18.7.2012, 13.07 Uhr, dlr: Gestaltungshoheit oder Gründstücksverkauf – Wie soll Berlin mit seinem Grund und Boden umgehen? Von Stefanie Müller-Frank

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Gestaltungshoheit oder Grundstücksverkauf

Wie soll Berlin mit seinem Grund und Boden umgehen?

Von Stefanie Müller-Frank

Exklusiver Wohnraum in einer denkmalgeschützten Feuerwache, 20.000 Quadratmeter Bauland am Stadtrand oder ein ehemaliges Seniorenwohnheim im Park. Das Portfolio des Berliner Liegenschaftsfonds ist vielseitig. Der verkauft und vermarktet seit 2001 landeseigene Immobilien und Grundstücke. Das hat in den vergangenen Jahren rund zwei Milliarden Euro in die Kassen gespült – aber immer wieder auch grundsätzliche Fragen aufgeworfen.

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PM 17.7.2012 – Wasserbürger fordern: Volksabstimmung über den Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe

Wasserbürger Pressemitteilung (17.7.2012)

Wasserbürger fordern: Volksabstimmung über den Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe

Das heutige Vorgehen des Berliner Senats beim Rückkauf der Anteile, die der Energieriese RWE an den Berliner Wasserbetrieben hält, unterläuft den parlamentarischen Prüfauftrag des Volksgesetzes zur Offenlegung der Berliner Wasserverträge. „Wenn Finanzsenator Nußbaum während der Sommerpause Fakten schafft, und mit einem Rückkaufvertrag über 650 Mio. € verschleudert, dann stellt sich die Frage, warum der Sonderausschuss des Parlaments die juristische Prüfung der Wasserverträge noch fortsetzen sollte“, so Thomas Rudek, der Verfasser des Volksgesetzes. Der Sonderausschuss des Abgeordnetenhauses untersucht noch bis zum Ende des Jahres die Teilprivatisierungsverträge. Auf der letzten Ausschusssitzung vor der Sommerpause haben Mitglieder aus dem „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“ (AKJ) dem Sonderausschuss die Ergebnisse ihrer umfassenden Prüfung vorgestellt und auch das Gegengutachten des „Wissenschaftlichen Parlamentarischen Dienstes“ substanziell entkräften können. Sabine Finkenthei, die als Volljuristin den AKJ koordiniert und den Wasser-Volksentscheid von Anfang an begleitet hat, betont die Bedeutung einer juristischen Anfechtung: „Wir haben in dem Leitfaden „Nichtigkeit der Berliner Wasserverträge und ihre Geltendmachung“ aufgezeigt, wie die Abgeordneten mit einer Organklage die Voraussetzungen schaffen können, um die Nichtigkeit der Wasserverträge durchzusetzen. Wenn wir dieses Ziel erreichen, hätten wir wesentlich günstigere Voraussetzungen mit weniger Mitteln die teilprivatisierten Wasserbetriebe zu rekommunalisieren“, so Finkenthei. „Da wir von den hohen Erfolgsaussichten einer Organklage überzeugt sind, hat Rechtsanwalt Olaf Sydow seine Bereitschaft erklärt, für klagewillige Abgeordnete das Verfahren auf Basis eines Erfolgshonorars zu vertreten. Es gibt also keinerlei Kostenrisiko.“

Einen Schritt weiter geht Rudek: „Da der Senat offensichtlich in der Sommerpause Fakten schaffen will und kein Interesse an einer gerichtlichen Vertragsanfechtung erkennen lässt, sollte das Abgeordnetenhaus die Rückkaufpläne unter einen Zustimmungsvorbehalt der Bevölkerung stellen. Das Verfahren ist höchst einfach und unkompliziert: Die Bevölkerung kann im Rahmen eines Referendums darüber abstimmen, ob Sie die gegenwärtige Rückkaufsumme in Höhe von ca. 650 Mio. € für a) angemessen, b) für zu hoch, c) für viel zu hoch oder d) für zu niedrig hält. Mit einem solchen Abstimmungsergebnis hätten die Abgeordneten die Grundlage für ein Enteignungsgesetz. Wir als Wasserbürger sind davon überzeugt, dass die Berliner damit besser fahren, als mit einer Verstaatlichung wie im Fall der EnBW, wo auch 850 Mio. € zu viel gezahlt worden sind“, so Rudek. Auch wenn der Eigentumsschutz im Grundgesetz einen hohen verfassungsrechtlichen Stellenwert genießt, so ist er nicht unantastbar, wie aus Art. 14 Abs. 3 des Grundgesetzes eindeutig hervorgeht. Entscheidend ist das Wohl der Allgemeinheit:

“Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen” (Art. 14 Abs. 3 GG).

Was läge gerade nach dem ersten, erfolgreichen Volksentscheid in Berlin näher, als bei der gerechten Abwägung über Art und Ausmaß der Entschädigung den obersten Souverän, das Volk einzubeziehen?

Rückfragen richten Sie bitte an Thomas Rudek unter 030 / 261 33 89 oder mobil 01578 / 59 261 89

TAGESSPIEGEL (16.7.2012): Berlin kauft Anteil an den Wasserbetrieben zurück. Von Ulrich Zawatka-Gerlach

TAGESSPIEGEL (16.7.2012): Berlin kauft Anteil an den Wasserbetrieben zurück. Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Das Land Berlin kauft den Anteil des RWE-Konzerns an den Wasserbetrieben zurück. Auch die Anteile des französischen Konzerns Veolia sollen zurückgekauft werden, doch die Gespräche gestalten sich schwierig.

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BERLINER MORGENPOST (12.7.2012): „Eine böse Schlappe“ Kartellamt soll nun auch die Abwasserpreise in Berlin prüfen. Von Joachim Fahrun

Von Joachim Fahrun

Aus Sicht der Kritiker bedeutet der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts in Münster, wonach die Berliner Wasserbetriebe eben nicht unbehelligt von den Kartellbehörden ihre Preise allein nach Landesrecht festlegen dürfen, eine „böse Schlappe“ für das zu 51 Prozent landeseigene Unternehmen. „Es wird immer deutlicher, dass wir zehn Jahre lang überhöhte Wasserpreise bezahlt haben“, sagte Heidi Kosche (Grüne). In den Rechtsstreitigkeiten gewännen „immer die, die das von Anfang an angeprangert haben“.

Die Richter aus Nordrhein-Westfalen, die wegen des Sitzes des Bundeskartellamtes in Bonn für die Verfahren zuständig sind, hatten festgestellt, dass der Streit über die Berliner Wasserpreise wie andere Verfahren um möglicherweise missbräuchlich festgelegte Preise vor dem Kartellsenat des Düsseldorfer Oberlandesgericht ausgetragen werden müssen. Damit ist die Zuständigkeit des Kartellamtes für die Überwachung der Berliner Wasserpreise bestätigt worden. Thomas Rudek, Mitinitiator des erfolgreichen Volksentscheides von 2011 zum Thema Wasser, sagte, das Bundeskartellamt solle nicht nur die Trinkwasserpreise untersuchen, sondern sich auch den Tarifen für Abwasser zuwenden und diese kritisch überprüfen. Er freue sich zwar über das Urteil, sagte Rudek. Aber das eigentliche Problem, die Gewinngarantien für die privaten Miteigentümer der Berliner Wasserbetriebe, RWE und Veolia, werde über das Bundeskartellamt nicht gelöst. Er fürchte, dass niedrigere Wasserpreise allein zulasten des Berliner Landeshaushaltes und somit des Steuerzahlers gehen würden, während die Privaten durch die Regeln des Konsortialvertrages vor Gewinneinbußen geschützt seien.

Juristen aus dem Umfeld der Bürgerinitiativen, die 2011 insgesamt 665.000 Berliner dazu brachten, für eine Offenlegung der Verträge und gleichzeitig eine andere Wasserpolitik zu stimmen, wollen die Konsortialverträge wegen der darin festgelegten Bevorzugung der Privaten grundsätzlich für unwirksam erklären lassen. In einer Antwort auf eine Anfrage der Piratenfraktion zu diesem Thema erklärte die Finanzverwaltung jedoch, sie halte die Verträge nicht für nichtig oder unwirksam. Der Senat habe auch nicht die Absicht, dieses geltend zu machen.

Mit dieser klaren Aussage, dass der Senat nichts unternehmen werde, haben die Kritiker nach Ansicht Rudeks nun freie Bahn, im Laufe der nächsten sechs Monate mit einer Organklage von Mitgliedern des Berliner Abgeordnetenhauses gegen die Konsortialverträge vor das Berliner Landesverfassungsgericht zu ziehen. „Indem der Senat erklärt, dass er untätig bleiben will, läuft für uns die Zeit“, sagte Rudek.

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17.7.2012, 19.15 Uhr, dlf: „Die neuen Herren in der Pampa. China kauft sich in Südamerikas Ökonomie ein“ Von Gaby Weber

Die Journalistin Gaby Weber hat sich nicht nur um die schonungslose Aufklärung der (Entführungs)Legenden über Adolf Eichmann ihre Verdienste erworben, sondern auch im Kampf um Informationsfreiheit, indem sie sich den Zugang zu den nachrichtendienstlichen Archiven der Bundesregierung durch sämtliche gerichtliche Instanzen erfolgreich erklagte. Lesenswert ist auch ihre jüngste Buchveröffentlichung „Eichmann wurde noch gebraucht. Der Massenmörder und der Kalte Krieg“ . Ihre Schlussfolgerungen haben manchen (gegnerischen) Renzensenten dazu verleitet, ihr Schaffen und Wirken mit dem Etikett „Verschwörungstheorie“ abzuwerten. Der Tipp der Wasserbürger: Bilden Sie sich selbst Ihr eigenes Urteil!Ob sich der Zeitaufwand für die eigene Urteilsbildung lohnt? Vielleicht hilft Ihnen das Feature, um einschätzen zu können, ob Gaby Weber sich an Fakten orientiert oder Hirngespinsten hinterherjagt.

s.a. „Geheimhaltung auch beim Zugang zu historischen Akten“ (3Sat) (Link)

Zur Homepage von Gaby Weber (Link)

Die neuen Herren in der Pampa

China kauft sich in Südamerikas Ökonomie ein

Von Gaby Weber

Die Volksrepublik China verfügt über große Geldreserven und Südamerika über zahlreiche Rohstoffvorkommen. Einfallstor für chinesische Investitionen waren Fischfang und Eisengewinnung in Peru. In Venezuela ist China bei der Erdölförderung im Orinoco-Delta dabei.

Bolivien hilft die asiatische Großmacht mit Technologie und soll dafür Zugang zu Erdöl, Lithium und Gold erhalten. In Brasilien werden Tiefseebohrungen finanziert, in Chile Kupfer aufgekauft. Seit Kurzem investieren Chinesen auch in Argentinien. Dort sind sie an zwei Erdölgesellschaften und einer Eisenmine beteiligt und wollen im großen Stil Gensoja pflanzen.

Entwicklungshilfe zahlen die chinesischen Kapitalgeber nicht. In der Öffentlichkeit machen sich die asiatischen Investoren möglichst unsichtbar. In internationalen Organisationen stimmen sie oft mit den Vertretern der Dritten Welt. Südamerikanische Regierungen betrachten die Volksrepublik als „strategischen Partner“.