18.12., dlr, 11.05 Uhr: Wassermangel in Bolivien

Wassermangel in Bolivien – Umweltreportage von Katharina Nickoleit

Eine hörenswerte Reportage wie sich der Klima“wandel“ auf die Wasserversorgung der Bevölkerung im ärmsten Land Südamerikas auswirkt – u.a. mit Informationen aus Cochabamba:

„Wassermangel ist inzwischen in Bolivien ein sehr ernstes Problem, das weitere Probleme nach sich zieht. Weil sie von der Landwirtschaft nicht mehr leben können, ziehen viele Menschen in die Städte.  Doch das Problem des Wassermangels wird hier nicht kleiner. Im Gegenteil.

„Viele der Brunnen trocknen aus. Unsere hat kaum noch Wasser. Es reicht nicht mehr für alle. Wir bekommen jetzt noch zwei Mal am Tag eine oder auch nur eine halb Stunde lang Wasser.“

beschreibt Freddy Villagoméz Guzman die Situation in seinem Viertel der Zona Sur von Cochabamba, dem ständig wachsenden Elendsviertel der drittgrößten Stadt Boliviens. Mühsam zusammen gezimmerte Häuschen ziehen sich dicht an dicht den steinigen Hügel hinauf. Bäume oder sonstiges Grün sucht man hier vergeblich. Täglich kommt ein Wasserwagen, von dem die Anwohner für teures Geld Trinkwasser in Kanister abfüllen. Denn das wenige verfügbare Wasser ist nicht zum Verzehr geeignet.

„Das Schlimmste ist, dass das Wasser verschmutzt ist. Weiter oben gibt es eine Müllkippe. Der Regen sickert durch den Müll ins Grundwasser, und dadurch sind inzwischen mehrere Brunnen verschmutzt.“ „

Nur ein Tropfen auf den heißen Stein: Abmahnung der Berliner Wasserbetriebe durch das Bundeskartellamt ist kein Ersatz für die gerichtliche Anfechtung der Privatisierungsverträge

Berlin, 6.12.2011. Die Abmahnung der Berliner Wasserbetriebe durch das Bundes­kartellamt wegen zu hoher Trinkwasserpreise wird von Thomas Rudek, dem Verfasser des ersten Berliner Volksentscheids zur Offenlegung der Geheimverträge, als „ein Tropfen auf den heißen Stein“ bezeichnet. „Viele Fragen sind noch offen“, führt die Juristin Sabine Finkenthei aus, die nach dem Volksentscheid einen „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“ zur Vertragsüberprüfung ins Leben gerufen hat: „Ist das Bundeskartellamt überhaupt zuständig? Das Verfahren zu dieser Frage ist noch offen. Auch richtet sich eine rechtswirksame Preis­senkungsverfügung lediglich gegen die Trinkwasserpreise, nicht jedoch gegen die wesentlich höheren Abwasserpreise. Eine solche Verfügung würde lediglich auf eine symbolische Preissenkung hinauslaufen, die an dem Kernproblem, der vertraglich zugesicherten Gewinnausfallgarantie, nicht das Geringste ändern würde. Daher wären alle gut beraten, sich nicht auf das Bundeskartellamt zu verlassen, sondern von den neu gewählten Abgeordneten zu verlangen, dass diese mit einem Organstreitverfahren die Wasser-Verträge vor dem Verfassungsgerichtshof anfechten. Der Arbeitskreis unabhängiger Juristen hat das Verfahren zur Vertragsan­fechtung in einem Leitfaden detailliert aufgezeigt und bietet seine juristische Hilfe und Unterstützung an!“

Zu kritisieren ist auch die unvollständige Berichterstattung: „Wenn das Bundeskartellamt von einer Absenkung von ca. 205 Mio. € für die nächsten drei Jahre ausgeht, dann sind das 68 Mio. € pro Jahr. Das bedeutet für Senat und die privaten Teilhaber, dass jeder von ihnen lediglich auf 34 Mio. € pro Jahr verzichten müsste. Das ist ein schlechter Witz, wenn wir uns daran erinnern, dass allein im vorletzten Geschäftsjahr 270 Mio. € an Gewinnen aus den Taschen der Berliner herausgepumpt worden sind! Das bedeutet, von jedem einzelnen 4-Personen-Haushalt in Berlin sind in dem genannten Geschäfts­jahr 308 € Gewinne abkassiert worden, zusätzlich zu den eigentlichen Wasserkosten,“ so Rudek.

Auch ist zu befürchten, dass im Fall einer rechtswirksamen Preissenkungsverfügung die privaten Anteilseigner RWE und Veolia die ihnen vertraglich zugesicherte Gewinn­ausfall­garantie einfordern werden (§ 23.7 Konsortialvertrag). In diesem Fall würden die Konzerne ihre Gewinne nicht aus den Wassergebühren ableiten, sondern davon profitieren, dass die Schleuse zum Haushalt geöffnet wird. Solange die Gewinnausfall­garantien nicht angefochten werden, sind die Berliner immer die Gebeutelten: Entweder als Gebühren- oder als Steuerzahler.

Der ehemalige Wirtschaftssenator Harald Wolf (Die LINKE), der bezeichnenderweise mitten im laufenden Volksbegehren und nicht zu Beginn seiner Amtszeit das Bundeskartellamt einschaltete, hofft, dass die Gewinn­ausfallgarantie nicht zum tragen kommt, da die Preissenkungsverfügung durch das Bundeskartellamt nach Bundesrecht erlassen worden ist. In einem solchen Fall, der außerhalb des Einflussbereichs des Landes liegt, würde nach dem Vertrag die Gewinnausfallgarantie nicht zur Anwendung kommen (§ 38 Vertrags­anpassung). Das ist die persönliche Rechtsmeinung von Harald Wolf. Doch es ist zu erwarten, dass die privaten Anteils­eigner diese Rechtsauffassung nicht teilen, zumal das Bundeskartellamt nicht von sich aus auf der Bildfläche erschienen ist, sondern vom Landespolitiker Wolf eingeschaltet wurde. Und wenn die Vertragsparteien in der Auslegung des Vertrages unterschiedliche Ansichten vertreten, dann werden solche Streitigkeiten nach dem Vertrag vor einem Schiedsgericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit  geregelt. Besonders pikant an diesem Verfahren ist der Umstand, dass Ex-Senator Wolf seine Rechtsmeinung im Schiedsgericht jetzt nicht einmal vertreten könnte, da er dem Berliner Senat nicht länger angehört.

Zusammengefasst ist es sowohl für Freudensprünge wie für Weihnachtsgeschenke zu früh. Es muss mehr geschehen. Auf den Prüfstand gehören nicht nur die Trinkwasser­ und Abwassertarife. Wenn sich nach einem internen Papier des Finanzsenators Nußbaum der Anteil der kalkulatorischen Kosten auf 44 % beläuft, dann gehört das gesamte Kalkulationsverfahren auf den Prüfstand. Am Ende müßte ein Kalkulationsverfahren stehen, das sich an den realen Kosten ausrichtet und von Organisationen, die die Interessen der Verbraucher, der Steuerzahler und der Umwelt vertreten, mitgetragen wird. Vor allem führt an der überfälligen Anfechtung der Verträge durch die Abgeordneten mittels einer Organklage vor dem Verfassungs­gerichtshof kein Weg vorbei! Der „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“ hat hierfür nicht nur einen fundierten Leitfaden erarbeitet und publiziert, sondern konnte auch kompetente Rechtsanwälte gewinnen, die bereit sind, die Abgeordneten bei der Erarbeitung einer Organklage zu unterstützen.

Sabine Finkenthei* und Thomas Rudek**

* Koordinatorin des Arbeitskreises unabhängiger Juristin / Mitverfasserin des Leitfadens „Nichtigkeit der Berliner Wasserverträge und ihre Geltendmachung“
Kontakt: Tel.: 030 / 69 30 84 2 – Mobil: 0176 / 25 21 37 26 – e-mail: S.Finkenthei@gmx.de

** Sprecher und Verfasser des ersten gewonnen Volksentscheids in Berlin zur Offenlegung der Geheimverträge bei den teilprivatisierten Berliner Wasserbetrieben
Kontakt: Tel.: 030 / 261 33 89 (AB) / ThRudek@gmx.de

Weitere Informationen (Leitfaden, Schreiben an die EU-Kommission) befinden sich auf dem Portal www.wasserbuerger.de

Übersicht: Abmahnung der Wasserbetriebe durch Bundeskartellamts

In den Medien wird über das Bundeskartellamt allerlei berichtet. Es werden Hoffnungen geweckt, Preissenkungen versprochen. In Wirklichkeit ist nicht gewonnen, solange die Gewinnausfallgarantie in den Verträgen nicht angefochten wird. Die privaten Investoren RWE und Veolia haben bereits über die rbb Abendschau verlautbaren lassen, dass sie im Fall einer Preissenkungsverfügung darauf bestehen, dass die Gewinnausfallgarantie eingehalten wird. Diese Aussage bestätigt die Einschätzung der Wasserbürger.
Ein Kommentar der Wasserbürger zur Berichterstattung finden Interessierte hier!

Ein aktuelles Interview mit Thomas Rudek im rbb-Info-Radio

Wann die Wasserpreise in Berlin sinken werden

Berliner Morgenpost – ‎vor 8 Stunden‎

Morgenpost Online beantwortet die acht wichtigsten Fragen zum Thema Wasserpreise und erklärt Ihnen, was die Kontrolleure des Bundeskartellamts fordern. Das Bundeskartellamt hat die Berliner Wasserbetriebe (BWB) wegen der hohen Trinkwasserpreise

Fragen und Antworten: Wann sinken die Wasserpreise in Berlin?

Berliner Morgenpost – ‎vor 11 Stunden‎

Auf 182 Seiten begründet die Behörde, wieso sie die seit der Privatisierung im Jahr 1999 um 35 Prozent gestiegenen Wasserpreise für zu hoch hält. Konkret geht es dabei um die Trinkwasserpreise. Die Kontrolleure fordern eine Senkung um 19 Prozent für

Wasserpreise bleiben hoch – Klage zu erwarten

Welt Online – ‎06.12.2011‎

Berlin (dpa/bb) – Trotz des Machtworts aus dem Bundeskartellamt sind niedrigere Wasserpreise in Berlin vorerst nicht in Sicht. Die Wasserbetriebe wollen klagen, wenn die Behörde eine Preissenkung für Trinkwasser in der Hauptstadt verfügt.

Kostensenkung: Senat verteidigt niedrige Wasserpreise

Welt Online – ‎06.12.2011‎

Der Senat hält niedrigere Wasserpreise in Berlin nach Angaben von Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) für richtig. Der Senat hält niedrigere Wasserpreise in Berlin nach Angaben von Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) für richtig.

Rudek: Berliner Wasserpreise müssten noch stärker sinken

Rundfunk Berlin-Brandenburg – ‎vor 8 Stunden‎

Die Wasserpreise in Berlin müssten nach Ansicht von Kritikern stärker gesenkt werden, als vom Bundeskartellamt angemahnt. Einer der Initiatoren des Volksentscheides zum Teilverkauf der Wasserbetriebe, Thomas Rudek, sagte dem rbb am Mittwoch,

Kartellamt drängt Wasserversorger zu Preissenkung

Reuters Deutschland – ‎vor 2 Minuten‎

Düsseldorf (Reuters) – Mit einem Schlag gegen den größten deutschen Wasserversorger will das Bundeskartellamt Preissenkungen auf dem von Monopolisten beherrschten Markt durchsetzen. Die Wettbewerbshüter mahnten am Montag die Berliner Wasserbetriebe

Monopol-Aufsicht: Das Kartellamt nimmt die Wasserpreise ins Visier

www.faz.net › Wirtschaft

vor 43 Minuten – Zwischen den rund 6200 deutschen Wasserversorgern klaffen die Preise weit auseinander. Nutzen manche Anbieter ihre regionale

Abmahnung für Berliner Wasserbetriebe

tv.berlin – ‎vor 24 Minuten‎

Das Trinkwasser in Berlin ist zu teuer – zu diesem Schluss kommt das Bundeskartellamt und hat den Berliner Wasserbetrieben eine Abmahnung geschickt. In den kommenden drei Jahren müssten die Wasserpreise in Berlin um durchschnittlich rund 19 Prozent

Berliner Wasser zu teuer Kartellamt mahnt Wasserbetriebe ab


www.taz.de/berlin – vor 10 Minuten

Die Berliner können sich Hoffnungen auf billigeres Wasser machen. Das Bundeskartellamt verlangt von den Wasserbetrieben, die Tarife in den nächsten drei

VKU zur Forderung des Bundeskartellamtes / VKU lehnt Kartellrecht für Gebühren ab

FinanzNachrichten.de (Pressemitteilung) – ‎vor 2 Stunden‎

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 236.000 Beschäftigten wurden 2009 Umsatzerlöse von rund 94 Milliarden Euro

Wasserpreise – Berliner könnten 20 Euro sparen

Berliner Morgenpost – ‎vor 10 Minuten‎

Das Trinkwasser in Berlin ist zu teuer – zu diesem Schluss ist das Bundeskartellamt gekommen und hat den Berliner Wasserbetrieben eine Abmahnung geschickt. In den kommenden drei Jahren müssten die Wasserpreise in der Hauptstadt um durchschnittlich rund

Kampf gegen zu teures Wasser: Kartellamt stellt Ultimatum

n-tv.de NACHRICHTEN – ‎vor 1 Stunde‎

Die hohen Wasserpreise sind besonders in Berlin ein großes Ärgernis. Nun nimmt sich das Bundeskartellamt der Sache an und schickt eine saftige Mahnung an die dortigen Wasserbetriebe (BWB). Der Beschluss der Behörde dürfte Signalwirkung haben.

Berlins Trinkwasser ist extrem teuer: Kartellamt mahnt billigeres Wasser an

FOCUS Online – ‎vor 1 Stunde‎

Wer in Berlin wohnt, muss deutlich mehr fürs Trinkwasser ausgeben als in anderen deutschen Großstädten. Das Bundeskartellamt geht deswegen gegen den örtlichen Versorger vor. Die Kunden können nun auf deutlich niedrigere Preise hoffen.

Wasserbetriebe setzen nach Abmahnung auf Klage

Berliner Morgenpost – ‎vor 2 Stunden‎

Berlin – Die Berliner Wasserbetriebe setzen nach der Abmahnung durch das Bundeskartellamt auf eine Klärung vor Gericht. «Wir sind nicht gegen Veränderungen des Tarifs», teilte Vorstandschef Jörg Simon am Montag mit. «Für uns ist aber die rechtliche

Bundeskartellamt: Berliner Wasser ist zu teuer

AFP – ‎vor 22 Minuten‎

Umweltverbände vermuteten, dass es weitere geheime Verträge geben könnte, die mitverantwortlich für die hohen Wasserpreise sein könnten. Die BWB haben nun Gelegenheit, zu der Abmahnung Stellung zu nehmen. Eine abschließende Entscheidung ist für Anfang

 

Kartellamt schreitet ein: Wasserversorger sollen Preise senken

Handelsblatt – ‎vor 5 Minuten‎

Das Bundeskartellamt hat die Berliner Wasserbetriebe wegen überhöhter Preise abgemahnt. Damit geht die Behörde gegen eines der letzten großen Monopole in Deutschland vor. Der Schritt dürfte Signalwirkung haben. Wasser fließt in Frankfurt am Main aus

Kartellamt zwingt Wasserbetriebe zu Preissenkung

Welt Online – ‎vor 1 Stunde‎

Verbraucher in Berlin zahlen zu viel für ihr Trinkwasser – zu diesem Schluss kommt das Bundeskartellamt und hat den Berliner Wasserbetrieben (BWB) eine Abmahnung geschickt. In den kommenden drei Jahren müssen die Wasserpreise in Berlin um

Berliner Wasserpreise müssen jetzt sinken

Berliner Morgenpost – ‎vor 3 Stunden‎

Das Bundeskartellamt hat am Montag eine Abmahnung an die Berliner Wasserbetriebe (BWB) wegen missbräuchlich überhöhter Trinkwasserpreise versandt. In seiner vorläufigen rechtlichen Bewertung kommt das Bundeskartellamt zu dem Ergebnis,

RWE muss mit weniger Erlös für Berliner Wasserbetriebe rechnen

Dow Jones Deutschland – ‎vor 31 Minuten‎

Laut BWB wird die Abmahnung derzeit geprüft. Die Untersuchung des Kartellamts geht auf den früheren Berliner Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) zurück, der als Aufsichtsratsvorsitzender des Unternehmens fungiert. Dieses argumentiert jedoch

Kartellamt will schärfere Kontrolle der Wasserpreise — Von Erich Reimann —

Boulevard Baden – ‎vor 13 Minuten‎

Das Bundeskartellamt dringt auf eine schärfere Kontrolle der Wasserpreise in Deutschland. „Die Wasserversorgung ist eines der letzten großen Monopole in Deutschland“, sagte Behördenpräsident Andreas Mundt am Montag. Die Kartellbehörden müssten in die

Kartellamt verschickt Abmahnung wegen Berliner Wasserpreise

Rundfunk Berlin-Brandenburg – ‎vor 2 Stunden‎

Das Bundeskartellamt hat am Montag eine Abmahnung wegen überhöhter Trinkwasserpreise an die Berliner Wasserbetriebe verschickt. Die Kunden der Berliner Wasserbetriebe zahlen nach Einschätzung der Behörde zu viel für ihr Trinkwasser.

 

Kartellamt: Berliner zahlen zu viel für Trinkwasser

Nachrichten-Magazin | Internetzeitung | OPEN-REPORT.de – ‎vor 1 Stunde‎

Die Kunden der Berliner Wasserbetriebe (BWB) zahlen nach Einschätzung des Bundeskartellamts zu viel für ihr Trinkwasser. Die Wettbewerbsbehörde verschickte am Montag eine Abmahnung wegen missbräuchlich überhöhter Trinkwasserpreise an das Unternehmen.

RWE muss mit weniger Erlös für Berliner Wasserbetriebe rechnen

Märkische Allgemeine – ‎vor 12 Minuten‎

Nach Ansicht des Bundeskartellamts hat das hauptstädtische Unternehmen in der Vergangenheit überhöhte Preise kassiert. Die Bonner Wettbewerbshüter verlangten am Montag eine deutliche Absenkung der Tarife. Das dürfte die Verkaufsverhandlungen von RWE

 

PM – Mehr Schein als Sein: Parlamentarischer Sonderausschuss soll Wasser-Verträge prüfen

Pressemitteilung
Berliner Wasser-Verträge
Mehr Schein als Sein: Parlamentarischer Sonderausschuss soll Verträge prüfen

Wasserbürger wie der Arbeitskreis unabhängiger Juristen haben geringe Erwartungen an den Sonderausschuss, den das Abgeordnetenhaus heute auf Antrag der Regierungsfraktionen einsetzen will, um jene Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden, die im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe abgeschlossen worden sind, einer eingehenden öffentlichen Prüfung zu unterziehen. Dieses Verfahren ist im § 3 des Volksgesetzes vorgesehen.

Die Skepsis ist nicht darauf zurückzuführen, dass der Sonderausschuss für unabhängige Experten keine Finanzmittel bereit stellen will, sondern mit der Befürchtung, dass nur „handverlesene Experten“ hinzugezogen werden, die kein Interesse haben, juristische Wege aufzuzeigen, wie die Verträge zur Teilprivatisierung angefochten werden können. Außerdem „steht noch keinesfalls fest, ob wirklich alle Rechtsdokumente von Seiten des Senats offen gelegt sind“, so Juristin Sabine Finkenthei, die den Volksentscheid von Anfang an begleitet hat und den Arbeitskreis unabhängiger Juristen koordiniert. „Wir hatten dem ehemaligen Senator Wolf gemeinsam mit Transparency International Verfahrensvorschläge unterbreitet, die nicht zum Einsatz gekommen sind.“ Die Arbeit des Sonderausschusses, die ihre Tätigkeit gemäß § 3 des Volksgesetzes aufnehmen will, wäre jedoch erst dann sinnvoll, wenn rechtsverbindlich feststeht, dass wirklich alle Dokumente veröffentlicht worden sind.

Zielführend wäre es“, so Finkenthei, „wenn der Sonderausschuss die vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen bereits erarbeitete Möglichkeit der Vertragsanfechtung im Rahmen einer Organklage in den Mittelpunkt seiner Prüfung stellen würde.“ Der Arbeitskreis unabhängiger Juristen hatte bereits im Sommer gemeinsam mit Transparency Deutschland e.V. und der Verbraucherzentrale Berlin bei der EU Kommission die Einleitung eines Prüfverfahrens beantragt. Nach der kritischen Prüfung unter europarechtlichen Gesichtspunkten hat der Arbeitskreis die bisher zugänglichen Dokumente auch unter verfassungs-, haushalts- und zivilrechtlichen Gesichtspunkten geprüft und seine Arbeitsergebnisse in Form eines Leitfadens publiziert. Das Ergebnis dieser Prüfung, an der sich mehrere promovierte Juristen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten beteiligt haben: Der Vertrag kann vor dem Verfassungsgerichtshof im Rahmen einer Organklage angefochten werden. Klagebefugt sind die Berliner Abgeordneten. Die Aussichten, dass diese Klage zu einer Nichtigkeit der Verträge führen kann, bewertet der Arbeitskreis als aussichtsreich. Überzeugt von der Qualität und Stichhaltigkeit des juristischen Leitfadens haben auch zwei niedergelassene Rechtsanwälte in Berlin ihre Bereitschaft erklärt, die Klageschrift für ein Organstreitverfahren zu erarbeiten.

Für die Wasserbürger und den Verfasser des Volksgesetzes, Thomas Rudek, kommt es darauf an, welche Sachverständigen angehört werden. Bereits das Gefälligkeitsgutachten von Prof. Schwalbach, das von der IHK zur Rekommunalisierung im März in Auftrag gegeben worden ist, war wenig überzeugend. Der Gutachter Prof. Joachim Schwalbach wurde auch vor kurzem von der Atom-Lobby gebucht, um aus pseudowissenschaftlicher Perspektive Lobby-Interessen zu kaschieren. „Auch die bisherigen Experten, die die Grünen oder die LINKE hinzugezogen haben, haben keine weiterführenden Erkenntnisse geliefert. Das ist auch kein Wunder: Wer, wie Harald Wolf, die Kanzlei HengelerMüller beauftragt, deren ehemalige Teilhaberin Spießhofer bereits bei der Konstruktion der Teilprivatisierungsverträge maßgeblich mitgewirkt hat, der hat auch nicht das geringste Interesse an einer Vertragsanfechtung“, so Thomas Rudek. „An einer substanziell vorbereiteten Organklage führt kein Weg vorbei. Wenn die Abgeordneten die Organklage nicht unterstützen, dann bleibt als Ultima Ratio nur ein neues Volksbegehren, in dem die Bürger Berlins darüber bestimmten, wie viel bzw. wie wenig die Konzerne RWE und Veolia für ihre Anteile erhalten.“

Sabine Finkenthei* und Thomas Rudek**

* Koordinatorin des Arbeitskreises unabhängiger Juristin / Mitverfasserin des Leitfadens „Nichtigkeit der Berliner Wasserverträge und ihre Geltendmachung“ Kontakt: Tel.: 030 / 69 30 84 2 – Mobil: 0176 / 25 21 37 26 – e-mail: S.Finkenthei@gmx.de
** Sprecher und Verfasser des ersten gewonnen Volksentscheids in Berlin zur Offenlegung der Geheimverträge bei den teilprivatisierten Berliner Wasserbetrieben Kontakt: Tel.: 030 / 261 33 89 (AB) / ThRudek@gmx.de

Alle erwähnten Materialien (Leitfaden, Schreiben an die EU-Kommission befinden sich auf dem Portal www.wasserbuerger.de

TV: 30. Nov.: Wasserpreise im Visier / Kanalhaie wittern ein großes Geschäft

Am Mittwoch, d. 30. Nov., geht es im Ersten und im ZDF um unser Wasser.

Abwasserleitungen – nicht ganz dicht

„Kanalhaie“ wittern ein dickes Geschäft
Nur noch vier Jahre haben Hausbesitzer in Deutschland Zeit, überprüfen zu lassen, ob ihre Abwasserrohre dicht sind, oder ob da was ins Grundwasser sickert. Sanierungskosten von mehr als 30 Milliarden Euro werden veranschlagt – und der Protest gegen das Wasserhaushaltsgesetz nimmt zu.
Reportage auf PlusMinus (ARD), 21.45 Uhr

Teure Tropfen

Das Geschäft mit unserem Wasser

Deutschland ist ein Wasserparadies – sollte man meinen. Es gibt keine Wüsten und keine periodenlang anhaltende Trockenheit. Eigentlich gibt es Wasser im Überfluss. Gemessen daran ist unsere Wasserversorgung teuer. In Sachsen kostet Wasser rund achtmal mehr als in bestimmten Regionen Bayerns. Selbst innerhalb eines Bundeslandes variieren die Kosten um mehrere hundert Prozent. Warum eigentlich?
ZDF Zoom, 23.00 Uhr