Sonderausschuss zur Prüfung der Verträge konstituiert sich am 6. Januar, 12 Uhr, im Berliner Abgeordnetenhaus

Sie erinnern sich? Im Gesetzestextes des ersten gewonnenen Volksentscheids in Berlin wird im § 3 gefordert:

„Bestehende Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden bedürfen einer eingehenden, öffentlichen Prüfung und öffentlichen Aussprache durch das Abgeordnetenhaus unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen. Für die Prüfung der Verträge ist dem Abgeordnetenhaus eine Frist von mindestens sechs Monaten einzuräumen.“

Eilig hatten es die Abgeordneten mit der Umsetzung des Volksentscheids nicht. Fast ein Jahr hat es gedauert. Jetzt ist es endlich soweit. Am Freitag, dem 6.1., gründet sich der Sonderausschuss um 12 Uhr im Raum 311. Die Sitzung ist öffentlich.

Immerhin hat das lange Warten auch einen Vorteil, denn der Arbeitskreis unabhängiger Juristen hat bereits nach einer eingehenden Prüfung aufgezeigt, wie das Abgeordnetenhaus die Verträge juristisch zu Fall bringen könnte. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob „unsere“ Abgeordneten bereit sind, diesen Weg zu gehen.

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Nur ein Tropfen auf den heißen Stein: Abmahnung der Berliner Wasserbetriebe durch das Bundeskartellamt ist kein Ersatz für die gerichtliche Anfechtung der Privatisierungsverträge

Berlin, 6.12.2011. Die Abmahnung der Berliner Wasserbetriebe durch das Bundes­kartellamt wegen zu hoher Trinkwasserpreise wird von Thomas Rudek, dem Verfasser des ersten Berliner Volksentscheids zur Offenlegung der Geheimverträge, als „ein Tropfen auf den heißen Stein“ bezeichnet. „Viele Fragen sind noch offen“, führt die Juristin Sabine Finkenthei aus, die nach dem Volksentscheid einen „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“ zur Vertragsüberprüfung ins Leben gerufen hat: „Ist das Bundeskartellamt überhaupt zuständig? Das Verfahren zu dieser Frage ist noch offen. Auch richtet sich eine rechtswirksame Preis­senkungsverfügung lediglich gegen die Trinkwasserpreise, nicht jedoch gegen die wesentlich höheren Abwasserpreise. Eine solche Verfügung würde lediglich auf eine symbolische Preissenkung hinauslaufen, die an dem Kernproblem, der vertraglich zugesicherten Gewinnausfallgarantie, nicht das Geringste ändern würde. Daher wären alle gut beraten, sich nicht auf das Bundeskartellamt zu verlassen, sondern von den neu gewählten Abgeordneten zu verlangen, dass diese mit einem Organstreitverfahren die Wasser-Verträge vor dem Verfassungsgerichtshof anfechten. Der Arbeitskreis unabhängiger Juristen hat das Verfahren zur Vertragsan­fechtung in einem Leitfaden detailliert aufgezeigt und bietet seine juristische Hilfe und Unterstützung an!“

Zu kritisieren ist auch die unvollständige Berichterstattung: „Wenn das Bundeskartellamt von einer Absenkung von ca. 205 Mio. € für die nächsten drei Jahre ausgeht, dann sind das 68 Mio. € pro Jahr. Das bedeutet für Senat und die privaten Teilhaber, dass jeder von ihnen lediglich auf 34 Mio. € pro Jahr verzichten müsste. Das ist ein schlechter Witz, wenn wir uns daran erinnern, dass allein im vorletzten Geschäftsjahr 270 Mio. € an Gewinnen aus den Taschen der Berliner herausgepumpt worden sind! Das bedeutet, von jedem einzelnen 4-Personen-Haushalt in Berlin sind in dem genannten Geschäfts­jahr 308 € Gewinne abkassiert worden, zusätzlich zu den eigentlichen Wasserkosten,“ so Rudek.

Auch ist zu befürchten, dass im Fall einer rechtswirksamen Preissenkungsverfügung die privaten Anteilseigner RWE und Veolia die ihnen vertraglich zugesicherte Gewinn­ausfall­garantie einfordern werden (§ 23.7 Konsortialvertrag). In diesem Fall würden die Konzerne ihre Gewinne nicht aus den Wassergebühren ableiten, sondern davon profitieren, dass die Schleuse zum Haushalt geöffnet wird. Solange die Gewinnausfall­garantien nicht angefochten werden, sind die Berliner immer die Gebeutelten: Entweder als Gebühren- oder als Steuerzahler.

Der ehemalige Wirtschaftssenator Harald Wolf (Die LINKE), der bezeichnenderweise mitten im laufenden Volksbegehren und nicht zu Beginn seiner Amtszeit das Bundeskartellamt einschaltete, hofft, dass die Gewinn­ausfallgarantie nicht zum tragen kommt, da die Preissenkungsverfügung durch das Bundeskartellamt nach Bundesrecht erlassen worden ist. In einem solchen Fall, der außerhalb des Einflussbereichs des Landes liegt, würde nach dem Vertrag die Gewinnausfallgarantie nicht zur Anwendung kommen (§ 38 Vertrags­anpassung). Das ist die persönliche Rechtsmeinung von Harald Wolf. Doch es ist zu erwarten, dass die privaten Anteils­eigner diese Rechtsauffassung nicht teilen, zumal das Bundeskartellamt nicht von sich aus auf der Bildfläche erschienen ist, sondern vom Landespolitiker Wolf eingeschaltet wurde. Und wenn die Vertragsparteien in der Auslegung des Vertrages unterschiedliche Ansichten vertreten, dann werden solche Streitigkeiten nach dem Vertrag vor einem Schiedsgericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit  geregelt. Besonders pikant an diesem Verfahren ist der Umstand, dass Ex-Senator Wolf seine Rechtsmeinung im Schiedsgericht jetzt nicht einmal vertreten könnte, da er dem Berliner Senat nicht länger angehört.

Zusammengefasst ist es sowohl für Freudensprünge wie für Weihnachtsgeschenke zu früh. Es muss mehr geschehen. Auf den Prüfstand gehören nicht nur die Trinkwasser­ und Abwassertarife. Wenn sich nach einem internen Papier des Finanzsenators Nußbaum der Anteil der kalkulatorischen Kosten auf 44 % beläuft, dann gehört das gesamte Kalkulationsverfahren auf den Prüfstand. Am Ende müßte ein Kalkulationsverfahren stehen, das sich an den realen Kosten ausrichtet und von Organisationen, die die Interessen der Verbraucher, der Steuerzahler und der Umwelt vertreten, mitgetragen wird. Vor allem führt an der überfälligen Anfechtung der Verträge durch die Abgeordneten mittels einer Organklage vor dem Verfassungs­gerichtshof kein Weg vorbei! Der „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“ hat hierfür nicht nur einen fundierten Leitfaden erarbeitet und publiziert, sondern konnte auch kompetente Rechtsanwälte gewinnen, die bereit sind, die Abgeordneten bei der Erarbeitung einer Organklage zu unterstützen.

Sabine Finkenthei* und Thomas Rudek**

* Koordinatorin des Arbeitskreises unabhängiger Juristin / Mitverfasserin des Leitfadens „Nichtigkeit der Berliner Wasserverträge und ihre Geltendmachung“
Kontakt: Tel.: 030 / 69 30 84 2 – Mobil: 0176 / 25 21 37 26 – e-mail: S.Finkenthei@gmx.de

** Sprecher und Verfasser des ersten gewonnen Volksentscheids in Berlin zur Offenlegung der Geheimverträge bei den teilprivatisierten Berliner Wasserbetrieben
Kontakt: Tel.: 030 / 261 33 89 (AB) / ThRudek@gmx.de

Weitere Informationen (Leitfaden, Schreiben an die EU-Kommission) befinden sich auf dem Portal www.wasserbuerger.de

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PM – Mehr Schein als Sein: Parlamentarischer Sonderausschuss soll Wasser-Verträge prüfen

Pressemitteilung
Berliner Wasser-Verträge
Mehr Schein als Sein: Parlamentarischer Sonderausschuss soll Verträge prüfen

Wasserbürger wie der Arbeitskreis unabhängiger Juristen haben geringe Erwartungen an den Sonderausschuss, den das Abgeordnetenhaus heute auf Antrag der Regierungsfraktionen einsetzen will, um jene Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden, die im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe abgeschlossen worden sind, einer eingehenden öffentlichen Prüfung zu unterziehen. Dieses Verfahren ist im § 3 des Volksgesetzes vorgesehen.

Die Skepsis ist nicht darauf zurückzuführen, dass der Sonderausschuss für unabhängige Experten keine Finanzmittel bereit stellen will, sondern mit der Befürchtung, dass nur „handverlesene Experten“ hinzugezogen werden, die kein Interesse haben, juristische Wege aufzuzeigen, wie die Verträge zur Teilprivatisierung angefochten werden können. Außerdem „steht noch keinesfalls fest, ob wirklich alle Rechtsdokumente von Seiten des Senats offen gelegt sind“, so Juristin Sabine Finkenthei, die den Volksentscheid von Anfang an begleitet hat und den Arbeitskreis unabhängiger Juristen koordiniert. „Wir hatten dem ehemaligen Senator Wolf gemeinsam mit Transparency International Verfahrensvorschläge unterbreitet, die nicht zum Einsatz gekommen sind.“ Die Arbeit des Sonderausschusses, die ihre Tätigkeit gemäß § 3 des Volksgesetzes aufnehmen will, wäre jedoch erst dann sinnvoll, wenn rechtsverbindlich feststeht, dass wirklich alle Dokumente veröffentlicht worden sind.

Zielführend wäre es“, so Finkenthei, „wenn der Sonderausschuss die vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen bereits erarbeitete Möglichkeit der Vertragsanfechtung im Rahmen einer Organklage in den Mittelpunkt seiner Prüfung stellen würde.“ Der Arbeitskreis unabhängiger Juristen hatte bereits im Sommer gemeinsam mit Transparency Deutschland e.V. und der Verbraucherzentrale Berlin bei der EU Kommission die Einleitung eines Prüfverfahrens beantragt. Nach der kritischen Prüfung unter europarechtlichen Gesichtspunkten hat der Arbeitskreis die bisher zugänglichen Dokumente auch unter verfassungs-, haushalts- und zivilrechtlichen Gesichtspunkten geprüft und seine Arbeitsergebnisse in Form eines Leitfadens publiziert. Das Ergebnis dieser Prüfung, an der sich mehrere promovierte Juristen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten beteiligt haben: Der Vertrag kann vor dem Verfassungsgerichtshof im Rahmen einer Organklage angefochten werden. Klagebefugt sind die Berliner Abgeordneten. Die Aussichten, dass diese Klage zu einer Nichtigkeit der Verträge führen kann, bewertet der Arbeitskreis als aussichtsreich. Überzeugt von der Qualität und Stichhaltigkeit des juristischen Leitfadens haben auch zwei niedergelassene Rechtsanwälte in Berlin ihre Bereitschaft erklärt, die Klageschrift für ein Organstreitverfahren zu erarbeiten.

Für die Wasserbürger und den Verfasser des Volksgesetzes, Thomas Rudek, kommt es darauf an, welche Sachverständigen angehört werden. Bereits das Gefälligkeitsgutachten von Prof. Schwalbach, das von der IHK zur Rekommunalisierung im März in Auftrag gegeben worden ist, war wenig überzeugend. Der Gutachter Prof. Joachim Schwalbach wurde auch vor kurzem von der Atom-Lobby gebucht, um aus pseudowissenschaftlicher Perspektive Lobby-Interessen zu kaschieren. „Auch die bisherigen Experten, die die Grünen oder die LINKE hinzugezogen haben, haben keine weiterführenden Erkenntnisse geliefert. Das ist auch kein Wunder: Wer, wie Harald Wolf, die Kanzlei HengelerMüller beauftragt, deren ehemalige Teilhaberin Spießhofer bereits bei der Konstruktion der Teilprivatisierungsverträge maßgeblich mitgewirkt hat, der hat auch nicht das geringste Interesse an einer Vertragsanfechtung“, so Thomas Rudek. „An einer substanziell vorbereiteten Organklage führt kein Weg vorbei. Wenn die Abgeordneten die Organklage nicht unterstützen, dann bleibt als Ultima Ratio nur ein neues Volksbegehren, in dem die Bürger Berlins darüber bestimmten, wie viel bzw. wie wenig die Konzerne RWE und Veolia für ihre Anteile erhalten.“

Sabine Finkenthei* und Thomas Rudek**

* Koordinatorin des Arbeitskreises unabhängiger Juristin / Mitverfasserin des Leitfadens „Nichtigkeit der Berliner Wasserverträge und ihre Geltendmachung“ Kontakt: Tel.: 030 / 69 30 84 2 – Mobil: 0176 / 25 21 37 26 – e-mail: S.Finkenthei@gmx.de
** Sprecher und Verfasser des ersten gewonnen Volksentscheids in Berlin zur Offenlegung der Geheimverträge bei den teilprivatisierten Berliner Wasserbetrieben Kontakt: Tel.: 030 / 261 33 89 (AB) / ThRudek@gmx.de

Alle erwähnten Materialien (Leitfaden, Schreiben an die EU-Kommission befinden sich auf dem Portal www.wasserbuerger.de

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