Berliner Verkehrsverträge (S-Bahn und BVG) sind offen

Transparenz NOW – Und wieder einen Schritt weiter im Kampf um Transparenz
Berliner Verkehrsverträge (S-Bahn und BVG) sind offen

Während die politisch Verantwortlichen noch zögern und sich hinter Betriebs- wie Geschäftsgeheimnissen verbarrikadieren, sind es kompetente Bürger der Zivilgesellschaft, die das neue IFG im September 2011 einem Praxistest unterzogen. Der 24-jährige Programmierer Stefan Wehrmeyer hatte beim Senat für Stadtentwicklung einen entsprechenden Informationsantrag gestellt und jetzt die Akten erhalten. Allerdings hat die zuständige Senatsverwaltung ganz auf Schwärzungen dann doch nicht verzichtet. Ob diese zulässig sind, könnte entweder durch den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Alexander Dix, oder durch das Verwaltungsgereicht überprüft werden. 

Mit diesem Schritt hat sich jedoch das S-Bahn-Volksbegehren keineswegs erledigt! Denn die Forderungen des S-Bahn-Tisches beschränken sich nicht nur auf die Offenlegung der Verträge, sondern aumfassen eine bessere Ausstattung und Wartung dieser lebenswichtigen Infrastruktur.

Und hier geht’s zum BVG-Verkehrsvertrag, zum S-Bahn-Verkehrsvertrag und zum S-Bahn-Änderungsvertrag.

 

Dienstag, 21. Februar: Auf zu neuen Ufern? Berlins Stadtentwicklung am Wasser

Auf zu neuen Ufern? Berlins Stadtentwicklung am Wasser

6. Stadtgespräch Wasser. Wasserkonzepte, nachhaltige Entwicklung, bürgerschaftliches Engagement. Wie kann sich Berlin besser dem Wasser zuwenden?

Voraussichtlich mit Michael Müller (SPD, Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz)

Dienstag, 21. Februar 2012
17:00 – 21:00 Uhr
Berliner Wasserbetriebe
Neue Jüdenstraße 1
Anmeldung bis 17.02.2012: wasser@stadtgespraech-berlin.de
Tel.: 030 53653 840, Fax.: 030 53653 888

Montag, 20. Februar 2012, 16:00: Georessource Wasser – Herausforderung Globaler Wandel

Georessource Wasser – Herausforderung Globaler Wandel

Globale Sicht, Klimawandel und Wasserhaushalt, Wassernutzung und -effizienz in Landschaften, Wasserqualität, Regeln und Institutionen, Risiken und Chancen für Deutschland.

Montag, 20. Februar 2012, 16:00 – 19:30 Uhr, Allianz Forum, Berlin Pariser Platz 6

www.acatech.de.
Tel.: 030 20630960, E-Mail: info@acatech.de.

Anmeldung: 089 52030921 Veranstaltung@acatech.de

Tagesspiegel v. 13.02.2012: Senat muss Fragen der EU-Kommission beantworten

Von „gehaltvollen“ Fragen wird in dem Tagesspiegel-Artikel geschrieben und in gleichem Atemzug wird die Grüne Abgeordnete Heidi Kosche zitiert. Nun ist die EU-Kommission nicht durch Heidi Kosche auf den Plan gerufen worden, sondern durch jenen „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“, der in enger Zusammenarbeit mit Prof. Jürgen Keßler von der Verbraucherzentrale Berlin und mit Prof. Edda Müller von Transparency International Deutschland nicht nur zwei Anschreiben auf den Weg gebracht hat, sondern auch mit einer umfangreichen Materialzusammenstellung für eine substanzielle Untermauerung der dargelegten Rechtsverstöße gesorgt hat. Mit diesem Vorstoß hatten somit weder Heidi Kosche noch der Wassertisch noch Jochen Esser das Geringste zu tun, sondern dies war vor allem der Verdienst des Arbeitskreises unabhängiger Juristen. Hat möglicherweise die Redaktion des Tagesspiegels die damalige Pressekonferenz verschlafen, oder warum werden hier Zusammenhänge erfunden, die jeglichen Bezug zur Realität vermissen lassen? Und der Grünen-Abgeodnete Jochen Esser wäre gut beraten, den Berlinern nicht widergekäute Plattitüden vorzusetzen. Das kennen wir schon von Harald Wolf und Klaus Lederer (Die LINKE): Auch diese beiden Genossen wollten die Verträge neu verhandeln. Nur eines wollten sie nicht: Die Verträge anfechten. Wie genau dieses entscheidende Ziel erreicht werden kann, ist  auch vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen in einem Leitfaden aufgezeigt worden. Doch von einer Organklage drücken sich nicht nur unsere Feierabendparlamentarier, auch in der Berichterstattung  der Medien wird diese effizienteste Form zur Rückabwicklung der Teilprivatisierungsverträge totgeschwiegen!

Verkauf der Wasserbetriebe Senat muss Fragen der EU-Kommission beantworten

Von Klaus Kurpjuweit

Der Teilverkauf der Wasserbetriebe 1999 beschäftigt weiter die EU-Kommission. Der Senat soll alle offenen Fragen beantworten. Der beantragte jetzt Extrageld, um die Antworten von Experten ausarbeiten zu lassen.

Das Berliner Wasser schwappt weiter bis nach Brüssel. Die Konditionen beim Teilverkauf der Wasserbetriebe im Jahr 1999 durch die damalige schwarz-rote Landesregierung unter dem Regierenden Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) beschäftigt immer noch die EU-Kommission. Die von ihr jetzt geforderten Antworten auf ihre Fragen sollen – wie es die Grünen-Abgeordnete Heidi Kosche formuliert – so „gehaltvoll“ sein, dass der Senat im Hauptausschuss nun Extrageld beantragt habe, um die Antworten von Experten ausarbeiten lassen zu können. Davon hängt es ab, ob die Kommission ein förmliches Verfahren einleiten wird.

Erklären muss der Senat der Kommission, wie die sogenannte asymmetrische Gewinnausschüttung und Gewinnausfallgarantie zugunsten der privaten Investoren RWE und Veolia begründet werden kann. Sie erhalten einen garantierten Gewinn. Wird dieser betrieblich nicht erreicht, kürzt der Senat den ihm zustehenden Anteil, damit die Konzerne auf ihre Garantiesumme kommen. Reicht auch das nicht, müsste der Landeshaushalt in Anspruch genommen werden.

Dass die EU Interesse an den Verträgen zeige, sei nichts Ungewöhnliches, sagte der Sprecher der Finanzverwaltung, Philip Husemann. Der Senat habe nichts zu verbergen. Da die Verträge im Laufe eines Volksentscheids veröffentlicht worden sind, könnten sie auch von den Mitgliedern der Kommission gelesen werden.

Jochen Esser(Grüne) fordert den Vertrag neu zu verhandeln

Dabei gehe es nur darum zu prüfen, ob die Vertragsgestaltung zu einer unzulässigen Beihilfe für die beiden privaten Konzerne geführt habe. Auch Staatssekretär Nicolas Zimmer von der Wirtschaftsverwaltung betonte am Sonntag, das EU-Vorgehen habe keinen Einfluss auf die Gebühren, die die Verbraucher an die Wasserbetriebe zahlen müssen. Mit der Preisgestaltung fürs Trink- und Abwasser hat sich die deutsche Kartellbehörde beschäftigt – auf Antrag des damaligen Wirtschaftssenators Harald Wolf (Linke). Das Kartellamt hält die Gebühren im Vergleich zu anderen Städten, wie berichtet, für zu hoch. Ob sie gesenkt werden, ist noch nicht entschieden.

Der Senat hatte 49,9 Prozent der Anteile an den Wasserbetrieben für 1,7 Milliarden Euro an RWE und Veolia verkauft. Der Finanzexperte der Grünen, Jochen Esser, sieht in dem damaligen Handeln angesichts der gewährten Konditionen keinen Verkauf, sondern einen „versteckten Kredit“, bei dem die Garantiegewinne die Rolle der Zinsen und Tilgung übernähmen. Esser fordert, auch angesichts der EU-Einmischung, die die Korruptionsbekämpfer „Transparency International“ und die Verbraucherzentrale Berlin initiiert hatte, den Vertrag jetzt neu zu verhandeln. RWE will sich ohnehin von seinen Anteilen schon länger trennen und führt mit dem Land Gespräche über einen Rückkauf. Noch liegen die Preisvorstellungen aber weit auseinander.

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Dass die EU-Kommission Verträge überprüft, ist für die Region nicht neu. Auch mit den Verkehrsverträgen, die Berlin und Brandenburg für die S-Bahn und den Regionalverkehr mit der Deutschen Bahn abgeschlossen haben, hat sich die EU beschäftigt. Das Verfahren zieht sich seit Jahren hin. Dabei geht es um den Vorwurf, dass die Länder der Bahn für den Betrieb zu hohe Zuschüsse zahlen, was ebenfalls als unzulässige Beihilfe gewertet werden könnte. Die Bahn müsste dann Rückzahlungen leisten.

PPP Nein Danke: taz legt nach!

Bereits in dem Artikel „Der Wirtschaftstrojaner“ berichteten Kai Schlieter & Eva Berger am 27. Januar, wie eine Schattenregierung zum Ausverkauf der Daseinsvorsorge installiert wird. Jetzt legt der Grüne Bundestagsabgeordneter Anton Hofreiter nach mit dem taz.Artikel „Die Finanzierungsfalle“ und kritisiert unter anderem:

„Die strukturelle Schwäche des Staates wird noch massiv verstärkt durch die umfassende Geheimhaltung. Auf Bundesebene sind nicht nur die Verträge geheim, sondern bereits die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen darüber, ob ein PPP Projekt finanziell sinnvoll ist oder nicht. Damit sind sie der parlamentarischen und öffentlichen Debatte und Kontrolle entzogen.“

Ob es mit der Herstellung der parlamentarischen Kontrolle allein getan ist, mag bezweifelt werden. Neben der Einbeziehung der Rechnungshöfe und deren Verpflichtung zur öffentlichen Darstellung ihrer Wirtschaftlichkeitsberechnungen sollte für alle Privatisierungs- und Teilprivatisierungsvorhaben eine generelle Referendumspflicht eingeführt werden.