Geheime Verschlußsache im demokratischen Rechtsstaat

Der Streit um die herrschende Rechtsmeinung vollzieht sich auch unter den verfahrensbeteiligten Richtern. Um so bedauerlicher, dass Minderheitsmeinungen zur geheimen Verschlusssache erklärt werden. Bis heute gilt der Grundsatz: „Der Richter hat über den Hergang bei der Beratung und Abstimmung auch nach Beendigung seines Dienstverhältnisses zu schweigen.“ Das, was bei amerikanischen und britischen Gerichten alltäglich ist, auch die Minderheitsmeinungen von verfahrensbeteiligten Richtern zu veröffentlichen, scheint in Deutschland nicht Bestandteil gängiger Rechtspraxis zu sein, so zumindest in der dlf-Reportage „Der lange Weg vom geheimen zum öffentlichen Urteil – Minderheitenvoten als Lehrstück der Rechtsfindung in Deutschland“ von Sabine Pamperrien, ausgestrahlt am Samstag, d.9.7.

s.a.Geheimhaltung auch beim Zugang zu historischen Akten

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Geheimhaltung auch beim Zugang zu historischen Akten

Dass das Thema der Informationsfreiheit nicht nur für die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen mit zu erwartender Regelmäßigkeit ins Feld geführt wird, wenn es darum geht, die Besitzstandsverhältnisse in unserer „Informationsgesellschaft“ abzusichern, sondern auch wenn es um die Geheimhaltung historischer Informationen geht, wurde in einer wirklich sehenswerten Kulturzeit-Reportage (3Sat) unter dem Titel „Unter Verschluss – Streng geheime Akten in deutschen Archiven“ in dieser Woche ausgestrahlt.

Auch ein Besuch der Homepage von Gaby Weber liefert erhellende Ansichten in dunkle Kapitel der deutschen Geschichte: http://www.gabyweber.com/

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Tagesspiegel: „Sprudelnde Einnahmen“

Unter dem Titel „Sprudelnde Einnahmen“ beschreibt Stefan Jacobs das lukrative Wassergeschäft. Interessant erscheint der Hinweis, warum die teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe “ ihre Bilanz in diesem Jahr erst Ende Juni und nicht wie sonst im März präsentierten“. Das „hängt mit den turbulenten Rahmenbedingungen zusammen: Auf Initiative von Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) prüft das Bundeskartellamt seit Monaten, ob die Wassertarife in Berlin überhöht sind. Eine abschließende Beurteilung steht noch aus, aber in einer vorläufigen Einschätzung erklärte die Behörde im März, dass die Berliner Wassertarife um rund 50 Cent pro Kubikmeter über denen anderer Großstädte lägen. Das ist etwa ein Viertel.“
Die Turbulenzen, die der erste erfolgreiche Volksentscheid ausgelöst hat, fanden leider keine Erwähnung und  auch die Tatsache, dass das Bundeskartellamt leider nur die Trinkwassertarife, nicht aber die Abwassertarife überprüft, fiel in der Berichterstattug des Tagesspiegels unter den Tisch. Die Wasserbürger dürfen gespannt sein, ob über die Turbulenzen berichtet wird, die entstehen, sobald die ersten Ergebnisse, die die Prüfung der offen gelegten Geheimverträge ergeben haben, vorgestellt werden?

Berliner Wasserbetriebe überweisen 200 Millionen Euro ans Land / Preissenkung bleibt offen

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