Mittwoch, 8.2.2012, 11.35 Uhr, dlf: Medikamentenspuren belasten Umwelt

„Arzneimittelreste gehören nicht ins Abwasser“

Medikamentenspuren belasten Umwelt

Ina Ebert im Gespräch mit Georg Ehring

Medikamentenreste im Abwasser können Auswirkungen auf das Ökosystem haben. So können Rückstände von Pillenhormonen beispielsweise zur Verweiblichung von Fischen führen, sagt Ina Ebert vom Umweltbundesamt. Die korrekte Entsorgung ist daher wichtig.

Und zu diesem Thema passend ein Artikel aus der „Märkischen Allgemeinen“

In Zukunft mehr Chemie im Wasser

Berliner Forschung zu „Sauberem Trinkwasser“

BERLIN – Zur Feier des Tages trank Andreas Hartmann, der Geschäftsführer des Kompetenzzentrums Wasser Berlin, ein Glas Berliner Leitungswasser: „Nicht gechlort, nicht belastet und sehr gesund“, wie er im Institut für Strömungsmaschinen und Technische Akustik der Technischen Universität (TU) Berlin lobte.

Die Qualität kann der Technische Vorstand der Berliner Wasserbetriebe, Georg Grunwald, garantieren – noch. Denn die Bedingungen für gutes Berliner Trinkwasser werden sich verschlechtern. Der Klimawandel wird Spree und Havel gleichsam eindampfen und weniger Wasser zur Verdünnung und Reinigung übrig lassen. Und weil die Bevölkerung immer älter wird, wird sie auch mehr Medikamente brauchen – und deren Reste werden in den Wasserkreislauf gelangen. Man rechnet mit einem Anstieg um 20 Prozent.

„Die Kläranlagen sind nicht zielgerichtet auf diese Stoffe ausgelegt“, gibt Wasserbetriebe-Chef Grunwald zu. Das soll sich nun ändern. Wasserschutzexperten und Sozialwissenschaftler der TU haben sich mit den Wasserbetrieben zusammengetan, um sich um das wachsende Problem von Keimen und chemischen Spuren zu kümmern. „Askuris“ heißt das 4,4 Millionen Euro schwere vom Bund geförderte Forschungsprojekt. Das Ziel: Sauberes Wasser für Berlin auch in der Zukunft.

„Askuris untersucht erst einmal, welche Stoffe es sind“, sagt der Leiter des Projekts, Martin R. Jekel, Lehrstuhlinhaber Wasserreinhaltung an der TU. An zweiter Stelle stehe die Frage, wie man sie entfernen könne.

Ein Studienobjekt soll der Tegeler See sein. Dort will man zum Beispiel nach Tests im Labor die Wirkung von Aktivkohle auf chemische Restbestände erforschen. Das Kompetenzzentrum Wasser will untersuchen, ob man mit Hilfe von Ozon bessere Ergebnisse bei der Wasserreinigung erzielt und welche Nebenprodukte dabei entstehen könnten. Die Kläranlagen der Zukunft sollen noch besser, aber möglichst nicht teurer werden.

Zusätzlich untersuchen Sozialwissenschaftler wie Berliner mit Wasser umgehen, wie sie Medikamente entsorgen oder wie sie sich an Badeseen verhalten. „Wir wollen systematisch bestimmte Gruppen nach Alter, Geschlecht und Bildung angehen“, sagt die Sozialwissenschaftlerin Nina Baur. Daraus können die Forscher Schlüsse ziehen, wo sie mit der Steuerung beginnen. Zum Beispiel könnte man bestimmte Medikamente weniger verschreiben oder gleich ganz verbieten oder künftig Krankenhäuser mit eigenen Kläranlagen ausstatten. (Von Rüdiger Braun)


Bündnispartner des Volksentscheids konsequenter als Politik

Der „Verband deutscher Grundstücksnutzer“ (VDGN) hat den Wasser-Volksentscheid von Anfang an unterstützt und in seinen Publikationsorganen regelmäßig seine 170.000 Mitglieder über den „Wasserstand“ informiert.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/217717.niedrigere-wasserpreise-via-klage.html

Von Martin Kröger 07.02.2012 / Berlin / Brandenburg

Niedrigere Wasserpreise via Klage

Verband der Grundstücksnutzer zieht vor Gericht / Opposition kritisiert Senatsstrategie

Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) plant, juristisch in die Auseinandersetzung um die Berliner Trinkwasserpreise einzugreifen. »Wir bereiten zwei Klagen vor, eine auf dem zivil- und eine auf dem verwaltungsrechtlichen Weg«, erklärt der Pressesprecher des VDGN, Holger Becker, gegenüber »nd«. Der Verband will damit vor Gericht eine Senkung der Trinkwasserpreise in Berlin erzwingen, deren Höhe derzeit vom Bundeskartellamt in einem Verfahren geprüft wird

Der Streit um die Trinkwasserpreise in Berlin bekommt somit in naher Zukunft eine zusätzliche juristische Dimension. Zweigleisig fährt der VDGN, der bereit ist, durch alle Instanzen zu gehen, weil es noch keine Grundsatzentscheidung der Gerichte gibt, auf welcher Grundlage die Berliner Trinkwasserpreise berechnet werden: als Preis oder Gebühr.

»Wenn es sich um einen Preis handelt, dann gilt das Kartellrecht«, sagt Holger Becker. Die Senkung um 19 Prozent, die das Bundeskartellamt jüngst in einer ersten Stellungnahme forderte, müsste dann umgesetzt werden.

Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) hingegen wehren sich gegen die kartellrechtliche Prüfung, weil aus ihrer Sicht über die landesrechtliche Grundlage des Betriebe-Gesetzes eine Gebühr festgelegt wird. Würden die Gerichte der Argumentation der BWB folgen, stellt sich laut VDGN die Frage, was aus den dreistelligen Millionengewinnen wird, die die Wasserbetriebe jährlich anteilig an das Land Berlin und die privaten Gesellschafter Veolia und RWE abführen. Diese beiden Unternehmen haben sich 1999 in die teilprivatisierten Wasserbetriebe in Berlin auf Jahrzehnte eingekauft. »Wenn es tatsächlich eine Gebühr ist, müssten die Wasserbetriebe das Kostenüberdeckungsverbot beachten«, meint Becker. Dieses schreibt vor, nur so viel an Gebühren zu erheben, wie auch Kosten entstehen. Gewinn dürfe nicht erzielt werden. Während die Klärung der juristischen Grundsatzfrage Preis oder Gebühr aussteht, dreht sich das Bundeskartellamtsverfahren in Richtung einer möglichen Preissenkungsverfügung die Trinkwasserpreise betreffend weiter.

Bis zum 30. Januar dieses Jahres hatten die Wasserbetriebe eine Fristverlängerung erwirkt, um auf die Forderung des Bundeskartellamts, die Trinkwasserpreise in den nächsten drei Jahren um 19 Prozent zu senken, zu reagieren. Über den Umfang und den Inhalt der pünktlich abgeschickten Erwiderung will BWB-Sprecherin Astrid Hackenesch-Rump nichts Detailliertes sagen – auch aus »Fairness« gegenüber dem Bundeskartellamt, welches die Begründung erst einmal studieren soll. Nur: »An der Argumentation der Wasserbetriebe hat sich nichts Grundlegendes geändert«, sagt Hackenesch-Rump. Bis zum März erwartet man bei den Wasserbetrieben eine Entscheidung des Bundeskartellamts.

Für Aufregung in der Auseinandersetzung um die Wasserpreise sorgte jüngst auch die Entziehung des Mandats des Senatsbeauftragten für das Bundeskartellamtsverfahren, dem Finanzexperten Markus Kerber, durch Wirtschaftssenatorin Sybille von Obernitz (parteilos). Von Obernitz hatte betont, die Trennung habe lediglich formale Gründe gehabt, weil Kerbers Auftrag mit der Stellungnahme der Wasserbetriebe Ende Januar erledigt gewesen wäre. Kerber selbst machte jedoch Schwierigkeiten in der Kommunikation mit dem Senat für seine Ablösung verantwortlich. Dass kurz vor dem Höhepunkt des Bundeskartellamtsverfahrens der Experte des Landes geht, nimmt die Opposition zum Anlass, auf eine Strategielosigkeit von Rot-Schwarz hinzuweisen. »Der Finanzsenator wälzt die Verantwortung auf andere ab und die Wirtschaftssenatorin und Aufsichtsratsvorsitzende tut nichts«, bemängelt Klaus Lederer (LINKE). Auch die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Ramona Pop, sprach in diesem Zusammenhang von »Desinteresse und Untätigkeit«. Ähnlich äußerten sich die Aktivisten aus dem Umfeld des Berliner Wassertisches, die den erfolgreichen Volksentscheid zum Berliner Wasser durchgesetzt hatten.

Und was sagt der Senat selbst? Aus dem Hause von Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) heißt es, solange die Verhandlungen mit RWE über einen Rückkauf der BWB-Anteile laufen, halte sich Senator Nußbaum aus den Wasserbetrieben heraus. Sybille von Obernitz lässt über ihre Sprecherin mitteilen: »Das Ziel, für die Berlinerinnen und Berliner langfristig akzeptable Wasserpreise zu ermöglichen, und zugleich die Berliner Wasserbetriebe zukunftsfähig auszurichten, verfolgen die zuständigen Senatsverwaltungen in enger Zusammenarbeit.«

Aber was versteht der Senat unter langfristig akzeptablen Wasserpreisen? Mal abgesehen davon, dass die ebenfalls hohen Abwasserpreise zumindest in dem Bundeskartellamtsverfahren keine Rolle spielen, weil die Behörde nur die Trinkwasserpreise prüft. Darüber hinaus befindet sich der Senat aber in einem Dilemma: Einerseits will er sich für niedrigere Trinkwasserpreise einsetzen, andererseits sind die millionenschweren Einnahmen ein willkommener Geldzufluss in den schuldengeplagten Haushalt.

Mit den Gewinnen rechnet der Senat anderslautenden Bekenntnissen zum Trotz offenbar auch in den nächsten Jahren: Im Haushaltsentwurf 2012/2013 zumindest sind unter dem Posten »Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen« für 2012 Einnahmen von exakt 370 Millionen Euro vorgemerkt und fürs Jahr 2012 rund 357 Millionen Euro. Dabei geht es selbstverständlich nicht nur um die Gewinne aus dem Wassergeschäft. Doch 2010 waren es immerhin 130 Millionen Euro, die von den Wasserbetrieben an das Land flossen. Damit, so scheint es, wird auch in Zukunft gerechnet.

 

http://www.neues-deutschland.de/rubrik/meine_sicht/

07.02.2012

Meine Sicht

Alles im Fluss

Martin Kröger zum Streit um die Trinkwasserpreise

Noch steht die endgültige Entscheidung des Bundeskartellamts zu den Berliner Trinkwasserpreisen aus. Sie wird sehnlichst für den kommenden März erwartet. Ob dann mit einer Preissenkungsverfügung sofort die Trinkwasserpreise sinken werden, wird jedoch vor allem von den Entscheidungen der Gerichte abhängen. Die Wasserbetriebe haben geklagt und in Kürze wird auch der Verband der Deutschen Grundstücknutzer (VDGN) Klagen einreichen: Der VDGN will so auf verschiedenen Wegen eine Senkung der Wasserpreise in der Hauptstadt erzwingen – dass er dabei anwaltlich gut beraten sein wird, davon ist auszugehen. Der klageerprobte Verband hat das an anderer Stelle mehrmals bewiesen. Alles im Fluss im Wasserstreit also.
Doch wie immer die Gerichte entscheiden werden, bereits jetzt zeichnet sich ab, dass die mögliche Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts eventuell auch einen Hebel bietet, die gesamte zweifelhafte Konstruktion der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) mit den Gewinngarantien für die privaten Eigner RWE und Veolia zum Einsturz zu bringen.
Diese forsche Annahme begründet sich schlicht darin, dass es sich bei der bundeskartellrechtlichen Prüfung um einen Aspekt handelt, der in den Verträgen zur Teilprivatisierung nicht vorhergesehen war. Denn wenn die Preissenkungsverfügung gilt, gibt es immerhin mit dem Trinkwasser keinen Reibach mehr zu machen. Das ganze Geschäft mit dem Wasser wäre weniger rentabel, vor allem für die Privaten, die dann vielleicht aus den Verträgen aussteigen würden. Aber soweit ist es noch nicht.

Mitten ins Schwarze: Daniel Buchholz (MdA SPD) bringt Licht ins Dunkel

Mitten ins Schwarze: Daniel Buchholz (MdA SPD) bringt Licht ins Dunkel

Während der Sonderausschuss noch braucht, um in Gang zu kommen, hat der Abgeordnete und umweltpolitische Sprecher der Berliner SPD-Fraktion bereits mit einer kleinen Anfrage zu der vertraglich vereinbarten Schiedsgerichtsbarkeit bereits Licht ins Dunkel bringen können. Nur zur Erinnerung: Wenn in der Öffentlich-Privaten-„Partnerschaft“ mal die Fetzen fliegen, dann wird auf das Modell der „Sozialpartnerschaft“ zurückgegriffen und die Privaten regeln das untereinander im Rahmen eines Schiedsgerichtsverfahrens. Und selbstverständlich finden auch diese Verhandlungen unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt. Hinzugezogen wird lediglich ein Schlichter bzw. ein Schiedsrichter, der vor allem eines mitbringen sollte: Betriebswirtschaftlichen Sachverstand.

Nun stellten sich zu dieser Form der geheimen Konfliktregulierung gleich mehrere Fragen, angefangen von der Anzahl solcher Streitfälle bis hin zu den Streitwerten, die zum Gegenstand der Auseinandersetzung erhoben wurden. Auch die Frage, von welchen Experten sich die Konzerne und das Land Berlin vertreten lassen, ist wichtig und wurde vom Abgeordneten gestellt.

Die Antwort des Senats fiel überrschaschend aus: Bisher gibt es „nur ein Schiedsverfahren und dieses ist zurzeit noch nicht abgeschlossen“. Gestritten wird um einen Ausgleichsanspruch in Höhe von 340 Millionen €, den die privaten Anteilseigner gerne hätten, „für angebliche wirtschaftliche Nachteile der privaten Investoren aufgrund der vom Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin festgestellten Teilnichtigkeit des ursprünglichen Teilprivatisierungsgesetzes. Die Anspruchsgrundlage ist § 23.7 des Konsortialvertrages.“

Thilo Sarrazins investorenfreundliche Entscheidung beim Streit um Kosten der Straßenentwässerung

Auch um die Kosten der Straßenentwässerung gab es seit 2001 eine gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem Land Berlin und den teilprivatisierten BWB. Diese Streitigkeit fiel in die Zuständligkeit des Berliner Verwalltungsgerichts, welches das Land Berlin zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 315,6 Mio € (Urteil vom 12.02.2007) verdonnerte. Zur Begleichung des Betrages hatte der Ernährungs- und Integrations“experte“ Thilo Sarrazin, der damals auch noch als Finanzsenator agi(ti)erte, die Idee, sich das Geld direkt bei den Wasserbetrieben zu holen, indem er eine Kapitalherabsetzung durchsetzte. Davon profitierten auch die privaten Anteilseigner: Um das Anteilsverhältnis am Unternehmen nicht zu verändern, erfolgte eine Kapitalentnahme in Höhe von insgesamt 526 Mio. €, aufgeteilt in 50,1% für das Land Berlin und 49,9% für die privaten Gesellschafter.

Zur Vermeidung einer neuerlichen gerichtlichen Auseinandersetzung um die Kosten der Straßenentwässerung scheint es weitere Verhandlungen zu geben.

Verhandlungen über die Tarifwirksamkeit von „Sonderposten“

Das Land Berlin möchte die „Sonderposten“ von den ansatzfähigen Kosten abziehen, was sich tarifdämfend auswirkt. Gleichzeitig wird damit der Spielraum für eine Konzessionsabgabe bzw. Sondernutzungsentgelt erhöht – die die BWB ausschließlich an das Land Berlin entrichten müsste – ohne den Kunden übermäßig zu belasten. Die Privaten sind gegen solche Maßnahmen, da dadurch ihr Gewinn geschmälert würde.

Dienstag, d. 7.2.: Auftaktveranstaltung für eine neue Kultur der Bürgerbeteiligung

Von 9.00 – 16.00 Uhr sollen unter dem Motto „Was Bürger können. Bürgerschaftliche Mitverantwortung bei Planungs- und Entscheidungsprozessen“ erfolgreiche Beispiele im Sparkassenhaus (Charlottenstraße 47, 10117 Berlin-Mitte) vorgestellt werden. Das erste Berliner Volksbegehren ist leider von den Organisatoren nicht berücksichtigt worden. Warum? Das kann gewiss auf dieser Auftaktveranstaltung in Erfahrung gebracht  werden.

Die Umfrageergebnisse können auf der Homepage von Infratest dimap eingesehen werden.