Montag, 17. Okt. 12.00 Uhr: FORUM VOLKSBEGEHREN – Berliner direkte Demokratie

FORUM VOLKSBEGEHREN: Berliner direkte Demokratie
Am Montag, den 17. Oktober 2011 um 12.00 Uhr
laden wir alle Interessierte zum FORUM Volksbegehren ein:
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin

Erfahrungen, Informationen und Verfahren der Berliner Volksbegehren in einer Veranstaltung gebündelt:
Wie entwickelt sich die direkte Demokratie in Berlin? Was sagen die Initiatoren über die Initiativen und die Erfolge? Was sind die politischen Aussichten in der Zeit der Koalitionsbildung in Berlin? FORUM Volksbegehren.
Grundschulkinder, leben und lernen in der Ganztagsschule, 1+ für Berlin
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PM Organstreitverfahren gegen die Wasserverträge rückt immer näher / Wasserbürger weiterhin am Wassertisch

Pressemitteilung
Organstreitverfahren gegen die Wasserverträge rückt immer näher /
Wasserbürger weiterhin am Wassertisch

Nach der Veröffentlichung des Leitfadens unabhängiger Juristen hat eine Kanzlei die Argumentation geprüft und sich bereit erklärt, eine entsprechende Klageschrift zu erarbeiten. Mit diesem konkreten Angebot wollen die Wasserbürger mit Vertretern der Fraktionen das Gespräch suchen. Sabine Finkenthei, die den Arbeitskreis unabhängiger Juristen unter dem Dach dem Umweltverbands GRÜNE LIGA Berlin koordiniert und den Leitfaden redaktionell mit bearbeitet hat, ist zuversichtlich: „Normalerweise werden für solche Aufträge von Kanzleien sehr hohe Beträge berechnet, die sich am Streitwert orientieren. Allein für die Wasser-Verträge sind mindestens 16 Millionen DM in Rechnung gestellt worden“, so Finkenthei. „Wir werden dank der Unterstützung einer Kanzlei, die bereits Erfahrungen mit der Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes hat, den Abgeordneten der Fraktionen zu sehr günstigen Konditionen ein Angebot unterbreiten können.“

Auf eine aktuelle Meldung der Bürgerinitiative „Berliner Wassertisch“, nach der sich die Bürgerinitiative von den Wasserbürgern und insbesondere von Thomas Rudek, dem Verfasser und Sprecher des Volksentscheids wegen eines angeblichen Vertrauensbruchs trennen will, reagiert Thomas Rudek gelassen: „Die Wasserbürger sind eine notwendige Ergänzung, um auch all den Kräften entgegen zu wirken, die den Volksentscheid gegen die Wand fahren wollen“. Wie wichtig das Informationsportal der Wasserbürger für eine kostengünstige Rekommunalisierung ist, beweist die Tatsache, dass die Sprechergruppe des Wassertischs, die nach dem ersten erfolgreichen Volksentscheid im April das Ruder übernommen hat, die Ergebnisse des Arbeitskreises unabhängiger Juristen nicht veröffentlicht und unterdrückt. Die Juristin Sabine Finkenthei bedauert die Verweigerungshaltung dieser Sprechergruppe: „Statt sich über die Ergebnisse und Verfahrenshinweise zur Vertragsanfechtung zu freuen, sind die Ergebnisse des Arbeitskreises von Laien des Wassertischs abqualifiziert worden.“ Durch einen Zufall ist eine e-mail-Koorespondenz über den Wassertisch-Verteiler gesendet worden, die an Interessierte gerne weiter geleitet wird.
Während die Sprechergruppe relevante Informationen zur Vertragsanfechtung geheim hält, sind „auf der Homepage der Wasserbürger die Ergebnisse sofort veröffentlicht worden“, so Rudek. An den Ausschluss des Wassertischs fühlt sich Rudek nicht gebunden: „Solange die Sitzungen öffentlich stattfinden, werden wir versuchen, dass auch einige Wasserbürger anwesend sein werden, denn schliesslich sollen die Berliner erfahren, was am Wassertisch besprochen wird.“ Die Sprechergruppe hatte Anstoß genommen an einem veröffentlichten Wortprotokoll einer öffentlichen Plenums-Sitzung, in dem die Vorschläge für ein neues Volksbegehren kontrovers diskutiert worden sind. Daraufhin hat die Sprechergruppe ohne Angabe von Gründen und ohne Nennung einer Tagesordnung das Plenum an einen neuen Veranstaltungsort verlegt. Rudek, der den neuen Veranstaltungsort aufsuchte, wurde mit einem Schau-Prozeß konfrontiert, bei dem ihm sogar untersagt wurde, Protokollnotizen anzufertigen. „Normalerweise wird jedem Angeklagten die Möglichkeit eingeräumt, seine Verteidigung vorzubereiten“, so Rudek. Und zum Vorwurf des Wortprotokolls:  „Wer auf öffentlichen Sitzungen Stellungnahmen abgibt, der muss auch damit rechnen, zitiert zu werden“, so Rudek, „denn schliesslich steht es jeder Verteidigung frei, auch denjenigen, der unberechtigte und aus der Luft gegriffene Anschuldigungen erhebt, beim Namen zu nennen“, so Rudek. Letztendlich scheint es der Sprechergruppe darum zu gehen, „den Volksentscheid in seiner Bedeutung zu entschärfen“, indem jetzt neue Personen ins Spiel gebracht werden. „Es erhärtet sich der Verdacht, dass die Anfechtung der Verträge von der Sprechergruppe auf die lange Bank geschoben werden soll“, so Rudek. „Was an bisherigen Verlautbarungen und Veröffentlichungen von dem Netzwerkadministrator Gerhard Seyfarth ins Netz gestellt worden ist, ist inhaltlich weder überzeugend noch zielführend. Argumente hingegen, wie die vor uns bestehenden Probleme gelösten werden können, werden von Seyfarth unterdrückt.“

Parallel zum neuen Wassertisch, der sich am Mehringdamm trifft, halten andere Aktivisten des Wassertischs am alten Standort fest und treffen sich auch weiterhin an jedem ersten Dienstag im Monat um 19 Uhr, in den Räumlichkeiten der Theatergruppe „Berliner Compagnie“ in der Muskauer Str. 20a in Kreuzberg. Hier werden weiterhin Möglichkeiten der kostengünstigen Rekommunalisierung vorurteilsfrei und offen diskutiert. Sollte ein neues Volksbegehren für eine kostengünstige Rekommunalisierung erforderlich sein, dann steht man auch dieser Möglichkeit offen gegenüber.

Rückfragen richten Sie bitte an

Sabine Finkenthei vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen
S.Finkenthei@gmx,de
Mobil: 0176 / 25213726

Thomas Rudek (Verfasser und Sprecher des Volksentscheids)
ThRudek@gmx.de
Festnetz: 030 / 261 33 89 (AB) oder Mobil: 01578 / 5926189

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ABGEORDNETENWATCH NUTZEN! Anfechtung der Wasser-Verträge durch Abgeordnete ist möglich

Ein Arbeitskreis unabhängiger Juristen hat mit einem juristischen Leitfaden bewiesen, dass die Teilprivatisierungsverträge von den Abgeordneten durch ein so genanntes Organstreitverfahren gerichtlich angefochten werden können.

Auf dem Portal www.abgeordnetenwatch.de können Bürger die Abgeordnten in die Pflicht nehmen und zur Rede stellen! Hier für alle, die diese Möglichkeiten nutzen wollen, zur Orientierung ein Formulierungsvorschlag:

Sehr geehrter ….

am 13. Februar haben mehr Menschen in Berlin für das Volksgesetz zur Offenlegung der geheimen Wasserverträge gestimmt, als für die Abgeordneten, die gegenwärtig die Regierungsfraktionen bilden. Die Zielsetzung des Volksgesetzes war klar: Die Prüfung der Verträge zur Teilprivatisierung, um diese gerichtlich anzufechten. Jetzt hat ein Arbeitskreis unabhängiger Juristen aufgezeigt, dass es für die vertraglich vereinbarte Gewinnausfallgarantie zugunsten der Konzerne RWE und VEOLIA keine gesetzliche Grundlage gibt und dadurch gegen das Budgetrecht des Abgeordnetenhauses verstoßen wurde (Art. 87 I VvB) (s. berliner-wasserbuerger.de).

Meine Frage an Sie lautet: Würden Sie a) den Senat auffordern, die Nichtigkeit der Verträge aufgrund der Verletzung des parlamentarischen Budgetrechts gerichtlich durchzusetzen und b) im Fall der Unterlassung ein Organstreitverfahren gegen den neuen Senat einleiten?

Mit Spannung erwarte ich Ihre Antwort!

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