Tagesspiegel & Deutschlandfunk Hand in Hand – Fake-News & rechtspopulistische Meinungsmache

Fake-News und rechtspopulistische Hetze des Deutschlandradios gegen das Portal der Deutschen Wirtschaftsnachrichten (DWN)

Tagesspiegel „Chefredakteur“ (besser Führungsoffizier) Casdorff wettert im Deutschlandfunk gegen Andrej Holm

Der Kampf um die Köpfe läuft auf Hochtouren, wobei es freilich weniger darum geht, welches Medium als rechts, links, populistisch oder wie-auch-immer etikettiert / klassifiziert wird, sondern welche Themen zum einen faktisch-seriös belegt werden, zum anderen selektiert und ausgesondert, den Lesern und Rezipienten also vorenthalten werden. Als Medien-Konsumenten bzw. „Besucher“ von Portalen sind wir heutzutage mit der Herausforderung konfrontiert, stärker als je zuvor das uns vorgesetzte aus kritischer Distanz zu betrachten, uns unsere eigene Meinung zu bilden, und nicht das uns vorgesetzte vorbehaltlos wiederzukäuen. Ich persönlich bin ein leidenschaftlicher Radiohörer und bevorzuge das öffentlich-rechtliche Radio, „beobachte“ aber vor allem beim Deutschlandfunk und Deutschlandradio immer stärker eine eindimensionale und vor allem einseitige Fokussierung in der „Berichterstattung“. Umgekehrt überzeugt mich beim Besuch des Portals der Deutschen Wirtschaftsnachrichten die Breite der Themenauswahl, wobei auch hier in Artikeln Positionen bezogen und vermittelt werden, die oft ein Defizit an Ausgewogenheit erkennen lassen. Jetzt kam es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen der DWN und dem Deutschlandradio vor dem Landgericht Berlin, in der es um „Fake News“ ging. Diese Auseinandersetzung nahm die DWN-Redaktion zum Anlass, die bisherige kostenfreie Nutzung des Portals zu kommerzialisieren. Ich lege Euch vor allem das Lesen des letzten Artikels ans Herz, weil hier noch einmal die Bedeutung der Verbreitung von gefakten (die Verwendung des Begriffs „getürkten“ ist trotz Erdogans Gleichschaltungsoffensive politisch inkorrekt) „Nachrichten“, die es in die Leitmedien geschafft haben, über die amerikanischen „Social“-Medien gut herausgestellt wird.

Wie auch immer – im Dickicht des Informationsdschungels sich zu behaupten und zusätzlich auch noch die Bereitschaft unter Beweis zu stellen, sich bei dieser Orientierung nicht nur um den Nabel seiner „eigenen“ Komfortzone zu drehen, bleibt die eigentliche Herausforderung. Wie schrieb Elazar Benyoëtz so treffend: „Information – das Dir Angegebene; Wissen – das Dir Gegebene“.

Abschließend zum Deutschlandradio und dem Vorwurf der einseitgen Stimmungsmache: Kürzlich eröffnete die Redaktion dieses Radiosenders dem Chefredakteur des Tagesspiegels Stephan-Andreas Casdorff die Möglichkeit, über den neuen Berliner Staatssekretär Andrej Holm herzuziehen. Schade, dass dieser Miniatur-Goebbels aus der deutschen Geschichte nichts gelernt hat und es ist für die Printmedien wie den Tagesspiegel bezeichnend, dass so eine Person wie Casdorff zum „Chefredakteur“ bzw. Führungsoffizier der Meinungsmache berufen wurde. Wie hier gegen den neuen Staatssekretär des Berliner Senats Andrej Holm auf unterstem Niveau gewettert wird und Casdorff den Teufel an die Wand schmiert, ist nicht nur absolut grenzwertig, sondern zugleich ein Besipiel für postfucktische Stimmungsmache bei den Massenmedien. Quasi marschieren in engster Komplizenschaft Tagesspiegel und Deutschlandradio Hand in Hand und legen postfucktische Tretminen in der Meinungslandschaft. Bleibt zu hoffen, dass die Krise der Printmedien auch am Tagesspiegel nicht vorbei geht und Casdorffs Karriere als Schmierfink dann hoffentlich endgültig vorbei ist! Doch wer weiß, vielleicht wird er dann Programmdirektor beim Deutschlandradio. Übrigens sind meine Hoffnungen / Erwartungen an Holm als Staatssekretär äußerst gering. Seine Stärken liegen zweifelsohne in der Analyse des Wohnungs“marktes“, nicht in der Veränderung bzw. Transformation zugunsten der von der Gentrifizierung betroffenen Menschen.

„Und hier wartet die nächste Erkenntnis: Er ist nicht nur parteilos und Wissenschaftler. Er ist ein verwaltungsunerfahrener Theoretiker mit radikal anderen als den bisher von der SPD verfolgten Vorstellungen. Er ist ein Gentrifizierungskritiker mit doktrinären, manche sagen: sozialistischen Vorstellungen vom Bauen in der Stadt. Er ist ein linker Aktivist, der Hausbesetzung als effektives Mittel zur Schaffung von Sozialwohnungen preist, leer stehende Wohnungen zwangsbelegen will und mit umfangreichen Steuersubventionsprogrammen eine baupolitische Richtung unterstützt, die zu mächtigen Kontroversen führen kann…
… Nein, Holm passt ins Konzept der Linken für die Metropole Berlin. Jetzt aber hat sich der Senat, dessen Erfolg nicht zuletzt daran gemessen werden wird, wie und wo er in den nächsten Jahren bezahlbaren Wohnraum in großem Umfang erhält und neu baut, an Holm gebunden. Der gesamte Senat! Darin liegt die Gefahr seiner Ernennung für die Zukunft. Die Stasi-Vergangenheit holt ihn halt nur ein…“

so der Chefredakteur des Tagesspiegels, besser Führungsoffizier der Meinungs- und Stimmungsmache Stephan-Andreas Casdorff im Deutschlandfunk am 17.12.2016.

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Zum Tode von Roger Willemsen: Was er voraussichtlich zum Flüchtlingsdiskurs zu sagen hätte

Der viel zu frohe Tod des Intellektuellen Roger Willemsen wird von vielen beklagt. Von vielen wird er als Weltbürger bezeichnet. Auf der Suche nach der Antwort auf die Frage, was uns Roger Willemsen zum Flüchtlingsdiskurs noch mit auf den Weg hätte geben können, bin ich auf ein äußerst lesenswertes Interview aus dem Januar letzten Jahres gestoßen, das in den Stuttgarter Nachrichten veröffentlicht wurde.

Roger Willemsen im Literaturhaus „In jedem Vorurteil lauert Gewalt“

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Note 6 – Warum die außerparlamentarische Kritik „Berliner Polit-Stammtische“ an den Senatsplänen zur Änderung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten ungenügend ist.

Volksentscheid retten? – Von wegen: Die Scheinkritik läuft ins Leere

Note 6 – Warum die außerparlamentarische Kritik „Berliner Polit-Stammtische“ an den Senatsplänen zur Änderung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten ungenügend ist

In den letzten Tagen werden unter der Überschrift „EILIG: Aufruf Volksentscheid retten“ über verschiedene Listen Mails verschickt, die gegen das Vorhaben des Berliner Senats zur Neuregelung von Volksbegehren und Volksentscheiden gerichtet sind. Allerdings sind die Forderungen völlig ungenügend. Schlimmer: SIe laufen ins Leere. Statt den Vorstoß des Berliner Senats und die bisher gängige Praxis von groß angelegten, aus Steuermitteln finanzierten Anti-Kampagnen mit wirkungsvollen Forderungen ins Visier zu nehmen, wird den Adressaten mit inhaltsleeren Forderungen und falschen Behauptungen vorgegaukelt, dass es den Initiatoren darum ging, die direkte Demokratie zu stärken. Das Gegenteil ist der Fall.

Es wird behauptet:

„Der Senat will künftig seine Öffentlichkeitsarbeit gegen Volksbegehren und Volksentscheide aus Steuermitteln finanzieren. Für die InitiatorInnen von Volksentscheiden hingegen würde es in Berlin auch künftig keinerlei öffentliche Kostenerstattung geben. In anderen Bundesländern ist das möglich.
Das Ungleichgewicht zwischen Bevölkerung und Regierung muss verringert statt verstärkt werden.“

An dieser Praxis ist nichts neu: Der Senat hat all seine Kampagnen gegen Volksbegehren und Volksentscheide aus Steuermitteln finanziert. So wurden beispielsweise für die  Projekt-GmbH, die der Senat für die Entwicklung des Tempelhofer Feldes einsetzte, jährlich eine Million Euro veranschlagt. An dieser Praxis ist somit nichts neu. Zur Kostenerstattung: Diese wird auch nur in wenigen anderen Bundesländern nachträglich (!) erstattet, aber nur, wenn der Volksentscheid erfolgreich war. Es erschließt sich folglich nicht, warum eine nachträgliche Kostenerstattung das „Ungleichgewicht zwischen Bevölkerung und Regierung“ verringern sollte.

Wichtiger wäre die rückhaltlose Transparenz der Ausgaben des Senats gegen Volksbegehren und Volksentscheide wie ein materielles Ausgleichs-, besser: Begrenzungsverfahren zu fordern, das den Senat zwingt, nicht mehr Gelder auszugeben als die Initiatoren eines Volksbegehrens. Das wäre natürlich auch eine geeignete Systemvorgabe zur Herstellung einer materiellen Waffengleichheit zwischen der repräsentativen und der direkten Demokratie. Gleichzeitig böte sich mit einem solchen Verfahren auch die Chance, mit wenig Geld politisch im Rahmen der dirketen Demokratie etwas zu bewegen, wie das beim Wasser-Volksbegehren gelungen war!

Weiter wird behauptet:

„Zukünftig soll schon eine einzelne unleserliche Angabe oder auch ein abgekürzter Straßenname zur Ungültigkeit der Unterschrift führen – auch wenn die unterschreibende Person eindeutig erkennbar ist. Das erhöht die Zahl ungültiger Unterschriften völlig unnötig, denn Missbrauch hat es nicht gegeben. Für die Berlinerinnen  und Berliner wird es dadurch noch schwerer, ihre Anliegen zum Volksentscheid zu bringen.“

Dieses Vorhaben des Senats ist nachvollziehbar, denn schließlich bringen die Bürger dieser Stadt mit ihrer persönlichen Unterschrift ein Gesetz auf den Weg. Daher sind hier hohe Anforderungen an die Unterschrift und die vollständigen, leserlichen Angaben des Volksgesetzgebers zu leisten. Viel wichtiger wäre es in diesem Zusammenhang, dass die Wahlleiterin Forderungen der Initiatoren an Layout und Gestaltung der Unterschriftsbögen widerspruchslos umzusetzen hat. Beim Wasser-Volksentscheid wollten wir beispielsweise größere Zeilenabstände bei den Unterschriftslisten, die das handschriftliche Ausfüllen erleichtern.

Und schließlich zum 3. Punkt:

„Gleichzeitig soll im Eilverfahren das Gesetz zum Erhalt des Tempelhofer Feldes ausgehebelt werden, das 740.000 Berlinerinnen und Berliner per Volksentscheid beschlossen haben.“

Und auch hier gilt der Grundsatz, dass jedes Gesetz novelliert werden kann und auch Plebiszite bzw. Volksgesetze nicht auf ewig in Stein gemetzelt sind. Allerdings wäre im Rahmen einer verfassungsrechtlichen Überprüfung darzulegen, ob  es nicht geboten erscheint, höhere Anforderungen an den parlamentarischen Gesetzgeber zu stellen, wenn dieser ein Volksgesetz im Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren verändern will. Zu denken wäre als ultimative Mindestforderung, dass ein parlamentarischer Änderungsgesetz mindestens auch einer erneuten Volksabstimmung zugeführt werden muss. Auch hier muss bei der Zusendung der Abstimmungsunterlagen den ursprünglichen Initiatoren des Volksentscheids die Möglichkeit einer schriftlichen Stellungnahme eingeräumt werden.
Auch wäre daran zu denken, dass für die Abänderung eines Volksgesetzes mindestens im Parlament eine 2/3 Mehrheit erforderlich ist.

Eine entsprechende glaubwürdige und vor allem konsequente Antwort auf das Vorhaben des Senats wäre der Start eines neuen Volksgesetzes zum Schutz der direkten Demokratie, in dem – wie unter Punkt 3 dargelegt – die Hürden für Parlament und Regierung entsprechend hoch angesetzt werden, wenn diese Einrichtungen Volksentscheide durch parlamentarische Gesetze aushebeln wollen. Ein solches neues Volksgesetz wäre vom Umfang überschaubar und durchaus vergleichbar mit dem kurzen Volksgesetz zur Offenlegung der geheimen Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner Wasserbetrieben.

Mit diesem Dokument stelle ich ERSTMALS folgende Vorschläge vor:

Entwurf eines neuen
Volksgesetzes zum Schutz von Volksentscheiden

  1. Änderungen an Volksgesetzen durch das Abgeordnetenhaus von Berlin erfordern a) eine 2/3 Mehrheit im Abgeordnetenhaus und müssen b) einer erneuten Volksabstimmung zugeführt werden.
  2. Senat, Abgeordnetenhaus und landeseigene Unternehmen bzw. Tochtergesellschaften müssen ihre Ausgaben und Kosten transparent und übersichtlich zeitnah veröffentlichen. Die Höhe der öffentlichen Ausgaben darf die Ausgaben des ursprünglichen Volksentscheids nicht überschreiten. Die Summe der veranschlagten öffentlichen Ausgaben ist den Vertrauenspersonen des ursprünglichen Volksentscheids zur Verfügung zu stellen, damit diese die Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit der neuen Volksabstimmung finanzieren können.
  3. Den Vertrauenspersonen des ursprünglichen Volksentscheids ist bei den Wahlunterlagen für den neuen Volksentscheid (Änderungsgesetz) genauso viel Raum für eine Stellungnahme einzuräumen wie dem Abgeordnetenhaus und dem Senat.

Eine Begründung dieses neues Volksgesetzes kann beim Urheber des Gesetzestextes, Thomas Rudek, jederzeit angefordert werden (Kontaktdaten s.u.)

Thomas Rudek (Verfasser und Sprecher des ersten erfolgreichen Volksentscheids in Berlin)

Rüchfragen bitte an Thomas Rudek unter 030 / 2613389 oder 01578 / 5926189 oder an die Juristin Sabine Finkenthei unter 030 / 6930842.

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