Der Weltwassertag im Deutschlandfunk

In der Reihe Umwelt und Verbraucher berichtete der Journalist Dieter Nürnberger bereits am Vormittag um 11.35 Uhr über den „Aktuellen Stand im Streit um die Berliner Wasserbetriebe“ , wobei auch die Möglichkeiten der Anfechtung der Teilprivatisierungsverträge über eine Organklage vor dem Verfassungsgerichtshof zur Sprache kam – was KEINE Selbstverständlichkeit ist, da oft nur das Bundeskartellamt betont wird (das nur die Trinkwasserpreise reguliert, nicht aber das Abwasser und die anderen Kostenstellen). Umso erfreulicher, dass in dem Bericht von Herrn Nürnberger auch die gerichtliche Vertragsanfechtung thematisiert wird!

LINK zur Wasserbürger PM am Weltwassertag: „Zusammenarbeit“
LINK zum offenen Brief an die Abgeordneten anlässlich des Weltwassertages

In der Sendereihe HINTERGRUND wird um 18.40 Uhr die Probelmatik weiter vertieft in der Reportage:

Zwischen Wirtschaftsobjekt und Menschenrecht – Die Wasserversorgung

Autor: Michael Braun
Redaktion: Catrin Stövesand

Des Weiteren wurde im DeutschlandRadio auch dem Problem der Medikamentenrückstände im Trinkwasser nachgegangen:Chemiecocktail aus dem Wasserhahn.Medikamentenrückstände belasten Trinkwasser in Deutschland mit der Angabe von weiteren Links zu aktuellen Reportagen und Berichten.

 

PM: Weltwassertag 2013 „Zusammenarbeit auch in Berlin ermöglichen!“

Weltwassertag 22. März „Wasser und Zusammenarbeit“
Organklage gegen Berliner Wasserverträge ist fertig gestellt. Juristen bekräftigten ihr Angebot zur Zusammenarbeit mit Berliner Abgeordneten!

Berlin, 21.03.2013. Die UNESCO hat den diesjährigen Weltwassertag am 22. März unter das Motto „Wasser und Zusammenarbeit“ gestellt. Auch in Berlin ist dieses Motto von Juristen aus der Zivilgesellschaft aufgegriffen worden, die sich dem ersten gewonnenen Volksentscheid in Berlin zur Offenlegung von Geheimverträgen, die im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe 1999 geschlossen worden sind, verpflichtet und verbunden fühlen.

Als am 13. Februar vor zwei Jahren über 660.000 Berliner für das erste Volksgesetz in Berlin stimmten, war mit diesem Votum auch die Hoffnung verbunden, dass die Teilprivatisierungsverträge  zwischen dem Land Berlin und den Konzernen RWE und Veolia gerichtlich angefochten werden. Die gerichtliche Anfechtung der Verträge erhält ihre Schlüsselbedeutung, da ohne eine Rückabwicklung der Verträge eine kostengünstige Rekommunalisierung nicht möglich ist.

Bereits kurz nach dem Volksentscheid vor gut zwei Jahren hatte sich ein Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) bei dem Umweltverband GRÜNE LIGA Berlin gegründet, der in einem publizierten Leitfaden „Nichtigkeit der Teilprivatisierungsverträge und ihre Geltendmachung“ Wege aufzeigt, wie Berliner Abgeordnete  mit einer Organklage die Teilprivatisierungsverträge vor den Verfassungsgerichtshof von Berlin bringen können . Unterdessen ist vom AKJ die Organklage zur Anfechtung der Verträge erarbeitet worden. Jetzt bieten Rechtsanwalt Olav Sydow und die Volljuristin Sabine Finkenthei als namentliche Vertreter des AKJ allen Berliner Abgeordneten an, die Organklage in ihrer jetzigen Fassung vorzustellen und das weitere Vorgehen gemeinsam mit klagebereiten Abgeordneten abzustimmen. „In einem Gespräch könnten wir nicht nur die Vorbehalte des WPD-Gutachtens ausräumen, sondern auch die Möglichkeiten der fristgerechten Verfahrenseinleitung eines Organstreitverfahrens darstellen“, so Rechtsanwalt Sydow vom AKJ.

Im Zusammenhang mit der Prüfung der Teilprivatisierungsverträge durch den parlamentarischen Sonderausschusses, der im letzten Jahr tagte, ist der Wissenschaftliche Parlamentarische Dienst (WPD) von Seiten der Regierungsfraktionen (SPD und CDU) gutachterlich beauftragt worden. Auch wenn im WPD-Gutachten einem Organstreitverfahren geringe Erfolgsaussichten beigemessen werden, so erinnert die Volljuristin Sabine Finkenthei an den Rechtsstreit zu Beginn des Volksbegehrens: „Auch damals wollten uns viele Abgeordnete nicht unterstützen, weil unser Gesetz angeblich gegen die Verfassung und gegen das Bundesrecht verstößt. Auch der Senat lehnte unseren Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens ab, so dass wir vor dem Verfassungsgericht Einspruch einlegen mussten. Im Ergebnis stimmten alle neun Richter des Verfassungsgerichtshofs einstimmig FÜR die Zulassung unseres Volksbegehrens! Damals hatten wir selbst die Möglichkeit gegen den Bescheid verfassungsrechtlich vorzugehen. Im Fall einer Organklage sind wir jedoch von klagebereiten Abgeordneten abhängig, und wir hoffen, dass unser Angebot für eine Zusammenarbeit angenommen wird“, so Finkenthei.

„Sollten die Abgeordneten die Möglichkeiten zur gerichtlichen Anfechtung der skandalösen Teilprivatisierungsverträge ignorieren und das Angebot zur Zusammenarbeit ausschlagen, dann hätten wir in Berlin ein wirkliches Watergate“, so Thomas Rudek, der Verfasser des Volksgesetzes.

Auch wenn mit den Berliner Wasserbetrieben 1999 die größte Teilprivatisierung eines kommunalen Wasserbetriebs innerhalb der EU stattgefunden hat, so werden solche PPP-Verträge mit den entsprechenden Folgekosten (Stichwort „disproportionale“ Gewinnverteilung) in der ganzen Republik immer noch abgeschlossen. Beispielsweise ist an der Nordseeküste in Schleswig-Holstein bei den teilprivatisierten Stadtwerken Husum GmbH der Hauptprofiteur die E.ON Tochter Service Plus GmbH, der mit 49,9% der Anteile als Minderheitseigner in den Geschäftsjahren 2009 bis 2011 insgesamt  Gewinne in Höhe von 2.142.044,71 €  aus dem Versorgungsgeschäft herauszog, während sich die Kommune als Mehrheitseigner mit 981.598,06 € begnügen musste. Dabei zeigt Husum zugleich, dass es auch ganz anders geht, denn die Abwasserentsorgung wurde weder privatisiert noch teilprivatisiert, sondern als kommunaler Eigenbetrieb erhalten. Dort konnten die Gebühren für Abwasser in den letzten zehn Jahren sogar trotz gestiegener Strompreise abgesenkt werden!

Thomas Rudek
(Verfasser und Sprecher des ersten gewonnen Volksentscheids in Berlin zur Offenlegung der Geheimverträge bei den teilprivatisierten Berliner Wasserbetrieben)

Tel.: 030 / 261 33 89 (AB) / Mobil: 01578 / 59 261 89.

LINK zum offenen Brief an Berliner Abgeordnete (PDF)

 

 

www.wasserbuerger.de

Kontakt: Thomas Rudek

Tel.: 030 / 261 33 89 (AB)

Mobil: 01578 / 59 261 89

ThRudek@gmx.de

 

 

Pressemitteilung

Berliner Wasserbürger

 

Weltwassertag 22. März „Wasser und Zusammenarbeit“

Organklage gegen Berliner Wasserverträge ist fertig gestellt. Juristen bekräftigten ihr Angebot zur Zusammenarbeit mit Berliner Abgeordneten!

Berlin, 21.03.2013. Die UNESCO hat den diesjährigen Weltwassertag am 22. März unter das Motto „Wasser und Zusammenarbeit“ gestellt. Auch in Berlin ist dieses Motto von Juristen aus der Zivilgesellschaft aufgegriffen worden, die sich dem ersten gewonnenen Volksentscheid in Berlin zur Offenlegung von Geheimverträgen, die im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe 1999 geschlossen worden sind, verpflichtet und verbunden fühlen.

Als am 13. Februar vor zwei Jahren über 660.000 Berliner für das erste Volksgesetz in Berlin stimmten, war mit diesem Votum auch die Hoffnung verbunden, dass die Teilprivatisierungsverträge zwischen dem Land Berlin und den Konzernen RWE und Veolia gerichtlich angefochten werden. Die gerichtliche Anfechtung der Verträge erhält ihre Schlüsselbedeutung, da ohne eine Rückabwicklung der Verträge eine kostengünstige Rekommunalisierung nicht möglich ist.

Textfeld:   „Wasser & Zusammenarbeit“ – Auf das  Prinzip der Kooperation setzen auch  Berliner Juristen, die auf ehrenamtlicher Basis den Berliner Volksvertretern  anbieten, eine Organklage gegen die Teilprivatisierungsverträge vor dem  Berliner Verfassungsgericht zu führen.  Wenn dieses Angebot von Seiten der  Abgeordneten ausgeschlagen werden  sollte, dann hätte Berlin ein echtes  Watergate. Bereits kurz nach dem Volksentscheid vor gut zwei Jahren hatte sich ein Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) bei dem Umweltverband GRÜNE LIGA Berlin gegründet, der in einem publizierten Leitfaden „Nichtigkeit der Teilprivatisierungs­verträge und ihre Geltend­machung“ Wege aufzeigt, wie Berliner Abge­ordnete mit einer Organklage die Teil­privatisierungs­verträge vor den Verfassungs­ge­richtshof von Berlin bringen können[1]. Unterdessen ist vom AKJ die Organklage zur Anfechtung der Verträge erarbeitet worden. Jetzt bieten Rechtsanwalt Olav Sydow und die Volljuristin Sabine Finkenthei als namentliche Vertreter des AKJ allen Berliner Abgeordneten an, die Organklage in ihrer jetzigen Fassung vorzustellen und das weitere Vorgehen gemeinsam mit klagewbereiten Abgeordneten abzustimmen. „In einem Gespräch könnten wir nicht nur die Vorbehalte des WPD-Gutachtens ausräumen, sondern auch die Möglichkeiten der fristgerechten Verfahrensein­leitung eines Organ­streit­verfahrens darstellen“, so Rechtsanwalt Sydow vom AKJ.


[1] Zur Pressekonferenz bei der Verbraucherzentrale, auf der der Leitfaden vorgestellt wurde:

https://berliner-wasserbuerger.de/?p=915

19.3.2013, 22.45 Uhr, Bayern III (TV): Workingman’s Death von Michael Glawogger

In einem der besten Dokumentarfilme setzt der Österreicher Michael Glawogger die Welt der Schwerstarbeit im 21. Jahrhundert mit atemberaubenden  Bildern in Szene. Fünf Episoden und ein Epilog porträtieren Berufe und Menschen in der ganzen Welt: ukrainische Kohlearbeiter, indonesische Schwefelarbeuter, nigerianische Schlachter, pakistianische Schrottarbeiter und chinesische Stahlarbeiter.

Dieser deutsch-österreichische Dokumentarfilm aus dem Jahr 2005 sollte im Lehrplan der Schulen seinen festen Platz erhalten.

 

17.3.2013, Tagesspiegel: Bundeskartellamt prüft, ob Rückzahlungen an Berliner Kunden hoch genug sind. Von Heike Jahberg und Kurt Sagatz

Bundeskartellamt prüft, ob Rückzahlungen an Berliner Kunden hoch genug sind

von und

Das Bundeskartellamt prüft, ob die Rückzahlungen der Berliner Wasserbetriebe an ihre Kunden hoch genug sind. Das sagt Kartellamts-Chef Mundt im Tagesspiegel-Interview. Außerdem warnt er davor, Stromnetze in kommunale Hände zu geben, wie auch in Berlin geplant.

LINK zum Artikel

18.3.2013, 19.30 Uhr, dlf: Wenn alle Brünnlein fließen. Die Sicherheit des deutschen Wassers. Von Susanne Harmsen

Wenn alle Brünnlein fließen

Die Sicherheit des deutschen Wassers

Von Susanne Harmsen

Trinkwasser fließt hierzulande laut Aussage der Gesundheitsämter als am besten kontrolliertes Lebensmittel in jeden Haushalt. Bei diesen Kontrollen finden sich darin aber immer wieder erhöhte Mengen von Krankheitserregern oder Schwermetallen und Reste von Pestiziden.

Auch einzelne Mineralwasser fallen bei Tests von Verbraucherschützern regelmäßig wegen solcher Schadstoffe durch.

Neueste Bedrohung unserer Gesundheit ist Uran im Trinkwasser. In Norddeutschland gibt es schon Gemeinden, in denen sogar die gesetzlichen Grenzwerte überschritten werden. Uran aber kann Nieren und Leber schädigen, besonders bei Säuglingen und Kleinkindern. Ein Tauchgang zu den Ursachen der Trübung.