusprechen. Es muss ein Umdenken in der Flughafenpolitik geben, damit Bürger in Berlin und Brandenburg nicht gesundheitsgefährdend belastet werden.

Die Initiative für ein Nachtflugverbot wird weiter Unterschriften sammeln und in Kürze 25.000 übergeben. 5.000 zusätzliche Unterschriften werden deshalb benötigt, um jeden Zweifel an ihrer Gültigkeit auszuräumen.

Damit wird sichergestellt, dass sich das Abgeordnetenhaus Berlin in Kürze mit dem Volksbegehren beschäftigen muss. Die Parteien sind aufgefordert, ein Nachtflugverbot zum Gegenstand der Koalitionsvereinbarung zu machen.

Informationen:
Christine Dorn, Tel.: 030/676 98 91, Email:dorn_tmp@yahoo.com
Eckard Bock,Tel. 0177/4644817
www.vuv-verein.de

Sammelstelle für Unterschriftslisten und -bögen:
Initiative für ein Nachtflugverbot
c/o GRÜNE LIGA Berlin
Prenzlauer Allee 8
10405 Berlin

17. Sept., 17.30 Uhr, dlf, Markt und Medien: Medialer Sparplan. Griechenland schaltet sein Erstes ab!

Medialer Sparplan

Griechenland will sein Erstes abschalten

Drei öffentliche Fernsehprogramme wie zahlreiche private TV-Sender existerien in Griechenland. Der älteste staatliche TV-Sender, ET-1, soll jetzt dem Spar-Diktat der EU geopfert werden. Das beklagenswerte an dieser Maßnahme ist ein Qualitätsverlust, denn ET-1 stand für ein Programm mit hohem Qualitäts- und Bildungsanspruch. Ist dies ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Privatisierung und Trivilalisierung der Bewußtseinsindustrie, zur Gleichschaltung unserer Wahrnehmung?

60 Millionen Euro bringt das, hofft die Regierung in Athen. Marianthi Milona, Hörfunkjournalistin mit griechischen Wurzeln, erklärt, ob das eine Lücke in die griechische Fernsehlandschaft reißt. Zu der dlf-Reportage geht es hier!

Marianthi Milona im Gespräch mit Bettina Schmieding