Rechtsverstoß des Abgeordnetenhauses gegen Volksgesetz – Schreiben an Präsident Wieland

 

An den
Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin
Ralf Wieland
Niederkirchnerstr. 5
10117 Berlin

Rechtsverstoß des Abgeordnetenhauses gegen § 3 Satz 2 des Gesetzes für die vollständige Offenlegung von Geheimverträgen zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe

Sehr geehrter Herr Wieland,

wir wenden uns an Sie in Ihrer Eigenschaft als Präsident des Abgeordnetenhauses, um einen Rechtsverstoß zur Anzeige zu bringen und um Sie zu bitten, ungehend dafür zu sorgen, dass die Arbeit des parlamentarischen Sonderausschusses gesetzeskonform durchgeführt wird. Hierfür ist es unerlässlich, dass die Mitglieder des Hauptausschusses wie die Mitglieder des Unterausschuss Beteiligungsmanagement und –controlling wie die Mitglieder des Sonderausschusses angewiesen werden, das Volksgesetz für die vollständige Offenlegung von Geheimverträgen zur Teilprivatisie­rung der Berliner Wasserbetriebe zu befolgen und sie daran zu erinnern, dass in § 3 Satz 2 (Zustimmungs- und Prüfungspflicht) eindeutig und unmissverständlich geregelt ist, dass alle „Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden … einer eingehenden, öffentlichen Prüfung und öffentlichen Aussprache durch das Abgeordnetenhaus unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen“ bedürfen. Beweise für den Rechtsverstoß gegen diese Verfahrenspraxis entnehmen Sie bitte den Wortprotokollen des Sonderausschusses (u.a. TOP 3 Umgang mit vertraulichen Unterlagen im Ausschuss swv17-003-wp S. 32ff).

Diese gesetzliche Regelung ermächtigt nicht nur, sondern verpflichtet das Ab­geordneten­haus und jeden einzelnen Parlamentarier, den Vertraulichkeitsstatus von Doku­menten der Senatsverwaltungen aufzuheben und die Dokumente zu ver­öffentlichen, soweit diese mit der Teilprivatisierung der Wasserbetriebe im Zusammenhang stehen. Eine andere Rechtspraxis würde nicht nur den Verdacht der Rechts­beugung eröffnen. Es würde vor allem der Eindruck entstehen, dass der öffentliche Prüfauftrag unterlaufen und ausgehöhlt wird.

In der Hoffnung, dass Sie unser Anliegen unterstützten, verbleiben wir

mit vorzüglicher Hochachtung

Thomas Rudek      Akexander Kraus      Peter Ohm       Stefan Richter

 

 

Sehr geehrter Herr Wieland,

wir wenden uns an Sie in Ihrer Eigenschaft als Präsident des Abgeordnetenhauses, um einen Rechtsverstoß zur Anzeige zu bringen und um Sie zu bitten, ungehend dafür zu sorgen, dass die Arbeit des parlamentarischen Sonderausschusses gesetzeskonform durchgeführt wird. Hierfür ist es unerlässlich, dass die Mitglieder des Hauptausschusses wie die Mitglieder des Unterausschuss Beteiligungsmanagement und –controlling wie die Mitglieder des Sonderausschusses angewiesen werden, das Volksgesetz für die vollständige Offenlegung von Geheimverträgen zur Teilprivatisie­rung der Berliner Wasserbetriebe zu befolgen und sie daran zu erinnern, dass in § 3 Satz 2 (Zustimmungs- und Prüfungspflicht) eindeutig und unmissverständlich geregelt ist, dass alle „Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden … einer eingehenden, öffentlichen Prüfung und öffentlichen Aussprache durch das Abgeordnetenhaus unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen“ bedürfen. Beweise für den Rechtsverstoß gegen diese Verfahrenspraxis entnehmen Sie bitte den Wortprotokollen des Sonderausschusses (u.a. TOP 3 Umgang mit vertraulichen Unterlagen im Ausschuss swv17-003-wp S. 32ff).

Diese gesetzliche Regelung ermächtigt nicht nur, sondern verpflichtet das Ab­geordneten­haus und jeden einzelnen Parlamentarier, den Vertraulichkeitsstatus von Doku­menten der Senatsverwaltungen aufzuheben und die Dokumente zu ver­öffentlichen, soweit diese mit der Teilprivatisierung der Wasserbetriebe im Zusammenhang stehen. Eine andere Rechtspraxis würde nicht nur den Verdacht der Rechts­beugung eröffnen. Es würde vor allem der Eindruck entstehen, dass der öffentliche Prüfauftrag unterlaufen und ausgehöhlt wird.

In der Hoffnung, dass Sie unser Anliegen unterstützten, verbleiben wir

 

 

 

 

 

mit vorzüglicher Hochachtung

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Sonderausschuss setzt auf Inhouse-Klärung durch den Parlamentarischen Wissenschaftlichen Dienst

Kommentar zur Pressemeldung der Oppositionsfraktionen
„SPD und CDU blockieren Arbeit im Sonderausschuss »Wasserverträge«

Und die Oppositionsfraktionen wollen es bei der externen Begutachtung des Demokratiegebots belassen. Das ist zu wenig!

Berlin, d. 18.03.2012. Die Mitglieder des Sonderausschusses der Oppositionsfraktionen werfen den Mitgliedern der Regierungsfraktionen in einer Pressemeldung vor: „Mit ihrer Ausschussmehrheit stimmten SPD und CDU gegen einen Gutachtenauftrag zum Demokratiegebot an einen unabhängigen Sachverständigen“ (s.u.).

Hierzu ist festzuhalten: Der gesetzliche Prüfauftrag wird durch die thematische Beschränkung auf ein externes Gutachten, in dem lediglich die Verletzung des Demokratiegebots untersucht werden soll, ernsthaft gefährdet! Ziel des Volksentscheids ist die vollständige Vertragsprüfung, um im Anschluss eine erfolgreiche Vertragsanfechtung durchzuführen.

Aus dieser Zielsetzung leitet sich der Gutachterauftrag ab, nämlich die Schlüsselfrage zu klären: Welche Kritikpunkte und vor allem welche verfahrensrechtlichen Ansätze sind am besten geeignet, um die Vertragsanfechtung erfolgreich durchzusetzen:
a) Ist es das von Gerlinde Schermer (Vertrauensperson des Volksbegehrens) favorisierte Modell einer Normenkontrollklage gegen das Berliner Betriebegesetz?
b) Ist es eine von Rainer Heinrich (Vertrauensperson des Volksbegehrens) favorisierte Klage gegen die Verletzung des Demokratiegebots?
c) Oder ist es die vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen empfohlene Organklage von Abgeordneten gegen dem Senat, weil der Senat für die Gewinngarantien der Konzerne keine gesetzliche Grundlage geschaffen und dadurch das Kernrecht des Parlaments, das Budgetrecht, verletzt hat?

Die Ausblendung insbesondere der Organklage und die Reduzierung der Prüfung auf die Verletzung des Demokratiegebots ist aus folgenden Gründen nicht nachvollziehbar.

1. Dr. Klaus Lederer (MdA, Fraktions- und Landesvorsitzender Die LINKE, Berlin) hat bereits bei der dritten Sitzung des Sonderausschusses einen juristischen Fragenkatalog vorgelegt, dem die anderen Mitglieder des Sonderausschusses nicht widersprochen haben. In diesem Fragenkatalog wurde auch der Leitfaden des Arbeitskreises und die Möglichkeiten einer Organklage aufgelistet.

2. Auf der vierten Sonderausschusssitzung wurde beschlossen, dass in einem ersten Schritt der Parlamentarische Wissenschaftliche Dienst (PWD) mit seinen Juristen gutachterlich tätig werden soll, BEVOR die Frage nach der Notwendigkeit weiterer externer Gutachter diskutiert wird. Der Vorschlag, den PWD in die Prüfung einzubeziehen, wurde von Klaus Lederer während der dritten Sitzung des Sonderausschusses selbst eingebracht.
Es wäre zu empfehlen, dass der Sonderausschuss den Leiter des PWD einlädt, damit dieser a) den PWD und die Qualifikationen seiner juristischen Mitarbeiter vorstellt und b) dieser dem Ausschuss und der Öffentlichkeit seine Einschätzung mitteilt, ob die Fragenkomplexe vom PWD innerhalb welchen Zeitrahmens beantwortet werden können.

3. So lange das vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen erarbeite Gutachten „Nichtigkeit der Berliner Wasserverträge und ihre Geltendmachung“ nicht im Rahmen einer Sonderausschusssitzung diskutiert wurde, sind Prüfungsaufträge an externe Gutachter verfrüht.

4. Erst wenn eine vollständige Übersicht mit den zentralen Kernfragen erarbeitet worden ist, erscheint die Einbeziehung externer Gutachter hilfreich. Bei der Frage nach der Auswahl eines geeigneten Gutachters sollte für jede Rechtsfrage sowohl den Regierungsfraktionen als auch den Oppositionsfraktionen ein Vorschlagsrecht für einen Gutachter ihrer Wahl eingeräumt werden. Auch den Vertrauenspersonen des Volksentscheids ist ein solches Vorschlagsrecht einzuräumen. Es ist zu erwarten, dass durch die Vorlage verschiedener juristischer Gutachten deutlich werden wird, dass verschiedene Rechtsmeinungen existieren, so dass die gerichtliche Klärung unumgänglich ist!

5. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Mitglieder des Sonderausschusses nicht die Möglichkeit einer Organklage diskutieren und die Expertise des Arbeitskreises unabhängiger Juristen einbeziehen. Bis heute sind der Ansprechpartnerin des Arbeitskreises unabhängiger Juristen, Sabine Finkenthei, weder von den Regierungs- noch von den Oppositionsfraktionen Gesprächsangebote unterbreitet worden!!! Diese thematische Blockadehaltung wiegt umso schwerer, da 2 niedergelassene Berliner Rechtsanwälte aus dem Arbeitskreis ihre Bereitschaft erklärt haben, die Klageschrift für ein Organstreitverfahren zu erarbeiten! Der Leitfaden des Arbeitskreises unabhängiger Juristen ist allen Abgeordneten des Sonderausschusses mit einem Begleitschreiben durch den AKJ und den Wasserbürgern zugestellt worden.

Thomas Rudek (Tel.: 030 / 261 33 89 – E-Mail: ThRudek@gmx.de)
Sabine Finkenthei (Tel.: 030 / 6930842 – E-Mail: S.Finkenthei@gmx.de)

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Pressedienst Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Pressedienst Fraktion Die Linke
Pressedienst Piratenfraktion

16. März 2012

SPD und CDU blockieren Arbeit im Sonderausschuss „Wasserverträge“

Die Abgeordneten Heidi Kosche (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), Dr.
Klaus Lederer (Fraktion Die Linke) und Gerwald Claus-Brunner
(Piratenfraktion) erklären zur heutigen Sitzung des Sonderausschusses
„Wasserverträge“:

Wir sind nicht bereit zu akzeptieren, dass die SPD und CDU faktisch die
Aufarbeitung der Teilprivatisierung verschleppen, verzögern oder
verhindern. Nachdem die Regierungskoalition bisher keine eigenen
Fragekomplexe eingereicht hat, verhindert sie jetzt auch noch die
Erstellung von juristischen Gutachten zum Privatisierungsgesetz von
1999. Mit ihrer Ausschussmehrheit stimmten SPD und CDU gegen einen
Gutachtenauftrag zum Demokratiegebot an einen unabhängigen Sachverständigen.

Die komplexe rechtliche Fragestellung muss nach unserer Ansicht von
mindestens einem spezialisierten Gutachter bearbeitet werden. Der Senat
und die privaten Anteilseigner beauftragten zu ähnlich schwierigen
Rechtsmaterien immer wieder renommierte Kanzleien und Professoren.

Für Gutachten zum ICC und zur Wasser-Teilprivatisierung wurden in den
letzten Jahren Millionen rausgehauen. Der Wasserausschuss aber soll
nicht einmal eine fünfstellige Summe ausgeben dürfen: für ein Gutachten
zu einer zentralen Rechtsfrage der Teilprivatisierung. Es geht darum zu
klären, ob die demokratische Kontrolle über die Wasserbetriebe
tatsächlich beim Land Berlin liegt oder ob sie nicht von Anfang an durch
die Teilprivatisierungsverträge ausgehebelt worden ist.

SPD und CDU tun so, als sei das keine entscheidende Fragestellung,
sondern ein unwesentlicher Punkt am Rande. Diese Haltung zeigt uns, dass
die Regierungskoalition es nicht ernst meint mit der Suche nach
rechtlichen Schwachstellen der Teilprivatisierung.

*** Medienservice | Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus ***
Matthias Schröter, Pressesprecher
Niederkirchnerstraße 5 | 10111 Berlin
+49-30-2325-2450

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Wasser-Volksgesetz im Visier der Konzerne

Wasser-Volksgesetz im Visier der Konzerne

Berlin, d. 12.03.2012. Ein Jahr nach der Veröffentlichung des Volksgesetzes im Berliner Gesetzes- und Verordnungsblatt kommt der wichtigste Passus des Gesetzes zur Geltung: § 4 des Gesetzes regelt die Unwirksamkeit von Verträgen, Beschlüssen und Nebenabreden. Sofern bestehende Rechtsdokumente „innnerhalb von einem Jahr nach Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht offen gelegt werden“, sind diese unwirksam. Das bedeutet vor allem, dass Gewinne und andere materiellrechtliche Zusagen, die aus derartigen, nicht offen gelegten Geschäftsbeziehungen getätigt worden sind, ab sofort nicht mehr geltend gemacht werden können.

„Intransparente Geschäftspraktiken im Bereich unseres wichtigsten Grundnahrungsmittels müssen sanktioniert werden“, betont Thomas Rudek, der Verfasser des Volksgesetzes. „Daher haben wir uns damals entschieden, innerhalb einer angemessen Frist von einem Jahr vorzusehen, dass derartige Vereinbarungen und Absprachen unwirksam werden.“ Rudek hebt hervor, dass im Informationsfreiheitsgesetz keine Sanktionen vorgesehen sind, sollten Geheimhaltungspraktiken und Verschwiegenheitsvereinbarungen fortgesetzt werden.

Die privaten Anteilseigner RWE und Veolia, die 49,9 Prozent der Anteile an den teilprivatisierten Wasserbetrieben halten, haben am 12. März erklärt, dass sie gegen das Offenlegungsgesetz des ersten erfolgreichen Volksentscheids in Berlin vor dem Bundesverfassungsgericht klagen wollen. Für die Juristin Sabine Finkenthei, die den Volksentscheids von Anfang an begleitet hat und auch den Arbeitskreis unabhängiger Juristen zur Anfechtung der Verträge koordiniert, erhärtet sich der Verdacht, dass „noch keineswegs alles veröffentlicht ist.“ Nach Finkenthei „ist der Gesetzestext eindeutig und unmissverständlich. Der einzige Ausnahmetatbestand von der Offenlegungspflicht bezieht sich gemäß §1 Abs. 2 auf personenspezifische Daten. Je nachdem wie die privaten Anteilseigner ihre Klage aufgebaut haben, wird Karlsruhe möglicherweise auch die offene Rechtsfrage, ob Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Bereich eines natürlichen Monopols höher einzustufen sind als das Informationsinteresse der Allgemeinheit, abschließend klären. Das wäre zu begrüßen.“

Weitere Information unter www.wasserbuerger.de.

Thomas Rudek

Sprecher und Verfasser des ersten gewonnen Volksentscheids in Berlin zur Offenlegung der Geheimverträge bei den teilprivatisierten Berliner Wasserbetrieben
Tel.: 030 / 261 33 89 (AB) / mobil: 0176 / 25 21 37 26 – E-Mail: ThRudek@gmx.de

Kontakt zum Arbeitskreis Unabhängiger Juristen (AKJ):
Sabine Finkenthei – Tel: 030 / 6930842 (AB) – E-Mail: S.Finkenthei@gmx.de

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