Im Handel: Rating-Agenturen von Werner Rügemer

Wozu brauchen wir Rating-Agenturen?

Diese Frage sollten sich mehr Menschen als bisher stellen, denn schließlich entscheiden die drei amerikanischen Rating-Agenturen Standard & Poor’s, Moody’s und Fitch maßgeblich nicht nur über die „Bonität“ und Kreditwürdigkeit von Unternehmen, sondern generell über den Wert von (nationalen) Währungen. Von ihrem in der Regel weder nachvollziehbarem noch vergleichbarem Ranking hängt ab, zu welchem Zinssatz Unternehmen, Kommunen, Länder und Nationen Kredite erhalten. Damit entscheiden die Rating-Agenturen über das Schicksal von Nationen, wobei die psychologische Kriegsführung auch bewußt eingesetzt wird, wie Rügemer am Beispiel der  sogenannten „PIGS-Staaten“ herausstellt.

Der Publizist und Privatisierungskritiker Werner Rügemer hat sich dieses Themas angenommen und jetzt über den Transcript-Verlag ein Buch vorgelegt, in dem nicht nur  dargestellt wird, wie die Regulierung und Kontrolle des globalen Finanzmarktes durch die Rating-Agenturen privatisiert wurde, sondern welche Schritte erforderlich sind, um dem kriminellen Zusammenspiel von Rating-Agenturen und Fianzdienstleistern den Garaus zu bereiten. Die Bedeutung der Publikation von Werner Rügemer resultiert aus der kompromisslosen Konsequenz seiner fundiert-seriösen Analyse. Im Gegensatz zum Vorschlag der neoliberalen Bertelsmann-Stiftung, die in einer globalen Rating-Agentur die Rettung sieht, verdeutlicht Rügemer, dass es eines ganz anderen Bewertungsverfahrens bedarf. Nicht die Verschuldung an sich ist das Problem, sondern wofür Kredite aufgenommen werden und wem diese zu gute kommen!

Rating-Agenturen – Einblicke in die Kapitalmacht der Gegenwart, transcript Verlag, Bielefeld, April 2012, ca. 158 Seiten, ISBN 978-3-8376-1977-5, 18,80 €

Tipps der Wasserbürger:

a) Schnell zum Buchhändler, bevor – wie im Fall der Rügemer-Publikation über die Oppenheim-Bank – neoliberale Winkeladvokaten dafür sorgen, dass die nächste Auflage „überarbeitet“ werden muss;
b) an Weihnachten und andere Feste denken: Das Buch wie andere Publikationen von Werner Rügemer sind immer das passende Geschenk;
c) kontaktieren Sie Ihre Bibliothek in Ihrer Nähe und unterbreiten Sie den Bibliothekaren den Vorschlag, dieses Buch so schnell wie möglich anzuschaffen.

In der April-Ausgabe der Zeitschrift „Blätter für deutsche und internationale Politik“ gibt es kostenfrei zur Appetitanregung den Artikel „Der Rating-Komplex“ von Werner Rügemer, indem er den Ökonomen Thomas Straubhaar zitiert

Zur Homepage von Werner Rügemer

Auch hörenswert die dlr-Reportage „Die Schulmeister – Über die Arbeit der Ratingagenturen“ von Dani Parthum

Posted in Aktuelles, Lesenswertes

30.4.2012, rbb (TV), 20.15 Uhr: WAS – Abgedreht: Mit dem Sperrkassierer unterwegs, WAS-Reportage von Anja Nehls

30.4.2012, rbb (TV), 20.15 Uhr: WAS – Abgedreht: Mit dem Sperrkassierer unterwegs, WAS-Reportage von Anja Nehls

„Ohne uns wäre es nur nass“ – lautet der Werbeslogan der Berliner Wasserbetriebe. Schön wäre es ja, mögen sich all die Berliner denken, die nach dem ungebetenen Besuch von den Sperrkassierern der Wasserbetriebe auf dem Trocknen sitzen, weil sie in Zahlungsverzug geraten sind. Immerhin: 5 Millionen Euro gibt es an offenen Forderungen.

Bereits das ZDF-Magazin „Länderspiegel“ hatte sich Anfang Januar des Themas angenommen und dargestellt, dass immer mehr Menschen und kleine Hausbesitzer in Zahlungsverzug kommen und die hohen Wasserrechnungen nicht begleichen können.

Wie wir Wasserbürger von einer  Führungskraft der Wasserbetriebe erfahren haben, beschäftigen die Berliner Wasserbetriebe insgesamt 6 Sperrkassierer. Während in der WAS-Reportage 2 Sperrkassierer gemeinsam losgezogen sind, um an einem Tag 5 Kunden das Wasser abzudrehen, war in der Länderspiegel Reportage von 50 Einsätzen die Woche pro Sperrkassierer die Rede. 270.000 Hausanschlüsse gibt es in Berlin. Wenn es auch einige Menschen gibt, „die das Wasser aus ihren eigenen Brunnen benutzen und z.B. Mineralwasser trinken, aber Abwassergebühren sind in Berlin immer fällig. Und die sind mit 2,46 Euro pro Kubikmeter sogar höher als die Gebühren für Frischwasser mit 2,17 pro Kubikmeter.“

Besonders positiv hervorzuheben an der WAS-Reportage von Anja Nehls ist die exakte und hilfreiche Darstellung, wie betroffene Hausbesitzer ihren Zuleitungsanschluss finden können.  Es ist jenes blaue Schild an den Hauswänden, mit der exakten Angabe der Meterzahl und Tiefe. Dass Vorsicht geboten ist und selbst den zum Aus- und Zudrehen autorisierten Profis beim Abdrehen ein Malheur geschehen kann, wird auch in dieser sehenswerten Reportage gezeigt. Hörenswert der kurze Nachtrag des WAS-Moderators zur Gewinnausschüttung, hier als Tonspur.

Posted in Aktuelles, Sehenswertes (TV)

Informationsfreiheit? Nein Danke! Geheime Verschlusssache in deutschen Amtsstuben

6 Jahre besteht das Bundesinformationsfreiheitsgesetz. Alle 2 Jahre legt Peter Schaar, Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit seinen Tätigkeitsbericht vor. Auch wenn immer mehr Bürger versuchen, sich Zugang zu Regierungsakten zu verschaffen, so weist die politische Kultur in deutschen Amtsstuben nach wie vor erhebliche Transparenzdefizite auf.

Papier ist geduldig. Das gilt auch für bedrucktes, selbst wenn es sich bei dem Inhalt um rechtskräftig verabschiedete Gesetze handelt. Denn zwischen dem Gesetzestext und der Rechtspraxis bzw. Rechtsanwendung eines Gesetzes bestehen häufig gewaltige Diskrepanzen. Die Informationsfreiheit ist ein relativ junges Thema und regelt die Frage, ob die Bürger zu den Akten der Verwaltung und Ministerien Zugang erhalten sollen, oder ob es trifftige Gründe gibt, den Bürgern diesen Zugang zu verweigern. Einzelne Bundesländer haben sich dieses Themas schon seit längerer Zeit angenommen und diese Frage auf Landesebene durch Informationsfreiheitsgesetze (IFG) geregelt. Auf Bundesebene gibt es das Bundesinformationsfreiheitsgesetz seit 6 Jahren. Der Hüter und Wächter ist der Bundesbeauftragte für Datenschutz UND Informationsfreiheit, vertreten durch den Volkswirt Peter Schaar, der kürzlich seinen dritten Tätigkeitsbericht vorstellte (s.u.).

Unterzieht man die landesgesetzlichen Regelungen einem Ranking so erscheint der Eindruck, dass Berlin und Bremen die fortschrittlichsten Informationsfreiheitsgesetze im Angebot haben. Doch dieser Eindruck täuscht. Das Berliner IFG ist von der damaligen rot-roten Landesregierung während des Volksbegehrens zur Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe novelliert worden und sollte dem Volksbegehren den Wind aus den Segeln nehmen. Entsprechend stiefmütterlich behandelt selbst das Abgeordnetenhaus das Gesetz. Im Rahmen von Vorgesprächen zur Novellierung des IFG gelang es dem Vorstandsvorsitzenden der Verbraucherzentrale Berlin, Prof. Jürgen Keßler, die Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse der Bevölkerung und dem Vertrauensschutz (Betriebs- und Geschäfstgeheimnisse) privater Unternehmen zugunsten des öffentlichen Interessen in jenen Fällen durchzusetzen, in denen sich das Unternehmen im Bereich eines öffentlichen Monopols betätigt. Doch statt diesen rechtspolitischen Meilenstein zu nutzen, wird die Geheimniskrämerei im Abgeordnetenhaus fortgesetzt. Trotz IFG und Volksgesetz wollen sich die Abgeordneten nicht durchringen und den Vertrauensschutz von Dokumenten der Exekutive  aufheben!

Die Wasserbürger haben gemeinsamt mit dem VDGN, dem Bund der Steuerzahler und der GRÜNEN LIGA Berlin diesen Skandal gegenüber dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses vor einem Monat zur Anzeige gebracht. Jetzt liegt die Antwort des Präsidenten vor, die wenig befriedigend ist: Der Vorsitzende des Sonderausschusses soll sich an die aktenführende Stelle wenden, die den Vertrauensschutz des Dokuments veranlasst hat und sich darum bemühen, den Vertrauensschutz aufzuheben.

Diese Regelung kann nicht zufrieden stellen, weil nicht geklärt ist:
a)    in welchem Zeitrahmen die Abklärung zu erfolgen hat;
b)    wie dem gesetzlichen Prüfauftrag unter der Wahrung der Öffentlichkeit entsprochen werden kann, sollte die amtsführende Stelle nicht bereit sein, den Vertrauensschutz aufzuheben;
c)    wie und in welcher Form die Öffentlichkeit über ein mögliches Negativ-Ergebnis informiert und in Kenntnis gesetzt wird.

Wenn selbst der Gesetzgeber kein Interesse hat, eigene Gesetze konsequent anzuwenden, sondern Anlagen der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses eine höhere Priorität einräumt als der gesetzlich verankerten Offenlegungspflcht, dann sind es die gewählten Repräsentanten, die den demokratischen Rechtsstaat selbst unterlaufen.

—————————————————————————————

Zum aktuellen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2010 und 2011
Zur dlf-Kurz-Reportage von Gudula Geuther
Zum lesenswerten taz-Artikel „Wenn die Bürger wissen wollen“ von Karen Grass mit dem Hinweis auf das neue Portal www.fragdenstaat.de.

Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz befindet sich auf der Homepage von Alexander Dix, dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Posted in Aktuelles, Kommentare und Stellungnahmen, Lesenswertes