Montag, d. 14. Mai 2012: „Experten“ in den Medien und der Wissenschaft – von Julius Stucke

Wie viele Experten vertragen die Medien – wie viele Experten verträgt die Wissenschaft?

Von Julius Stucke

„Tag für Tag greifen Zeitungen, Fernsehsender und das Radio auf den Sachverstand von Experten zurück. Dabei gibt es selbsternannte Experten – und solche die wirklich Sachverstand haben. Doch wo endet die Expertise und wo beginnt der Expertismus?

„Experten sind allgemein jene, welche von immer weniger immer mehr wissen, bis sie irgendwann von nichts alles wissen. Für die Zukunft sagen Spezialisten eine weitere Zunahme ihresgleichen voraus.“

So bringt die Stupidedia, ein nicht ganz ernst gemeintes Onlinelexikon, die Problematik auf den Punkt: Ob kriselnde Königshäuser, kränkelnde Kicker oder crashende Kurse – Tag für Tag greifen Zeitungen, Fernsehsender und das Radio auf den Sachverstand von Experten zurück. Auf Wissenschaftler, Societykenner, Dopingspezialisten oder Wetterexperten. Dabei gibt es selbsternannte Experten – und solche die wirklich Sachverstand haben.

Einige von ihnen wollen inzwischen lieber nicht mehr als Experten bezeichnet werden. Wo endet Expertise und beginnt Expertismus? Ersetzt das schnelle Statement die ausführliche Recherche der Journalisten? Welche Folgen haben die ständigen Expertenauftritte für die Glaubwürdigkeit von Medien und Wissenschaft?“

Montag, 14. Mai 2012, RLS, 19:00 Uhr: Was im Wasser-Aussschuss passiert – und was nicht

Montag, 14. Mai 2012, 19:00 Uhr
Stadtgespräche
Was im Wasser-Aussschuss passiert – und was nicht
Es berichten und diskutieren die Mitglieder des Sonderauschusses:
Gerwald Claus Brunner (Piratenfraktion Berlin)
Dr. Klaus Lederer (Linksfraktion im Abgeordnetenhaus Berlin)
Moderation: Wenke Christoph
Eine Veranstaltung in Kooperation mit Rosa-Luxemburg-Stiftung, Gesellschaftsanalyse und politische Bildung e.V.
Kosten: 1,50 Euro
Ort: RLS, Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin

Sonderausschuss 11.5.: Das Bundeskartellamt und die Berliner Wassertarife – Alles andere als wasserdicht!

Das Bundeskartellamt und die Berliner Wassertarife:
Alles andere als wasserdicht!
Sonderausschuss zur Prüfung der Wasserverträge hört Bundeskartellamt an

Berlin, 10.5.2012 An diesem Freitag (11. Mai) trifft sich der Sonderausschuss zu seiner siebten Sitzung. Dieses Mal geht es um das Bundeskartellamt. Eingeladen sind die Mitarbeiter des Bundeskartellamts Dr. Felix Engelsing und Frau Annette Bangard.
Die Presse berichtete ausgiebig, dass das Bundeskartellamt die Berliner Wasserbetriebe wegen zu hoher Trinkwasserpreise mehrmals abgemahnt hat und jetzt eine Preissenkungsverfügung folgen wird. Die Berliner Wasserbetriebe und ihre privaten Anteilseigner bezweifeln, dass das Bundeskartellamt zuständig ist: Die Wassertarife seien hier durch den Gesetzgeber festgelegt und somit demokratisch legitimiert. Außerdem seien die Wasserbetriebe eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Die bisherigen Preiskontrollen von Landeskartellämtern umfassten lediglich Wasserversorger mit einer privatrechtlichen Organisationsform. Andere kleinere bürger- und zivilgesellschaftliche Organisationen bzw. Gruppen befürchten, dass durch eine kartellrechtliche Regulierung in Berlin ein Präzedenzfall geschaffen werde, durch den die Autonomie der Kommunen unterspült wird.

Dass sich jetzt auch der Sonderausschuss zur Prüfung der Teilprivatisierungsverträge mit dem Streit um die in Aussicht gestellte Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts beschäftigt, verwundert in mehrfacher Hinsicht:

1. Die Entscheidungsgrundlage des Bundeskartellamt umfasst nicht die Prüfung der Teilprivatisierungsverträge, sondern basiert auf einem aufgeschlüsselten Preisvergleich, in dem die Kostenstellen anderer öffentlicher Wasserversorger miteinander verglichen werden. Die Bestandteile des Vertrages sind nicht Gegenstand kartellrechtlicher Regulierung.

2. Selbst unter der (strittigen) Annahme, dass die Preissenkungsverfügung rechtskräftig sein sollte, so darf nicht in Vergessenheit geraten, dass auch die Abwassertarife nicht Gegenstand kartellrechtlicher Regulierung sind.

3. Eine Preissenkungsverfügung hätte zwar unmittelbar eine Senkung der Trinkwassertarife für die Berliner Verbraucher zur Folge. Die (sympathische und zu unterstützende) Annahme, dass eine Preissenkungsverfügung durch eine geringere Gewinnausschüttung zu Lasten der privaten Anteilseigner und des Landes Berlin „sozialverträglich“ realisiert werden könnte, verkennt die Realitäten kapitalistischer Verwertungslogik. Bereits die jetzige 0-Runde (keine Erhöhung der Wassertarife in diesem Geschäftsjahr) hat beispielsweise dazu geführt, dass zu Lasten der Beschäftigten die Ausgaben für Fortbildung und Qualifizierung erheblich gekürzt worden sind und auch weniger Aufträge an Drittfirmen vergeben worden sind. Auch sollte nicht die Bedeutung unterschätzt werden, dass die kaufmännische und technische Leitung der Wasserbetriebe in den Händen der privaten Anteilseigner liegt und diese auf die Wahrung ihrer ökonomischen Interessen achten werden. Eine Preissenkungsverfügung wird jedoch nicht nur den Druck auf die Beschäftigten erhöhen, sondern voraussichtlich auch die Einnahmesituation des Landes Berlin verschlechtern. Auf diesen Sachverhalt hatte der Kartellrechtler Prof. Keßler während der sechsten Sitzung des Sonderausschusses bereits hingewiesen. Die Gewinngarantien werden durch eine Preissenkungsverfügung nicht berührt (s. 4)!

4. Höchst strittig ist die Frage, ob im Fall einer rechtskräftigen Preissenkungsverfügung die vertraglich zugesicherte Gewinnausfallgarantie greift und das Land Berlin gegenüber den privaten Anteilseignern für die durch die Preissenkungsverfügung entgangene Gewinnausschüttung haftet. Der ehemalige Wirtschaftssenator Harald Wolf, der mitten im laufenden Volksbegehren das Bundeskartellamt eingeschaltet hat, richtet seine Hoffnung auf Vertragsklauseln, die er bezeichnenderweise nicht benennt.

Auch ist das Bundeskartellamt nicht von sich aus tätig geworden, sondern durch den zuständigen Wirtschaftssenator eingeschaltet bzw. aktiviert worden. Von Seiten der privaten Anteilseigner dürften diese kontextuellen Voraussetzungen für das Einschreiten der Bundesbehörde völlig zurecht ins Feld geführt werden, um im Rahmen einer schiedsgerichtlichen Klärung die Anwendung der Vertragsklausel zu relativieren bzw. die investorenfreundlichen Vertragsanpassungen „einvernehmlich“ durchzuführen. Doch es kommt noch schlimmer: Denn aufgrund des unterdessen eingetretenen Regierungswechsels kann Wolf nicht einmal veranlassen, dass seine Rechtsmeinung in dem Schiedsverfahren offensiv vertreten wird.

Ob der Sonderausschuss diese Gemengelage herausstellen wird? Für die Sicherung von Erkenntnisgewinnen wäre es hilfreich gewesen, wenn der Sonderausschuss die Vertreter des Bundeskartellamts VOR dem Auftritt des ausgewiesenen Kartellrechtlers Prof. Keßler, u.a. Vorstandsvorsitzender der Verbraucherzentrale Berlin, wie dem Vorstandsvorsitzenden der BerlinWasser Holding AG, Herrn Bruckmann, der zugleich als Finanzvorstand bei den Berliner Wasserbetrieben die Interessen der privaten Anteilseigner vertritt, eingeladen hätte. Denn dann hätte sowohl Herr Bruckmann die Argumente gegen das Bundeskartellamt aus der Sicht  der privaten Anteilseigner vorbringen können und Prof. Keßler hätte aus kartellrechtlicher Sicht das Pro und Contra dieses Berliner Präzedenzfalles abwägen und auch seine Einschätzung zu den Hoffnungen von Harald Wolf der Öffentlichkeit vermitteln können. Auf jeden Fall hätte Prof. Keßler herausstellen können, dass es sich bei der Einschätzung der Auffassung von Harald Wolf um eine Rechtsmeinung handelt, der wiederum andere Rechtsauffassungen entgegenstehen. Doch diese Chance einer nachhaltigen Aufklärung wurde leider nicht genutzt.

Durch diese strategische Terminierung ist zu befürchten, dass das Bundeskartellamt nicht nur das letzte Wort hat, sondern dass die Darstellung der Vertreter des Bundeskartellamtes unwidersprochen im Raum stehen bleiben soll. Diese Vorgehensweise würde den Medienhype um das Bundeskartellamt noch einmal zementieren. Die Verbraucher würden dem Irrglauben erliegen, dass es mit einer Senkung der Wasserpreise getan ist, während sie als Steuerzahler zur Kasse gebeten werden und die Gewinne für die privaten Anteilseigner auch weiterhin sprudeln werden. Denn eines liegt nun einmal nicht im Ermessen des Bundeskartellamts: Die vertraglich zugesicherte jährliche Gewinnausschüttung in dreistelliger Millionenhöhe zu unterbinden! Wer sich diesem Ziel verbunden fühlt, der weiß, dass dieses Ziel nur erreicht werden kann, wenn die Teilprivatisierungsverträge gerichtlich angefochten werden. Auch was diesen Punkt betrifft, hat Prof. Keßler sich im Sonderausschuss für eine Organklage der Abgeordneten vor dem Verfassungsgericht ausgesprochen. Höchste Zeit, diesen Gedanken in die Tat umzusetzen. Der Arbeitskreis unabhängiger Juristen hat in einem Leitfaden aufgezeigt, was zu tun ist!

Um der Gefahr eines Missverständnisses vorzubeugen: Unabhängig von der überfälligen Organklage gegen die Teilprivatisierungsverträge wäre es generell zu begrüßen, wenn die Position der Kartellämter sowohl gegenüber der privat- wie öffentlich-rechtlichen Wasserversorgung gestärkt werden würde und auch die Abwassertarife zum Gegenstand kartellrechtlicher Regulierung erhoben werden. Um in diesem Zusammenhang auch die kommunalen Selbstverwaltung zu stärken, bietet sich das Grundwasserentnahmeentgelt als kommunale Domäne nahezu zwangsläufig an: Dessen Höhe sollte auch weiterhin von jeder Kommune eigenständig festgelegt werden. Aus diesem Topf könnten besondere, regionalspezifische Aufgaben wie Maßnahmen zum ökologischen Gewässerschutz oder zum Grundwassermanagement finanziert werden. Wichtig wäre  jedoch, dass die Kommune auch bei der Verwendung dieser Aufgaben die organisierte Zivilgesellschaft auf gleicher Augenhöhe einbindet und am Entscheidungsverfahren frühzeitig beteiligt: Wenn Verbraucherschutzorganisationen, der Bund der Steuerzahler, Vertreter von Umweltinteressen und andere relevante Organisationen sich in das Entscheidungsverfahren frühzeitig einbringen können, wären die Voraussetzungen für faire und akzeptable Wassertarife gegeben.

Thomas Rudek
Verfasser und Urheber des Volksgesetzes zur Offenlegung der Wasserverträge
ThRudek@gmx.de / Tel.: 01578 / 59 261 89

Sabine Finkenthei
Arbeitskreis unabhängiger Juristen
S.Finkenthei@gmx.de / Tel.: 030 / 693 08 42

Verkaufsverhandlungen RWE – Land Berlin: Weder Verhandlungsfortschritt noch Durchbruch, sondern haushaltspolitisches Fiasko und profitables Geschäft für RWE-Konzern

Der allgemeine Medienhype um die Verkaufsverhandlungen zwischen dem Finanzsenator und dem RWE Konzern ist weder verständlich noch nachvollziehbar, da die Schlüsselrolle einer Anfechtung der Teilprivatisierungsverträge mit keinem Wort erwähnt wird. Ein Rückkauf der RWE-Anteile in Höhe von 618 Mio. € ist weder ein „Verhandlungsfortschritt“ Tagesspiegel) noch ein Durchbruch (WELT), sondern wäre ein haushaltspolitisches Fiasko für das Land Berlin auf der einen Seite und ein profitables Geschäft für den RWE-Konzern auf der anderen Seite. Auch die Position von Nikolaus Karsten (SPD), der als Vertreter der SPD-Fraktion im Sonderausschuss zur Überprüfung der Teilprivatisierungsverträge sitzt, ist wenig nachvollziehbar. Nach Angaben der Tageszeitung „Welt“ hält Karsten den Preis für angemessen. „Bei einer kommunalen Finanzierung für 3,5 Prozent würden sich Spielräume zur Tilgung und zur Preissenkung ergeben“, sagte er“ („Wie viel sind die Wasserbetriebe wert?“ WELT v. 7.5.2012). Abgesehen davon, welche Bank Karsten an diesem Deal der besonderen Art mitverdienen lassen will, stellt sich die schwerwiegende Frage, warum der Abgeordnete die bisher gewonnen Erkenntnisse des Sonderausschusses ignoriert und die durch eine Vertragsanfechtung in Aussicht gestellten Haushaltsentlastungen unberücksichtigt lässt?

Sollte sich im Rahmen der Vertragsüberprüfung durch den Sonderausschuss des Abgeordnetenhauses oder durch die EU-Kommission (laufende Vorprüfung) herausstellen, dass die Verträge zur Teilprivatisierung NICHTIG sind, dann eröffnen sich ganz andere Spielräume für eine wirkliche KOSTENGÜNSTIGE Rekommunalisierung. Statt die Ergebnisse der Prüfung der Teilprivatisierungsverträge abzuwarten, greift der Finanzsenator in ein laufendes Verfahren ein und versucht, Fakten zu schaffen. Ist das politisch korrekt? Auf der letzten Sonderausschussitzung des Abgeordnetenhauese war der ausgewiesene EU- und Kartellrechtler Prof. Keßler, der zugleich Vorstandsvorsitzender der Verbraucherzentrale Berlin ist, zur Anhörung eingeladen und er hat nicht nur die positiven Folgen einer Vertragsanfechtung dargestellt, sondern zugleich betont, dass das „naheliegendste“ eine Organklage des Abgeordnetenhauses ist. Damit folgt Keßler den Empfehlungen des Arbeitskreises unabhängiger Juristen, die den Weg einer Organklage in einem Leitfaden aufgezeigt haben. Doch es kommt noch besser: Aus dem Arbeitskreis haben sich auch unterdessen 3 Juristen bereit erklärt, KOSTENFREI für die Abgeordneten die Klageschrift zu erarbeiten und vor dem Verfassungsgerichtshof zu vertreten. Noch besser geht es nun doch wirklich nicht! Es fragt sich nur, warum in der Berichtrerstattung die zentrale Rolle einer Anfechtung der Privatisierungsverträge unterdrückt und totgeschwiegen wird? Den Leitfaden finden Interessierte auf dem Portal www.wasserbuerger.de.

PRESSESCHAU oder die Kunst, die Bedeutung einer Vertragsanfechtung nicht zum Thema zu erheben

 

RWE: Rückkauf der Wasserbetriebe für 618 Millionen Euro?

Berliner Morgenpost  ‎

Seit Monaten verhandelt das Land Berlin über den Rückkauf der privaten Anteile an den Berliner Wasserbetrieben mit dem Energiekonzern RWE. Zuletzt hatte das Unternehmen 800 Millionen Euro für seinen 24,95-Prozent-Anteil verlangt.

Wasserbetriebe: Berliner Senat und RWE vor Einigung über Rückkauf

Berliner Morgenpost  ‎

Das Land Berlin steht offenbar kurz vor dem Rückkauf der RWE-Anteile an den Wasserbetrieben. Über die Höhe des Preises wird noch verhandelt. Bei den Verhandlungen über einen Rückkauf der Wasserbetriebe-Anteile des RWE-Konzerns durch das Land Berlin

ROUNDUP: Senat und RWE vor Einigung über Wasserbetriebe-Rückkauf

FOCUS Online  ‎

Bei den Verhandlungen über einen Rückkauf der Wasserbetriebe-Anteile des RWE -Konzerns durch das Land Berlin sieht es nach einer Einigung aus. „Die Gespräche sind auf gutem Weg“, sagte die Sprecherin der Berliner Finanzverwaltung, Kathrin Bierwirth,

RWE kommt bei Verkauf von Berliner-Wasserbetrieben-Anteil voran

Märkische Allgemeine  ‎

FRANKFURT (Dow Jones)–Der Energiekonzern RWE kommt mit dem angestrebten Verkauf seiner Beteiligung an den Berliner Wasserbetrieben (BWB) voran. „Wir sind in guten Gesprächen mit dem (Berliner) Senat und diese Diskussionen sind in einem

Wie viel sind die Wasserbetriebe wert?

Welt Online  ‎

Seit Monaten verhandelt das Land über den Rückkauf von Anteilen an den Berliner Wasserbetrieben mit dem Energiekonzern RWE. Zuletzt hatte das Unternehmen 800 Millionen Euro für seinen Anteil verlangt. Seit Monaten verhandelt das Land Berlin über den

Berlin kauft seine Wasserbetriebe zurück

sueddeutsche.de ‎

Berlin – Deutschlands zweitgrößter Energiekonzern RWE gibt seine Beteiligung an den Berliner Wasserbetrieben wieder ab. Die Gespräche seien weit gediehen, und es sehe ‚positiv‘ aus, sagte am Montag eine Sprecherin der Berliner Finanzverwaltung.

 

Wirtschaft: Durchbruch bei Gesprächen über Teilrückkauf der Wasserbetriebe

Welt Online  ‎

Die langwierigen Verhandlungen Berlins mit dem Essener Energiekonzern RWE über den Rückkauf von dessen Anteilen an den Berliner Wasserbetrieben (BWB) stehen offenbar vor dem Durchbruch. Die Gespräche seien weit gediehen, und es sehe „positiv“ aus,

RWE kommt Verkauf von Berlinwasser näher

Wall Street Journal  ‎

Von JAN HROMADKO Ein Kanaldeckel der Berliner Wasserbetriebe. Ein Viertel davon gehört noch dem Energiekonzern RWE. Wahrscheinlich aber nicht mehr lange. FRANKFURT–Der RWE kommt mit dem angestrebten Verkauf seiner Beteiligung an den Berliner

RWE-Aktie: Nach Medienberichten über Verkauf der Berliner Wasserbetriebe im Fokus

AktienCheck  ‎

Essen (www.aktiencheck.de) – Laut Medienberichten vom Montag stehen die RWE AG (ISIN DE0007037129 / WKN 703712) und das Land Berlin kurz vor einer Einigung bei dem Rückkauf des RWE-Anteils an den Berliner Wasserbetrieben (BWB).

Berlin: Rückkauf der Wasserwerke kommt voran Senat will RWE maximal 618 …

Tagesspiegel  ‎

Bei den Verhandlungen über einen teilweisen Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe hat der Senat den Energiekonzern RWE offenbar deutlich heruntergehandelt. Der Essener Konzern ist von seiner ursprünglichen Forderung von 824 Millionen Euro offenbar

Berliner Wasserbetretriebe – Land will das Wasser zurückkaufen

Berliner Zeitung  ‎

Von Jan Thomsen Im Gegensatz zum zweiten Investor Veolia will RWE seinen Anteil der zuvor landeseigenen BWB verkaufen. Die jahrelangen Rückkaufverhandlungen des Senats über den RWE-Anteil an den Berliner Wasserbetrieben (BWB) stehen offenbar kurz vor

 

Rückkauf der Wasserbetriebe – Privatisierungsgegner werfen Senat …

Berliner Umschau  ‎

Berlin will dem Energiekonzern RWE seine Anteile an den Berliner Wasserbetrieben (BWB) offenbar für 618 Millionen Euro abkaufen. Das meldet die „Bild“-Zeitung. Umgehende Kritik kommt vom Berliner Wassertisch, der das Volksbegehren zur Offenlegung der

Bericht: Berlin kauft Anteile der Wasserbetriebe zurück

Rundfunk Berlin-Brandenburg

Berlin kauft nach Zeitungs-Informationen dem Essener Energiekonzern RWE seine Anteile an den Berliner Wasserbetrieben wieder ab. Der Preis betrage 618 Millionen Euro, berichtet die „BILD“-Zeitung. Rund ein Jahr lang hatten Finanzsenator Ulrich Nußbaum

Medien: Berlin kauft Anteile an Wasserbetriebe zurück

tv.berlin  ‎

Nach Medieninformation kauft das Land Berlin dem Energiekonzern RWE seine Anteile an den Wasserbetrieben wieder ab. Demnach soll der Kaufpreis rund 618 Millionen Euro betragen. Die Verhandlungen über den Rückkauf ziehen sich mittlerweile schon über ein