Berliner Verkehrsverträge (S-Bahn und BVG) sind offen

Transparenz NOW – Und wieder einen Schritt weiter im Kampf um Transparenz
Berliner Verkehrsverträge (S-Bahn und BVG) sind offen

Während die politisch Verantwortlichen noch zögern und sich hinter Betriebs- wie Geschäftsgeheimnissen verbarrikadieren, sind es kompetente Bürger der Zivilgesellschaft, die das neue IFG im September 2011 einem Praxistest unterzogen. Der 24-jährige Programmierer Stefan Wehrmeyer hatte beim Senat für Stadtentwicklung einen entsprechenden Informationsantrag gestellt und jetzt die Akten erhalten. Allerdings hat die zuständige Senatsverwaltung ganz auf Schwärzungen dann doch nicht verzichtet. Ob diese zulässig sind, könnte entweder durch den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Alexander Dix, oder durch das Verwaltungsgereicht überprüft werden. 

Mit diesem Schritt hat sich jedoch das S-Bahn-Volksbegehren keineswegs erledigt! Denn die Forderungen des S-Bahn-Tisches beschränken sich nicht nur auf die Offenlegung der Verträge, sondern aumfassen eine bessere Ausstattung und Wartung dieser lebenswichtigen Infrastruktur.

Und hier geht’s zum BVG-Verkehrsvertrag, zum S-Bahn-Verkehrsvertrag und zum S-Bahn-Änderungsvertrag.

 

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VDGN: Zwei auf einen Streich – Organisierte Zivilgesellschaft geht mit gutem Beispiel voran und reicht in Kürze 2 Klagen gegen hohe Wasserpreise ein

VDGN: Zwei auf einen Streich
Verband Deutscher Grundstücks Nutzer geht mit gutem Beispiel voran und reicht in Kürze 2 Klagen gegen hohe Wasserpreise ein

Berlin, d. 9.2.2012. Seit dem Volksentscheid vor einem Jahr ist viel geschehen. Bereits im März letzten Jahres hat sich ein „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“ (AKJ) gegründet, der sich zum Ziel gesetzt hat, die Verträge einer eingehenden Prüfung zu unterziehen. Bereits im Sommer letzten Jahres konnte der AKJ in enger Zusammenarbeit mit Frau Prof. Edda Müller von der Antikorruptionsorganisation „Transparancy International Deutschland e.V.“ wie mit dem ausgewiesenen Rechts-Experten Prof. Jürgen Keßler, Vorstandsvorsitzender der Verbraucherzentrale Berlin, bei der EU-Kommission ein Prüfungsverfahren initiieren, das noch nicht abgeschlossen ist. Auch hat der AKJ neben der Berücksichtigung europarechtlicher Sachverhalte die für das Abgeordnetenhaus wichtigen verfassungs- und haushaltsrechtlichen Aspekte geprüft und herausgearbeitet, dass auch unsere Volksvertreter mit einer Organklage vor dem Verfassungsgericht gegen die Verträge vorgehen könnten. Die Ergebnisse wurden in einem Leitfaden zusammengestellt, der von den Wasserbürgern an Abgeordnete aller Fraktionen zugestellt wurde. Mit einem gesonderten Schreiben sind auch alle Abgeordneten der Piraten-Fraktion informiert worden, dass die Wasserbürger auch zwei Berliner Rechtsanwälte gewinnen konnten, die bereit wären, basierend  auf dem Leitfaden, eine Organklage zu erarbeiten. Ob die Piraten auf dieses Angebot zurückgreifen und klar machen zum entern der umstrittenen Verträge, wird sich zeigen.

Auch andere Bündnispartner des ersten erfolgreichen Volksentscheids in Berlin waren nicht untätig. Neben Transparency International und der Verbraucherzentrale Berlin konnten die Wasserbürger gemeinsam mit dem Bund der Steuerzahler den erwähnten Leitfaden Anfang September 2011 vorstellen.

Im Januar fand auch ein mehrstündiges Gespräch mit den Wasserbürgern, dem AKJ und der Geschäftsführung des VDGN (Verband Deutscher Grundstücksnutzer) statt, indem der VDGN die Ergebnisse seiner Prüfung vorstellte und weitere strategische Optionen besprochen wurden. Der VDGN kündigte Klagen auf zivil- wie verwaltungsrechtlichem Weg zur Senkung des Berliner Wasserpreises an. Die Wasserbürger begrüßen das konsequente Vorgehen des VDGN als wichtige Unterstützung im Kampf für Wassergebühren, die auf real anfallenden Kosten basieren. Die jährlichen Gewinnabführungen bewegen sich in dreistelliger Millionenhöhe. Allein im vorletzten Geschäftsjahr führten die Wasserbetriebe 270 Millionen Euro Gewinne an die Konzerne RWE und VEOLIA wie das Land Berlin ab.

„Es wäre eine Entlastung für alle Verbraucher, Betriebe und Unternehmen, für alle Hausbesitzer und Mieter, wenn es uns gemeinsam mit dem VDGN und unseren Bündnispartnern gelingen würde, die Wassertarife auf reine Kostendeckung herrunter zu rechnen. Es geht um mehrere hundert Euro pro Jahr für eine mehrköpfige Familie, von Betrieben und Unternehmen ganz zu schweigen. Bei der Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts geht es lediglich um die Trinkwasserpreise und nicht ums Ganze“, berichtete der Verfasser des Volksgesetzes, Thomas Rudek, auf mehreren, sehr gut besuchten Podiums-Veranstaltungen der Gartenfreunde anlässlich der GRÜNEN WOCHE.

Auch Hausbesitzer streiken immer häufiger bzw. kommen in Zahlungsverzug. In einer kürzlich ausgestrahlten Reportage des ZDF-Länderspiegels wurde ein Sperrkassierer der Wasserbetriebe während seiner Arbeit begleitet. Von 50 Einsätzen die Woche war die Rede. Wie die Wasserbürger herausfanden, beschäftigen die Wasserbetriebe insgesamt 6 Sperrkassierer. Hochgerechnet würde das bedeuten, dass im Jahr zwischen 10 und 15 Tausend Hausbesitzern der Hahn zugedreht wird, zumindest zeitweise, nämlich so lange bis der Cash flow von Seiten der Eigentümer fließt und in den Taschen von RWE und VEOLIA wie im Haushaltssäckel versickert.

Thomas Rudek
Sprecher und Verfasser des ersten gewonnen Volksentscheids in Berlin zur Offenlegung der Geheimverträge bei den teilprivatisierten Berliner Wasserbetrieben
Tel.: 030 / 261 33 89 (AB) / mobil: 0176 / 25 21 37 26 – E-Mail: ThRudek@gmx.de

Kontakt zum Arbeitskreis Unabhängiger Juristen (AKJ):

Sabine Finkenthei – Tel: 030 / 6930842 (AB) – E-Mail: S.Finkenthei@gmx.de


Kontakt zum VDGN:

Holger Becker – Tel.: 030 / 51488815 – E-Mail: info@vdgn.de

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Mitten ins Schwarze: Daniel Buchholz (MdA SPD) bringt Licht ins Dunkel

Mitten ins Schwarze: Daniel Buchholz (MdA SPD) bringt Licht ins Dunkel

Während der Sonderausschuss noch braucht, um in Gang zu kommen, hat der Abgeordnete und umweltpolitische Sprecher der Berliner SPD-Fraktion bereits mit einer kleinen Anfrage zu der vertraglich vereinbarten Schiedsgerichtsbarkeit bereits Licht ins Dunkel bringen können. Nur zur Erinnerung: Wenn in der Öffentlich-Privaten-„Partnerschaft“ mal die Fetzen fliegen, dann wird auf das Modell der „Sozialpartnerschaft“ zurückgegriffen und die Privaten regeln das untereinander im Rahmen eines Schiedsgerichtsverfahrens. Und selbstverständlich finden auch diese Verhandlungen unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt. Hinzugezogen wird lediglich ein Schlichter bzw. ein Schiedsrichter, der vor allem eines mitbringen sollte: Betriebswirtschaftlichen Sachverstand.

Nun stellten sich zu dieser Form der geheimen Konfliktregulierung gleich mehrere Fragen, angefangen von der Anzahl solcher Streitfälle bis hin zu den Streitwerten, die zum Gegenstand der Auseinandersetzung erhoben wurden. Auch die Frage, von welchen Experten sich die Konzerne und das Land Berlin vertreten lassen, ist wichtig und wurde vom Abgeordneten gestellt.

Die Antwort des Senats fiel überrschaschend aus: Bisher gibt es „nur ein Schiedsverfahren und dieses ist zurzeit noch nicht abgeschlossen“. Gestritten wird um einen Ausgleichsanspruch in Höhe von 340 Millionen €, den die privaten Anteilseigner gerne hätten, „für angebliche wirtschaftliche Nachteile der privaten Investoren aufgrund der vom Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin festgestellten Teilnichtigkeit des ursprünglichen Teilprivatisierungsgesetzes. Die Anspruchsgrundlage ist § 23.7 des Konsortialvertrages.“

Thilo Sarrazins investorenfreundliche Entscheidung beim Streit um Kosten der Straßenentwässerung

Auch um die Kosten der Straßenentwässerung gab es seit 2001 eine gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem Land Berlin und den teilprivatisierten BWB. Diese Streitigkeit fiel in die Zuständligkeit des Berliner Verwalltungsgerichts, welches das Land Berlin zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 315,6 Mio € (Urteil vom 12.02.2007) verdonnerte. Zur Begleichung des Betrages hatte der Ernährungs- und Integrations“experte“ Thilo Sarrazin, der damals auch noch als Finanzsenator agi(ti)erte, die Idee, sich das Geld direkt bei den Wasserbetrieben zu holen, indem er eine Kapitalherabsetzung durchsetzte. Davon profitierten auch die privaten Anteilseigner: Um das Anteilsverhältnis am Unternehmen nicht zu verändern, erfolgte eine Kapitalentnahme in Höhe von insgesamt 526 Mio. €, aufgeteilt in 50,1% für das Land Berlin und 49,9% für die privaten Gesellschafter.

Zur Vermeidung einer neuerlichen gerichtlichen Auseinandersetzung um die Kosten der Straßenentwässerung scheint es weitere Verhandlungen zu geben.

Verhandlungen über die Tarifwirksamkeit von „Sonderposten“

Das Land Berlin möchte die „Sonderposten“ von den ansatzfähigen Kosten abziehen, was sich tarifdämfend auswirkt. Gleichzeitig wird damit der Spielraum für eine Konzessionsabgabe bzw. Sondernutzungsentgelt erhöht – die die BWB ausschließlich an das Land Berlin entrichten müsste – ohne den Kunden übermäßig zu belasten. Die Privaten sind gegen solche Maßnahmen, da dadurch ihr Gewinn geschmälert würde.

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