EuGH: PPP-Vertrag über die Kölner Messehallen ist nichtig

Artikel von Werner Rüegemer mit anschließendem Interview „Das Umgehungsgeschäft. EuGH: Kölner PPP-Vertrag ist nichtig“, in: „junge welt“, 10.11.2009.

Urteil gegen Umgehungsgeschäft

Europäischer Gerichtshof: Der Public Private Partnership-Vertrag über die Kölner Messhallen ist nichtig

Werner Rügemer

Die überregionalen Medien berichten genüßlich, daß der Europäische Gerichtshof (EUGH) in seinem Urteil vom 29. Oktober 2009 dem „Kölschen Klüngel“ einen Schlag versetzt habe. Doch die Seilschaften reichen von Köln über Düsseldorf bis nach Berlin. Vor allem: Das Urteil demaskiert die Umgehungsgeschäfte in der vorherrschenden Privatisierungspraxis.

Das Urteil besagt, ins Allgemeinverständliche übersetzt: Die Stadt Köln hat zugunsten ihres heimischen Vorzugsinvestors Oppenheim-Esch-Holding trickreich das Recht gebrochen. Die Stadt hatte am 6.8.2004 mit der Grundstücksgesellschaft KölnMesse 8-11 GbR (GKM), einer Tochtergesellschaft der Holding, einen „Mietvertrag über die Anmietung eines Grundstücks mit vier Messehallen“ geschlossen. Der Investor hat die Messehallen gebaut, die Stadt mietet sie bis 2035. Das stellt aber, so der EUGH, der Substanz nach keinen Mietvertrag dar, sondern einen Bauauftrag. Denn der Investor hat nicht nach eigenen Plänen gebaut und dann einen Mieter gesucht, sondern er hat nach genauen Vorgaben der Stadt vier Messehallen errichtet, die von vornherein nur auf den Bedarf der Messegesellschaft KölnMesse GmbH ausgerichtet waren. Ein Bauauftrag eines öffentlichen Auftraggebers aber hätte öffentlich ausgeschrieben werden müssen, und das hat die Stadt Köln nicht getan.

Bei einer öffentlichen Ausschreibung hätte ein ungewollter Anbieter den Auftrag bekommen können. Die beiden Vertragspartner waren sich aber offensichtlich einig, daß der Oppenheim-Esch-Fonds als Investor schon feststand. Dafür gibt es mehrere Indizien. Aufsichtsratsvorsitzender der KölnMesse war der Kölner Oberbürgermeister Fritz Schramma (CDU), stellvertretender Vorsitzender war Alfred Freiherr von Oppenheim, damals Chef der Bank Oppenheim, der die Hälfte des Fonds gehört. Außerdem hatte die Stadt schon zwei ähnliche Verträge mit dem Fonds abgeschlossen, über das Technische Rathaus Deutz und über das Bezirksrathaus im Stadtteil Nippes.

Die Gründe für den Rechtsbruch gehen aber noch weiter. Der Vertrag läuft bis 2035. Die monatliche Miete von 1,725 Millionen Euro mit eingebauter Mietsteigerung würde auf einen Gesamtbetrag um die 800 Millionen Euro hinauslaufen – viel Geld. Weil aber das Messegeschäft ein unsicheres ist,   sprang die Stadt als Hauptmieter ein. Sie vermietet die Hallen an den eigentlichen Nutzer, die KölnMesse. Die Stadt kann im Unterschied zur Messegesellschaft nicht pleite gehen. Prima für den Investor, der alle Risiken auf die Stadt abwälzt. Ein üblicher Trick bei Privatisierungen: Der Staat haftet.

Das Gerichtsverfahren wäre nicht durch den Staat oder das regierende Personal ingang gekommen, im Gegenteil. Die Kommunalaufsicht und die NRW-Landesregierung (sie ist an der KölnMesse GmbH mit 20 Prozent beteiligt) haben den Vertrag bis zuletzt verteidigt. Bei Bundeskanzlerin Merkel hat es wahrscheinlich gar nicht der 250.000 Euro-Spende der Bank Oppenheim im Jahre 2005 bedurft, damit die Bundesregierung die Herausgabe der Vertragsunterlagen an die Europäische  Kommission jahrelang verzögerte, die zunächst auch kein Problem sah. Die Kölner Justiz leitete zwar ein Ermittlungsverfahren gegen den Oberbürgermeister Schramma wegen des Verdachts der Untreue ein; doch die Ermittlungen wurden eingestellt, weil dem OB kein Schädigungsvorsatz nachzuweisen sei. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft zwar gegen den Esch-Geschäftsführer Josef Esch u und den Ex-Chef der Sparkasse KölnBonn wegen Bestechung bzw. Bestechlichkeit. Aber erst die Beschwerde des Kölner Immobilienexperten Prof. Klaus Feinen löste das Verfahren aus und ging an die Wurzel des Problems.

Ein Unrechtsbewußtsein hat sich bei Kölns (Un)Verantwortlichen nicht eingestellt. Ex-OB Schramma beruft sich darauf, daß man das Vorgehen damals doch „mit den Juristen abgeklärt“ habe. Er hatte sich investorenfreundliche Juristen gesucht, die man heute an jeder Ecke mieten kann. Der neue OB Jürgen Roters (SPD) meint lediglich, der Vertrag sei „nicht gut“ gewesen. Der SPD-Fraktionschef Martin Börschel redet sich damit heraus, man habe sich auf Schrammas intensive Prüfung verlassen; Rechtsanwalt Börschel hat offensichtlich bis heute kein eigenes Rechtsempfinden. Die Grünen hoffen lediglich auf ein möglichst niedriges Bußgeld. Nur die kleinen Fraktionen Linke und BürgerBündnis fordern schon länger die Rückabwicklung, der reale Wert der Messehallen müsse ermittelt, die Miete neu kalkuliert werden.

Der EuGH hat nur über das Verhalten der Stadt geurteilt; die Rolle des Investors war nicht Gegenstand des Verfahrens. Das Urteil enthält keine Strafen und keine Auflagen. Es bleibt zunächst der Kommission, der Bundes- und der Landesregierung und der Stadt Köln überlassen, den Verstoß zu heilen. Abriß, Rückabwicklung, weiter so – alles ist denkbar. (vgl. Interview) Wenn es keine Einigung gibt, kann die Kommission erneut vor Gericht gehen. Dann droht (theoretisch) eine Strafzahlung, die eine dreistellige Millionenhöhe erreichen kann.

Einen Grundsatz aber hat das Urteil bestätigt: Die heute üblichen, von „renommierten“ und hochbezahlten Anwälten formulierten Umgehungskonstrukte, mit denen gesetzliche Regelungen unterlaufen werden sollen, sind nichtig. Das hätten auch deutsche Gerichte feststellen müssen. Dass es erst der EuGH tat, spricht Bände über den Zustand des von vielen noch gefühlten Rechtsstaats Deutschland.

Das Urteil

Die Europäische Kommission ermittelt seit 2007, ob die Stadt Köln im Zusammenhang mit dem Bau von vier Messehallen für die städtische Tochtergesellschaft KölnMesse GmbH gegen das Wettbewerbsrecht der Europäischen Union verstoßen hat. Es geht vor allem um die Frage, ob der Kölner Investor Oppenheim-Esch-Immobilien Holding durch staatliche Beihilfen begünstigt wird. Weil die Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD – für die Europäische Kommission sind immer die jeweiligen Regierungen der Ansprechpartner – ein Fehlverhalten der Stadt Köln verneinte, verklagte die Kommission die Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 226 EG vor den Europäischen Gerichtshof (EUGH) in Luxemburg wegen Verstoßes gegen das Vergaberecht.

Die 4. Kammer des EUGH unter Vorsitz des belgischen Richters Koen Lenaerts urteilte am 29. Oktober 2009: Der Vertrag zwischen der Stadt Köln und dem Investor Grundstücksgesellschaft KölnMesse 8-11 GbR (GKM), einer Tochtergesellschaft der Oppenheim Esch-Immobilien Holding, stellt einen Verstoß gegen die Europäische Vergaberichtlinie 93/37/EWG dar. Diese ist rechtlich für die alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bindend. Die öffentliche Beihilfe und die Wettbewerbsverzerrung bestehen darin, daß der Bau der Messehallen nicht europaweit ausgeschrieben wurde. Der Vertrag ist kein Mietvertrag, wie die Stadt behauptet, sondern ein öffentlicher Bauauftrag, denn der Investor habe nach den Vorgaben der Stadt gebaut. Als öffentlicher Bauauftrag hätte er europaweit ausgeschrieben werden müssen. Die Stadt gewährt dem Investor eine Subvention, weil der Vertrag nicht mit dem Hallennutzer, der Messegesellschaft KölnMesse, sondern mit der Stadt abgeschlossen wurde, die als Hauptmieter auftritt. Die Bundesrepublik hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. (Aktenzeichen C-536/07)

Interview mit dem Kläger Prof. Klaus Feinen

„Wenn Köln den Investor auszahlt, kann sie 300 Millionen Euro sparen“

Prof. Klaus Feinen (69), Köln, hat das Verfahren vor dem EuGH ingang gebracht. Er war bis 2003 Chef der Immobiliengesellschaft der Deutschen Bank, Deutsche Immobilien Leasing (DIL). Er war auch Präsident des Bundesverbandes Deutscher Leasingunternehmen und des Europäischen Verbandes LeaseEurope sowie Mitglied im Ausschuss Handel und Dienstleistungen der EU.

 

Aus welchem Anlaß haben Sie sich mit den Kölner Messehallen befaßt?

Ich wurde im Juni 2005 von Journalisten über einen Mietvertrag der Stadt Köln mit dem Esch-Oppenheim-Fonds informiert. Ich kam schnell zum Ergebnis, dass dieses Geschäft öffentlich hätte ausgeschrieben werden müssen. Damit kam ich in der Sendung „die story“ des WDR und am 4.7.2005 in „Monitor“ zu Wort. Am Tag danach beschwerte sich eine Anwaltskanzlei im Auftrag der Esch Oppenheim-Holding beim Intendanten des WDR und bezichtigte die Sendeverantwortlichen der Unwahrheit. Sie konnten nichts ausrichten, weil alle Unterlagen korrekt waren.

Wie waren die Reaktionen bei den Politikern?

Der Kölner OB Fritz Schramma sagte, meine Beurteilung sei „irrelevant“, er hat eindeutig Lügen verbreitet. Dann habe ich NRW-Ministerpräsident Rüttgers informiert, dass Köln gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und gegen Erlasse und die Gemeindeordnung des Landes NRW  verstoßen hat. Ich habe ihn gebeten, den Deal kommunalaufsichtsrechtlich aufzuheben. Ich habe dem Ministerpräsidenten mitgeteilt, dass meine Dokumentation auch der Kölner Staatsanwaltschaft übermittelt werde. Ich informierte auch den Finanzminister Dr. Linssen. Ebenfalls wurden als oberste NRW-Kommunalaufsicht der Innenminister Wolf und der Kölner Regierungspräsident Lindlar von mir gebeten, die Verträge für ungültig zu erklären.

Haben Sie auch die Justiz eingeschaltet?

Ich habe am 23. Juli 2005 den Kölner Generalstaatsanwalt Dr. Linden informiert, dass hier augenscheinlich Betrug bzw. Untreue vorliege. Ich schrieb immer wieder dem zuständigen Staatsanwalt Dr. Prinz.

Wie waren die Reaktionen?

Monatelang hat niemand der Genannten geantwortet. Lediglich der Regierungspräsident hat im Februar 2006 geantwortet, daß eine öffentliche Ausschreibung nicht nötig gewesen sei. Deshalb habe ich mich an die Europäische Kommission in Brüssel gewandt und die Aufhebung des Vertrags gefordert. Am 22.3.2006 erhielt ich vom Generalstaatsanwalt die Mitteilung, dass meine Eingaben „keinen Anlass zu Maßnahmen“ geben. Am 3. Mai 2006 habe ich erneut die Europäische Kommission angeschrieben, notfalls sei das  Klüngelsgeschäft mit Hilfe des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) für nichtig zu erklären. Die Bundesregierung hat dies immer zurückgewiesen. Im Oktober 2007 traf ich auf einer Veranstaltung in Berlin den zuständigen EU-Kommissar. Sechs Wochen später reichte die Kommission ihre Klage ein.

Was folgt aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes?

Der Vertrag muß aufgehoben und rückabgewickelt werden. Die Stadt erstattet dem Investor gegen Übertragung des Eigentums die nachgewiesenen Grundstücks- und Baukosten; sie sollte dies durch einen Kommunalkredit finanzieren. Damit würden im Vergleich zum bisherigen Vertrag etwa 300 Millionen Euro eingespart. Die Stadt kann die Hallen dann neu an die KölnMesse GmbH vermieten. Wenn nichts passiert, wird die Europäische Kommission beim EuGH gegen Die Bundesrepublik Deutschland einen zweiten Prozess mit höchster Aussicht auf Erfolg zur Verhängung von Strafgeldern in voraussichtlich dreistelliger Millionenhöhe einleiten.

Interview: Werner Rügemer

VDGN: Zwei auf einen Streich – Organisierte Zivilgesellschaft geht mit gutem Beispiel voran und reicht in Kürze 2 Klagen gegen hohe Wasserpreise ein

VDGN: Zwei auf einen Streich
Verband Deutscher Grundstücks Nutzer geht mit gutem Beispiel voran und reicht in Kürze 2 Klagen gegen hohe Wasserpreise ein

Berlin, d. 9.2.2012. Seit dem Volksentscheid vor einem Jahr ist viel geschehen. Bereits im März letzten Jahres hat sich ein „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“ (AKJ) gegründet, der sich zum Ziel gesetzt hat, die Verträge einer eingehenden Prüfung zu unterziehen. Bereits im Sommer letzten Jahres konnte der AKJ in enger Zusammenarbeit mit Frau Prof. Edda Müller von der Antikorruptionsorganisation „Transparancy International Deutschland e.V.“ wie mit dem ausgewiesenen Rechts-Experten Prof. Jürgen Keßler, Vorstandsvorsitzender der Verbraucherzentrale Berlin, bei der EU-Kommission ein Prüfungsverfahren initiieren, das noch nicht abgeschlossen ist. Auch hat der AKJ neben der Berücksichtigung europarechtlicher Sachverhalte die für das Abgeordnetenhaus wichtigen verfassungs- und haushaltsrechtlichen Aspekte geprüft und herausgearbeitet, dass auch unsere Volksvertreter mit einer Organklage vor dem Verfassungsgericht gegen die Verträge vorgehen könnten. Die Ergebnisse wurden in einem Leitfaden zusammengestellt, der von den Wasserbürgern an Abgeordnete aller Fraktionen zugestellt wurde. Mit einem gesonderten Schreiben sind auch alle Abgeordneten der Piraten-Fraktion informiert worden, dass die Wasserbürger auch zwei Berliner Rechtsanwälte gewinnen konnten, die bereit wären, basierend  auf dem Leitfaden, eine Organklage zu erarbeiten. Ob die Piraten auf dieses Angebot zurückgreifen und klar machen zum entern der umstrittenen Verträge, wird sich zeigen.

Auch andere Bündnispartner des ersten erfolgreichen Volksentscheids in Berlin waren nicht untätig. Neben Transparency International und der Verbraucherzentrale Berlin konnten die Wasserbürger gemeinsam mit dem Bund der Steuerzahler den erwähnten Leitfaden Anfang September 2011 vorstellen.

Im Januar fand auch ein mehrstündiges Gespräch mit den Wasserbürgern, dem AKJ und der Geschäftsführung des VDGN (Verband Deutscher Grundstücksnutzer) statt, indem der VDGN die Ergebnisse seiner Prüfung vorstellte und weitere strategische Optionen besprochen wurden. Der VDGN kündigte Klagen auf zivil- wie verwaltungsrechtlichem Weg zur Senkung des Berliner Wasserpreises an. Die Wasserbürger begrüßen das konsequente Vorgehen des VDGN als wichtige Unterstützung im Kampf für Wassergebühren, die auf real anfallenden Kosten basieren. Die jährlichen Gewinnabführungen bewegen sich in dreistelliger Millionenhöhe. Allein im vorletzten Geschäftsjahr führten die Wasserbetriebe 270 Millionen Euro Gewinne an die Konzerne RWE und VEOLIA wie das Land Berlin ab.

„Es wäre eine Entlastung für alle Verbraucher, Betriebe und Unternehmen, für alle Hausbesitzer und Mieter, wenn es uns gemeinsam mit dem VDGN und unseren Bündnispartnern gelingen würde, die Wassertarife auf reine Kostendeckung herrunter zu rechnen. Es geht um mehrere hundert Euro pro Jahr für eine mehrköpfige Familie, von Betrieben und Unternehmen ganz zu schweigen. Bei der Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts geht es lediglich um die Trinkwasserpreise und nicht ums Ganze“, berichtete der Verfasser des Volksgesetzes, Thomas Rudek, auf mehreren, sehr gut besuchten Podiums-Veranstaltungen der Gartenfreunde anlässlich der GRÜNEN WOCHE.

Auch Hausbesitzer streiken immer häufiger bzw. kommen in Zahlungsverzug. In einer kürzlich ausgestrahlten Reportage des ZDF-Länderspiegels wurde ein Sperrkassierer der Wasserbetriebe während seiner Arbeit begleitet. Von 50 Einsätzen die Woche war die Rede. Wie die Wasserbürger herausfanden, beschäftigen die Wasserbetriebe insgesamt 6 Sperrkassierer. Hochgerechnet würde das bedeuten, dass im Jahr zwischen 10 und 15 Tausend Hausbesitzern der Hahn zugedreht wird, zumindest zeitweise, nämlich so lange bis der Cash flow von Seiten der Eigentümer fließt und in den Taschen von RWE und VEOLIA wie im Haushaltssäckel versickert.

Thomas Rudek
Sprecher und Verfasser des ersten gewonnen Volksentscheids in Berlin zur Offenlegung der Geheimverträge bei den teilprivatisierten Berliner Wasserbetrieben
Tel.: 030 / 261 33 89 (AB) / mobil: 0176 / 25 21 37 26 – E-Mail: ThRudek@gmx.de

Kontakt zum Arbeitskreis Unabhängiger Juristen (AKJ):

Sabine Finkenthei – Tel: 030 / 6930842 (AB) – E-Mail: S.Finkenthei@gmx.de


Kontakt zum VDGN:

Holger Becker – Tel.: 030 / 51488815 – E-Mail: info@vdgn.de

Do, 9.2., 19.00 Uhr, Pfefferberg: „Und jetzt das Ende“

Nun, das Ende drogt gewiss nicht Sarah Wagenknecht, denn schließlich wollen ihre Bücher verkauft und unters Volk gebracht werden 🙂 Also, so lange der € noch als Tauschlektüre von Sarah Wagenknecht akzeptiert wird, nix wie hin.

Donnerstag, 9. Februar 2012, 19:00 Uhr in Berlin

Und jetzt das Ende?

10 Jahre Euro, 20 Jahre Maastricht – eine Bilanz!

Politik im Gespräch

Zehn Jahre nach der Einführung des Euro als Bargeld steht die gemeinsame Währung auf der Kippe. Immer neue Bankenrettungspakete werden aufgelegt. Die Eurokrise nimmt kein Ende. Schwarz-Gelb wie auch Rot-Grün setzen auf eine Europäisierung der Agenda-2010-Politik und immer neue Totsparprogramme. Jetzt soll ein neuer völkerrechtlicher Vertrag die Austeritätspolitik auch noch festschreiben. Die EU-Kommission soll Durchgriffsrechte in die nationalstaatlichen Haushalte erhalten. Kaschiert durch die Forderung nach „Mehr Europa“ steht der EU ein Angriff auf die Demokratie ins Haus, der einem versuchten Staatsstreich gleichkommt. Sahra Wagenknecht wird als profilierte Kritikerin neoliberaler Umgestaltung den Doppeljahrestag – 20 Jahre Vertrag von Maastricht/10 Jahre Euro – sozial und ökonomisch bilanzieren. Welcher Stellenwert kommt der Eigentumsfrage angesichts der Systemkrise des entfesselten Kapitalismus zu? Welche Maßnahmen sind notwendig, um die Krise dauerhaft zu bewältigen? Kann nur eine Enteignung der Enteigner das Fundament für einen Neustart der Europäischen Union und der Eurozone bilden? Darüber wollen wir diskutieren.

Referentin: Sahra Wagenknecht, Erste Stellvertretende Fraktionsvorsitzende DIE LINKE im Bundestag

Moderation: Martin Hantke, Leiter des Verbindungsbüros der Bundestagsfraktion DIE LINKE in Brüssel

Kosten: 1,50

Veranstaltungsort:

Pfefferberg,
Schönhauser Alle 176
10119 Berlin

Ein akustisches Highlight vom dlf: Geschäfte auf dem Rücken der Armen – Neue Spieler im Rohstoffmonopoly, ausgestrahlt am 4. Febr.

Geschäfte auf dem Rücken der Armen

Neue Spieler im Rohstoffmonopoly

von Oliver Ramme

„…Das Spekulationskapital in diesem Bereich ist in den vergangenen zehn Jahren nahezu um das 40-fache gestiegen. Und dieses Kapital wächst Analysten zufolge jeden Monat um weitere fünf bis zehn Milliarden Dollar an. Ein Großteil dieser Wettgeschäfte bezieht sich auf Rohstoffe wie Metalle oder Erdöl. Ein Drittel aber – also rund 200 Milliarden Dollar – sollen in Fonds stecken, die auf Agrarrohstoffe wie Weizen, Reis oder Soja wetten…

…Gewettet wird bei den Fonds in der Regel auf steigende Preise. Hans Heinrich Bass hat in einer Studie für die Welthungerhilfe die Preisänderungen von Soja, Mais und Weizen untersucht…

Bass kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass im untersuchten Zeitraum 2007 bis 2009 die Spekulationen von Banken und Hedgefonds zu einer Preiserhöhung von 15 Prozent bei Mais oder Weizen geführt haben könnten. Eine konservative Berechnung. Studien der UNCTAD – der Organisation für Handel und Entwicklung der Vereinten Nationen, der Weltbank und zahlreicher Wirtschaftsforschungsinstitute sprechen von bis zu 50 Prozent…

…Profite der Banken auf Kosten der Armen: Wie gehen die Geldinstitute mit der Kritik um? Sie schweigen. Interviewanfragen bei GoldmanSachs, der Commerzbank, JP Morgan oder der Deutsche Bank blieben unbeantwortet. Keine der Banken war zu einem Gespräch bereit. Sie geben sich wortkarg, wenn es um Rohstoffspekulationen geht, und lassen die Schlagzeilen in ihren Hochglanzbroschüren sprechen. So warb 2008 die Deutsche Bank mit dem Slogan:

„Agrarrohstoffe: Begrenzt und begehrt.“

Im gleichen Jahr platzierte die Deutsch Bank auf Brötchentüten von Frankfurter Bäckereien die Frage:

„Freuen sie sich über steigende Preise?“

Die Landesbank Baden-Württemberg will …

„…Erträge ernten.“

… oder Allianz Global Investors preist den …

“ …Megatrend knappe Ressourcen … “

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Was an dem Feature von Oliver Ramme überzeugt, ist nicht nur die Bestandsaufnahme, sondern dass zugleich Wege angedeutet werden, wie zumindest der Spekulation Einnhalt geboten werden kann:

„…Doch es gab und gibt bis heute einen dritten Spieler auf dem Börsenparkett: der Spekulant, der mit seinen Wetten auf sinkende oder steigende Preise verdient. Der Spekulant bringt das Kapital mit ins Geschäft und sorgt außerdem für die Absicherung der Preise, für das so genannte „hedging“. Viele Jahrzehnte lang war die Zahl der Spekulanten relativ klein, das Geschäft blieb also überschaubar. Das aber änderte sich vor etwa zehn Jahren. Regeln, die sich über Jahrzehnte eingespielt hatten, wurden aufgeweicht, erklärt Thilo Bode von Foodwatch.

„Die Grundproblematik ist, dass man den Markt geöffnet hat, dass es die Limits für Spekulationen nicht mehr gibt. Das ist abgeschafft worden Anfang des Jahrtausends. Und dass man den Banken ermöglicht hat, diese Art von Spekulationen zu machen. Das gab es ja früher nicht. Sinnvolle Restriktionen noch von Präsident Roosevelt wurden einfach abgeschafft.“

Abgeschafft unter dem Postulat der Deregulierungen. Die mächtige Bankenlobby setzte zum Beispiel durch, dass Positionslimits – also eine Art Obergrenze an Futures pro Akteur – gekippt wurden. Damit können Banken unbegrenzt Futures kaufen. Also Verträge, die erst in Zukunft wirksam werden und leer, also ohne von real vorhandenen Rohstoffen gedeckt zu sein, gehandelt werden können. Die Deregulierung begann in den USA und erreichte wenig später auch Europa.

Die Immobilien- und Finanzkrise vor drei Jahren verschaffte den marktfremden Spekulationen einen weiteren Schub. Schließlich ist der Rohstoffmarkt verlockend, da er – im Gegensatz zu vielen anderen Märkte – stetiges Wachstum verspricht: Denn immer mehr Menschen auf der Welt brauchen immer mehr Rohstoffe. Für Computer, Handys, Autos – und Nahrung. Nur sind die neuen Marktteilnehmer, Banken, Investment- und Hedgefonds, nicht daran interessiert, eine Ladung Erdöl oder einen Frachter voll Weizen zu kaufen. Ihnen geht es nur um die Spekulation – nicht um den realen Wert der Rohstoffe. Es ist ein schwindelerregendes Geschäft. Ein Geschäft, in dem Computer mit ausgefeilten Algorithmen unvorstellbare Geldsummen hin- und herschieben. Und das im Millisekundentakt. Professor Hans Heinrich Bass, Ökonom an der Hochschule Bremen, hat sich mit dem hochkomplexen Handelssystem an den Rohstoffbörsen beschäftigt.

„Darüber gibt es jetzt einen weiteren Markt, das ist noch eine Stufe darüber, noch verdünnter. Dieser Markt ist für die Exchange Traded Commodities. Hier geht es um Finanzmarktanlagen, die sich auf Veränderungen auf dem Futuresmarkt beziehen. Darüber gibt es eine weitere Stufe: Die hochspekulativen Derivate, die beziehen sich auf Veränderungen auf den anderen Ebenen. Also wie verändert sich die Volatilität, also die Schwankung des Preises? Ab einer bestimmten Stufe geht es darum, die zukünftige Entwicklung zu prognostizieren. Oder noch einfacher gesagt: Es geht darum, Wetten abzuschließen und diese Wetten zu gewinnen.“