Bundeskartellamt und Berliner Wasserpreise: Kein Grund zum Jubeln

245 Mio. € sollen die Wasserbetriebe in den nächsten drei Jahren durch eine Senkung der Trinkwasserpreise einsparen – das verlangt das Bundeskartellamt in seiner Preissenkungsverfügung. Doch wer glaubt, dass dadurch die privaten Anteilseigner auf ihre Gewinne verzichten werden, der irrt sich gewaltig. Denn die Gewinnausfallgarantie des Konsortialvertrages ist genauso wenig Bestandteil der kartellrechtlichen Prüfung gewesen wie die 5. Änderungsvereinbarung. Zu befürchten ist, dass die Preissenkungsverfügung zu Lasten des Haushalts und mit einer rigorosen Sparpolitik zu Lasten der Mitarbeiter durchgesetzt werden wird. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Abwassertarife – quasi kompensatorisch – sukzessive angehoben werden. Daher besteht kein Grund für Jubelrufe, im Gegenteil: Solange die vom Volksentscheid intendierte Prüfung und Anfechtung der Verträge nicht in den Mittelpunkt der medialen Berichterstattung gestellt wird, solange besteht leider nicht der geringste Anlass zur Hoffnung.

Auch will (mit Ausnahme der Wasserbürger) niemand den längst überfälligen Tabubruch begehen und die Kernfrage stellen: Warum halten wir bei unserem wichtigsten Grundnahrungsmittel immer noch am Prinzip der Gewinnerwirtschaftung fest. Nur zur Erinnerung: Das Bundeskartellamt will, dass die Wasserpreise in den nächsten 3 Jahren um insgesamt 254 Mio. € sinken sollen! Zum Vergleich: In den letzten 3 Jahren sind 756 Mio. € an Gewinnen ausgeschüttet worden – 756 Mio. €! Wenn wir uns möglicherweise auch über ein neues Volksbegehren bzw. über ein neues Volksgesetz vom Prinzip der Gewinnerwirtschaftung verabschieden, müssten sich a) die Mitarbeiter keine Sorgen machen, das auf ihrem Rücken eingespart werden soll, b) der Wirtschaftsstandort Berlin würde wieder für Gewerbetreibende attraktiver werden, c) die Spielräume für ökologischen Gewässerschutz und ein nachhaltiges Grundwassermanagement (Stichwort „Nasse Keller“) würden verbessert werden und schließlich: Mieter, Eigentümer, Verbraucher würden spürbar entlastet werden – und zwar weit über jene 15 €, die jetzt durch die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts in „Aussicht“ gestellt werden! Und wer weiß? Vielleicht würde sich auch unser Finanzsenator freuen, wenn der Wirtschaftsstandort an Attraktivität gewinnt.

Thomas Rudek, Verfasser und Urheber des Volksentscheids zur Offenlegung der Wasserverträge

8.6., 12 Uhr, Abgeordnetenhaus Berlin: Gutachterstreit unterstreicht die Notwendigkeit einer gerichtlichen Klärung

Der Tagesspiegel titelt am 5.6. „Gutachten: Wasservertrag ist rechtens Parlamentsdienst sieht keine Klagemöglichkeit“ und die gleiche Tonlage schlägt die Berliner Zeitung an: „Wasserverkauf ist nicht nichtig“. Im Mittelpunkt der Ausführungen steht ein Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentarischen Dienstes, in dem der klägliche Versuch unternommen wird, jene Anfechtungsmöglichkeiten der Teilprivatisierungsverträge zu entkräften, die der Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) in seinem Leitfaden „Nichtigkeit der Berliner Wasserverträge und ihre Geltendmachung“ aufgezeigt hat.

Was an dieser Berichterstattung verwundert ist die einseitige wie unkritische Darstellung. Wäre es in Anbetracht des Volksentscheids nicht angebracht, auch die Ansicht des Arbeitskreises unabhängiger Juristen einzuholen, schon allein um zumindest den Anschein einer ausgewogenen Berichterstattung zu erwecken? Jetzt mögen einige einwenden, dass die Mitwirkenden des AKJ nicht namentlich bekannt seien, und der Arbeitskreis auf seiner Anonymität besteht. Dieses Gerücht entbehrt jeder Grundlage, denn im Leitafden sind Name und Kontaktdaten der Volljuristin Sabine Finkenthei angegeben. Fragen zum Leitfaden wie zum AKJ können an Frau Finkenthei, die den Volksentscheid von Anfang an begleitet hat, gerichtet werden. Auch die Namen zwei weiterer Rechtsanwälte aus dem AKJ sind bekannt: RA Dr. Weimann und RA Sydow haben ihre Bereitschaft erklärt, basierend auf dem Leitfaden für klagebreite Abegordnete KOSTENFREI die Organklage zu erarbeiten! Auch Zweifel an der Kompetenz von Frau Finkenthei entbehren jeglicher Grundlage! Zur Erinnerung: Als nach der ersten Stufe des Volksbegehrens der Senat das Volksbegehren nicht zulassen wollte, hatte Frau Finkenthei die Schrift für den Einspruch beim Verfassungsgerichtshof erarbeitet und diesen mit Prof. Keßler von der Verbraucherzentrale abgestimmt. Das Ergebnis: Alle neun Richter des Verfassungsgerichtshof entschieden einstimmig, dass das Volksbegehren zugelassen werden muss.

Besonders bedauerlich ist, dass die erwähnten Berliner Tageszeitungen ihrer Leserschaft eine wichtige Information vorenthalten: An diesem Freitag tagt erneut der Sonderausschuss des Abgeordnetenhauses um 12 Uhr. Und dieses Mal erhält auch der AKJ, vertreten durch RA Sydow und Frau Finkenthei, die Gelegenkeit zur Vorstellung des Leitfadens. An diesem Tag können sich alle informieren, wie es um die Tragfähigkeit des WPD-Gutachtens bestellt ist. Warum wird auf diesen wichtigen Termin nicht hingewiesen? Auch im Einladungsschreiben des Sonderausschusses mit der Tagesordnung werden die Namen der anzuhörenden Gäste nicht erwähnt. In allen anderen Einladungsschreiben sind die Namen an anzuhörenden Gäste genannt worden. Doch damit nicht genug: Auf der Homepage des Sonderausschusses findet sich unter der Einladung lediglich das WPD-Gutachten, nicht der Leitfaden des AKJ. Dabei gibt es keine Gründe, die Empfehlungen des AKJ mit Geringschätzung zu strafen. Denn auch Prof. Keßler von der Verbraucherzentrale Berlin hatte sich in seinen Ausführungen vor dem Sonderausschuss für eine Organklage als das „naheliegendste“ ausgesprochen und zahlreiche Argumente genannt, die auch im Leitfaden enthalten sind.

Doch ganz unabhängig, wie der Leitfaden des AKJ oder das Gegengutachten des WPD eingeschätzt werden: Es handelt sich um zwei diametral entgegen gesetzte Gutachten. Und was macht man in einem solchen Fall: Man lässt die hierfür zuständigen Instanzen entscheiden! Und das sind die Gerichte, in diesem Fall der Verfassungsgerichtshof Berlin. Denn weder der WPD noch der AKJ noch das Abgeordnetenhaus können entscheiden, welche Rechtsmeinung gültig ist. Das können nur jene neue Richter des Verfassungsgerichtshofs. Darum: Wenn die Abgeordneten Interesse an einer Klärung haben, dann sollten sie das Angebot der Juristen des AKJ nicht zurückweisen, sondern gemeinsam eine Rechtsklärung auf dem Wege der Organklage herbeiführen.

Thomas Rudek
Verfasser und Urheber des Volksgesetzes

 

11.06., 19.30 Uhr: Die Intrige in der Politik von Ulrike Köppchen

11.06., 19.30 Uhr: Feind, Todfeind, Parteifreund. Die Intrige in der Politik von Ulrike Köppchen

Vor dem Hintergrund der Auseinandersetzungen in der Bürgerinitiative „Berliner Wassertisch“ (Mehringdamm), die nach dem erfolgreichen Volksentscheid dazu geführt haben, dass a) dem Verfasser und Sprecher des Volksentscheids, Thomas Rudek, wie der Volljuristin Sabine Finkenthei die weitere Teilnahme an den „offenen“ Plenumssitzungen verweigert wurde – so weit zur Offenheit dieser „Truppe“ -, b) die beiden genannten Personen von den e-mail-Verteilern ohne deren Einverständnis elemeniert worden sind und c) die Truppe und deren neues „Sprecherteam“ all ihre wenigen Energien darauf ver(sch)wendet haben, den Arbeitskreis unabhängiger Juristen und den juristischen Leitfaden zur Anfechtung der Verträge schlecht zu machen, dürfen wir gespannt sein, ob das Radiofeature auch den Aspekt der Intrigen in der außerparlamentarischen Opposition thematisiert.

Wer sich über das grenzwertige Niveau der Auseinandersetzungen informieren möchte, sollte sich zum einen diesen Protokoll-Auszug durchlesen, zum anderen diese mail-Korrespondez zum juristischen Leidfaden zur Kenntnis nehmen, die über den offenen Wassertisch-Verteiler gesendet worden ist wie eine Stellungnahme der pensionierten Sprachwissenschaftlerin Ulrike Kölver zum juristischen Leitfaden. Spätestens nach der Lektüre dieser Dokumente wissen Sie, wer nach dem Volksentscheid die Anfechtung der Verträge vereitelt und blockiert hat.

29.5., 17.05 Uhr, SWR2: Trinkwasser und Kinderspielzeug – Der Streit um die Schadstoff-Grenzwerte

Trinkwasser und Kinderspielzeug

Sendung vom Dienstag, 29.5. | 17.05 Uhr | SWR2

Der Streit um die Schadstoff-Grenzwerte

Es diskutieren:
Prof. Dr. Daniel Dietrich, Human- und Umwelttoxikologe, Universität Konstanz
Prof. Dr. Ortwin Renn, Technik- und Umweltsoziologe, Universität Stuttgart
Dr. Heribert Wefers, Experte für Umweltchemie und Technischen Umweltschutz beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Berlin
Gesprächsleitung: Eggert Blum

„Ist das Bodensee-Wasser doch nicht sauber genug? Baden-Württembergs grüner Umweltminister protestiert gegen die geplante EU-Wasserrichtlinie, er hält sie für zu streng und fürchtet um das Image des Trinkwasserspeichers Bodensee. Umgekehrt die schwarz-gelbe Bundesregierung: Sie will Klage gegen die EU-Richtlinie zum Kinderspielzeug einreichen, weil ihr die Schadstoffgrenzwerte darin zu lasch sind. In beiden Fällen sind manche Schadstoffe kaum zu messen, die Gesundheitsgefahr schwer nachzuweisen. Wie kommen Grenzwerte zustande? Welche Rolle spielt dabei die Wissenschaft, und welchen Einfluss hat die Politik?“

Sendung verpasst? Zum nachhören können Interessierte die Sendung auf der SWR2-Homepage herunterladen!

30.5.2012, ZDF, 23.15 Uhr: Abgefüllt und aufgetischt – Wie gut ist unser Mineralwasser?

Die Privatisierung des Wassers findet ihre Drammatik vor allem in dem Konsum von Flaschenwasser. Vor allem die ökologischen Folgekosten sind hervorzuheben und somit bleibt abzuwarten, welche Aspekte in der ZDF-Reportage besonders hervorgehoben und skandaliert werden!

Abgefüllt und aufgetischt

Wie gut ist unser Mineralwasser?

134 Liter Mineralwasser hat jeder Deutsche im vergangenen Jahr durchschnittlich getrunken.1980 lag der Durchschnitt bei gerade einmal 40 Litern pro Kopf. Neben bestimmten Markenprodukten werden immer mehr Mineralwässer bei Discountern gekauft.