Zum Tode von Roger Willemsen: Was er voraussichtlich zum Flüchtlingsdiskurs zu sagen hätte

Der viel zu frohe Tod des Intellektuellen Roger Willemsen wird von vielen beklagt. Von vielen wird er als Weltbürger bezeichnet. Auf der Suche nach der Antwort auf die Frage, was uns Roger Willemsen zum Flüchtlingsdiskurs noch mit auf den Weg hätte geben können, bin ich auf ein äußerst lesenswertes Interview aus dem Januar letzten Jahres gestoßen, das in den Stuttgarter Nachrichten veröffentlicht wurde.

Roger Willemsen im Literaturhaus „In jedem Vorurteil lauert Gewalt“

Note 6 – Warum die außerparlamentarische Kritik „Berliner Polit-Stammtische“ an den Senatsplänen zur Änderung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten ungenügend ist.

Volksentscheid retten? – Von wegen: Die Scheinkritik läuft ins Leere

Note 6 – Warum die außerparlamentarische Kritik „Berliner Polit-Stammtische“ an den Senatsplänen zur Änderung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten ungenügend ist

In den letzten Tagen werden unter der Überschrift „EILIG: Aufruf Volksentscheid retten“ über verschiedene Listen Mails verschickt, die gegen das Vorhaben des Berliner Senats zur Neuregelung von Volksbegehren und Volksentscheiden gerichtet sind. Allerdings sind die Forderungen völlig ungenügend. Schlimmer: SIe laufen ins Leere. Statt den Vorstoß des Berliner Senats und die bisher gängige Praxis von groß angelegten, aus Steuermitteln finanzierten Anti-Kampagnen mit wirkungsvollen Forderungen ins Visier zu nehmen, wird den Adressaten mit inhaltsleeren Forderungen und falschen Behauptungen vorgegaukelt, dass es den Initiatoren darum ging, die direkte Demokratie zu stärken. Das Gegenteil ist der Fall.

Es wird behauptet:

„Der Senat will künftig seine Öffentlichkeitsarbeit gegen Volksbegehren und Volksentscheide aus Steuermitteln finanzieren. Für die InitiatorInnen von Volksentscheiden hingegen würde es in Berlin auch künftig keinerlei öffentliche Kostenerstattung geben. In anderen Bundesländern ist das möglich.
Das Ungleichgewicht zwischen Bevölkerung und Regierung muss verringert statt verstärkt werden.“

An dieser Praxis ist nichts neu: Der Senat hat all seine Kampagnen gegen Volksbegehren und Volksentscheide aus Steuermitteln finanziert. So wurden beispielsweise für die  Projekt-GmbH, die der Senat für die Entwicklung des Tempelhofer Feldes einsetzte, jährlich eine Million Euro veranschlagt. An dieser Praxis ist somit nichts neu. Zur Kostenerstattung: Diese wird auch nur in wenigen anderen Bundesländern nachträglich (!) erstattet, aber nur, wenn der Volksentscheid erfolgreich war. Es erschließt sich folglich nicht, warum eine nachträgliche Kostenerstattung das „Ungleichgewicht zwischen Bevölkerung und Regierung“ verringern sollte.

Wichtiger wäre die rückhaltlose Transparenz der Ausgaben des Senats gegen Volksbegehren und Volksentscheide wie ein materielles Ausgleichs-, besser: Begrenzungsverfahren zu fordern, das den Senat zwingt, nicht mehr Gelder auszugeben als die Initiatoren eines Volksbegehrens. Das wäre natürlich auch eine geeignete Systemvorgabe zur Herstellung einer materiellen Waffengleichheit zwischen der repräsentativen und der direkten Demokratie. Gleichzeitig böte sich mit einem solchen Verfahren auch die Chance, mit wenig Geld politisch im Rahmen der dirketen Demokratie etwas zu bewegen, wie das beim Wasser-Volksbegehren gelungen war!

Weiter wird behauptet:

„Zukünftig soll schon eine einzelne unleserliche Angabe oder auch ein abgekürzter Straßenname zur Ungültigkeit der Unterschrift führen – auch wenn die unterschreibende Person eindeutig erkennbar ist. Das erhöht die Zahl ungültiger Unterschriften völlig unnötig, denn Missbrauch hat es nicht gegeben. Für die Berlinerinnen  und Berliner wird es dadurch noch schwerer, ihre Anliegen zum Volksentscheid zu bringen.“

Dieses Vorhaben des Senats ist nachvollziehbar, denn schließlich bringen die Bürger dieser Stadt mit ihrer persönlichen Unterschrift ein Gesetz auf den Weg. Daher sind hier hohe Anforderungen an die Unterschrift und die vollständigen, leserlichen Angaben des Volksgesetzgebers zu leisten. Viel wichtiger wäre es in diesem Zusammenhang, dass die Wahlleiterin Forderungen der Initiatoren an Layout und Gestaltung der Unterschriftsbögen widerspruchslos umzusetzen hat. Beim Wasser-Volksentscheid wollten wir beispielsweise größere Zeilenabstände bei den Unterschriftslisten, die das handschriftliche Ausfüllen erleichtern.

Und schließlich zum 3. Punkt:

„Gleichzeitig soll im Eilverfahren das Gesetz zum Erhalt des Tempelhofer Feldes ausgehebelt werden, das 740.000 Berlinerinnen und Berliner per Volksentscheid beschlossen haben.“

Und auch hier gilt der Grundsatz, dass jedes Gesetz novelliert werden kann und auch Plebiszite bzw. Volksgesetze nicht auf ewig in Stein gemetzelt sind. Allerdings wäre im Rahmen einer verfassungsrechtlichen Überprüfung darzulegen, ob  es nicht geboten erscheint, höhere Anforderungen an den parlamentarischen Gesetzgeber zu stellen, wenn dieser ein Volksgesetz im Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren verändern will. Zu denken wäre als ultimative Mindestforderung, dass ein parlamentarischer Änderungsgesetz mindestens auch einer erneuten Volksabstimmung zugeführt werden muss. Auch hier muss bei der Zusendung der Abstimmungsunterlagen den ursprünglichen Initiatoren des Volksentscheids die Möglichkeit einer schriftlichen Stellungnahme eingeräumt werden.
Auch wäre daran zu denken, dass für die Abänderung eines Volksgesetzes mindestens im Parlament eine 2/3 Mehrheit erforderlich ist.

Eine entsprechende glaubwürdige und vor allem konsequente Antwort auf das Vorhaben des Senats wäre der Start eines neuen Volksgesetzes zum Schutz der direkten Demokratie, in dem – wie unter Punkt 3 dargelegt – die Hürden für Parlament und Regierung entsprechend hoch angesetzt werden, wenn diese Einrichtungen Volksentscheide durch parlamentarische Gesetze aushebeln wollen. Ein solches neues Volksgesetz wäre vom Umfang überschaubar und durchaus vergleichbar mit dem kurzen Volksgesetz zur Offenlegung der geheimen Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner Wasserbetrieben.

Mit diesem Dokument stelle ich ERSTMALS folgende Vorschläge vor:

Entwurf eines neuen
Volksgesetzes zum Schutz von Volksentscheiden

  1. Änderungen an Volksgesetzen durch das Abgeordnetenhaus von Berlin erfordern a) eine 2/3 Mehrheit im Abgeordnetenhaus und müssen b) einer erneuten Volksabstimmung zugeführt werden.
  2. Senat, Abgeordnetenhaus und landeseigene Unternehmen bzw. Tochtergesellschaften müssen ihre Ausgaben und Kosten transparent und übersichtlich zeitnah veröffentlichen. Die Höhe der öffentlichen Ausgaben darf die Ausgaben des ursprünglichen Volksentscheids nicht überschreiten. Die Summe der veranschlagten öffentlichen Ausgaben ist den Vertrauenspersonen des ursprünglichen Volksentscheids zur Verfügung zu stellen, damit diese die Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit der neuen Volksabstimmung finanzieren können.
  3. Den Vertrauenspersonen des ursprünglichen Volksentscheids ist bei den Wahlunterlagen für den neuen Volksentscheid (Änderungsgesetz) genauso viel Raum für eine Stellungnahme einzuräumen wie dem Abgeordnetenhaus und dem Senat.

Eine Begründung dieses neues Volksgesetzes kann beim Urheber des Gesetzestextes, Thomas Rudek, jederzeit angefordert werden (Kontaktdaten s.u.)

Thomas Rudek (Verfasser und Sprecher des ersten erfolgreichen Volksentscheids in Berlin)

Rüchfragen bitte an Thomas Rudek unter 030 / 2613389 oder 01578 / 5926189 oder an die Juristin Sabine Finkenthei unter 030 / 6930842.

Was die Pressefreiheit heute kostet: Journalistin erhebt Klage gegen den BND auf Aktenzugang

Unabhängige Journalistin klagt erneut vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den BND auf Aktenzugang

Mehrere Gerichtsverfahren hat die Journalistin Gaby Weber bereits ins Rollen gebracht. Zurzeit läuft ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht gegen das Bundesarchiv wegen Untätigkeit und ein weiteres beim Verwaltungsgericht Köln auf Akteneinsicht gegenüber dem Bundesamt für Verfassungsschutz. Sowohl bei diesen beiden laufenden Verfahren wie bei dem neuen Verfahren beim Verwaltungsgericht auf Aktenzugang beim BND geht es keineswegs um Anliegen, die einen Aktualitätsbezug aufweisen. Es geht um die Aufarbeitung der deutschen Geschichte – und auch hier wird von Amtswegen gemauert, und das obwohl nach dem Bundesarchivgesetz eigentlich das Aktenmaterial, das Gaby Weber einsehen möchte, offen gelegt werden müsste.

Gaby Weber pendelt zwischen Berlin und Buenos Aires. Ein Lebensschwerpunkt ihrer journalistischen Arbeit ist darauf ausgerichtet, Licht ins Dunkel der deutschen Nachkriegsgeschichte zu bringen, indem sie auch dem Werdegang deutscher Kriegsverbrecher wie Adolf Eichmann nachspürte, aber auch die Rolle und Verantwortung deutscher Unternehmen wie Mercedes in Argentinien aufdeckt. Ihren Recherchen und Dokumentationen ist es zu verdanken, dass beispielsweise durch erklagten Aktenzugang entscheidende Informationen zum Fall der „Entdeckung“ von Eichmann ans Tageslicht gekommen sind – Tatsachen, die von jüngeren Spielfilmen mit Dokumentarcharakter wie „Hannah Arendt“ oder den Film über den Staatsanwalt Fritz  Bauer „Im Labyrinth des Schweigens“ unberücksichtigt geblieben sind. Als besonders schwerwiegend muss die Falschinszenierung der Eichmann-Legende in dem Dokudrama des NDR “Eichmanns Ende – Liebe, Verrat, Tod” bezeichnet werden, was Gaby Weber in ihren jüngsten, auf Youtube eingestellten Medienanalyse DESINFORMATION – Ein Lehrstück über die erwünschte Geschichte“ herausarbeitet.

Auch wenn immer weniger Zeitzeugen zur Verfügung stehen, so beweisen die Arbeiten von Gaby Weber, dass die Aufarbeitung der deutschen Nachkriegsgeschichte in den Geheim-Archiven weitergeführt und veröffentlicht werden muss. Über diese besonderen Erschwernisse eines investigativen, unabhängigen Journalismus sprach Thomas Rudek mit Gaby Weber.

Rudek: Wie oft haben Sie bereits in Deutschland bereits den Rechtsweg beschreiten müssen, und Klage auf Akteneinsicht einreichen müssen? Und wie hoch fielen Ihre bisherigen Kosten aus, um Zugang zu historisch relevanten Informationen zu erhalten?

Weber: Die Klage, die ich 2008 gegen den BND wegen Akteneinsicht bezüglich Adolf Eichmann einreichte, war die Erste dieser Art. Die Anwälte, die mich vertreten haben, haben entweder gar kein Honorar verlangt oder ein Honorar, das mal gerade eben ihre Kopierkosten deckte. Aber das funktionierte nur, weil das ein Präzedenzfall war, der die sehr engagierten Anwälte selbst gereizt hat. Ich hatte natürlich die Gerichtskosten zu bezahlen und die Zeit, die ich selbst hineingesteckt habe. Vielleicht, über den Daumen, 10.000 Euro, aber wie gesagt, ein „normaler“ Fall einer Klage auf Akteneinsicht wäre viel teurer. Die Kosten für die BND-Eichmann-Akten habe ich selbst getragen. Das war mir nicht mehr möglich, als ich gegen das Bundesarchiv geklagt habe, da fielen an Gerichtskosten, gegnerischen Anwalt und meinen eigenen an die 8000 Euro an. Das kam sehr schnell zusammen, als Fefe in seinem Blog zu Spenden aufrief. Die Leute sind sehr solidarisch, wenn sie sehen, dass wirklich etwas passiert.

Rudek: Worum geht es bei der jetzigen Klage, die Ihr Anwalt Raphael Thomas beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig eingereicht hat und wie hoch schätzen Sie Ihr persönliches Kostenrisiko?

Weber: Es geht jetzt um Einsicht in die Akten der Residenz des BND während der Militärdiktatur in Argentinien, als dort tausende Menschen gefoltert und ermordet wurden, auch zahlreiche Deutsche und Deutschstämmige. Der BND bestreitet nicht die Existenz – einen winzigen Teil konnte ich bereits in Pullach einsehen – meint aber, er als Geheimdienst dürfe solche Sachen nicht herausgeben, weil er auch seine Quellen schützen müsse. aber darum geht es gar nicht: natürlich kann der BND die Namen seiner Zuträger schwärzen, das muss er sogar, aber es geht hier um einen ganzen geschichtlichen Abschnitt und um einen Völkermord. Im Raum steht auch der Verdacht, dass der BND – und auch das BfV, das ich schon letztes Jahr auf Akteneinsicht verklagt habe – sich mitschuldig an diesen Morden gemacht haben. Zu den Kosten: Wenn wir alles zusammenrechnen, also Gerichtskosten, Kopierkosten, Anwaltskosten, Reisekosten etc. – werden sicher weit über 10.000 Euro zusammenkommen.

Rudek: Nach dem Bundesarchivgesetz müsste das von Ihnen angeforderte Aktenmaterial offengelegt werden. Mit welchen Tricks entziehen sich BND und BfV der Offenlegungspflicht?

Weber: Das BfV sagt: wir finden in unserem Archiv keine Akten oder Dokumente zu Argentinien! Oder mit anderen Worten: Das BfV-Archiv muss offensichtlich ein Saustall sein. Deshalb haben wir ja in Köln eine Inaugenscheinnahme des Archivs des Verfassungsschutzes beantragt. Beim BND ist es anders: Dort liegen ja, schön geordnet, die Berichte, Vermerke und Dokumente des damaligen Residenten, der mit Diplomatenstatus in der Deutschen Botschaft von Buenos Aires saß und engste Kontakte zu den argentinischen Geheimdiensten unterhielt, also zu den Folterern und Mörder, von denen wenigstens einige derzeit im Knast sitzen.

Rudek: Für unabhängige und freie Journalisten ist der Klageweg und das damit verbundene Kostenrisiko extrem hoch. Welche Vorschläge haben Sie, das Risiko zu minimieren?

Weber: Ich denke, dass inzwischen das Bewusstsein in der digitalen Gemeinde sehr gewachsen ist. Der CCC hat mich in sein Camp eingeladen und meinen Film „Desinformation“ gezeigt. Da haben wir auch über die anhängigen Prozesse geredet. Netzpolitik.org ist verfolgt worden und wird mir sicher bei den Prozessen helfen. Amnesty International werde ich ansprechen, die finden das sicher gut! Leider sind die politischen Parteien wenig aufgeschlossen. Auch von meinen Berufsverbänden und Historikern könnte mehr Unterstützung kommen.

Rudek: Gewiss sind die zivilgesellschaftliche Organisationen und Foren gute Verbreiterungsplattformen, aber können diese Organisationen auch Mittel in der von Ihnen genannten Organisationen auch eintreiben? Oder anders gefragt: Steht ein Journalist, der nicht über ausreichende Rücklagen verfügt, um Kosten für einen zeitintensiven Rechtsweg über alle Instanzen auslegen zu können, nicht von vornherein auf verlorenem Posten?

Weber: Hier muss gewiss einiges passieren, um recherchierenden Journalisten und Historikern zu helfen, nicht nur finanziell sondern auch politisch und publizistisch. Von den großen Medienbetrieben erwarte ich gar nichts, da die sich mit Verlautbarungen zufrieden geben, meine Bemühungen hat die ARD nicht nur nicht unterstützt sondern sogar noch behindert, indem sie sogar Geheimdienstmaterial veröffentlicht haben während sie gleichzeitig wussten, dass es nicht der Wahrheit entspricht – nachzusehen im Film „Desinformation“. Ich bin mir sicher, dass bei der digitalen Gemeinde, die sich ja über Spenden nicht beklagen kann, das Bewusstsein und die Bereitschaft, zu helfen, vorhanden ist.

Rudek: In Ihrem jüngsten auf youtube eingestellten Film „Desinformation – ein Lehrstück über die gewünschte Geschichte“ geht es erneut um die Inszenierung der Enttarnung von Eichmann, die in anderen zahlreichen Spielfilmen mit dokumentarischem Anspruch, selbst in dem preisgekrönten Spielfilm über Hannah Arendt, nachweislich von einer falschen Faktenlage ausgeht. Auch in diesem Kontext haben Sie sich den Zugang zu als geheim klassifizierten Dokumenten gerichtlich erklagen müssen, und dennoch sind Sie als historische Beraterin bei den Dokumentarfilmen nicht konsultiert worden und die programmverantwortlichen Redakteure des öffentlich-rechtlichen Fernsehens weigern sich, ihre Filme auszustrahlen. Wie erklären sie sich, dass sie als eine der wenigen Journalisten, deren Recherchen auf geheim gehaltenes Aktenmaterial basiert, so ein schweres Standing haben?

Weber: Weil es leider in Deutschland keine Tradition des investigativen Journalismus gibt. Diese Recherchen sind teuer und die Sender, die vor Geld strotzen, tendieren zunehmend zur Hofberichterstattung. Viele von den wenigen Redakteuren, die sich dort noch solchen Themen angenommen hatten, gehen jetzt in den Ruhestand. Und das Aufnehmen kritischer Themen, die der herrschenden Berichterstattung widersprechen, fördert nicht die eigene Karriere. Dafür braucht man Rückgrat.

Rudek: Sollte es eine institutionalisierte „Wahrheitskommission“ geben, die Dokumentarfilme und Spielfilme mit dokumentarischem Anspruch vor ihrer Veröffentlichung auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft?

Weber: Zumindest sollte es in den Häusern ARD und ZDF einen Ansprechpartner geben, der ernste Vorwürfe prüft und diese auch öffentlich dokumentiert. Die Leute lesen immer weniger Bücher, da kommt eine ganz neue Verantwortung auf Fernsehen und Filmemacher zu.  Was im Moment passiert, ist schrecklich: Sie bringen nachweislich falsches Zeug, Geheimdienst-Enten und sitzen die Kritik einfach aus. Der NDR hat sich bis heute nicht entschuldigt und den Sachverhalt richtiggestellt. Das hat mit Journalismus, geschweige denn mit gutem Journalismus, nichts mehr zu tun.

Rudek: Vielen Dank für das Gespräch.

Berlin, d. 7.9.2015

Fragen auch SIE Sigmar Gabriel und andere Spitzenfunktionäre auf öffentlichen Veranstaltungen wie dem Tag der offenen Tür der Bundesminsterien zu TTIP und der Demokratie: Referenden zu völkerrechtlichen Verträgen (wie TTIP, TISA etc.) in der Hälfte der EU-Staaten grundsätzlich möglich!

Sigmar Gabriels Versuche, sein demokratisches Profil in neuem Glanz erscheinen zu lassen und genehme Vorstandsbeschlüsse posthum durch das Parteivolk absegnen zu lassen, bildeten sowohl für die Wasserbürger als auch für IG „Demokratie, Bürgerbeteiligung und Transparenz“ die diesjährige Steilvorlage für den Tag der offenen Tür in den Bundesministerien. Im Bundespressehaus erhalten Bürger einmal im Jahr die Möglichkeit im Rahmen von Bundespressekonferenzen in die Rolle jener auserwählten und zugelassenen Journalisten zu schlüpfen, um Regierungsvertretern Fragen zu stellen. Leider stellen sich nicht alle Minister diesem Bürgerdialog und leider kommen auch nicht alle Bürger zu Wort, was an den langen, oft ausufernden Antworten der befragten Politiker liegt. Wir (eine Gruppe von vier Personen) hatten die Hoffnung, Sigmar Gabriel auf eine politisch korrekte Art zum Freihandelsabkommen öffentlich befragen zu können. Leider ist uns das Wort auf der gestrigen PK nicht erteilt worden, doch vielleicht haben Sie bei anderen Gelegenheiten die Möglichkeit, Sigmar Gabriel um die Beantwortung folgender Frage zu bitten:

„Sehr geehrter Herr Gabriel, so ehren- und bewundernswert ihre Versuche zu bewerten sind, parteiinterne Prozesse in der SPD durch eine stärkere Einbindung aller Parteimitglieder zu demokratisieren, so vermissen viele Menschen entsprechende Demokratisierungs-Vorstöße der SPD-Spitzenfunktionäre gegenüber der EU-Kommission. Im Zusammenhang mit den TTIP-Verhandlungen ist von dem renommierten Institut für Völkerrecht in Köln eine Studie in Auftrag gegeben worden, die zu dem Ergebnis kommt, dass in der Hälfte aller Mitgliedstaaten Referenden, also Volksabstimmungen, über die Zustimmung zu völkerrechtlichen Verträgen wie den TTIP- oder tisa-Verträgen grundsätzlich möglich sind! In vielen Ländern der EU wie Dänemark, Frankreich und Österreich können die Parlamente und Regierungen die Durchführungen solcher Referenden veranlassen. Gerade vor dem Hintergrund, dass die TTIP-Verträge langfristig wirken und nahezu alle Lebensbereiche durchdringen, jedoch die Verhandlungsverantwortlichen nur ein demokratisches Mandat für eine Legislaturperiode haben, wäre es da nicht zwingend erforderlich, dass auch Sie alles in Ihrer Macht stehende unternehmen, um einen Referendumsvorbehalt für völkerrechtliche Verträge zur Chefsache zu erheben? Schließlich könnten Sie durch diese stärkere demokratische Einbeziehung der Bevölkerung auch verloren gegangenes Vertrauen wieder zurück gewinnen! Können Sie auch in Erfahrung bringen, ob möglicherweise bereits mit jenen Ländern, in denen Referenden möglich sind, Entscheidungen getroffen worden sind, dieses Beteiligungsinstrument des Referendums nicht einzusetzen? Und würden Sie, wenn Ihnen solche Vereinbarungen bekannt sind, diese auch der Öffentlichkeit mitteilen?“

Thomas Rudek
(Tel. 030 / 261 33 89 oder ThRudek@gmx.de)

 

 

 

Katastrophenquarantäne für den Journalismus und eine „wohltemperierte Grausamkeit“ für die Flüchtlinge! Das rückständig-reaktionäre Weltbild des Psycho-„Philosophen“ Peter Sloterdijk – Offenlegung im Rahmen eines Gesprächs mit Rainer Burchardt (dlf)

dlf solterdijk 20150730Lange hatte man nichts mehr von ihm gehört, dem „Psycho-Philosophen“ Peter Sloterdijk, der im ZDF am Sonntagabend  10 Jahre  gemeinsam mit Rainer Safransky unter Einbeziehung zweier Zaungäste die Sendung „Das philosophische Quartett“ dominierte, um seine Sicht schwadronierend-geschwätzig dem Fernsehpublikum darzubiedern. Am Donnerstagabend war es dann wieder einmal soweit: Nicht im Fernsehen, aber im Deutschlandfunk wurde den Zuhörern in der Reihe „Zeitzeugen im Gespräch“ die Möglichkeit eröffnet, ein Glanzstück journalistisch-analytischer Darstellung durch eine einfühlsame wie strategisch-brillante Gesprächsführung wahrnehmen zu können. Der erfahrene Medien-Profi Rainer Burchardt überzeugte durch sein Interview, gelang es ihm nicht nur einen Einblick in die Gedankenwelt von Peter Solterdijk zu vermitteln, sondern auch die Beweggründe erahnen zu lassen, die den Intendanten des ZDF dazu bewogen haben, die Sendung „Das philosophische Quartett“ nicht weiter fortzuführen.

Im Rahmen der Aufarbeitung des Gesprächs unterteilte Rainer Burchardt das Interview in vier thematisch getrennte Einheiten: Dem persönlich-familiären Einstieg folgten Ausführungen über die Entwicklung der Demokratie in der deutschen Geschichte. Besonders aufschlussreich waren Sloterdijks Bemerkungen über die Schlüsselrolle der modernen Massenmedien für die neurotischen Erregungszustände unserer Gesellschaft (O-Ton 2:29 Min) wie seine Empfehlungen zur (lokalen) Terrorismusbekämpfung durch eine gezielte Nichtberichterstattung (O-Ton 4:55 Min.) bzw. eine mediale  „Katastrophenquarantäne“. Sein historischer Vergleich mit der Schiffsquarantäne als Schutzvorkehrung vor den Erregern der Pest war dann die Steilvorlage für Rainer Burchardt, um zum Thema der  „brennenden Migrationsfragen“ überzuleiten. Sloterdijk empfiehlt attraktiven westlichen Gesellschaften eine „wohltemperierte Grausamkeit“ (O-Ton 5:56 Min) gegenüber den „vökerungsARTigen Verschiebungen“, wobei bereits der Umstand, dass Sloterdijk die Frage, ob der Hitzegrad in abgefackelten Asylbewohnerheimen auch noch als „wohltemperierte Grausamkeit“ einzustufen ist, unbeantwortet ließ, für sich, aber nicht für Sloterdijk spricht.

Fazit: Für jemanden, der einerseits gerne historische Vergleiche bemüht und vor pseudo-psychologischen Übertragungsversuchen nicht zurückschreckt, andererseits es trotz oder gerade aufgrund dieser sprachgewaltig-verpackten Banalisierungen (des Bösen) verstanden hat, die mehr mentalen als intellektuellen Erregungszustände anzufeuern, ist es verwunderlich, dass der Blick vom professoralen Elfenbeinturm offensichtlich die Sicht auf die Niederungen differenzierender Analyse ausschließt. Gerade was die Ursachen der aktuellen Entwicklungen des Terrorismus betrifft, gibt es genügend fundierte wie substanzielle Analysen von kompetenten Persönlichkeiten wie dem verstorbenen Peter Scholl-Latour oder des Nahost-Experten Dr. Michael Lüders, die die fatalen Auswirkungen von westlichen geostrategischen Interessen im Nahen Osten aufgezeigt haben. Doch auch die Darstellung der deutschen Verantwortung muss solange als rückständig klassifiziert werden, solange die Entwicklungshilfe – jetzt schönrednerisch als Entwicklungszusammenarbeit (natürlich nicht auf gleicher Augenhöhe) umschrieben – durch profitable Geschäftsmodelle a la PPP (Public Private „Partnership“) pervertiert wird, um den Rückfluss der Mittel ins Herkunftsland zu sichern. Auch das vorsätzliche und politische gewollte prognostische Versagen über die zu erwartenden Migrationsbewegungen dienen nur der Reanimierung jener Kräfte, die nach den Erfahrungen des Nationalsozialismus in den Dämmerschlaf versetzt worden sind. Und wir dürfen gespannt sein, ob irgendwann durch „Euro-Leaks“ die neuen Wannsee-Protokolle bzw. Brüssel-Protokolle auftauchen werden, aus denen ersichtlich wird, wie das Migrationsproblem einer Endlösung zugeführt worden ist. Gewiss wird Herr Sloterdijk hierzu entsprechende Vorschläge zur psycho-philosophischen Vermarktung parat haben. Was an solchen sprachgewaltigen Wortführern am meisten zu denken gibt? Dass es genügend Personen gibt, die sich durch diese Brandstifter nicht nur angesprochen fühlen, sondern auch veranlasst sehen, den Worten Taten folgen zu lassen.

Rückblickend gesehen, war die Absetzung des philosophischen Quartetts überfällig. Ob mit David Precht ein qualitativer Neustart für ein anspruchsvolles Diskurs-Format eröffnet wurde? Die „ZDF-Nachtgespräche“ mit Volker Panzer waren in ihrem Erscheinungsbild insofern anders, als es dem Moderator weniger um die narzisstische Selbstdarstellung als um das Interesse an seinen Gästen ging. Würde sich die deutsche Talk-Republik auf einen solchen Moderationsstil rückbesinnen, dann wäre schon viel gewonnen.

Thomas Rudek
Interessengemeinschaft für Demokratie, Bürgerbeteiligung und Transparenz (IG DeBüT)