Neujahrsgruß 2020: Das Peter-Prinzip

2020: Hauptsache Happy New Year für die High-Potenzials
Das Peter-Prinzip oder die Beharrungskraft der elitären Arroganz und Ignoranz
Ein Ausblick auf Kommendes
(3. Update)

Kurz vor dem heiligen Fest fiel eine wichtige Anmerkung des Wirtschaftswissenschaftler und Nobelpreisträger Paul Krugman der vorweihnachtlichen Hektik zum Opfer. Krugman bemerkte, dass die deutsche Infrastruktur noch mehr herunter gewirtschaftet sei als in seinem Heimatland, der USA. Schuld hieran sei die sogenannte „Austeritätspolitik“: Statt an der Sparpolitik der Schwarzen Null festzuhalten, empfahl Krugman, sich von der sogenannten Konsolidierung öffentlicher Haushalte zu verabschieden und die Versäumnisse durch Schulden wieder wett zu machen und eine Reichensteuer einzuführen.

Ob diese Botschaft die Gehörgänge der verantwortlichen Führungskräfte erreichen wird, ist zu bezweifeln. In Deutschland wird die Sparpolitik vor allem durch zwei Politiker personifiziert: Zum einen durch Wolfgang Schäuble (CDU) und zum anderen durch den jetzigen Finanzminister Olaf Scholz (SPD). Zementiert wird die rigorose Sparpolitik vor allem durch die flankierende Berichterstattung der Leitmedien: Wer nur den kleinsten Verdacht erregt, von diesem Kurs abzuweichen, der wird niedergemacht und massenmedial vorgeführt. Die Schauprozesse gegen die neue SPD-Spitze, Norbert Walter-Borjans und Saskia Esken, auf den deutschen Talkbühnen des öffentlich-rechtlichen Fernsehens unmittelbar nach deren Wahl, schüren nicht nur erhebliche Zweifel an der Einstellungshaltung der Talk-Moderatoren gegenüber der demokratischen Willensbildung, sondern belegen generell, dass Hass, Verachtung und Respektlosigkeit keine Eigenschafen sind, die nur im Netz und in rechtspopulistischen Foren zu finden sind. Im Gegenteil, diese Einstellungshaltung gegenüber Vertretern einer linken Einstellungshaltung scheint ein Erfolgskriterium weniger für hohe Einfaltquoten sondern für die Gesinnungshaltung von Moderatoren und Chefredakteuren, die es zu was bringen wollen und sich zu noch Smiley kotzhöherem berufen fühlen: Hajo Schuhmacher oder Jörg Thadeusz als zukünftige Pressesprecher der AfD? Oder Anne Will, Sandra Maischberger und Maybritt Illner als das feminine Beratertrio von Bertelsmann?

Derartige Karrieren sind keineswegs hirnlose Konstrukte, sondern durchaus realistisch, wie nicht nur der Fall von Matthias Kollbeck belegt: Angefangen beim RIAS bzw. SFB (jetzt rbb), dann Pressesprecher unter dem Berliner Finanzsenator Thilo Sarrazin und danach Pressesprecher bei den damaligen Anteilseignern der – bis zum ersten erfolgreichen Volksentscheid – teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe, RWE und Veolia. Andere Journalisten wie der Aufstieg von Jan Thomsen (vom „Journalisten“ zum Pressesprecher des Berliner Umweltsenats) oder von all denjenigen, die sich aktiv an der Vorverurteilung und dem Fall von Christian Wulff beteiligt hatten, beweisen eindeutig, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt, wie im Zusammenhang mit dem Fall des Spiegel-Journalisten Class Relotius immer und immer wieder suggeriert wurde. Das Gegenteil trifft zu: Die anfängliche Verweigerung der Spiegel-Chefredaktion gegenüber den Recherchen von Juan Moreno über den Kollegen Class Relotius belegt die Krise und Parteilichkeit des Mediensystems, wobei in den Printmedien die Konzentration auf wenige Eigentümer ohnehin die Pressefreiheit auch strukturell konterkariert (kurz und knapp dargestellt von Volker Pispers). Es ist Buch staunauch kein Trost, dass im Fall des mehr Geschichtenerzähler als Journalisten Tom Kummer und seinen erfundenen Reportagen über Prominente auch die verantWORTlichen Chefredakteure des SZ-Magazins, Ulf Poschardt und Christian Kämmerling, ihren Stuhl räumen mussten. Denn das Komplettversagen von Ulf Porschardt als Chefredakteur schadete seiner Karriere nicht, sondern wurde mit einem Posten als Chefredakteur der Welt-Gruppe auch noch belohnt! Von diesem Karrieresprung abgesehen, wird diesem selbstgefälligen Alpha-Männchen auch mit zahlreichen Einladungen auf öffentliche Talkbühnen die Möglichkeit eingeräumt, seine altbackenen Plattitüden stets aufs neue abzusondern.

AusrufungszeiichenSchlimmer jedoch als diese Beteiligung an der Produktion von Fake News und erstunkenen wie erlogenen Lügen-Märchen ist das Schweigekartell: Während nicht nur im letzten Jahr endlos wie belanglos das BREXIT-Thema ergebnislos und inhaltsleer wiedergekäut wurde, fiel die Solidarität in den Chefredaktionen für ihren in England inhaftierten Kollegen Julian Assange bezeichnenderweise gering aus – und das, obwohl der UNO-Sonderbotschafter für Folter, Nils Melzer, sich zu diesem Fall eindeutig positioniert hat! Gerade das bewusste Unterlassen einer massenmedialen Mobilmachung für die unverzügliche Freilassung von Julian Assange, dem wie keinem anderen mit der Internetplattform WikiLeaks die öffentlich hochwirksame wie effiziente Demaskierung der Mächtigen gelungen ist, steht quasi symbolisch für die Kritik an der systemkonformen „Freiheitspresse“. Das Totschweigen kommt einem Todesurteil gleich, wie auch der Kurzkommentar von Milosz Matuschek „Julian Assanges Hinrichtung auf Raten“ verdeutlicht! Der Titel der Tageszeitung junge welt brachte es auch den bekannten Punkt: Unter dem Titel „Besser spät als nie“ stellt Ina Sembdner eine Petition für die Freilassung von Assange vor, die von Günter Wallraf leider erst Ende Januar zum Thema erhob:

…Der öffentliche Aufruhr ist wichtig, kommt aber reichlich spät. Im Sommer vergangenen Jahres hatten internationale Medien dem UN-Sonderberichterstatter über Folter, Nils Melzer, die Veröffentlichung eines Appells zum Fall Assange verweigert. Der offene Brief, »Entlarvung der Folter an Julian Assange«, wurde schließlich am 26. Juni 2019 über die Onlineplattform »medium.com« veröffentlicht und von deutschen »Leitmedien« nur kursorisch zitiert… Für jene, die nicht täglich mit dem Thema befasst sind, konnte zuletzt der Eindruck entstehen, dass das jüngste Interview Melzers vom 31. Januar in der Schweizer Zeitung Republik überraschend neue Erkenntnisse geliefert habe. Der UN-Offizielle wiederholt seine Anschuldigungen jedoch bereits beharrlich seit dem vergangenen Sommer – nur zuhören wollte ihm bisher kaum jemand…“

Bezeichnend ist vor allem die mangelhafte Progressivität, mit der diese Petition eben nicht beworben wird: Wenn beispielsweise in den Printmedien oder den Radiosendungen des Deutschlandfunks beiläufig über Julian Assange berichtet wird, dann fehlt in den meisten Artikeln bezeichnenderweise der Link zur Petition für die Freilassung von Julian Assange: https://assange-helfen.de/

Es verdichten sich die Indizien, dass Journalisten, die was werden wollen, schnell die Zeichen der Zeit erkennen und früh auf den rechtspopulistischen Zug springen. Und natürlich begnügen sie sich in der Regel nicht damit, als Fahrkartenkontrolleure die Reisenden zu beobachten und die Gründe für deren Reiseziel zu erkunden. Nein, die meisten wollen nach vorne, ganz nach vorne, an die Spitze, in den Führungswagon, in dem sie am liebsten den Kessel anheizen würden, damit die Lok an Fahrt gewinnt und schneller das Ziel erreicht – ganz gleich, ob das Schienennetz für das Tempo ausgelegt ist, ganz gleich wer auf der Strecke bleibt. Unparteilichkeit scheint kein Standpunkt mehr zu sein, der als unabdingbare Haltung für die Ausübung dieses Berufs vorausgesetzt werden kann. Das Gegenteil scheint der Fall zu sein: Unparteilichkeit hat ausgedient. Die eindeutige Positionierung innerhalb des rechtskonsverativen und rechtspopulistischen Spektrums erscheint als die unabdingbare Voraussetzung zur Sicherung der beruflichen Karriere. Im Fall von Julian Assange scheint die transatlantische Bündnistreue in den europäischen Chefetagen der Meinungsindustrie exakt das Ergebnis zu bestätigen, dass der Medienwissenschaftler Uwe Krüger bereits 2011 in seiner Dissertation Leitmedien und ihre Nähe zu Politik- und Wirtschaftseliten“ empirisch ermittelt hat:

„Zu der Frage, welche Art der Beeinflussung der Journalisten durch die Eliten vorliege, vermutet Krüger, dass „Journalisten mit Eliten-kompatiblen Werten und Meinungen höhere Chancen (haben), Zugang zu den höchsten Kreisen zu bekommen, und die Einbindung in das Elitenmilieu verstärkt dann über die Zeit hinweg die Konformität. Das heißt auch: Journalisten mit Eliten-kompatiblen Meinungen haben bessere Chancen, Karriere zu machen, denn sie können im eigenen Haus und in der Branche mit exklusiven Informationen und hochrangigen Interviewpartnern punkten.“

Wer beispielsweise die Berichterstattung über den Führungswechsel in der SPD-Spitze in ihrer einseitigen Parteilichkeit zugunsten des Finanzministers Olaf Scholz und seinem unbeirrten Festhalten an einer Fiskalpolitik der Schwarzen Null verfolgt hat, der wird erkennen, dass Krugmans Ruf bei der obersten Führungsetage der GroKo unerhört bleiben wird. Statt den Empfehlungen zu folgen, beweist die redundant-infantile, fast hypnotische, angeblich alternativlose Einführung einer CO²-Steuer (was haben eigentlich die umstrittenen CO²-Zertifikate gebracht?), wie und vor allem zu wessen Lasten der Klima“wandel“ geregelt werden soll. Gewiss: Es wird in diesem Zusammenhang häufig der Frame „sozialverträglich“ postuliert. Aber wer die menschenverachtenden Rechentricks bei der Berechnung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) als die entscheidende Grundlage für die manipulative Berechnung der Hartz IV Regelsätze kennt, der muss befürchten, dass auch bei der sozialverträglichen Einführung der CO²-Steuer sozialdarwinistisch zu Lasten der Ärmsten gerechnet werden wird. Medienpolitisch tabuisiert (Schweigekartell) wird in diesem Kontext auch die Nicht-Diskussion um eine Luxus-Steuer: Wer es wagt, mit einer Steuer auf Luxuswohnungen, den Fuhrpark oder die Luxusyachten den Lifestyle der High-Potenzials zu hinterfragen, der wird hier zu Lande unter den Generalverdacht gestellt, doch nur eine sogenannte „Neid-Debatte“ los treten zu wollen.1 Dabei wären Verteilungsspielräume in Anbetracht von wachsenden Einkommensunterschieden in Deutschland nicht nur vorhanden, sondern deren offensive Nutzung Hörenauch für große Teile der Bevölkerung von Vorteil, wie ein Multi-Millionär in der dlf-Sendung „Campus & Karriere“ am 12. Oktober 2019 (O-Ton 5:00 Min.) beeindruckend simpel darstellte. Doch zu diesen radikalem Modell einer Umverteilung von oben nach unten wird es nicht kommen, weil nicht nur in Deutschland das „Peter-Prinzip“ gilt: Ob Politik, Wirtschaft, Medien – Kompetenz ist kein verlässlicher Indikator, um in Führungsposition zu gelangen. Nur eine Behauptung? Dann gleichen Sie Ihre eigenen, persönlichen Erfahrungen ab mit dem herausragendem Hörspiel nach dem Sachbuch „Das Peter-Prinzip oder die Hierarchie der Unfähigen“ von Laurence J. Peter und Raymond Hull. Wer in diesem Hörspiel etwas über Konformisten und Autokraten, die Folgen einer Stabsversetzung oder die geräuschlose Sublimierung und den modernen paternalistischen Zugang zu Führungspositionen in Erfahrung bringen möchte, der beginnt zu verstehen, warum die Unfähigkeit regiert. Natürlich geht es bei den entscheidungsbeteiligten Führungskräften weniger um ihre Befähigung als um eine hochgradig professionelle Verweigerungs- und Blockadehaltung gegenüber den zentralen Herausforderungen des Klimanotstands und des erodierten Sozialstaates. Wer von Unfähigkeit ausgeht, die gewiss auch nicht selten vorkommt, der unterschätzt die Gefahr, die von einer mit Vorsatz und von langer Hand vorbereiteten Politik des Sozialabbaus ausgeht.

Vor diesem Hintergrund ist auch fraglich, ob die konsequente Umsetzung von Krugmans Empfehlungen tatsächlich positive Auswirkungen hätten, denn: Entscheidungsträger wie Olaf Scholz wären gewiss nicht motiviert, eine Politik, die der eigenen Überzeugung widerspricht, effizient umzusetzen. Das Gegenteil wäre zu erwarten. Nicht nur er würde diesen Vorschlag torpedieren und das Versagen dann dem größeren Koalitionspartner anlasten, sondern auch zahlreiche andere Apparatschiks würden unter Einbindung externer „Expertise“ dazu beitragen, das Ziel zu verwässern. Beispielhaft sei hier auf das Talk-Format „Unter den Linden“ vom 13. Januar 2020 verwiesen. Friedrich Merz (CDU) und Prof. Marcel Fratzscher von Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung diskutierten über die Finanzierung der zukünftigen Herausforderungen, wobei Bierdeckel-Experte Merz in alt-bekannter Weise auf die Notwendigkeit des Bürokratieabbaus verwies, während Fraztscher betonte, dass gerade der in den letzten Jahrzehnten betriebene Personalabbau in der Bürokratie („Verschlankung“) dazu führe, dass Genehmigungsverfahren nicht schnell und zügig bearbeitet werden können.

Den Unwilligen und Blockierern zur Seite steht ein Heer von Beratern und Schönsprech-Experten, die dann vielversprechende, vollmundige Begriffe ins Feld führen, die dann ins Gegenteil verkehrt werden. So halten dann im Praxistest diese Slogans und Frames nicht das, was sie ursprünglich versprachen: Ob „Mietpreisbremse“ oder „Mietendeckel“ oder die Pervertierung der „Finanzmarkttransaktionssteuer“ durch Olaf Scholz oder das Berliner Modell eines „solidarischen Grundeinkommens“: Gute Ideen werden zu inhaltsleeren Worthülsen degradiert! Dabei wäre es so einfach gewesen, beispielsweise hätte bei der Mietpreisbremse ein gesetzlich verbindliches Verfahren Smiley staunverabschiedet werden können, dass den Vermieter verpflichtet, automatisch in jedem Mietvertrag die Höhe der Miete des Vormieters in ein standardisiertes Formularfeld einzutragen. Statt dessen wird es dem neuen Mieter aufgebürdet, bittstellerisch beim Vermieter die Miethöhe des Vormieters zu erfragen. Wenn DAS der viel zitierte „Kompromiss“ ist, dann steht dieser stellvertretend für all die vielen faulen Kompromisse, mit denen nicht nur die SPD ihren Vertrauensvorschuss bei den Wählern unwiderruflich verspielt. Das wachsende Lager der Enttäuschten wendet sich dann entweder ab in das Lager der Nichtwähler oder wendet sich den rechtsradikalen Parteien und Organisationen zu.

Wer glaubt, dass der Ernst der Lage den Verantwortlichen nicht bewusst ist, der irrt. Zum einen wird die Produktion von politikverdrossenen, besser: angewiderten Nichtwählern, mit Vorsatz produziert, denn wie die Studie von Prof. Armin Schäfer zu Responsivitätsforschung unmissverständlich aufzeigt, haben die Ausgeschlossenen keine Chance auf Berücksichtigung ihrer Interessen im politischen Entscheidungsprozess2. Auch die Personalpolitik beweist, dass diejenigen, die durch ihre Politik des Sozialabbaus zum Niedergang der Partei entscheidend beigetragen haben, nicht abgestraft werden und im politischen Niemandsland verschwinden, sondern durch eine Förderung der Karriere sogar noch von einer behaupteten „Erneuerung“ ihren narzistisch-egomanen Profit schlagen – wie der Aufstieg von Heiko Maas zum Außenminister oder die Karriere von Katarina Barley (SPD) von der Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz zur Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments beweisen3.

Das „Peter-Prinzip“ weniger der Unfähigen sondern der Unwilligen lässt freilich nicht nur auf nationaler Ebene „grüßen“, sondern wird auch von Experten auf der internationaler Ebene gepflegt und gehegt! Das Resultat ist dann oft ein Verwirrspiel, beispielhaft dargestellt an völlig unterschiedliche Zahlen über die Handelsbilanz Chinas:

Anteil des chinesischen Exports am Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2000 …laut Weltbank, in Prozent 9,19
laut Internationalem Währungsfonds, in Prozent 20,58
laut National Bureau of Economic Research, in Prozent 33,32


Wenn dann der verstorbene schwedische Statistiker und Gesundheitsexperte Hans Rosling für sich in Anspruch nahm, die Wahrheit über die Welt unter Rückgriff auf solch „genehmen“ Datensätze 30_bomb_80x80erkennen und im Buch
„Factfulness“ präsentieren zu wollen, dann ging es weniger darum – wie von ihm behauptet – „Daten als Therapie“, „als Quelle inneren Friedens“ zu präsentieren, und auch nicht darum „zu lernen, die Welt so zu sehen, wie sie wirklich ist“ (Untertitel), sondern den Globalisierungsskeptikern Happy Pills zu verabreichen und durch Grafiken die Zukunft schön zu malen. In Zeiten allgemeiner Verunsicherung stellen derartig publizistische Versuche, die Welt mit Hilfe statistischer Rechentricks unter Einsatz grafischer Verfahren schön zu malen, eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar, etablierte Strukturen der Entscheidungsfindung in ihrem Status Quo zu belassen und Wünsche nach mehr Transparenz und Beteiligung im Keim zu ersticken. Dass ausgerechnet Matthias Horx, mehr Optimismusverkünder als Zukunftsforscher, sich bei Markus Lanz als Urheber des Buchtitels „Factfulness“ und Unterstützer seines Freundes Hans Rosling zu erkennen gab, unterstreicht die Vorbehalte, die gegenüber derartigen publizistischen Schönfärberein zu sichern sind4!

Dem Versuch von Rosling, „Daten als Therapie“ einzusetzen und hierbei auf internationale Datenbanken der Weltbank, der WHO und anderen Gremien zurückzugreifen und diese grafisch zu visualisieren, mag selbst als allgemeine Referenz nicht überzeugen, denn wie der Sozialpsychologe Smiley Buch +aniHarald Welzer bereits in seinem lesenwerten Buch „Klimakriege“ am Beispiel der Auseinandersetzung um die Klimastudie des IPCC (Weltklimarat) betonte, agieren auch diese internationalen Organisationen mit ihren Gremien und Arbeitsgruppen keineswegs im interessenpolitischem Niemandsland5.

Und der Journalist Thomas Kruchem betont nicht nur den Einfluss von Konzernen auf die WHO und auf NGO’s wie die Welthungerhilfe, OXFAM und andere, sondern stellt deren strukturelle Abhängigkeit von deren Geldmitteln heraus. Die WHO beispielsweise bestreitet nur 20 Prozent ihrer Aufgaben aus Mitgliedsbeiträgen der Länder und ist auf zweckgebundene Großspenden angewiesen:

Und ein Blick auf die Liste der Geber zeigt: Der Pharma-Konzern Glaxo-Smith-Kline zum Beispiel hat der WHO 2015 freiwillig mehr Geld gegeben als das WHO-Mitglied Deutschland. Und der größte Geber, neben der US-Regierung, ist die Bill und Melinda Gates-Stiftung mit ihrem Vermögen von weit über 40 Milliarden Euro.“6

In der Regel holt die Realität dann die Wohlfühl-Propagandisten ein und zwingt dann zu mehr Realismus. So wundert es nicht, dass der Weltklimarat seine Prognosen korrigieren muss. In der Berichterstattung spiegeln sich zumindest im herrschenden Sprachgebrauch diese Korrekturen nicht wieder: So wird beispielsweise in den Ausrufungszeiichendeutschsprachigen Leitmedien immer noch der „sanft und passiv“ klingende Begriff des Klima“wandels“ bevorzugt, statt sich zum Sprachbild bzw. Frame der Klimakrise oder des Klimanotstands durchzuringen7/ 8. Die elementare Bedeutung von Sprachbildern für unsere alltägliche Wahrnehmungs- und Verhaltenspräferenzen hat die Sprachwissenschaftlerin Elisabeth Wehling in ihrem Buch „Politisches Framing“ überzeugend und beeindruckend aufgezeigt.

Eine nüchterne Skepsis ist auch für die 20er Jahre dieses Jahrhunderts stärker als zuvor erforderlich. Rechtspopulistische und rechtsextremistische Positionierungen durchdringen immer stärker die Korridore der Meinungsindustrie. Im Rahmen des Agenda-Settings werden durch die thematische Priorisierung Schwerpunkte auf internationale Themen wie das zum Scheitern verurteilte Amtsenthebungsverfahren von Donald Trump gesetzt, statt eine öffentliche Diskussion um Themen zu führen, die den Menschen am Herzen liegen und für ihren Alltag eine hohe Bedeutung haben. Und wenn dann diese Themen dann diskutiert werden, dann werden Problemlösungen ins Feld geführt, die vor allem die Interessen der High Potenzials nicht einmal im Ansatz berühren, geschweige denn in Frage zu stellen wagen.

1Liegegebühr für eine 55-Meter-Jacht pro Tag im Jahr 2019, in Euro

  • im Hafen der spanischen Stadt Marbella: 4289

  • im Hafen der französischen Stadt Saint-Tropez: 2211

  • im Jachthafen des Ostseebads Boltenhagen: 138

https://www.brandeins.de/magazine/brand-eins-wirtschaftsmagazin/2019/komplexitaet/die-welt-in-zahlen

2 Diese mit Vorsatz herbeigeführte Politikverdrossenheit, die dann zum Ausschluss von fast einem Drittel der Wahlberechtigten führt, könnte mit der Einführung einer Wahlpflicht begegnet werden. Auf einer Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung mit dem Titel „Der Nichtwähler – das unbekannte Wesen“ führten zwei Professoren aus Oldenburg überzeugend dar, dass in Ländern mit Wahlpflicht die Einkommenskluft geringer ausfällt. Der Erklärungsansatz war äußerst simpel und einfach: In Ländern mit Wahlpflicht sind alle Parteien gezwungen, sich um die Interessen aller Wähler zu kümmern, während in Ländern ohne Wahlpflicht die Interessen der Nichtwähler gefahrlos ignoriert werden können. Auf der anschließenden Podiumsdiskussion konnte ich Frau Barley, die damals als Generalsekretärin fungierte, mit der Forderung nach der Einführung der Wahlpflicht konfrontieren. Ihre zynische Antwort lautete, ich könne ja versuchen, in Berlin ein Volksentscheid zur Einführung der Wahlpflicht initiieren – wohlwissend, dass ein Volksentscheid mit einer Verpflichtung wenig Aussicht auf Erfolg hat. Es war mit vergönnt mit einem Gegenvorschlag zu kontern: Erfolgversprechender wäre gewiss, auf dem Weg der direkten Demokratie die Stimmen der Bürger und Wähler für ein Koppelungsmodell zu gewinnen: Fällt die Wahlbeteilgung hoch aus, gibt es die vollständigen Diäten. Fällt die Wahlbeteiligung gering aus, werden die Diäten entsprechend und einschneidend gekürzt.

3 nachdem Barley sich mit der angeblichen „Verschärfung“ der Mietpreisbremse geschmückt hat.

5 Harald Welzer verwies im Zusammenhang mit der Diskussion um die Klimastudie darauf, dass die Berichte des Intergovernemental Panel on Climate Change (IPCC) vor ihrer Veröffentlichung „einen pluralistischen politischen Debattenfilter durchlaufen haben, an dessen Ende nichts Übertriebenes mehr herauskommen kann. In solchen Aus­handlungsprozessen geht es, wie man weiß, nicht um wissenschaftliche Wahrheit, sondern um Interessen – also etwa darum, welche Verpflichtungen welcher Befund für welches Land nach sich ziehen könnte. Was am Ende eines politischen Einigungsprozesses dieser Art herauskommt, der einige der beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an den Rand der Selbstverleugnung gebracht hat, ist die denkbar konservativste Einschätzung überhaupt. Da es den politischen Akteuren um die präventive Abwehr von Pflichten und die Vermeidung von Handlungszwängen geht, die aus den Analysen resultieren könnten, ist das Ergebnis am Limit des Unbezweifelbaren orientiert, insofern äußerst unspekulativ“ (Welzer, Klimakriege, S. 53).

6 So Thomas Kruchem in dem SWR-Eassy „Hilfsorganisationen am Tropf der Konzerne?“ ausgestrahlt am 5. September 2016. Das Manuskript finden Interessierte unter https://www.swr.de/-/id=17857046/property=download/nid=660374/u16jpa/swr2-wissen-20160905.pdf

7 „Wir wollen sicherstellen, dass wir wissenschaftlich präzise sind und zugleich klar mit unserer Leserschaft über dieses sehr wichtige Thema kommunizieren“, zitiert das Blatt [das britische Nachrichtenmagazin „The Observer“] seine Chefredakteurin, Katharine Viner. „Der Ausdruck ‚Klimawandel‘ zum Beispiel klingt ziemlich passiv und sanft, während das, worüber die Wissenschaft spricht, eine Katastrophe für die Menschheit ist.“ Statt von „Klimawandel“ wolle der Verlag,Smiley staun zu dem auch die Sonntagszeitung The Observer gehört, künftig von „Klima-Notstand“ sprechen, von „Klimakrise“ oder „Klima-Zusammenbruch“. Aus: „Erderhitzung“ statt „Erderwärmung“, „Wissenschaftsleugner“ statt „Klimaskeptiker“.

8 / Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) hat 179 Gesellschafter, ausschließlich Medienunternehmen wie Verlage und Rundfunkanstalten. Sie beziehen von der Agentur Texte zum Abdruck oder zur redaktionellen Verwendung – die dpa liefert Ausrufungszeiichendaher Orientierung für den gesamten deutschen Journalismus. … In einem internen Regelwerk namens „Sprach-Kompass“ legt die Agentur fest, welche Begriffe ihre Journalistinnen und Journalisten für welches Phänomen benutzen sollen – und welche nicht. ‚Überfremdung‘ zum Beispiel, ein propagandistischer Kampfbegriff von Rechtspopulisten und -extremisten, ist in dpa-Texten tabu. „Wir diskutieren derzeit intern Begrifflichkeiten der Klima-Berichterstattung“, so eine dpa-Sprecherin , ein Ergebnis gebe es noch nicht. „Nur so viel schon jetzt: Den Begriff ‚Erderhitzung‘ benutzen wir bereits hin und wieder. .“ aus: ‚Klimawandel‘ oder ‚Klimakrise‘ – was sind angemessene Begriffe bei der Klima-Berichterstattung?

 

„Solidarisches“ Grundeinkommen: 36 Mill. jährlich für 250 Berliner Erwerbslose? Schön wär’s

„Solidarisches“ Grundeinkommen für 250 Berliner Erwerbslose kostet jährlich 36 Millionen Euro

Der Berliner Senat lässt sich sein Projekt, das unter dem irreführenden Namen des solidarischen Grundeinkommens jetzt für 250 betroffene Erwerbslose eingeführt wird, etwas kosten: Jährlich werden 36 Mill. Euro bereitgestellt. Freilich sehen von diesem Batzen Geld die Betroffenen nur einige Krümmel. Wenn jährlich 36 Millionen Euro (O-Ton Interview Deutschlandradio Kultur 1. Juli 2019 – Link zum vollständigen Interview) für die Integration von 250 Betroffene in den Niedriglohn bereitgestellt werden, dann werden pro Person 144.000 € jährlich, gleich 12.000 Euro monatlich, veranschlagt. Bei den Beschäftigten kommt nur ein Bruchteil an. Bei einem Mindestlohn in Berlin von 10,49 Euro erhalten die „solidarisch“ Arbeitenden im Monat unter den Bedingungen einer 39-Stunden-Woche einen monatlichen Bruttolohn von 1841 Euro. Da stellt sich dann zwangsläufig die Frage, in welche Taschen die restlichen 10.159 Euro jeden Monat „solidarisch“ fließen?

Thomas Rudek

Mietenvolksbegehren und nicht gezogene Lehren aus dem Wasser-Volksentscheid

Und noch ein weiteres Indiz, das es beim Mieten-Volksbegehren nur um eines geht: Aufmerksamkeit zu erregen: In dem oben zitierten Beschluss des Volksbegehrens „wird der Senat aufgefordert zur Erarbeitung eines Gesetzes“. Nach dem Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (AbstG) ist das Berliner Abgeordnetenhaus aufgefordert, zu entscheiden, ob es das Anliegen des Volksbegehrens inhaltlich im wesentlichen übernimmt. Daher stellt sich auch die verfahrenstechnisch relevante Frage, warum die Initiatoren nicht gleich das Abgeordnetenhaus – auch als den „obersten Souverän“ der repräsentativen Demokratie – aufgefordert haben, ein Gesetz zu erarbeiten? Die Antwort ist einfach: Der Senat kann seine geheime Hinterzimmerpolitik fortsetzen und dabei vor allem für eines „sorgen“: Dass die private Wohnungswirtschaft auch weiterhin ihren Schnitt macht. Denn eines haben wir aus der Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe gelernt:

Auch ein rot-roter Senat hat nichts unternommen, um sich für eine kostengünstige Rekommunalisierung der Wasserbetriebe einzusetzen. Im Gegenteil: Der Forderung nach dem ersten erfolgreichen Volksentscheid in Berlin, die offengelegten Teilprivatisierungsverträge dem Berliner Verfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen, haben sich Senat und das Abgeordnetenhaus vehement widersetzt. Und so wundert es nicht, dass die Wasserbetriebe nicht kostengünstig sondern „investorenfreundlich“ rekommunalisiert worden sind. Da ist es schon ein schlechter Witz, wenn der Fraktionsvorsitzende der LINKEn auf einer Veranstaltung tönt, er mache sich um die Finanzierung keine Sorgen und in diesem Kontext auch noch auf die Wasserbetriebe verweist (O-Ton Udo Wolf 2:44 Min)!

Warum sollte der Senat nicht ähnliche Rahmenbedingungen auch beim Mietendeckel vereinbart haben? Übrigens hat der Geschäftsführer der Deutschen Wohnen auf einer Veranstaltung der Berliner Morgenpost durchblicken lassen, dass auch auf Bundesebene ähnliche Vereinbarungen geschlossen worden sind, die einen Enteignungsversuch zum Scheitern verurteilen (O-Ton Zahn 2:04 Min.).

persönliche Anmerkung: Leider sind die hörenswerten Tonmittschnitte von schlechter Tonqualität. Aber wer mit dem Winamp-Player arbeitet, kann mit dem Equilizer die hohen Frequenzen auf das Maximum einstellen und die tiefen Basssequenzen absenken. Dann sind die Ausführungen gut verständlich.

Mieten-Enteignungs-Volksbegehren als Nebelkerze mit toxischen Nebenwirkungen für Mieter

Mieten-Enteignungs-Volksbegehren als Nebelkerze
mit toxischen Nebenwirkungen für Mieter
(2. Update)

Berlin 14.06.2019. Rechtzeitig zur Sommerpause haben die Unterstützer des Volksbegehrens „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ in wenigen Monaten 77.000 Unterschriften gesammelt – für die erste Stufe, für den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens, wären lediglich 20.000 gültige Stimmen erforderlich gewesen. Die hohe Zahl beweist, dass das Thema explodierender Mieten vielen Menschen in Berlin am Herzen liegt und es nicht schwer gefallen ist, Menschen zur Unterschrift zu bewegen. Doch wofür genau wurde von den Initiatoren inhaltlich geworben? Und wie geht es nun weiter?

Der wichtigste Vorteil von einem Volksbegehren mit einem anschließendem Volksentscheid besteht darin, dass die Bevölkerung selbst über ein Volksgesetz abstimmen kann. Im Klartext bedeutet das: Die Bevölkerung übt die Definitionsmacht über gesetzliche Rechtsnormen aus, die für Alle gelten1. Der größte Vorteil bei der Volksgesetzgebung: Der Zwang zum Kompromiss in der Formulierung der Rechtsnormen steht nicht im Vordergrund! Außenstehende Interessen müssen nicht berücksichtigt werden. Zu berücksichtigen ist lediglich, dass die Rechtsnormen nicht die verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte verletzen. Doch diese Frage klärt notfalls das zuständige Verfassungsgericht und weder das Abgeordnetenhaus noch die Regierung noch Gutachter und schon gar nicht die Presse!

Im Fall des Enteignungs-Volksbegehrens sollte jedoch spätestens jetzt auffallen, dass dem Volksbegehren zur Enteignung die wichtigste Grundlage fehlt: Es existiert kein Volksgesetz! Die Unterstützer des Volksbegehrens haben lediglich für einen „Beschluss“ Unterschriften gesammelt, der vorsieht:

´“Zur Sicherstellung des in Art. 28 der Verfassung des Landes Berlin garantierten Rechts auf angemessenen Wohnraum wird der Senat von Berlin daher aufgefordert zur Erarbeitung eines Gesetzes zur Überführung von Immobilien sowie Grund und Boden in Gemeineigentum zum Zwecke der Vergesellschaftung nach Art. 15 Grundgesetz.“2

Im Klartext: Die Initiatoren haben trotz einer langen Vorbereitungszeit von mehr als 2 Jahren keine Anstrengungen unternommen, ein Volksgesetz zu formulieren!3 Statt die Definitionsmacht über gesetzlich verbindliche Rechtsnormen selbst auszuüben, wird diese an die Regierung bzw. den Senat delegiert. Hier stellt sich die Frage, ob irgendein Grund vorhanden ist, der die Annahme rechtfertigt, dass der Senat diesen Beschluss zugunsten der Mieter ausführen wird?

Die Politik hat auf Bundesebene ihr vollständiges Versagen bereits offenbart: Ob es die desaströse Mietpreisbremse ist oder die Umlagefinanzierung der energetischen Gebäudesanierung zu Lasten der Mieter. Andere Beispiele ließen sich weiter anführen. Keinen Deut besser reagiert die Berliner Regierung! Im Gegenteil: Durch die Diskussion um die Einführung eines Mietendeckels müssen die Mieter jetzt die toxischen Nebenwirkungen des Volksbegehrens befürchten, dass die Vermieter noch einmal die Kaltmiete um 15% erhöhen, bevor der Mietendeckel beschlossen ist. Dabei ist es juristisch fraglich, ob dieser Mietendeckel die zu erwartende Klagewelle der Vermieterorganisationen (Haus & Grund, BBU etc.) überstehen wird! Ein ähnliches Schicksal wird auch einem Enteignungsgesetz bevorstehen. Der Regierende Bürgermeister, Michael Müller (SPD), hat seine ablehnende Haltung gegenüber der Enteignung klar zum Ausdruck gebracht. Bei Meinungsunterschieden zwischen den Regierungsfraktionen ist zu erwarten, dass die SPD die Erarbeitung einer Gesetzesvorlage an ihre Hauskanzlei (Feshfields) delegieren wird. Im Rahmen der Beratungen im Abgeordnetenhauses werden dann so viele Kompromisse und Nach“besserungen“ eingearbeitet, die nach der Beschlussfassung und Verabschiedung sowohl von den Vermieterorganisationen und den Konzernen gerichtlich angefochten werden – und zwar über den gesamten Instanzenzug. Und selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass ein vom Abgeordnetenhaus beschlossenes Enteignungsgesetz gerichtlich Bestand haben sollte, würde es anschließend ans Eingemachte gehen und das gerichtlich zugelassene Enteignungsgesetz müsste auch zur Anwendung gelangen. Doch wenn der Senat die Wohnungsbestände der Konzerne „vergesellschaftet“, dann würde auch die Streitfrage nach der Angemessenheit eines Kaufpreises gerichtlich ausgefochten werden. Und nur zur Erinnerung: Auch in diesem Zusammenhang wird von offizieller Seite gerne auf die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe (nach dem ersten erfolgreichen Volksentscheid in Berlin mit einem Volksgesetz!) verwiesen. Unterschlagen wird dabei regelmäßig, dass keine Anstrengungen unternommen worden sind, die Voraussetzungen für eine kostengünstige Rekommunalisierung zu schaffen! Im Gegenteil: Es wurde investorenfreundlich und damit viel zu teuer rekommunalisiert.4

In der Zwischenzeit steigen die Mieten auch weiter, die Häuser werden weiter energetisch saniert und modernisiert, kleine Investmentgruppen vertreiben wie im Kreuzberger Waldekiez und im Prenzlauer Berg auch jene Menschen, die mit den renditegetriebenen Erwartungen der Vermieter nicht Schritt halten können.

Über wirklich substanzielle und nachhaltige, alternative juristisch gangbare Gestaltungsoptionen wird nicht berichtet werden: Beispielsweise über eine Alternative zum wichtigsten Kostentreiber bei den Mieten, der energetischen Gebäudesanierung. Bisher erfolgt diese durch eine Umlagefinanzierung. Das Wohnungsunternehmen konnte bisher 11% und zukünftig 8% seiner Kosten auf die Miete umlegen, dauerhaft! Wenn das Wohnungsunternehmen seine Kosten wieder über die Umlage „erwirtschaftet“ hat, dann bleibt die Miete auch weiterhin so hoch. Zusätzlich – und auch das wird in der Berichterstattung nicht betont – hat der Gesetzgeber dem Investor die Möglichkeit eröffnet, 50% seiner Modernisierungskosten steuerlich abzusetzen. Die Interessengemeinschaft „Faire Mieten für ALLE“ fordert schon seit 2 Jahren, die Umlagefinanzierung zu Lasten der Mieter abzuschaffen und vollständig durch ein steuerliches Abschreibemodell zu ersetzen.

Gewiss betonen viele Gegner des Volksbegehrens zurecht, dass durch eine Vergesellschaftung a) dringend benötigte Geldmittel nicht für andere wichtige Aufgaben zur Verfügung stehen und b) dadurch vor allem kein neuer Wohnraum geschaffen wird. Was Gegner wie Frau Kern vom BBU beflissentlich ausblenden, sind die Kernfragen, wie a) kostengünstiger Wohnraum für Personen, die sich im Niedriglohn verdingen müssen, entstehen kann und b) wie Vorkehrungen getroffen werden können, damit auch im inneren S-Bahn-Bereich eine sozial durchmischte Stadt entwickelt und weiter ausgebaut werden kann. Auch hier fordert die Interessengemeinschaft „Faire Mieten für ALLE“ die Anwendung des Art. 14. Abs. 2 unseres 70-jährigen Grundgesetzes: Eigentum verpflichtet. Wenn jeder Bauherr, der mehr als 90 Wohnungen baut, von Gesetzgeber verpflichtet wird, 30% der Bruttogeschossfläche an von Armut betroffene Menschen zu vermieten, und zwar zu einem Quadratmeterpreis, der den Kosten der Unterkunft für SGB II Betroffene (Hartz IV und Grundsicherung) entspricht, dann müsste der Bauherr seine Kalkulationsgrundlage differenzieren und die Kosten für die frei nutzbaren 70% seiner Bruttogeschossfläche höher ansetzen.

Eine weitere Baustelle ist das Verfahren zur Erstellung eines verbindlichen Mietspiegels. Auch hier ist es unverständlich, warum der Gesetzgeber keinen Vorstoß unternimmt, die Rahmenbedingungen gesetzlich zu bestimmen und die Berechnungsgrundlage zu verändern. Bisher werden lediglich die Miethöhen, die in den letzten 4 Jahren abgeschlossen worden sind, bei der Berechnung berücksichtigt. Wenn auch ältere Bestandsmieten beispielsweise der letzten 20 Jahre in das Berechnungsverfahren einbezogen würden, dann hätte das einen spürbaren Entlastungseffekt zur Folge, die wirklich den Namen „Mietpreisbremse“ verdient!

Und was das jetzige Verfahren zur Mietpreis“bremse“ betrifft, das die Mieter in die Rolle des Bittstellers zwingt, die bei ihren Vermietern die Mietehöhe ihrer Vormieter erfragen müssen, da stellt sich die Frage, warum der Gesetzgeber nicht in der Lage war, eine einfach Vorschrift zu erlassen, die im Mietvertrag ein Formularfeld vorsieht, in der jeder Vermieter die Miethöhe des Vormieters eintragen muss.

Belegen diese Beispiele weniger das Unvermögen der Politik eine mieterfreundliche Politik zu betreiben, als diese mit Vorsatz und unter Einsatz aller Mittel, auch der direktdemokratischen, zu vereiteln, zu verhindern und zu bekämpfen?

Diese Annahme ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Und wer die Verbindungen zwischen Rouzbeh Taheri, dem Sprecher des Volksbegehrens, und Klaus Lederer, dem Fraktionsvorsitzemden der Berliner Partei Die LINKE, kennt, der ahnt, dass es hier nicht um nachhaltige Problemlösungen zugunsten der Mieter geht, sondern um das Gewinnen von Aufmerksamkeit und Wählerstimmen. Und da passt der Slogan der Enteignung des Feindbilds, großer privater Wohnungskonzerne, programmatisch ins Konzept. Dabei ist dem Juristen Klaus Lederer natürlich klar, dass im Fall der Mietpreisentwicklungen der Schwarze Peter weder den Konzernen noch den Vermietern anzulasten ist, sondern der Politik. Denn die Politik setzt die gesetzlichen Rahmenbedingungen und hätte es somit in der Hand, sowohl mieterfreundliche Gesetze zu beschließen wie der Spekulation mit Bauland in Ballungsgebieten den Riegel vorzuschieben.

Abschließend ein weiteres Indiz, das die These der Aufmerksamkeitsgewinnung bekräftigt: In dem oben zitierten Beschluss des Volksbegehrens „wird der Senat aufgefordert zur Erarbeitung eines Gesetzes“. Nach dem Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (AbstG) ist das Berliner Abgeordnetenhaus aufgefordert, zu entscheiden, ob es das Anliegen des Volksbegehrens inhaltlich im wesentlichen übernimmt. Daher stellt sich auch vor dem Hintergrund der in Fußnote 1 angedeuteten Problematik die Frage, warum die Initiatoren nicht gleich das Abgeordnetenhaus – auch als den „obersten Souverän“ der repräsentativen Demokratie – aufgefordert haben, ein Gesetz zu erarbeiten? Die Antwort ist einfach: Der Senat kann seine geheime Hinterzimmerpolitik fortsetzen und dabei vor allem für eines „sorgen“: Dass die private Wohnungswirtschaft auch weiterhin ihren Schnitt macht. Denn eines haben wir aus der Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe gelernt:

Auch ein rot-roter Senat hat nichts unternommen, um sich für eine kostengünstige Rekommunalisierung der Wasserbetriebe einzusetzen. Im Gegenteil: Der Forderung nach dem ersten erfolgreichen Volksentscheid in Berlin, die offengelegten Teilprivatisierungsverträge dem Berliner Verfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen, haben sich Senat und das Abgeordnetenhaus vehement widersetzt. Und so wundert es nicht, dass die Wasserbetriebe nicht kostengünstig sondern „investorenfreundlich“ rekommunalisiert worden. Da ist es schon ein schlechter Witz, wenn der Fraktionsvorsitzende der LINKEn auf einer Veranstaltung tönt, er mache sich um die Finanzierung keine Sorgen und in diesem Kontext auch noch auf die Wasserbetriebe verweist (O-Ton Udo Wolf 2:44 Min)!

Warum sollte der Senat nicht ähnliche Rahmenbedingungen auch beim Mietendeckel vereinbart haben? Übrigens hat der Geschäftsführer der Deutschen Wohnen auf einer Veranstaltung der Berliner Morgenpost durchblicken lassen, dass auch auf Bundesebene ähnliche Vereinbarungen geschlossen worden sind, die einen Enteignungsversuch zum Scheitern verurteilen (O-Ton Zahn 2:04 Min.).

 

Thomas Rudek
Gründer und Sprecher der Interessengemeinschaft „Faire Mieten für ALLE“

Kontaktdaten
Festnetz: 030 / 2613389
mobil: 01522 / 3627260
E-Mail: ThRudek@gmx.de

1Normalerweise werden Gesetze von den Ministerien bzw. Senatsverwaltungen erarbeitet und dann als Entwurf in das Parlament zur Beratung und Abstimmung gebracht. Bereits während der Erarbeitung der Entwürfe in den Ministerien wird in der Regel genau die Richtung des Gesetzes mit Lobbyverbänden und Beratungsagenturen abgestimmt. Wenn dann der Gesetzentwurf dem Parlament vorgelegt und in den Ausschüssen besprochen wird, erfolgt lediglich der Feinschliff. Die Richtung bzw. Stoßrichtung wird in der Regel nicht verändert. Wenn der Gesetzgeber Themen von hoher gesellschaftlicher Brisanz regelt, dann kommt es im Fall von Auseinandersetzungen zwischen den Regierungsfraktionen vor, dass sich die Abgeordneten auf Kompromisse in Form von unbestimmten Rechtsbegriffen verständigen. Diese Strategie der Problemverlagerung beschäftigt dann die Gerichte und Juristen, die sich dann mit der Rechtsanwendung und vor allem Rechtsauslegung beschäftigen.

3Der Verfasser war bei den ersten Vernetzungstreffen anwesend und hat miterleben können, wie von Anfang an von einem Personenkreis in dominant-autoritärem Stil die Aufmerksamkeit auf ein „Beschluss-Volksbegehren“ gelenkt wurde. Andere und vor allem weitergehende Vorschläge wurden weder protokolliert noch als Tagesordnungspunkte aufgenommen.

4Diesbezügliche Vorschläge des Arbeitskreises unabhängiger Juristen (AKJ) zur Anfechtung der geheimen Teilprivatisierungsverträge wurden von den Abgeordneten aller Fraktionen ignoriert. Wären die in den Geheimverträgen vereinbarten Gewinngarantien gerichtlich angefochten worden, dann hätten die illegalen Gewinne, die die Konzerne RWE und Veolia erhalten haben, mit der Rückkaufsumme bei der Rekommunalisierung gegengerechnet werden können und der Rückkaufbeitrag wäre günstiger ausgefallen.

In eigener Sache zum EU-Rundumschlag und der Lernresistenz der herrschenden Führungselite

Persönlicher Hinweis / Klarstellung: Als ich über diverse Verteiler anlässlich der Europa-Wahl und der anschließenden Berichterstattung zu einem kleinen Rundumschlag ausgeholt hatte, erreichten mich Rückmeldungen, die sich vor allem über mein abschließendes Fazit über die Lernresistenz der Führungskräfte in Politik und Medien wunderten. Gewiss waren meine Beispiele zur Klimapolitik und der Diskussion um die E-Mobilität des Individualverkehrs oder das Modell der Umlagefinanzierung der energetischen Gebäudesanierung zu Lasten der Mieter nur kleine Beispiele für die von mir behauptete Lernresistenz. Warum ich dennoch überzeugt bin, dass diese Beispiele repräsentativ sind und ich daher für einen anderen, offensiven Umgang mit Entscheidungsträgern plädiere, hängt auch mit meinen Erfahrungen mit dem ersten erfolgreichen Volksentscheid in Berlin zusammen! Es ging um ein Volksgesetz, dass die gesetzliche Offenlegung von Geheimverträgen einforderte, die im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe und den Konzernen RWE und Veolia abgeschlossen worden waren. Als ich damals den Gesetzestext formulierte, war ich noch davon überzeugt, dass wir nach der Offenlegung bei der Überprüfung kooperativ natürlich auch das Parlament einbeziehen. Daher formulierte ich den § 3 folgendermaßen (der vollständige Text kann auf der Homepage der Landeswahlleiterin unter diesem Link eingesehen werden):

§ 3 Zustimmungs- und Prüfungspflicht
Alle Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden gemäß § 1 dieses Gesetzes sowie Änderungen bereits bestehender Verträge, die den Haushalt Berlins auch hinsichtlich möglicher zukünftiger Folgen im weitestgehenden Sinne berühren könnten, bedürfen der Zustimmung des Abgeordnetenhauses von Berlin. Bestehende Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden bedürfen einer eingehenden, öffentlichen Prüfung und öffentlichen Aussprache durch das Abgeordnetenhaus unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen. Für die Prüfung der Verträge ist dem Abgeordnetenhaus eine Frist von mindestens sechs Monaten einzuräumen.

Die Passage auf die es ankommt, ist extra hervorgehoben. Sie verdeutlicht, nicht nur die ausdrückliche Kooperationsbereitschaft, sondern auch die Anerkennung der Kompetenz des Abgeordnetenhauses zur Prüfung der Verträge auf ihre Rechtmäßigkeit. Es ist auch ein Sonderausschuss gegründet worden und es sind – wie üblich – auch zahlreiche Sachverständige eingeladen worden. Unmittelbar nach dem Volksentscheid hatte sich auch unter dem Dach der GRÜNEN LIGA Berlin e.V. ein Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) gegründet, dem 10 Juristen, die meisten promoviert, angehörten. Auch hier habe ich auf Unterstützung durch Juristen aus dem Abgeordnetenhaus gehofft. Leider fand sich hier weder ein Abgeordneter, noch ein Jurist aus dem Umfeld von Abgeordneten, der bereit gewesen wäre, im AKJ mitzuarbeiten. Immerhin hat der AKJ einen juristischen Leitfaden erarbeitet, der aufgezeigt hat, wie das Abgeordnetenhaus mit einer sogenannten Organklage gegen die Teilprivatisierungsverträge hätte vorgehen können. Auch wenn der AKJ, vertreten durch RA Olaf Sydow und die Juristin Sabine Finkenthei, im Sonderausschuss angehört worden sind, so wurde der Verfahrensvorschlag nicht aufgegriffen, sondern ignoriert. RA Sydow, der nicht nur beim Verfassungsgericht in Karlsruhe akkreditiert ist und eine positive Prozessbilanz vorweisen kann, hat sogar in einem schriftlichen Brief jedem einzelnen Abgeordneten angeboten, die kostenfreie Vertretung in einem Organstreitverfahren zu übernehmen. Kein einziger Abgeordnete setzte sich mit RA Sydow oder mit uns in Verbindung. Und im Abschlussbericht des Sonderausschusses wurde peinlich genau darauf geachtet, der der Leitfaden des AKJ zur Anfechtung der Verträge nicht erwähnt, sondern totgeschwiegen wurde.

Statt dessen stellte der „Journalist“ Jan Thomsen in einem Artikel der Berliner Morgenpost die unverschämte Behauptung auf, dass der AKJ ohnehin nicht über die Kompetenz verfüge, den Vertrag anzufechten. Jan Thomsen hat weder mit Sabine Finkenthei noch mit Olay Sydow zu diesem Thema ein Gespräch geführt. Heute arbeitet Herr Thomsen übrigens nicht mehr für die Morgenpost, sondern ist Sprecher der Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz…

Warum ich mich noch einmal der Mühe unterzogen habe, an diese Vorgänge zu erinnern? Weil er exemplarisch für die Abschottungspraxis der etablierten Politik steht, und zwar vor allem immer dann, wenn es um Problemlösungsvorschläge geht, die eben nicht von den etablierten, neoliberalen Konzernen wie Freshfields u.a. kommen, sondern von anderen Organisationen! Ich behaupte nicht, dass ein Organstreitverfahren Erfolg gehabt hätte. Aber es gar nicht zu versuchen und Angebote zu ignorieren – damit haben sich unsere Volksvertreter nicht nur ein Armutszeugnis ausgestellt. Sie haben auch ihren Unwillen zu einer Kooperation auf gleicher Augenhöhe demonstriert und damit eine Ressource verspielt, die eigentlich unverzichtbar ist: Vertrauen.

Es ist in diesem Kontext schon wieder amüsant, wie viel Aufmerksamkeit die Medien dem Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ entgegen bringen. Warum amüsant? Weil es in diesem Volksbegehren um nichts geht. Denn Unterschriften werden nicht für ein Gesetz gesammelt, sondern lediglich für eine an den Berliner Senat gerichtete Aufforderung, er, also der Senat, möge ein Gesetz schreiben, um größere private Wohnungsunternehmen zu enteignen. Was dabei wohl herauskommen mag? Wetten nehme ich gerne an.