2.7.2012, 14.05 Uhr, dlf (campus & karriere): Russland privatisiert seine Hochschulen v. Gesine Dornblüth

Malkurse und Schmiergeld

In Russland treibt die Kommerzialisierung der Bildung wilde Blüten

Von Gesine Dornblüth

Zu Sowjetzeiten war Bildung kostenlos. Schon in 90er-Jahren aber wurden privat-kommerzielle Schulen und Hochschulen zugelassen. Seit 1. Juli gilt nun das Gesetz Nr. 83, das die Finanzierung staatlicher Einrichtungen erheblich einschränkt. Kommt eine Hochschule mit den Zuschüssen nicht aus, muss sie sehen, wie sie zu Geld kommt.

Eine Protestkundgebung in Moskau. Parteifahnen wehen. Mittendrin fordert ein Häuflein junger Leute in Sneakers und T-Shirts kostenlose Bildung. Mit dabei Artjom Chramow, Vorsitzender der Studentenunion, einer russlandweiten unabhängigen Vertretung von Abiturienten, Studierenden und Doktoranden.

„Die Kommerzialisierung der Bildung führt dazu, dass wenige Leute viel Geld verdienen. Unsere Universitäten und Hochschulen sind zu Sparbüchsen verkommen. Unsere Rektoren tun alles Erdenkliche, um sich zu bereichern. Der Rektor der Staatlichen Universität in St. Petersburg zum Beispiel verdient 85 Millionen Rubel im Jahr.“

Das sind umgerechnet zwei Millionen Euro; russische Professoren dagegen erhalten im Schnitt 6000 Euro im Jahr.

„Die Studiengebühren sind in Russland manchmal höher als in der EU. Auch deshalb schicken viele Eltern ihre Kinder lieber zum Studium in den Westen. Zumal sie für das Geld dort bessere Qualität bekommen.“

Dazu kommen Schmiergeldzahlungen. Schüler bestechen die Lehrer bei den Abschlussprüfungen, Hochschullehrer halten die Hand auf, Rektoren, Institutschefs. Das alles ist illegal, aber weit verbreitet. Studierende, die einen kostenlosen Studienplatz ergattert haben, berichten, dass die Dozenten ihnen kostenpflichtige Zusatzkurse aufzwingen und das Geld in die eigene Tasche stecken…“

Presseschau zum Schiedsgerichtsverfahren

– s. zweiten offenen Brief an Finanzsenator Nußbaum (Link)
– zur kleinen Anfrage von großer Bedeutung von Daniel Buchholz (MdA, SPD) (Link)

Nur 27 Sekunden für einen Einnahmeverlust von 340 Mio € – Berlin hat’s ja!
27 Sekunden im ersten Nachrichtenblock – mehr war die Redaktion der rbb-Abendschau offensichtlich nicht bereit, an Sendezeit über das Urteil des geheimen Schiedsgerichtsverfahrens zwischen dem Land Berlin und den privaten Anteilseignern an den teilprivatisierten Berliner Wasserbetrieben anzusetzen (Link zum Tonmitschnitt). In diesem Schiedsverfahren geht es immerhin um keine Peanuts, sondern um einen Streitwert in Höhe von sage und schreibe 340 Mio. €! Wie die Berliner Morgenpost am 30.6. völlig zu Recht unterstreicht: „Dabei geht es um viel Geld. 340 Millionen Euro wollen RWE und Veolia noch vom Land Berlin haben. Für eine solche Summe könnte Berlin das ICC sanieren oder eine neue Zentralbibliothek bauen.“

Kritiker fordern Offenlegung des … – mobil.morgenpost.de

mobil.morgenpost.de/…/Kritiker-fordern-Offenlegung-des-Schiedsve…
Die Kritiker der Wasserprivatisierung sind alarmiert. In einem offenen Brief fordert ein Bündnis aus der Bürgerinitiative Berliner Wasserbürger, .

Kampf hinter Wasser-Kulissen

Neues Deutschland – 03.06.2012
Bis zu 340 Millionen Euro verlangen die privaten Anteilseigner der Berliner Wasserbetriebe (BWB), der Essener RWE-Konzern und die

Urteil: Streit ums Wasser: Berlin muss 340 Millionen Euro zahlen

Berliner Morgenpost – ‎29.06.2012‎
Von Joachim Fahrun – Das Land Berlin verliert den teuersten Kampf mit den privaten Anteilseignern der Berliner Wasserbetriebe. Das geheime Schiedsverfahren, in dem die Miteigentümer Veolia und RWE vom Land Berlin 340 Millionen Euro fordern,

Berlin: Kalte Dusche fürs Land: Wasserbetriebe werden teurer

Tagesspiegel – ‎30.06.2012‎

Mitten in den Poker um den Rückkauf der teilprivaten Berliner Wasserbetriebe (BWB) ist eine schlechte Nachricht fürs Land geplatzt: Ein seit 2008 laufender Rechtsstreit zwischen dem Land und den privaten BWB-Gesellschaftern RWE und Veolia geht

Berlin könnte Wasserstreit verlieren

Welt Online – ‎30.06.2012‎

Berlin – In einem Schiedsgerichtsverfahren mit den beiden privaten Anteilseignern der Berliner Wasserbetriebe (BWB) könnten auf das Land möglicherweise Zahlungspflichten in dreistelliger Millionenhöhe zukommen. Nach Informationen der «Berliner

Kommentar Wasserbürger: Es ist die Frage, ob wir „voreilig“ (Morgenpost) handeln, oder der Senat auf Zeit spielt, um zu verhindern, dass die Europäische Kommission das bereits feststehende Ergebnis des Schiedsverfahrens, den Schiedspruch, zum Gegenstand der laufenden europarechtlichen Prüfung der Teilprivatisierungsverträge erhebt.

Morgenpost v. 30.6.2012: Land Berlin verliert teuren Kampf um Wasserbetriebe von Joachim Fahrun / Kritiker fordern Offenlegung des Schiedsverfahrens

– s. zweiten offenen Brief an Finanzsenator Nußbaum (Link)
– zur kleinen Anfrage von großer Bedeutung von Daniel Buchholz (MdA, SPD) (Link)

Land Berlin verliert teuren Kampf um Wasserbetriebe

340 Millionen Euro muss Berlin an die privaten Anteilseigner RWE und Veolia zahlen. Zu diesem Ergebnis kommt ein geheimes Schiedsgericht.

„Das Land Berlin verliert den teuersten Kampf mit den privaten Anteilseignern der Berliner Wasserbetriebe. Das geheime Schiedsverfahren, in dem die Miteigentümer Veolia und RWE vom Land Berlin 340 Millionen Euro fordern, wird wohl zuungunsten des Senats ausgehen. Das ist nach Informationen aus Regierungskreisen das Fazit einer mündlichen Verhandlung, die das dreiköpfige Schiedsgericht Anfang Juni angesetzt hatte. Demnach tendieren die Juristen in vier von fünf umstrittenen Punkten zu der Rechtsauffassung der privaten Kläger…

Die Abschreibungsregeln wurden geändert

Nachdem das Berliner Verfassungsgericht Teile des Teilprivatisierungsvertrages für nichtig erklärt hatte, hatten sich die privaten Investoren ausbedungen, dass ihnen Nachteile aus diesem Richterspruch auf andere Weise ausgeglichen werden. 2003 kamen dann das Land und die Privaten überein, die Abschreibungsregeln zu ändern. Die Umstellung auf „Wiederbeschaffungszeitwerte“ ist aber interpretierbar, weil man darüber streiten kann, wie viel es kostet, in 50 Jahren eine Rohrleitung zu ersetzen oder ein neues Klärwerk zu bauen. Entsprechend groß waren die Differenzen zwischen Privaten und dem Land. 2008 erwirkten RWE und Veolia eine Neuberechnung und riefen das Schiedsgericht mit ihrer Forderung nach 340 Millionen Euro an…“

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Kritiker fordern Offenlegung des Schiedsverfahrens

Wasserbetriebe: Land und Private streiten um Millionen

„… Nun sind erstmals belastbare Informationen nach außen gedrungen über ein Verfahren, dessen Existenz bis vor drei Jahren in der Öffentlichkeit nicht bekannt war…

Es geht um Rücklagen

Vereinfacht gesagt ist es umstritten, wie viel Geld die BWB für die Wiederbeschaffung von Anlagen zurücklegen muss. Seit der Teilprivatisierung 1999 gehört der Berliner Wasserversorger dem Land Berlin (50,1 Prozent) und den Unternehmen RWE und Veolia (je 24,95 Prozent). 2003 haben sich die Partner auf neue Regeln für Abschreibungen und Rücklagenbildung verständigt. Diese führten dazu, dass die BWB einen größeren Anteil ihrer Gewinne im Unternehmen behalten muss. Jedes Jahr ging es dabei um einen Betrag von rund 40 Millionen Euro. Diese zusätzlichen Reserven haben schon vor rund vier Jahren Begehrlichkeiten bei den privaten Investoren geweckt. RWE und Veolia verlangten, dass ihnen ein Teil der Rücklagen ausbezahlt werden müsste. Der Senat lehnte das ab. Ihren Anspruch leiten die Privaten aus der wohl umstrittensten Klausel der Teilprivatisierungsverträge ab – der Garantie, wonach ihnen das Land Berlin Nachteile ausgleichen müsse, die sich ergeben, weil eine ursprünglich 1999 geplante Begünstigung vom Berliner Verfassungsgerichtshof kassiert worden war.

Die Kritiker der Wasserprivatisierung sind alarmiert. In einem offenen Brief fordert ein Bündnis aus der Bürgerinitiative Berliner Wasserbürger, der Grünen Liga, des Verbandes deutscher Grundstücksnutzer, des Bundes der Steuerzahler und eine Gruppe unabhängiger Juristen Finanzsenator Ulrich Nußbaum auf, den Schiedsspruch und die Hintergründe öffentlich zu machen. Damit sind die Absender etwas voreilig, weil es noch keinen abschließenden Schiedsspruch gibt.“ (Hervorhebung und Verlinkungen durch die Wasserbürger – siehe unten)

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Kommentar Wasserbürger: Es ist die Frage, ob wir „voreilig“ handeln, oder der Senat auf Zeit spielt, um zu verhindern, dass die Europäische Kommission das bereits feststehende Ergebnis des Schiedsverfahrens, den Schiedspruch, zum Gegenstand der laufenden europarechtlichen Prüfung der Teilprivatisierungsverträge erhebt.