Wem gehört das Wasser?

Wem gehört das Wasser? 

Rekommunalisierung: kostengünstig und bürgernah!

Vor einem Jahr gelang es Bolivien, in der UN-Generalversammlung das Menschenrecht auf Trinkwasser und eine sanitäre Grundversorgung durchzusetzen. Dieses Jubiläum wie die jüngsten Vorschläge, Griechenland aus der Finanzkrise mit einer rigorosen Privatisierung der Daseinsvorsorge herausführen zu wollen, sind Anlässe, die Privatisierungsdiskussion um einige Aspekte zu erweitern. Die Broschüre „Wem gehört das Wasser?“ unternimmt diesen Versuch. Hinterfragt werden nicht nur die Mystifizierung privater Investoren und die Rolle der Medien, sondern es wird auch das Konzept eines neuen Volksbegehrens vorgestellt, wie in Berlin das traurige Kapitel der Teilprivatisierung der Wasserbetriebe endlich beendet werden kann, und das mit einem Verfahren, welches verhindert, dass die Konzerne an einer Rekommunalisierung auch noch gewinnen. Das Zauberwort lautet: Mitbestimmung, damit eine kostengünstige Rekommunalisierung bürgernah gelingen kann.
 

Wie notwendig ein solches Projekt ist, beweist auch die Tatsache, dass die Bundesregierung an ihrer Politik der Geheimhaltung unbelehrbar festhält: Öffentlich-Private-„Partnerschaften“ (der dem Mafia-Jargon entlehnte Begriff der Patenschaften erscheint angemessener) unterliegen immer noch der Geheimhaltung, wie aus einer Drucksache des Bundestages hervorgeht.

 

 

Vor einem Jahr gelang es Bolivien in der UN-Generalversammlung das Menschenrecht auf Trinkwasser und eine sanitäre Grundversorgung durchzusetzen. Diese Jubiläum wie die jüngsten Vorschläge, Griechenland aus der Finanzkrise mit einer rigorosen Privatisierung der Daseinsvorosgre herausführen zu wollen, sind Anlässe, die Privatisierungsdiskussion um einige Aspekte zu erweitern. Die Broschüre „Wem gehört das Wasser“ unternimmt diesen Versuch. Hinterfragt werden nicht nur die Mystifizierung privater Investoren und die Rolle der Medien, sondern es wird auch das Konzept eines neuen Volksbegehrens vorgestellt, wie in Berlin das traurige Kapitel der Teilprivatisierung der Wasserbetriebe endlich beendet werden kann, und das mit einem Verfahren, welches verhindert, dass die Konzerne an einer Rekommunalisierung auch noch gewinnen. Das Zauberwort lautet: Mitbestimmung, damit eine kostengünstige Rekommunalisierung bürgernah gelingen kann.

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1 Jahr Wasser als Menschenrecht – Schöne Worte ohne Folgen?

28. Juli 2011, 11.30 Uhr, dlf, Umwelt und Verbraucher: 1 Jahr Wasser als Menschenrecht – Schöne Worte ohne Folgen in Anbetracht der Dürre am Horn von Afrika?

s.a.: Grundrecht auf Wasser für viele nur ein Traum

Kommentar Wasserbürger: „Die Wasserversorgung der Weltbevölkerung ist trotz technologischen Fortschritts immer noch nicht gewährleistet. Das Millenniumsziel der Vereinten Nationen, bis 2015 die Zahl der Menschen ohne Zugang zu Trinkwasser zu halbieren, ist nach offiziellen Verlautbarungen der UN nicht erreichbar. Überlegungen, dieses Problem durch eine stärkere Einbeziehung privater Unternehmen zu lösen, berühren jedoch politische Grundsatzfragen. Die Privatisierungsdiskussion verlangt die prinzipielle Entscheidung, ob die Wasserversorgung als kommerzielles Geschäft von privatrechtlichen, gewinnorientierten Unternehmen angeboten werden soll oder ob eine öffentlich garantierte Wasserversorgung in Verbindung mit einem völkerrechtlich kodifizierten Rechtsanspruch vorzuziehen ist, da sie die höhere Versorgungssicherheit der Weltbevölkerung garantieren kann. Zumindest was den völkerrechtlichen Anspruch betrifft, ist es Bolivien am 28. Juli 2010 gelungen, in der UN-Generalversammlung endlich das Recht auf Trinkwasser als Menschenrecht zu verankern. Vor dem Hintergrund der langjährigen diplomatischen Verhandlungen ist dieser Vorstoß, der auch das Menschenrecht auf eine sanitäre Grundversorgung umfasst, als ein doppelter Erfolg zu bewerten. Die Relevanz dieses völkerrechtlichen Anspruchs für die Realpolitik wird sich aber erst erweisen müssen, eben darin, ob sich die Hoffnungen des bolivianischen Präsidenten Evo Morales erfüllen werden, dass mit diesem Beschluss auch der fortschreitenden Privatisierung der Wasserwirtschaft Einhalt geboten werden kann.

Es wird niemanden überraschen, dass nach dem Vorstoß Boliviens diese Hoffnungen auch auf völkerrechtlicher Ebene durch den UN-Menschenrechtsrat bereits „aufgeweicht“ werden. Eine aktuelle Übersicht vermittelt Inga Winkler in ihrem vom Institut für Menschenrechte herausgegebenen Essay „Lebenselixier und letztes Tabu – Die Menschenrechte auf Wasser und Sanitärversorgung“.“

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Berliner-Wasserverträge: EU-Kommission prüft / Erste juristische Schritte sind eingeleitet – weitere folgen!

5 Monate liegt es zurück, dass die Berliner Bevölkerung Geschichte geschrieben hat und in Berlin der erste Volksentscheid gewonnen wurde. Bereits Anfang März hat sich eine Arbeitsgruppe von 10 Juristen unter dem Dach der GRÜNEN LIGA Berlin zusammengefunden, um die offen gelegten Dokumente einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Diese in enger Absprache mit Prof. Jürgen Keßler von der Verbraucherzentrale Berlin und mit Prof. Edda Müller von Transparency Deutschland International vorgenommene Prüfung hatte zur Folge, dass bereits erste juristische Schritte gegen die Geheimverträge gegenüber der EU-Kommission eingeleitet werden konnten.

Für Interessierte, die an der Teilnahme der PK am 19. Juli verhindert waren, bieten wir die Tondokumente der Pressekonferenz zum Nachhören an.

Eröffnung Thomas RudekProf. Edda Müller (TI)Prof. Jürger Keßer (VZB / EWSA)Sabine Finkenthei (AG unabh. Juristen)Fragen und Antworten 1Fragen und Antworten 2

Das Schreiben zum Vertragsverletzungsverfahren finden Sie hier.

Und die wichtigsten Kernsätze haben wir für Sie auch an dieser Stelle in Form einer Kurz-Präsentation zusammengestellt.

Und hier ein Kurz-Interview mit Prof. Keßler (Radio EINS).


 

Pressemitteilung zur Pressekonferenz

EU-Kommission überprüft Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe

Berlin, 19.07.2011 – Die Berliner Wasserbetriebe beschäftigen nun die Europäische Kommission. Die oberste europäische Wettbewerbsbehörde prüft, ob bei der Teilprivatisierung im Jahr 1999 EU-Recht verletzt wurde. Sollte sich der Verdacht bestätigen, so würde dies den Privatisierungsverträgen die Geschäftsgrundlage entziehen und erhebliche Rückforderungsansprüche des Landes Berlin gegenüber RWE und Veolia begründen.

Den Anstoß für die Prüfung der EU-Kommission gaben die Vorsitzende der Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland, Edda Müller, und der Vorstandsvorsitzende der Verbraucherzentrale Berlin, Jürgen Keßler. In einem Schreiben an die EU-Kommission wird der Verdacht begründet, dass bei der Teilprivatisierung die Regelungen des europäischen Beihilfenrechts und Vergaberechts nicht eingehalten wurden.

Der Beihilfenrechtsverstoß liegt dem Schreiben nach darin, dass der Berliner Senat den privaten Investoren (RWE und Veolia, ehemals Vivendi) 1999 eine Gewinngarantie gegeben hat. Die Investoren bekommen danach, wenn die Wasserbetriebe nicht genügend Gewinne abwerfen, Geld aus dem Haushalt des Landes Berlin. Dies ist eine Art Subvention, die nach EU-Recht grundsätzlich verboten ist, weil Konkurrenten benachteiligt werden können. „Sollte sich der Verdacht der rechtswidrigen versteckten Beihilfe bestätigen, so hätte dies weitreichend Auswirkungen auf die derzeitige Privatisierungspraxis insbesondere im kommunalen Bereich“, erklärte Edda Müller. Daneben rügt das Schreiben eine Verletzung von Vergaberecht. „Es ist nicht bekannt, dass es vor der Teilprivatisierung ein Ausschreibungsverfahren gegeben hätte“, so Keßler. „Das wäre aber aufgrund europarechtlicher Vorgaben erforderlich gewesen.“
Sollte die EU-Kommission den Verdacht bestätigen, hätte dies weitreichende Folgen. Die Europäische Kommission könnte das Land Berlin verpflichten, die unter Verstoß gegen das Beihilfenrecht empfangenen Gewinne von RWE und Veolia zurückzufordern. Zugleich müssten die Verträge geändert und gegebenenfalls rückabgewickelt werden.

Hintergrund des Schreibens an die EU-Kommission ist der Volksentscheid, durch den die Berliner am 13. Februar dieses Jahres (2011) eine Offenlegung der Verträge über die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe erzwungen haben. Seitdem trifft sich unter dem Dach des Umweltverbands GRÜNE LIGA Berlin ein Kreis von Juristen, der ehrenamtlich die Konditionen der Teilprivatisierung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft. Die Juristengruppe hat auch die europarechtliche Prüfung durchgeführt und wird noch bis zur Wahl die verfassungs-, haushalts- und zivilrechtlichen Aspekte der Verträge prüfen.

Das Schreiben zum Vertragsverletzungsverfahren finden Sie hier.

Kontakte:

Transparency International Deutschland e.V.
Prof. Dr. Edda Müller, Vorsitzende
Dr. Christian Humborg, Geschäftsführer
Tel. 030 / 54 98 98 0

Verbraucherzentrale Berlin e.V.
Prof. Dr. Jürgen Keßler, Vorstandsvorsitzender
Tel. 0170 / 55 31 114

Arbeitsgruppe unabhängiger Juristen
Sabine Finkenthei
Tel. 0176 / 25 21 37 26

GRÜNE LIGA Berlin
Thomas Rudek
Tel. 030 / 261 33 89

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