05.01.2013, dlf, 18.40 Uhr: Vollgeld statt Buchgeld Eine alte Idee taucht wieder auf. Von Caspar Dohmen

Vollgeld statt Buchgeld

Eine alte Idee taucht wieder auf

Von Caspar Dohmen

Münzen und Banknoten machen im Euroraum nicht einmal zehn Prozent der Geldmenge aus. Der Rest ist fiktives Geld, das Banken zum Beispiel durch Kreditvergabe schaffen und das nur auf dem Papier existiert. Mit dem Vollgeld-System würde sich das radikal ändern.

Den Rest der Geldmenge schaffen Geldinstitute, egal ob Deutsche Bank, Volksbank, Sparkasse oder Umweltbank. Sie schöpfen, was man Giral- oder Buchgeld nennt. Dieses Geld ist nicht physisch, sondern nur elektronisch vorhanden. Trotzdem hat dieses Geld den gleichen Wert wie harte Münzen oder Banknoten. Dieses Giralgeld macht derzeit 91 Prozent der Geldmenge in der Eurozone aus…

… Seit dem Ausbruch der Finanz- und Staatsschuldenkrise können vor allem viele Iren, Portugiesen, Spanier oder Griechen ihre Kredite nicht mehr bedienen. Laut der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers beliefen sich die faulen Kredite bei Europas Banken 2011 auf 1,05 Billionen Euro. Das ist mehr als die dreifache Summe der jährlichen Ausgaben des Bundes. Reihenweise gerieten Banken nun in Schwierigkeiten. Ihre Rettung hat die Steuerzahler im Euroraum bereits 1,6 Billionen Euro gekostet…

… Huber hat mit Gleichgesinnten einen Verein gegründet, der sich für die Einführung des Vollgeldes einsetzt. Dieser Verein nennt sich Monetative. Angelehnt ist Monetative an die Begriffe Legislative, Exekutive und Judikative, gemeint die Gewaltenteilung in Deutschland. Nach dem Willen der Vollgeldbefürworter soll künftig daneben als weitere Gewalt der Staat als Geldschöpfer, eben als Monetative, treten.

„Ein Vollgeldsystem würde erstmalig der Geld ausstellenden Stelle, also der unabhängigen Zentralbank die Möglichkeit geben, diese Geldmenge vollständig unter Kontrolle zu haben, also nicht die Verwendung des Geldes, sondern die Menge des Geldes, die zirkuliert und das ist die wichtigste Voraussetzung überhaupt, um ein stabiles Finanzwesen zu erzeugen.“

Forscher des Internationalen Währungsfonds haben die Idee eines Vollgeldsystems erst kürzlich unter die Lupe genommen und sind zu sehr positiven Ergebnissen gekommen…

… Die Schaffung von Geld und Kredit wäre entkoppelt, wenn sich die Vollgeldbefürworter eines Tages durchsetzen sollten. Der Staat würde das Geldschöpfungsprivileg der Banken einkassieren. Die aber wären weiter für die Kreditvergabe zuständig und würden bestimmen, wer in welchem Umfang Kredit erhält. Dieser Aufgabe könnten die Geldinstitute aber nur nachgehen, wenn die Kunden entweder ausreichend Einlagen bei der Bank deponiert haben oder sich die Banken gegen Zinsen bei der Zentralbank mit Zentralbankgeld eindecken.

Die Notenbank könnte dann über drei Wege neues Geld in die Volkswirtschaft einschleusen: Erstens könnte sie den Geschäftsbanken verzinsliche Darlehen zuteilen. Zweitens könnte sie Bürgern einen Teil des neuen Geldes schenken. Eine Art Dividende also, von der jeder Bürger eines Staates profitieren würde. Drittens könnte die Notenbank dem Staat dieses Geld zur Finanzierung von Infrastrukturprojekten oder der Entlastung der Staatskasse überlassen.

Der Vollgeldansatz ist angelehnt an die Idee des 100-Prozent-Geldes von Irving Fisher. Der Amerikaner gehört zu den bedeutendsten Ökonomen des 20. Jahrhunderts. Er entwickelte die Idee nach der Weltwirtschaftskrise der 1930er-Jahre. Fisher und andere Ökonomen seiner Zeit sahen als eine zentrale Ursache bereits der damaligen Krise die wundersame Geldvermehrung durch Privatbanken. Diese Wirtschaftswissenschaftler setzten sich zusammen und schrieben den so genannten „Chicago-Plan“. Darin propagierten sie eine strikte Trennung von Bankgeschäft und Geldschöpfung. Erreichen wollten sie dies durch eine hundertprozentige Mindestreservepflicht der Banken bei der Kreditvergabe.

Der Clou der Idee: Jede Geschäftsbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank könnte Kredite dann nur noch in einem Umfang vergeben, in dem sie tatsächlich über Einlagen von Kunden verfügt. Schnell fanden sich prominente Anhänger: Franklin D. Roosevelt, Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika von 1933 bis 1945, sympathisierte mit der Idee der hundertprozentigen Mindestreserve. Er konnte sich jedoch gegen die Profiteure der bestehenden Ordnung – insbesondere die damals schon mächtige Bankenlobby – nicht durchsetzen…

… Die Seignorage aus der Giralgeldschöpfung jedoch zweigen die Geschäftsbanken für sich ab. Kritiker halten diese gängige Praxis für ordnungspolitisch fragwürdig und wenig leistungsgerecht. Aber damit haben sie wenig Beachtung gefunden. Nach der Einführung des Vollgelds würde dieser Gewinn ebenfalls bei der öffentlichen Hand anfallen. Für die USA hat Kumhof eine beträchtliche Summe ausgerechnet:

„Diese Einnahmen des Staates würden sich auf ungefähr 3,6 Prozent des Bruttosozialprodukts pro Jahr belaufen. Das ist viel, aber nicht genug, um zum Beispiel alle Steuern abzuschaffen, aber es wäre genug, um die Steuern ganz erheblich zu senken, um fünf Prozentpunkte zum Beispiel für die Steuern auf Arbeit und Kapital.“

Man könnte einen Teil dieses Geldes auch als eine Art Bürgerdividende in Umlauf bringen…

… Weil Banken häufig zu viele Noten druckten, verursachten sie Krisen. Deswegen übertrugen Staaten im 19. Jahrhundert die Aufgabe als Monopol an Zentralbanken. In der Schweiz will der „Verein für Monetäre Modernisierung“ das Vollgeld durch eine Änderung der Verfassung mittels Volksentscheid erreichen

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03.01.2013 rbb-Nachrichten: „Berlin braucht keine 100 Prozent“ Wirtschaftssenatorin Yzer gegen Rückkauf der Wasserbetriebe

„Berlin braucht keine 100 Prozent“

Wirtschaftssenatorin Yzer gegen Rückkauf der Wasserbetriebe

Berlins neue Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer (CDU) hat den geplanten Rückkauf der Wasserbetriebe kritisiert.

Berlin brauche keine Hundert-Prozent-Beteiligung an den Wasserbetrieben, sagte sie der dpa. Privatunternehmen oder öffentliche Hand – das sei keine ideologische Frage. Wenn aber die öffentliche Hand tätig werde, müsse das begründet sein durch ein besseres Angebot für den Bürger. Öffentliche Unternehmen zu gründen, um Gewinn für den Landeshaushalt zu erzielen, halte sie für falsch.

Das Land Berlin hält mittlerweile mit 75,05 Prozent die Mehrheit. Mit weiteren 24,95 Prozent ist allerdings noch der französische Veolia-Konzern beteiligt. Auch hier laufen laut Senat Verhandlungen. Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) hatte einst erklärt, die Anteile nicht um jeden Preis zurückkaufen zu wollen.

Berliner stimmten für Rekommunalisierung

Trinkwasserspender der Berliner Wasserbetriebe mit der Aufschrift 'Trink Wasser aus Berlin' (DPA)

Wasserbetriebe für 3,3 Milliarden D-Mark verkauft

Die Berliner Wasserbetriebe waren 1999 für damals 3,3 Milliarden D-Mark (1,69 Milliarden Euro) zur Hälfte an RWE und den französischen Veolia-Konzern (je 24,95 Prozent) verkauft worden, um die hoch defizitäre Landeskasse zu entlasten. 2010 hatten die Berliner in einem Bürgerentscheid für eine Rekommunalisierung gestimmt.

Das Bundeskartellamt hatte im Juni 2012 verfügt, dass die Wasserpreise um 18 Prozent und in den nächsten drei Jahren um 17 Prozent gesenkt werden müssen.

Von den Regierungsfraktionen von SPD und CDU war im September eine Absenkung der Preise beschlossen worden. In der Entscheidung wurde der Senat aufgefordert, alle Berliner Wasserkunden noch 2012 um insgesamt 60 Millionen Euro pauschal zu entlasten. Langfristig soll der Senat im Aufsichtsrat der Wasserbetriebe dafür sorgen, dass die Trinkwasserpreise um mindestens 15 Prozent gesenkt werden.

 

2.1.2013, dlf, 10.35 bis 11.00 Uhr: Die Uni als Marionette der Wirtschaft? Die bedrohte Freiheit der Forschung

Ein heißes Eisen packt der dlf bereits zu Jahresbeginn an. In einer hörenswerten Sendung mit Hörerbeteiligung wurde nicht nur der Einfluß der Wirtschaft mit Drittmitteln auf den Wissenschaftsbetrieb der Universität diskutiert. Eine wirklich hörenswerte Diskussion mit hochwertigen Hörerbeiträgen! Wie wichtig eine unabhängige Wissenschaft und Forschung ist, geht bereits aus dem Klassiker „Risikogesellschaft“ von Ulrich Beck hervor.

LINK zur Sendung (MP3-Podcast)

Länderzeit: Journal am Vormittag

Thema: Die Uni als Marionette der Wirtschaft? Die bedrohte Freiheit der Forschung

Gesprächsteilnehmer :

– Prof. Birgitta Wolff, Ministerin für Wissenschaft und Wirtschaft in Sachsen−Anhalt
– Prof. Ernst Schmachtenberg, Rektor der RWTH Aachen
– Prof. Josef Pfeilschifter, Vizepräsident des Deutschen Hochschulverbandes und Medizinischer Dekan Universität Frankfurt am Main
– Prof. Gerd Antes, Leiter des Deutschen Cochrane Zentrums

Moderation: Barbara Weber
Redaktion: Michael Roehl

PM Schiedsverfahren unterspült Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts

Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts gegen den Berliner Wasserbetrieben steht auf wackligen Füßen – Staatssekretärin Sudhof schließt Schiedsverfahren mit einem Streitwert von 280 Mio. € nicht aus!

Berlin, 02.01.2013. Die Offenlegung der ursprünglich geheimen Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe zwischen dem Land Berlin und den privaten Anteilseignern RWE Aqua und Veolia Wasser hat die Ursachen für die hohen Wasserpreise in Berlin aufgedeckt: Neben einer vertraglich zugesicherten Gewinnausfallgarantie wie der disproportionalen Gewinnverteilung, nach der die privaten Anteilseigner weit aus mehr als die Hälfte der Gewinne aus dem Berliner Wassergeschäft abgeschöpft haben, während sich das Land Berlin als Mehrheitseigner mit weniger begnügen musste, ist auch den bisherigen und den zu erwartenden vertraglich vorgesehenen Schiedsverfahren eine preistreibende Funktion beizumessen, wie Frau Dr. Sudhof, Staatssekretärin des parteilosen Finanzsenators Nußbaum, bereits auf der 17. Sitzung des Sonderausschusses zur Prüfung der Wasserverträge einräumte. Bereits den beiden ersten geheimen Schiedsverfahren lag ein Streitwert von 400 Mio. € zugrunde. Zur Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts prognostizierte die Staatssekretärin:

„Wenn das Bundeskartellamt sich durchsetzt und es zu einer Wasserpreissenkung infolge der Entscheidung des Bundeskartellamtes kommt, haben wir ein weiteres Schiedsverfahren mit einem potenziellen Streitwert von 280 Millionen Euro.“[1]

Von dieser Prognose unberührt ist der Ausgang des Rechtsstreits vor den Gerichten. Selbst wenn die Berliner Wasserbetriebe den Prozess gegen das Bundeskartellamt verlieren sollten und die Preissenkungsverfügung gerichtlich für rechtens erklärt wird, stellt sich die Frage, ob die Kosten der Preissenkungsverfügung durch einen Gewinnverzicht sowohl vom Land Berlin als auch vom verbleibenden privaten Teilhaber Veolia Wasser zu tragen sind. Der verbleibende private Teilhaber Veolia wird im Rahmen des vertraglich vorgesehenen geheimen Schiedsverfahrens durchzusetzen versuchen, dass die Kosten der Preissenkungsverfügung allein vom Land Berlin zu tragen sind und nicht anteilig verrechnet werden zu Lasten der privaten Gewinnerzielung.

Der „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“ (AKJ) plädiert dafür, auch geheime Schiedsver­fahren verfassungsrechtlich auf den Prüfstand zu stellen, da die Streitwerte in den vorliegenden Fällen der Wasserbetriebe eine Größenordnung erreicht haben, die das parlamentarische Budgetrecht entscheidend verletzen. So stellte Rechtsanwalt Olav Sydow vom AKJ sowohl in der Anhörung als auch in einer Stellungnahme zum Abschlussbericht des Sonderausschusses deutlich heraus:

„Durch die Übertragung der Zuständigkeit auf ein Schiedsgericht ist die Möglichkeit einer parlamentarischen Kontrolle des Verwaltungshandelns ausgeschlossen und die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung nicht mehr in ausreichendem Maß sichergestellt. Da etwaige Schiedsverfahren vertraulich sind, haben die Parlamentarier keine Möglichkeit, die Prozessführung durch den Senat zu beobachten und nach Abschluss des Verfahrens zu überprüfen. Nach der Schiedsvereinbarung sind die Öffentlichkeit und das Parlament noch nicht einmal darüber zu informieren, ob überhaupt ein Schiedsverfahren durchgeführt wird, so dass das Handeln des Senats der parlamentarischen Kontrolle völlig entzogen ist. Die gegenseitige Kontrolle der Staatsorgane ist jedoch ein wesentliches Verfassungserfordernis, das sich aus dem Gewaltenteilungsprinzip in Artikel 20 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz ergibt. Schließlich verlangen auch das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip einen gewissen Grad an Transparenz und Öffentlichkeit bei gerichtlicher Kontrolle.“[2]

Für Juristin Sabine Finkenthei, die den AKJ seit dem Bestehen koordiniert, steht fest,

„dass die Vertragsparteien im Rahmen der Änderungsvereinbarungen Regelungen getroffen haben, die unbestimmt und auslegungsoffen abgefasst worden sind, so dass anschließende Auslegungsstreitigkeiten schiedsgerichtlich beigelegt werden müssen. Hier sind auch vorsätzlich juristisch äußerst trickreiche Hebel installiert worden, um den Cash flow der privaten Anteilseigner noch einmal zusätzlich zu optimieren. Daher sollte es im ureigensten Interesse aller Berliner Abgeordneten liegen, auch diese Schiedsverfahren im Rahmen eines Organstreitverfahrens von dem zuständigen Berliner Verfassungsgericht klären zu lassen. Das ist eine einmalige Gelegenheit“.

Entsprechend hat der AKJ auf dieses verfassungsrechtlich bedenkliche Konstrukt bereits in seinem Leitfaden „Nichtigkeit der Berliner Wasserverträge und ihre Geltendmachung“ hingewiesen.

Thomas Rudek (Verfasser und Sprecher des ersten gewonnen Volksentscheids in Berlin zur Offenlegung der Geheimverträge bei den teilprivatisierten Berliner Wasserbetrieben)

Tel.: 030 / 261 33 89 (AB) / Mobil: 01578 / 59 261 89.


[1] StS Dr. Sudhof, Wortprotokoll 17/12 vom 21. September 2012, S. 15 f., zitiert auch in der Entwurfsfassung des Abschlussberichts, S. 50

[2] RA Olav Sydow, Stellungnahme zum Abschlussbericht des Sonderausschusses, S. 4

Abschlussbericht weist erhebliche Defizite auf – Arbeitskreis unabhängiger Juristen unterbreitet Verbesserungsvorschläge

Berlin 27.12.2012. Am 28.12.2012 ist es soweit: Der Sonderausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses wird nach einer knapp einjährigen Tätigkeit  den Abschlussbericht mit den gesonderten Stellungnahmen der Oppositionsfraktionen fertigstellen. Diese Endfassung ist die Grundlage für die Plenardebatte am 17.1.2013.

Auf mehrmalige Nachfragen erhielten die Wasserbürger am 14.12.2012 eine Entwurfsfassung des Abschlussberichts. Nach detailiierter Analyse durch den Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) wurde offenbar, dass die Darstellung im Entwurf des Berichts keineswegs als eine objektive Zusammenfassung zu klassifizieren ist, sondern leider den Eindruck vermittelt, dass durch das Ausblenden wichtiger Hinweise zur gerichtlichen Anfechtung der Verträge dem Auftrag des Volksgesetzes nach einer unabhängigen Prüfung nicht entsprochen wird. Daher hat Rechtsanwalt Olav Sydow im Namen des AKJ den Abgeordneten des Sonderausschusses am 21.12.2013 eine Stellungnahme per e-mail und per fax zugestellt, in der eine Korrektur und Vervollständigung des Abschlussberichts gefordert wird.

Unabhängig von dieser Kritik am Abschlussbericht war die Arbeit des Sonderausschusses nicht umsonst: Nach Auffassung des AKJ hat der Sonderausschuss durch seine Anhörungen gezeigt, dass es zu vielen offenen wie strittigen Rechtsfragen höchst unterschiedliche Rechtsmeinungen gibt. Gerade „diese Pluralität“ unterschiedlicher Rechtsmeinungen sollte verantwortliche Politiker veranlassen, diese offenen Rechtsfragen einer abschließenden gerichtlichen Prüfung zuzuführen. Insbesondere die stritttige Rechtsfrage, ob die vertraglich zugesicherten Gewinnausfallgarantien zugunsten der privaten Konzerne das Budgetrecht des Parlaments verletzen, kann und sollte nicht auf der Ebene von Gutachten entschieden werden, sondern durch die hierfür zuständige Rechtsprechung der Gerichte, in diesem Fall durch eine Organklage vor dem Berliner Verfassungsgericht! Wie von mehreren Sachverständigen bestätigt worden ist, entsteht bei einer Organklage KEIN Prozesskostenrisiko! Des weiteren haben Juristen des AKJ ihre Bereitschaft erklärt, „ohne jeglichen Kostenrisiko für den oder die Antragsteller die Organstreitklage zu erarbeiten und die Vertretung vor dem Verfassungsgerichthof zu übernehmen“ (Sydow, AKJ-Stellungnahme, S.6).

Link zum Entwurf des Ausschussberichts
Link zur Stellungnahme des Arbeitskreises unabhängiger Juristen

Thomas Rudek / Tel: 030 – 261 33 89 oder 01578 – 59 261 89