01.10.2013, 11:35 Uhr, dlf: Abwasser-Speicher für saubere Spree Von Eva Firzlaff

Durch den Klimawandel wird es immer häufiger Starkregen geben. In Großstädten werden die Flüsse dadurch schon jetzt stark verschmutzt - auch die Spree in Berlin (Bild: picture alliance / dpa - Jens Kalaene) Durch den Klimawandel wird es immer häufiger Starkregen geben. In Großstädten werden die Flüsse dadurch schon jetzt stark verschmutzt – auch die Spree in Berlin (Bild: picture alliance / dpa – Jens Kalaene)

Abwasser-Speicher für saubere Spree

Ein Wassertank in Berlin soll bei Starkregen die Verschmutzung verhindern

Von Eva Firzlaff

In Berlin liegt am ehemaligen Osthafen ein unspektakulärer Gittersteg am Kai. Darunter verbirgt sich ein Behälter, der 5000 Kubikmeter Abwasser fasst. Denn bei heftigen Regengüssen kommt es häufig vor, dass die Kanalisation überläuft und der Dreck in die Spree gelangt. Der riesige Wassertank soll das verhindern.

Ralf Steeg, der die Idee hatte, öffnet den großen Deckel des Tanks. Unter etwa 300 Quadratmetern Gittersteg befinden sich unter Wasser drei jeweils 50 Meter lange Röhren, mit zwei Meter Durchmesser.

„Die Anlage steht jetzt seit einem Jahr. Das erste Regenereignis war am 22. April. Mittlerweile hatten wir zehn Füllungen. Wir haben bisher in der Anlage über 5000 Kubikmeter Abwasser aufgefangen. Wenn man das Abwasser in Tanklastzüge abfüllen würde, dann wären das 138 Stück hintereinander. Ich denke, das ist schon beachtlich.“

Obwohl diese erste Anlage nur eine kleine ist. Wenn heute eine Kanalisation gebaut wird, dann trennt man die Ströme. Man leitet Abwasser aus den Häusern zur Kläranlage und das Regenwasser von den Straßen direkt in den Fluss. Doch die Berliner Innenstadt hat eine sogenannte Mischkanalisation. Prof. Matthias Barjenbruch von der TU Berlin, der das Projekt wissenschaftlich begleitet, erklärt:

„Das Ganze hat sich ja entwickelt. Man hatte ja zunächst gar keine Kanalisation. Und dann hat man die Wassertoilette eingeführt – pflichtmäßig – als erstes in London, später in Berlin und in anderen Städten Europas. Das war ja damals noch Luxus. Somit hatte man die einfachste Lösung, ein Rohr unter die Straße zu legen, in dem das Abwasser und das Schmutzwasser eingefangen wird. Man hatte ja zu Anfang auch keine Kläranlagen, man hat alles so in die Flüsse geleitet. Bis man dann gemerkt hat, dass die Flüsse stark verschmutzen, kein Sauerstoff, Fische sterben.“

Dann wurden zunächst Rieselfelder angelegt, später Kläranlagen gebaut. Doch bei einem kräftigen Gewitterguss können die längst nicht alles Wasser aufnehmen. Dann gelangen Regen und Abwasser durch Not-Überläufe in die Spree. Ungefiltert und ungeklärt. 15 bis 20 mal im Jahr.

„In Berlin haben wir rund 220 Millionen Kubikmeter Abwasser, das über die Klärwerke gereinigt wird, mit Super-Qualität. Und dann haben wir vielleicht zehn Millionen, die über diese Überläufe rüber gehen, die nicht gereinigt werden, verschmutzt in die Gewässer gelangen. Und dann haben wir ja noch den Bereich, wo wir bisher gedacht haben, wir sind relativ sauber: Dieses Trennsystem, wo das Regenwasser eingeleitet wird, aus einem zweiten Kanal. Die Straßen sind verschmutzt, Autoreifen-Abrieb, Verbrennungsreste, Hundekot, im Winter noch den Splitt. Das geht beim Trennsystem alles unbehandelt rein. Also auch im Trennsystem muss noch was passieren.“

Einer dieser Notüberläufe der Berliner Mischkanalisation endet jetzt im Tank von Luri. Watersystems. Geschäftsführer Ralf Steeg:

„Dort wird das Abwasser gespeichert. Und wenn dann die Kanalisation nach den Regenfällen wieder frei ist, wird es zurück gepumpt in die Kanalisation, gelangt ins Klärwerk und wird dort gereinigt. Wir können das aber auch bestücken mit Systemen zur Abwasserreinigung. Dann pumpen wir das Abwasser nicht mehr zurück, sondern reinigen es auf der Anlage und können es danach direkt in die Flüsse und Meere einleiten, in sauberem Zustand.“

Selbst wenn sein Tank überlaufen sollte, hat er doch den ersten Dreckschwall aufgefangen, späteres Wasser bringt nicht mehr soviel Schmutz, und dieser senkt sich beim Durchströmen im Tank ab. Der Bedarf könnte groß sein, denn Berlin ist nicht allein mit dem Überlauf-Problem.

„Dieses Problem haben wir weltweit, in New York, London, Paris, Tokio. Das heißt alle Großstädte weltweit haben das gleiche Problem, und zwar seit etwa 1870.“

Der Landschaftsarchitekt und Umweltplaner Steeg sieht einen weiteren Aspekt der Tanks. Man könnte sie in die Stadtplanung einbeziehen und die Oberflächen als Inseln nutzen, als Café am Wasser, Bootsvermietung, Liegewiese. In Berlin war das erst mal unerwünscht – von der Bezirksverwaltung. So ist es eben nur ein technisch aussehender Gittersteg.

„Ich stelle mir das so vor, dass es manche Inseln gibt, auf die man gar nicht drauf kann, auf der z. B. einfach nur Vögel nisten. Und andere Inseln sind dann dafür da, dass man öffentliche Veranstaltungen machen kann. Die Oberflächen können ja auch vermarktet werden und mit den Mieten kann man diese Anlagen zum Teil refinanzieren.“

PM: OLG Düsseldorf bestätigt Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts gegen Berliner Wasserbetriebe

25.9.2013. Das OLG Düsseldorf hat heute in einer mündlichen Anhörung den Einspruch der Berliner Wasserbetriebe gegen die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts vom 5. Juni 2012 abgeschmettert. Die Urteilsverkündung erfolgt am 22. Januar 2014.

Da es sich bei den Berliner Wassertarifen um Preise mit erheblichen Spielräumen in der Kalkulation und nicht um Gebühren handelt, bestehe an der Zuständigkeit des Bundeskartellamts kein Zweifel. Die Richter des OLG bezeichneten die kalkulatorischen Kosten als „undurchsichtig“.

„Grund zum Juben bestehe freilich nicht“, so Thomas Rudek, Verfasser und Sprecher des Volksentscheids zur Offenlegung der Berliner Wasser-Verträge: „Zum einen bezieht sich die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts leider nur auf die Trinkwasserpreise. Weder unterliegen die Niederschlagstarife noch die Abwasserpreise der kartellrechtlichen Prüfung, und gerade bei diesen Kostenstellen werden die Berliner besonders zur Kasse gebeten.“  Die Volljuristin Sabine Finkenthei vom „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“ ist erfreut, dass die Richter sich auch zu den kalkulatorischen Kosten geäußert haben: „Diese Kostenstelle ist in Berlin besonders hoch. Auf den Gesamtwasserpreis bezogen belief sich der Anteil  in den vergangen Jahren auf über 40 Prozent“, so Finkenthei.

siehe auch:
Bundeskartellamt und Berliner Wasserpreise: Kein Grund zum Jubeln
Fischen im Trüben – Neues aus dem Haifischbecken

26. Sept. 2013, 20 Uhr, Heinrich-Böll-Stiftung: Berliner Disput – Braucht Fortschritt Wachstum? mit Harald Welzer

Berliner Disput – Braucht Fortschritt Wachstum?

Datum: Donnerstag, 26. September 2013, 20.00 Uhr
Ort: Heinrich-Böll-Stiftung, Schumannstraße 8, 10117 Berlin

Mit:

  • Harald Welzer, Direktor von Futurzwei Stiftung Zukunftsfähigkeit und Professor für Transformationsdesign an der Universität Flensburg
  • Ralf Fücks, Vorstand der Heinrich-Böll-Stiftung

Moderation:
Peter Siller, Leiter der Abteilung Politische Bildung Inland der Heinrich-Böll-Stiftung

Harald Welzer und Ralf Fücks streiten über Wachstum. Beide haben in diesem Jahr Bücher vorgelegt, in denen sie sehr unterschiedliche Wege aus der Fortschrittsfalle beschreiben. Während Harald Welzer einen Pfad des „Degrowth“ und des radikalen Postmaterialismus beschreibt, verweist Ralf Fücks auf die soziale und demokratische Notwendigkeit eines ökonomischen Wachstums, das im Einklang mit der Natur steht. Wir versprechen einen spannenden Abend, an dem zwei der pointiertesten Positionen in der Debatte aufeinander treffen.

In ihrer neuen Reihe „Berliner Disput“ lädt die Heinrich-Böll-Stiftung regelmäßig jeweils zwei renommierte Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Politik oder Kunst dazu ein, eine gesellschaftliche Kontroverse vor großem Publikum zu führen. Ein Abend, zwei Positionen.

Ein Livestream wird eingerichtet www.boell.de/stream

22.09.2013, 16:30 Uhr, dlf: Schmerzmittel im Trinkwasser

Wissenschaft im Brennpunkt, 22.09.2013, 16:30 Uhr, dlf

Schmerzmittel im Trinkwasser – Die Suche nach einer sauberen Lösung.Von Maren Schibilsky

Mehr als 30.000 Tonnen Medikamente werden jährlich in Deutschland verteilt. Tendenz steigend. Weil pharmazeutische Wirkstoffe in Klärwerken kaum zurück gehalten werden, verursachen sie zunehmend Umweltprobleme. Jährlich gelangen Hunderte Tonnen in Gewässer, Böden und zum Teil ins Grundwasser. In Berlin und einigen anderen deutschen Städten wurden Arzneiwirkstoffe sogar im Trinkwasser gefunden.

Bis heute streiten Wissenschaftler, Politiker und Pharmaunternehmen über die Gefährlichkeit und Langzeitwirkung dieser Funde. Zusätzliche Klärwerkstechnik könnte helfen. Doch während eine vierte Reinigungsstufe in der Schweiz für alle größeren Kläranlagen politisch beschlossene Sache ist, zögert man in Deutschland wegen der Kosten.

Am schwersten haben es Ideen, bei der Medikamentenentwicklung die biologische Abbaubarkeit eines Wirkstoffs gleich mit einzubeziehen. Dass dies möglich ist, zeigen erste Forschungsarbeiten an der Leuphana-Universität Lüneburg.

Anmerkungen zur Wahl / Endlich: Organklage von Prof. Kirchberg im Netz

Lange genug hat es gedauert! Und es ist traurig genug, dass die Wasserbürger sich genötigt sahen, auf mehreren Veranstaltungen die Vertreter der Berliner Piraten energisch darum zu bitten (diplomatisch formuliert), die Organklage von Prof. Kirchberg transparent und für alle lesbar ins Netz zu stellen. Jetzt endlich ist die Organklage, die bereits im April beim Verfassungsgerichtshof von Berlin eingereicht wurde, seit dem 3.9. ins Netz gestellt und alle können sich selbst davon überzeugen, dass Prof. Kirchberg zahlreiche Argumente aus dem Leitfaden des Arbeitskreises unabhängiger Juristen (AKJ) zur Anfechtung der Teilprivatisierungsverträge nicht nur übernommen, sondern diesen Argumenten nichts hinzuzufügen hat. Da fragt man sich, warum die Piraten nicht das kostenfreie Angebot von Rechtsanwalt Sydow und der Volljuristin Sabine Finkenthei angenommen haben, statt Prof. Kirchberg mit 35.000 € fürstlich dafür zu entlohnen, dass er sich der Argumentation des AKJ bedient. Ist es unverfroren oder einfach nur dreist, wenn in der Klageschrift das Trugbild vermittelt wird: „Die antragstellende Piratenfraktion schließt sich insoweit im Wesentlichen der Argumentation in dem bereits zitierten, vom „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“ erstellten „Juristischen Leitfaden“ zum Thema „Nichtigkeit der Berliner Wasserverträge und ihre Geltendmachung“ an.“ Warum hat kein Pirat den Anstand gehabt, auf das Gesprächsangebot von Rechtsanwalt Sydow einzugehen oder Frau Finkenthei anzurufen? Denn natürlich gibt es erhebliche qualitative Unterschiede zwischen einer Organklage, die unter Zeitdruck von Prof. Kirchberg erstellt worden ist und der Organklage, die vom AKJ unter Federführung von Frau Finkenthei und RA Sydow über mehrere Monate mit größter Sorgfalt erarbeitet worden ist.

Freilich ist dieser Vorwurf nicht nur an die Fraktion der Piraten gerichtet, sondern vor allem an die Vertreter der Links-Fraktion und die Vertreter der Grünen. Die Grünen haben wenigstens noch versucht, den Eindruck zu erwecken, man könne gegen das Betriebegesetz mit einer Normenkontrollklage vorgehen. Auf der Strecke geblieben ist ihr Transparenz-Anspruch, denn wer die Normenkontrollklage der Grünen im Internet sucht, der sucht vergebens und kann sich folglich überhaupt kein Bild machen, sondern bleibt im Dunkel der Unwissenheit gefangen. Desaströs war die Komplett-Verweigerung der Links-Fraktion. Wenn deren Führer Klaus Lederer als Wasser-Experte und zugleich Experte für repressive Unterdrückung von zivilgesellschaftlichen Rekommunalisierungsvorschlägen glaubt im Wahlkampf und darüber hinaus durch eine aktive Verweigerungs- und Blockadehaltung punkten zu können, dann sollten ihm seine Genossen nach der Wahlanalyse weniger die Leviten lesen als ihn endlich in die Wüste schicken.

Zu den Vertretern der großen Fraktion ist nicht viel zu sagen, haben sie sich mit der investorenfreundlichen Rekommunalisierung selbst freiwillig dem Waterboarding ausgesetzt: Nicht nur, dass sie keine Anstrengungen unternommen haben, die Wasserverträge einer gerichtlichen Überprüfung zuzuführen – diese Verweigerungshaltung teilen sie mit der Linken. Nur zur Erinnerung: Nach dem BWG Finanzierungs Sicherstellungsgesetz belaufen sich unter Berücksichtigung der Zinsen bei einer 30jährigen Laufzeit die Gesamtkosten für den Rückkauf der Wasser-Anteile auf über 1,8 Mrd. €! Jeder halbwegs denkende Wahlberechtigte weiß: Dieser goldene Handschlag muss gegenfinanziert werden durch entsprechende Gebühren. An dieser Kostenstelle kann auch die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts nichts ändern. Und hoffentlich wird nicht vergessen, dass die Preissenkungsverfügung, die übrigens am 25.9. beim OLG Düsseldorf verhandelt wird, sich nur auf das Frischwasser bezieht. Für die Gewinnabschöpfung sind die Einnahmen aus dem Niederschlags- und Abwasser die wichtigeren Quellen. Hier sprudelt es richtig – und keinen schert’s. Entsprechend lapidar meldet die Morgenpost am 18.9.2913, „dass die Wassertarife insgesamt nach einer Absenkung wieder über das derzeitige Niveau ansteigen und 2028 um knapp 14 Prozent höher liegen als heute“.

Die Regierungsfraktionen haben eine wichtige und einmalige Möglichkeit verpasst, verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen. Sie hätten die wichtige Schlüsselfrage, was soll die Rekommunalisierung bzw. der Rückkauf der RWE- und Veolia-Anteile kosten bzw. wie viele Euros sollen in die Hand genommen werden, der Bevölkerung stellen sollen. Eine Volksabstimmung in Form eines Referendums wäre gerade nach dem Schmierentheater des Sonderausschusses eine einmalige Chance gewesen, exemplarisch eine Brücke zur Bürgerbeteiligung zu bauen. Es wäre so einfach gewesen: Über die von Nußbaum ausgehandelte Summe hätten am Wahlsonntag die Berliner mit abstimmen können. Doch statt diesen Weg zu gehen, versucht ausgerechnet die CDU-Fraktion in der Morgenpost den Eindruck zu erwecken, ihr sei an einer dauerhaften Absenkung der Wassertarife gelegen (s. „Wasser-Rückkauf lässt Spielraum für sinkende Preis“ von Joachim Fahrun in der Berliner Morgenpost vom 18.9.2013). Dabei dürfte sich unterdessen herumgesprochen haben, dass es in der Kalkulation der Wassertarife viele Preisschrauben gibt. Eine ganz wichtige ist die Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals der Berliner Wasserbetriebe. Und dieser Zinssatz wird nach dem Berliner Betriebegesetz per Rechtsverordnung durch die von der CDU berufene Wirtschaftssenatorin festgesetzt. Was läge da näher, als über diese Preisschraube die Wassertarife dauerhaft abzusenken und die Verbraucher und die Wirtschaft zu entlasten.

Beschämend ist jedoch vor allem, dass die Geschehnisse auf Bundesebene nicht die Aufmerksamkeit erhalten haben, die sie verdient hätten. Gerade was die Kontrolle der Wassertarife betrifft, wurde im Rahmen der Novellierung des Gesetztes gegen den unlauteren Wettbewerb (GWB) von der Wasserlobby ein wichtiger Versuch zur Kontrolleffizienz von Wassertarifen vereitelt. Während sich die Gemüter auf die Wasser-Initiative der europäischen Bürgerinitiative konzentrierten, wurde eine Möglichkeit der Zuständigkeitserweiterung des Kartellamts abgeschmettert. Einer der engagiertesten Kartellwächter aus Hessen, Herman Daiber, schrieb kürzlich in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW):

„Der BGH (Bundesgerichtshof) hatte bereits auf die weitgehende Austauschbarkeit zwischen der öffentlich-rechtlichen und der privatrechtlichen Ausgestaltung der Wasserlieferung hingewiesen, die für eine einheitliche Kontrolle durch die Kartellbehörden sprach. Zur endgültigen Klärung der Frage durch den BGH wird es nicht mehr kommen. Überraschend hat der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag im Rahmen der 8. GWB-Novelle eine Regelung vorgeschlagen, wonach künftig öffentlich-rechtliche Gebühren und Beiträge ausdrücklich nicht (mehr) dem Kartellrecht unterliegen sollen…“

Am Wahlsonntag liegt es an uns, den Wahlzettel in einen Denkzettel für alle etablieren Parteien zu verwandeln. Alternativen gibt es zur Genüge!