Informationsfreiheit in Gefahr – Konferenz der Beauftragten für Informationsfreiheit

Kürzlich fand die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Mainz statt. Hier ein Auszug, der die Alarmglocken ertönen lässt:

„… Zudem unterstützen die Informationsfreiheitsbeauftragten Deutschlands das Europäische Parlament und treten Planungen entgegen, das Zugangsrecht zu Dokumenten der EU-Organe einzuschränken. Die Kommission und der Rat haben sich dafür ausgesprochen, der Öffentlichkeit u.a. Entwürfe und Diskussionspapiere des Rats, der Kommission und des Parlaments vorzuenthalten. Dies würde auch Vertragsverletzungsverfahren, Wettbewerbs- und Kartellverfahren betreffen, die von hohem öffentlichem Interesse sind…“

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19. Juni (Dienstag), 18 Uhr, Berl.Brand.-Akademie der Wissenschaften: Thomas Leif – Mythos Politikberatung. Zwischen Schattenmanagement und Lobby-Einfluss

19. Juni (Dienstag), 18 Uhr, Berl.Brand.-Akademie der Wissenschaften: Thomas Leif – Mythos Politikberatung. Zwischen Schattenmanagement und Lobby-Einfluss

Dr. Thomas Leif (Journalist, Netzwerk Recherche) spricht zu dem Thema „Mythos Politikberatung. Zwischen Schattenmanagement und Lobby-Einfluss“.

Veranstaltungsort:
Akademiegebäude am Gendarmenmarkt, Einstein-Saal,
Jägerstrasse 22/23, 10117 Berlin

„Politikberatung ist heute in der politischen Praxis ein beliebtes Einfallstor für Lobbyismus, so Leif. Zur Durchsetzung von Interessen oder Verhinderung bzw. Abschwächung von Gesetzen und politischen Vorhaben bedienen sich Lobbyisten gezielt der vermeintlich neutralen „Politikberatung.“

Kommentar Wasserbürger: Möglicherweise bietet diese Veranstaltung eine gute Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass die Lobby der Befürworter sogenannter Öffentlich-Privater Patenschaft dabei ist, die Zuständigkeit der Landesrechnungshöfe für die Wirtschaftlichkeitsberechnungen von ÖPP-Projekten auszuschalten. Statt unabhängige Kompetenzen soll durch die Eigenkontrolle alles schön gerechnet werden.

Überteuerter Rückkauf der Wasser-Anteile von RWE und Veolia verstößt gegen europäisches Beihilferecht

Wasserbürger: Überteuerter Rückkauf der Wasser-Anteile von RWE und Veolia verstößt gegen europäisches Beihilferecht

„Offensichtlich lernt das Land Berlin nicht aus seinen Fehlern“, so Thomas Rudek von den Berliner Wasserbürgern. „Bereits die Verträge zur Teilprivatisierung haben uns gemeinsam mit Transparency International und der Verbraucherzentrale Berlin dazu gebracht, die offensichtlichen Verstöße gegen das europäische Beihilferecht gegenüber der EU-Kommission im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens zur Anzeige zu bringen“, so die Juristin Sabine Finkenthei vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ). „Wer die Fakten und Rechtslage kennt, der weiß, dass auch ein überteuerter Rückkauf gegen das europäische Beihilferecht verstößt“, so Finkenthei.

Zum Faktencheck: In der 12-jährigen Bilanz der Teilprivatisierung konnten nach Senats-Aussagen RWE und Veolia als Minderheitseigner eine Gewinnausschüttung in Höhe von 1518 Mio. € verbuchen, während sich das Land Berlin als Mehrheitseigner mit 923 Mio. € begnügen muss. Jetzt sollen für die investorenfreundliche Rekommunalisierung noch einmal 1300 Mio. € über eine Landesbürgschaft aufgebracht werden: 650 Mio. für RWE und 650 Mio. für VEOLIA. Innerhalb von 12 Jahren hätten RWE und Veolia ihr Vermögensanteil am Berliner Wassergeschäft mehr als verdoppelt. Nicht zu vergessen ist die Kapitalherabsetzung bei den Berliner Wasserbetrieben, denn natürlich werden die privaten Anteilseigner ihre Kapitaleinlage in Höhe von 480 Mio. € herausnehmen.

Der parteilose Finanzsenator Nußbaum wäre gut beraten, zum einen die eingeleitete Vorprüfung der Verträge durch die europäische Kommission abzuwarten. Zum anderen hat der Sonderausschuss des Abgeordnetenhauses seine Arbeit noch nicht abgeschlossen. Der Sonderausschuss hat die Aufgabe, die Verträge der Teilprivatisierung öffentlich zu prüfen und gegebenenfalls gerichtliche Schritte einzuleiten. Erst kürzlich wurde der Arbeitskreis unabhängiger Juristen angehört, die aufgezeigt haben, wie mit einer Organklage auch die Oppositionsfraktionen erste Schritte gegen die Verträge vor dem Verfassungsgerichtshof in die Wege leiten könnten.

Für Thomas Rudek, den Verfasser und Urheber des Volksgesetzes zur Offenlegung, sind die Rückkaufverhandlung ein Skandal, der mit der Teilprivatisierung zu vergleichen ist: „Diese teure Rekommunalisierung muss gegenfinanziert werden, zu Lasten der Verbraucher. Statt die Anfechtung der Verträge abzuwarten und sich für eine kostengünstige Rekommunalisierung einzusetzen, werden wir zur Kasse gebeten und der Prüfauftrag des Volksentscheid wird unterlaufen“. Für die Wasserbürger wäre es „ein annehmbarer Kompromiss, wenn es die privaten Investoren dabei belassen, ihre Kapitaleinlage aus den Wasserbetrieben herauszunehmen. Im Gegenzug verzichtet das Land Berlin auf die gerichtliche Geltendmachung von Regressansprüchen. Dieses Vorgehen könnte vom Parlament durch ein Gesetz zur Beendigung der Teilprivatisierung ermöglicht werden“, so Rudek. „In dem Gesetz könnte auch geregelt werden, dass in Zukunft die Tarifkalkulation vom Ziel der Gewinnerzielung befreit wird. Dann wäre der Weg frei für faire Wassertarife und eine Qualitätssicherung, die auch den zukünftigen Anforderungen gerecht wird“.

Rückfragen richten Sie bitte an:
Thomas Rudek – mobil: 01578 / 59 261 89

FAZ 11. Juni – Wasserpreise: Flucht ins Trockene. Von Helmut Bünder

Wasserpreise: Flucht ins Trockene. Von Helmut Bünder

„11.06.2012 ·  Nicht nur in Berlin kämpfen die Kartellbehörden gegen überhöhte Wasserpreise. Was sie dabei behindert: Teuren Versorgern steht ein bequemes Schlupfloch offen…

… Jetzt sind erst einmal wieder die Gerichte an der Reihe. Dort geht es nicht darum, ob die Vorwürfe stimmen, sondern allein um die Frage, ob das Kartellamt beim Berliner Wasser überhaupt etwas zu melden hat. „Die Vertreter des Senats sind sich mit den Aufsichtsratsmitgliedern einig, die Zuständigkeit des Bundeskartellamtes gerichtlich klären zu lassen“, sagte Wirtschaftssenatorin Sybille von Obernitz. Der Senat und die BWB ziehen sich darauf zurück, dass die Wassertarife schon von den Berliner Behörden überprüft und bestätigt worden seien. Es ist die in solchen Fällen übliche Verteidigungslinie: die Flucht ins Gebührenrecht, um sich dem Zugriff der Wettbewerbsbehörden zu entziehen…“

VDGN: Strafanzeige gegen Vorstand der Berliner Wasserbetriebe

Nach der Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts legt jetzt der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) nach und stellt gegen den Vorstand der Berliner Wasserbetriebe Strafanzeige. Nur zur Erinnerung: Der VDGN hatte nicht nur den Wasser-Volksentscheid von Anfang an unterstützt, sondern bereits erfolgreich Strafanzeige gegen Funktionsträger des BSR-Vorstands gestellt.

„Wer im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge missbräuchlich zu hohe Tarife kalkuliert, muss persönlich strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Daher begrüßen wir als Wasserbürger und ich in meiner Eigenschaft als Verfasser des Volksgesetzes das konsequente juristische Vorgehen des VDGN. Während alle Fraktionen im Abgeordnetenhaus zögern und zaudern, geht der VDGN mit gutem Beispiel voran“, so Thomas Rudek, Verfasser und Urheber des Volksgesetzes.

Die Wasserbürger empfehlen Interessierten zum BSR-Skandal folgendes Interview mit dem VDGN-Präsidenten Peter Ohm.