Offener Brief an Finanzsenator Nußbaum mit offenen Fragen zu den Verhandlungen mit RWE

Zum Antwortschreiben von Finanzsenator Nußbaum (PDF)

Berlin, d. 30.5.2012. Anläßlich des heutigen Termins beim Landgericht Berlin, wo der Einspruch von Veolia gegen den Verkauf der RWE-Anteile an das Land Berlin verhandelt wird, haben die Wasserbürger gemeinsam mit dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), dem Bund der Steuerzahler Berlin und dem Umweltverband GRÜNE LIGA Berlin unter Mitwirkung des Arbeitskreises unabhängiger Juristen (AKJ) dem Finanzsenator einen offenen Brief mit folgendem Inhalt geschrieben:

Offener Brief zu den Rückkaufverhandlungen der Anteile von RWE an der Berlinwasser Holding AG zwischen dem Land Berlin und dem privaten Anteilseigner RWE

Berlin, 30.05.2012

An
Finanzsenator Ulrich Nußbaum
Senatsverwaltung für Finanzen

Klosterstraße 59
10179 Berlin

Sehr geehrter Herr Senator Nußbaum,

mit großer Verwunderung müssen wir den Berichten der Tagespresse entnehmen, dass Sie die Verhandlungen mit RWE Aqua GmbH, dem privaten Anteilseigner an der Berlinwasser Holding AG, über einen Rückkauf der Anteil zu einem Abschluss führen wollen, bevor der Prüfauftrag des ersten Volksgesetzes in Berlin abgeschlossen worden ist.

Bitte erlauben Sie uns, Ihnen die im Gesetzestext verankerte Zielsetzung des Volksgesetzes in Erinnerung zu rufen. Die gesetzliche Offenlegungspflicht der Teilprivatisierungsverträge, Beschlüsse und Nebenabreden, die im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung vereinbart worden sind, ist eng verbunden mit einem Prüfauftrag der offen gelegten Dokumente. Im Gesetzestext ist explizit vorgesehen, dass die Verträge einer eingehenden Prüfung durch das Abgeordnetenhaus Berlin unterzogen werden müssen. Zu diesem Zweck wurde ein Sonderausschuss eingerichtet, der seit Januar dieses Jahres seine Arbeit aufgenommen hat und bis zum Jahresende seinen gesetzlichen Prüfauftrag erfüllen will.

Aus der Tatsache, dass sich die Veröffentlichung der Vertragsdokumente nicht auf einen speziellen Personenkreis beschränkt, leitet sich des Weiteren ab, dass nicht nur das Abgeordnetenhaus sondern auch die Zivilgesellschaft aufgefordert ist, sich des Prüfauftrags anzunehmen. So hat sich unmittelbar nach dem Volksentscheid der „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“ unter dem Dach des Umweltverbandes GRÜNE LIGA Berlin e.V. gegründet., Der Arbeitskreis hat in enger Zusammenarbeit mit der Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland und der Verbraucherzentrale Berlin gegenüber der Europäischen Kommission ein Beschwerdeverfahren wegen Verstoßes gegen das europäische Beilhilfe- wie Vergaberechts initiiert, das die Kommission unterdessen veranlasst hat, ein Vorprüfungsverfahren einzuleiten. Auch ist von dem Arbeitskreis ein juristischer Leitfaden erarbeitet worden, indem dargelegt wird, wie die Verträge mit einer Organklage durch Parlamentarier des Abgeordnetenhauses gerichtlich angefochten werden könnten.

Wir weisen auf die Möglichkeiten zur Vertragsanfechtung an dieser Stelle so ausdrücklich hin, da wir davon überzeugt sind, dass erst die gerichtliche Vertragsanfechtung die Voraussetzung liefert, um eine vorteilhafte Ausgangsposition für eine kostengünstige Rekommunalisierung zu erreichen, für das Land Berlin, den Haushalt und die Berliner Verbraucher. Ohne die Ergebnisse der Überprüfung und gegebenenfalls einzuleitender gerichtlicher Verfahren abzuwarten, würden Sie sich der Gefahr aussetzen, dass Ihnen gegenüber der Vorwurf von „Geldgeschenken“ an Großunternehmen, die im Schnellschussverfahren verfeuert werden, erhoben werden könnten.

Sie werden daher unsere Verwunderung verstehen, wenn wir aus der Presse entnehmen, dass die Verhandlungen um einen Rückkauf der RWE-Anteile kurz vor dem Abschluss stehen, ohne dass zuvor entscheidende Schritte zur Vertragsprüfung und Vertragsanfechtung vollzogen wurden. Daher erlauben Sie uns bitte folgende Nachfragen:

1. Wer hat die Verhandlungen über den Rückkauf der RWE-Anteile initiiert? Ist RWE an Sie herangetreten? Ist es Ihnen möglich, uns Ihre persönliche Einschätzung über die Beweggründe von RWE mitzuteilen?

2. Gab es einen zeitlich begrenzten Rahmen für die Verhandlungen über den Rückkauf der RWE-Anteile? Wenn ja, wer hat diesen Rahmen festgesetzt und welche Gründe waren für die Eilbedürftigkeit maßgebend?

3. Konnten Sie sicherstellen, dass RWE auch als ehemaliger Vertragspartner im Fall einer erfolgreichen Nichtigkeits- oder Teilnichtigkeitsklage für Regress- bzw. Rückforderungsansprüche in Haftung genommen werden kann bzw. von derartigen Forderungen NICHT freigestellt wird?

4. Vor dem Hintergrund des Volksgesetzes und des novellierten Informationsfreiheitsgesetzes ergeben sich erhöhte Transparenzforderungen an das Regierungshandeln des Senats. Wann beabsichtigen Sie, die Unterlagen zu den Rückkaufverhandlungen wie die vertraglichen Unterlagen zu veröffentlichen?

5. Es ist der erklärte politische Wille des Senats und des Abgeordnetenhauses, den Einfluss auf die Berliner Wasserbetriebe zurück zu gewinnen bzw. zu stärken. Können Sie zum jetzigen Zeitpunkt ausschließen, dass zusätzliche Anteile an den anderen privaten Anteilseigner Veolia übertragen bzw. verkauft werden oder andere Vereinbarungen getroffen werden, die Veolia es ermöglichen, die Sperrminorität zu erreichen?

6. Wie sieht die Kosten- und Nutzenrelation für das Land Berlin aus?

7. Wie erfolgte die Ermittlung des Kaufpreises? Bitte teilen Sie uns hierzu alle wesentlichen Berechnungsgrundlagen und -parameter mit.

8. Wie sind jene Vertragsklauseln abgefasst worden, die eine Anpassung des Kaufpreises nach Wirksamkeit des Kaufvertrages ermöglichen sollen?

Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie uns im Sinne einer sachgerechten Darstellung der von uns aufgeworfenen Fragen Ihre Antworten noch vor der Vertragsunterzeichnung mit RWE zukommen lassen könnten und auf diese Weise auch dem von mehr als 660.000 Berlinerinnen und Berlinern zum Ausdruck gebrachten Votum des Volksentscheids entsprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Rudek (Berliner Wasserbürger)
Peter Ohm (Verband Deutscher Gurndstücksnutzer e.V.)
Alexander Kraus (Bund der Steuerzahler Berlin e.V.)
Stefan Richter (GRÜNE LIGA Berlin e.V.)

Zum offenen Brief im PDF-Format mit den handschriftlichen Unterschriften und Logos der Unterzeichnerorganisationen

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25.5., taz: Der Wasserausschuss taucht ab v. Konrad Litschko

Parlamentarische Aufklärung

Der Wasserausschuss taucht ab

Der Sonderausschuss zu den Wasserverträgen steht vor dem Scheitern: Die Opposition fühlt sich von der rot-schwarzen Koalition blockiert – und schweigt. Von Konrad Litschko

Ab 12.54 Uhr herrscht nur noch Schweigen auf der Oppositionsbank. Da ist der Sonderausschuss Wasserverträge gerade erst in die Tagesordnung eingetreten. Keine 15 Minuten später ist die Sitzung beendet. Einzig ein SPDler hatte ein paar Fragen gestellt. „Keine weiteren Wortmeldungen?“, fragt Ausschussleiter Claudio Jupe (CDU) schließlich, leicht verdutzt. Die Opposition schweigt weiter. Also Schluss.
Umso lauter wurde vor Eintritt in die Tagesordnung gestritten. „Eine Farce“, „Gutsherrenmanier“, schimpfte die Linke. „Absurd“, so Grüne und Piraten. „So ein Kasperletheater“, rief’s aus den Zuhörerreihen. Am Ende forderte Linken-Chef Klaus Lederer den Rücktritt von Jupe und polterte, „ob es überhaupt noch Sinn macht, hier teilzunehmen“.
Fünf Monate nach seiner Einsetzung steht es schlecht um den Wasserausschuss. Achtmal tagte das Gremium, um aufzuklären, wie es 1999 zu den Privatisierungsverträgen der Wasserbetriebe, inklusive einer Renditegarantie, kam – und wie diese möglicherweise angefochten werden können. Damals hatten CDU und SPD 49,9 Prozent der Betriebe an RWE und Veolia verkauft. Ein Volksbegehren hatte 2011 die Offenlegung der Verträge erstritten.
Der Ausschuss solle alle „bestehenden Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden“ prüfen, heißt es in der Aufgabenstellung. Tatsächlich aber hat sich dieser längst in Formalfragen verheddert – und so selbst lahmgelegt. Die Opposition macht die Schuldigen auf der Regierungsbank aus. „Jede Sitzung ist ein erneuter Tiefpunkt“, klagt der Linke Lederer. Auch Piraten und Grünen monieren, „systematisch“ ausgebremst zu werden. Nicht genehme Initiativen würden von SPD und CDU blockiert, Besprechungspunkte eigenmächtig von der Tagesordnung genommen, externe Gutachten abgelehnt. Auch habe sich der zuständige Finanzsenator Ulrich Nussbaum (parteilos) nicht einmal im Ausschuss sehen lassen.
„Es wird immer deutlicher“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung, „dass SPD und CDU kein Interesse haben, mögliche Verstöße ihrer damaligen schwarz-roten Koalition aufzudecken“. Am Freitag gipfelte diese Klage in offenem Protest: in kollektivem Verstummen. Längst wird in der Opposition auch über die Einberufung eines Untersuchungsausschusses nachgedacht.

CDU-Mann Claudio Jupe widerspricht: Natürlich wolle auch die Koalition aufklären. „Offenbar gibt es aber über den Weg unterschiedliche rechtliche Auslegungen.“ Auch Nikolaus Karsten (SPD) sagte, dass „wir doch alle wollen, dass das Wasser billiger wird“. Die Zeit der „Beutegemeinschaft“ zwischen Land und Privaten sei vorbei.
Am Freitag ist von Gemeinsamkeit nichts zu sehen. Der Streit entbrennt schon an der Tagesordnung. Den Wunsch der Opposition, über die aktuellen Rückkaufverhandlungen des Landes mit RWE zu sprechen, hatten SPD und CDU abgeräumt. Man wolle die Verhandlungen nicht gefährden, begründete SPD-Mann Karsten dies. Die Grüne Heidi Kosche warnte daraufhin davor, neue Wasserverträge „geheim am Ausschuss vorbei“ abzuschließen.
Dann erneut Zoff: Linke, Grüne und Piraten beantragen ein externes Gutachten, um zu prüfen, ob die damaligen Wasserverträge gegen das „Demokratiegebot“ verstoßen. Die Gewinngarantie verstoße gegen die Haushaltshoheit des Landesparlaments und entziehe sich demokratischer Kontrolle. SPD und CDU stimmen unter Kopfschütteln der Opposition gegen das Gutachten. Man wolle erst sehen, ob nicht auch andere Klagewege erfolgreich sein könnten, hieß es schon in den Wochen zuvor. Am Ende schließt der Ausschuss, ohne ein einziges Ergebnis erzielt zu haben.

Die Initiative Wassertisch motiviert das zu Drohungen: Wenn der Ausschuss seinem Aufklärungsauftrag nicht nachkomme, „drängt sich eine Debatte über ein neues Volksbegehren auf“.

KOMMENTAR WASSERBÜRGER:

Der Wassertisch droht mit einer Debatte über ein neues Volksbegehren? Da kann man nur lachen. Jetzt, wo Nußbaum mit RWE Fakten schafft, jetzt wachen die Schlafmützen des Wassertischs am Mehringdamm auf, und wollen eine Debatte über ein neues Volksbegehren! Zu spät, leider, oder schlicht und ergreifend: Da haben Aktivisten wieder einmal den richtigen Zeitpunkt verpennt!

Vor einem Jahr wäre es an der Zeit gewesen, nachzulegen und ein Volksbegehren auf den Weg zubringen. Aber das wurde mit verlogenen „Argumenten“ abgebügelt. Hier geht es zum Protokoll der Plenumssitzung – Lesen Sie selbst, denn das Gesagte spricht für sich selbst!
Der Wassertisch wollte sich angeblich zuerst um die Prüfung der Verträge kümmern. Und als die Juirstin Sabine Finkenthei mit mehreren Juristen einen Arbeitskreis unabhängiger Juristen (Gott sei Dank auch unabhängig von dem neuen Sprecher“team“ des Wassertischs) gegründet hat und dieser Arbeitskreis einen juristischen Leitfaden zur Anfechtung der Verträge erarbeitet hat, ist sie vom Wassertisch gemeinsam mit dem Verfasser und Urheber des Volksgesetzes, Thomas Rudek, ausgeschlossen worden. Statt sich zu freuen, dass hier endlich etwas handfestes von zum größten Teil promovierten Juristen erarbeitet worden ist, sind fadenscheinige und grenzwertige Konstrukte aufgebaut worden, um den Leitfaden schlecht zu machen. Die privaten Anteilseigner RWE und Veolia werden sich über diese Unterstützung des neues Sprecherteams gefreut haben. Hier diese Insider-Infos, die damals über den wassertisch-email-verteiler verschickt worden sind und eine tiefen Einblick in die Untiefen des Wassertischs vermitteln.

Und jetzt zum Sonderausschuss: Es ist der GESAMTE Ausschuss, der keinerlei ernsthafte Anstrengungen erkennen läßt, Wege zu einer Vertragsanfechtung zu beschreiten. Hier die Leserschaft allein klassisch auf die bösen Regierungsfraktionen und die Gutmenschen der Opposition einzuschwören, dass greift nun wirklich zu kurz. Unmittelbar nach dem Volksentscheid hat sich ein Arbeitskreis unabhängiger Juristen unter dem Dach des Umweltverbandes der GRÜNEN LIGA Berlin gegründet und über mehrere Monate einen Leitfaden erarbeitet, um aufzuzeigen, wie einzelne Abgeordnete auch der Opposition (!!!) mit einer Organklage vor dem Verfassungsgerichtshof gegen die Teilprivatisierungsverträge vorgehen könnten! Dieser Leitfaden ist allen Ausschußmitgliedern zugestellt worden. Und was ist passiert? NICHTS! Es wird auf Zeit gespielt. Der Leitfaden soll BEGUTACHTET werden. Nur zur Erinnerung: Als sich der Arbeitskreis gegründet hat, gab es einen Aufruf, dass sich möglichst viele Juristen mit ihrer Kompetenz beteiligen und einbringen sollten. Unter den 10 Juristen, die meisten promoviert, war weder ein Jurist der Linksfraktion noch hat die Abgeordnete Heidi Kosche (Grüne, MdA und Mitglied des Wassertischs, die auch für den Ausschluss von Sabine Finkenthei und Thomas Rudek gestimmt hat) einen ihrer Kollegen zum Arbeitskreis „mobilisiert“. So gering war ihr Interesse. Interessierte finden den Leitfaden bezeichnenderweise nicht auf der Homepage des Wassertischs (Mehringsamm), wohl aber auf der Homepage der Wasserbürger (www.wasserbuerger.de).

Thomas Rudek, Verfasser und Urheber des Volksgesetzes

 

26.5.2012, dlr, 9.05 bis 11 Uhr: Mehr oder weniger Demokratie wagen? – Über Sinn und Unsinn der Bürgerbeteiligung

Sendung verpasst? Auf der dlr-Homepage kann die Diskussion nachgehört werden.

Mehr oder weniger Demokratie wagen? – Über Sinn und Unsinn der Bürgerbeteiligung

Gäste: Publizist Laszlo Trankovits und Claudine Nierth von Mehr Demokratie e.V.

Moderation: Gisela Steinhauer

Mehr direkte Demokratie, mehr Bürgerbeteiligung, Volksentscheide auch auf Bundesebene! Nicht erst das Debakel rund um „Stuttgart 21“ hat diesen Forderungen mehr Rückenwind gegeben. Aber wie viel Bürgerbeteiligung sollte es sein? Führen mehr Volksabstimmungen wirklich zu mehr Demokratie?

…“Weniger Demokratie wagen!“ – lautet dagegen die Überzeugung und auch der Titel des neuen Buchs von Laszlo Trankovits. Darin analysiert der Journalist und Autor, warum ein Zuviel an Mitbestimmung, Umfragen und Bürgerbeteiligung die Politik auch lähmen kann. „Ich glaube, dass das ständige Eingreifen in die Politik schadet“, sagt der gebürtige Ungar, der seit mehr als 30 Jahren als Auslandskorrespondent für die Deutsche Presseagentur arbeitet.

Es sei ein Irrglaube, dass durch mehr Bürgerentscheide, die anstehenden Probleme gelöst werden könnten. „In meinem Buch versuche ich zu belegen, warum das ein Irrweg ist, ein Placebo für viele Krisenphänomene der modernen Gesellschaft, die sich derzeit in einem großen Umbruch befindet.“ Deutschland befände sich in einem ständigen Wahlkampf, der die Politiker unter Druck setze. „Ich bin unbedingt dafür, dass man die Bürger hört, aber wir müssen den Politikern Zeit lassen, es umzusetzen. Man darf den Prozess nicht so gestalten, dass er sich ständig selbst lähmt.“

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Fraglich ist, welche Alternativen Laszlo Trankovits bereit hält: Mehr handverlesene neoliberale Berater? Mehr Experten und Spezialisten? Mehr Geheimhaltung und weniger Glasnost? Über den Druck der Lobbyisten, die in Kombination mit dem Medienkonzern der Bertelsmann-Stiftung auf Politiker ausgeübt wird, darüber äußert sich Herr Trankovitis bezeichnenderweise nicht! Es ist bedauerlich, wenn ein Journalist zum Märchenerzähler wird und er völlig die Machtverschiebungen seit den 80er Jahren außen vor lässt. Es war die organisierte Zivilgesellschaft, ihre Lobbyorganisationen und Berater-Agenturen mit ihren Netzwerken auch zu den Medien, die seit den 80er Jahren nichts dem Zufall überlassen haben. Enn jetzt die Bürgergesellschaft sich zu Wort meldet, dann wird auf einmal das Loblied auf die repräsentative Demokratie angestimmt.

29. Mai, 19.00 Uhr, Nach dem Volksentscheid – Was hat die Offenlegung der Geheimverträge gebracht? in: “Wilma 163” – Wilmersdorfer Str. 163

In der Veranstaltungsreihe „Wirtschaftskriminalität und Korruption“ vom Ökumenischem Zentrum für Umwelt-, Friedens- und Eine-Welt-Arbeit geht es am 29. Mai um den Wasser-Volksentscheid.

„Nach dem Volksentscheid – Was hat die Offenlegung der Geheimverträge gebracht?“
Eine Zwischenbilanz stellt Thomas Rudek, Verfasser und Urheber des Volksgesetzes, vor

Dienstag, 29. Mai, 19.00 Uhr
Veranstaltungsort: “Wilma 163” – Wilmersdorfer Str. 163 – 10585 Berlin-Charlottenburg

Transparenz ist eine wesentliche Voraussetzung nicht nur um Wirtschaftskriminalität zu bekämpfen, sondern auch um die politische Kultur in einem demokratischen Rechtsstaat nicht ins Leere laufen zu lassen. Bürgerpartizipation kann nur gelingen, wenn demokratische Regierungen und Parlamente sich nicht der Geheimhaltung unterwerfen, weil angeblichen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ein höherer Stellenwert eingeräumt wird als dem öffentlichen Informationsinteresse der Bürger, Verbraucher und Steuerzahler.
Mit der Herstellung transparenter Verhältnisse allein ist es nicht getan. Im Gegenteil: Mit der Offenlegung der Geheimverträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe infolge des ersten Volksentscheids begann erst die eigentliche Arbeit. Ein Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ), bestehend aus 10 zumeist promovierten Juristen unterschiedlicher Rechtsgebiete, gründete sich kurz nach dem Volksentscheid und erarbeitete über mehrere Monate einen Leitfaden zur Anfechtung der Verträge. Obwohl allen politisch Verantwortlichen im Senat und Abgeordnetenhaus dieser Leitfaden zugestellt worden ist und der AKJ um Gesprächstermine gebeten hat, ist es bisher zu keinen Gesprächen gekommen. Statt die Prüfung und gerichtliche Anfechtung der Verträge voran zu bringen, muss jetzt die Bevölkerung aus der Presse erfahren, dass Finanzsenator Nußbaum sich mit dem privaten Anteilseigner RWE darauf verständigt hat, die RWE-Anteile für 645 Millionen Euro zurückzukaufen – und dass BEVOR die Verträge mit Gewinnausfallgarantien einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt worden sind!!! Der andere Anteilseigner, der internationale Wasserkonzern VEOLIA, sieht sich durch diesen Deal mit einem Machtverlust konfrontiert und will mit einer einstweiligen Verfügung diesen Deal stoppen. Die mündliche Verhandlung Veolia gegen RWE findet am Mittwoch, d.30.5., im Landgericht statt. Über diese aktuellen Entwicklungen und weitere Handlungsoptionen, beispielsweise durch die Einbindung der Piraten und andere zivilgesellschaftliche Organisationen, informiert am Dienstag abend Thomas Rudek. Interessierte sind herzlich willkommen.

Am 12. Juni, 19 Uhr, wird Prof. Elmar Altvater die Vortragsreihe mit dem
Thema „Die Finanzkrise als kriminelles Ereignis“ beenden.

Eine Übersicht über die bisherigen Veranstaltungen zur Vortragsreihe „Wirtschaftskriminalität und Korruption“ finden Interessierte unter

http://www.oekumenischeszentrum.de/

22.5., dlf, Medikamente im Trinkwasser, Pestizide in der Umwelt von Dieter Nürnberger

Medikamente im Trinkwasser, Pestizide in der Umwelt

SETAC-Kongress über Belastungsgrenzen des Planeten

Von Dieter Nürnberger

„Häufig arbeiten Wissenschaftler und Umweltschützer eher nebeneinander als miteinander. Die Organisation SETAC – das ist die englische Abkürzung für „Gesellschaft für Umwelttoxikologie und Chemie“ – will dies ändern. In dieser Woche treffen sich Praktiker und Forscher aus aller Welt in Berlin und diskutieren über Umweltbelastungen und welche Auswirkung diese auf den Menschen hat…“