8.6., 12 Uhr, Abgeordnetenhaus Berlin: Gutachterstreit unterstreicht die Notwendigkeit einer gerichtlichen Klärung

Der Tagesspiegel titelt am 5.6. „Gutachten: Wasservertrag ist rechtens Parlamentsdienst sieht keine Klagemöglichkeit“ und die gleiche Tonlage schlägt die Berliner Zeitung an: „Wasserverkauf ist nicht nichtig“. Im Mittelpunkt der Ausführungen steht ein Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentarischen Dienstes, in dem der klägliche Versuch unternommen wird, jene Anfechtungsmöglichkeiten der Teilprivatisierungsverträge zu entkräften, die der Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) in seinem Leitfaden „Nichtigkeit der Berliner Wasserverträge und ihre Geltendmachung“ aufgezeigt hat.

Was an dieser Berichterstattung verwundert ist die einseitige wie unkritische Darstellung. Wäre es in Anbetracht des Volksentscheids nicht angebracht, auch die Ansicht des Arbeitskreises unabhängiger Juristen einzuholen, schon allein um zumindest den Anschein einer ausgewogenen Berichterstattung zu erwecken? Jetzt mögen einige einwenden, dass die Mitwirkenden des AKJ nicht namentlich bekannt seien, und der Arbeitskreis auf seiner Anonymität besteht. Dieses Gerücht entbehrt jeder Grundlage, denn im Leitafden sind Name und Kontaktdaten der Volljuristin Sabine Finkenthei angegeben. Fragen zum Leitfaden wie zum AKJ können an Frau Finkenthei, die den Volksentscheid von Anfang an begleitet hat, gerichtet werden. Auch die Namen zwei weiterer Rechtsanwälte aus dem AKJ sind bekannt: RA Dr. Weimann und RA Sydow haben ihre Bereitschaft erklärt, basierend auf dem Leitfaden für klagebreite Abegordnete KOSTENFREI die Organklage zu erarbeiten! Auch Zweifel an der Kompetenz von Frau Finkenthei entbehren jeglicher Grundlage! Zur Erinnerung: Als nach der ersten Stufe des Volksbegehrens der Senat das Volksbegehren nicht zulassen wollte, hatte Frau Finkenthei die Schrift für den Einspruch beim Verfassungsgerichtshof erarbeitet und diesen mit Prof. Keßler von der Verbraucherzentrale abgestimmt. Das Ergebnis: Alle neun Richter des Verfassungsgerichtshof entschieden einstimmig, dass das Volksbegehren zugelassen werden muss.

Besonders bedauerlich ist, dass die erwähnten Berliner Tageszeitungen ihrer Leserschaft eine wichtige Information vorenthalten: An diesem Freitag tagt erneut der Sonderausschuss des Abgeordnetenhauses um 12 Uhr. Und dieses Mal erhält auch der AKJ, vertreten durch RA Sydow und Frau Finkenthei, die Gelegenkeit zur Vorstellung des Leitfadens. An diesem Tag können sich alle informieren, wie es um die Tragfähigkeit des WPD-Gutachtens bestellt ist. Warum wird auf diesen wichtigen Termin nicht hingewiesen? Auch im Einladungsschreiben des Sonderausschusses mit der Tagesordnung werden die Namen der anzuhörenden Gäste nicht erwähnt. In allen anderen Einladungsschreiben sind die Namen an anzuhörenden Gäste genannt worden. Doch damit nicht genug: Auf der Homepage des Sonderausschusses findet sich unter der Einladung lediglich das WPD-Gutachten, nicht der Leitfaden des AKJ. Dabei gibt es keine Gründe, die Empfehlungen des AKJ mit Geringschätzung zu strafen. Denn auch Prof. Keßler von der Verbraucherzentrale Berlin hatte sich in seinen Ausführungen vor dem Sonderausschuss für eine Organklage als das „naheliegendste“ ausgesprochen und zahlreiche Argumente genannt, die auch im Leitfaden enthalten sind.

Doch ganz unabhängig, wie der Leitfaden des AKJ oder das Gegengutachten des WPD eingeschätzt werden: Es handelt sich um zwei diametral entgegen gesetzte Gutachten. Und was macht man in einem solchen Fall: Man lässt die hierfür zuständigen Instanzen entscheiden! Und das sind die Gerichte, in diesem Fall der Verfassungsgerichtshof Berlin. Denn weder der WPD noch der AKJ noch das Abgeordnetenhaus können entscheiden, welche Rechtsmeinung gültig ist. Das können nur jene neue Richter des Verfassungsgerichtshofs. Darum: Wenn die Abgeordneten Interesse an einer Klärung haben, dann sollten sie das Angebot der Juristen des AKJ nicht zurückweisen, sondern gemeinsam eine Rechtsklärung auf dem Wege der Organklage herbeiführen.

Thomas Rudek
Verfasser und Urheber des Volksgesetzes

 

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Offener Brief an Finanzsenator Nußbaum mit offenen Fragen zu den Verhandlungen mit RWE

Zum Antwortschreiben von Finanzsenator Nußbaum (PDF)

Berlin, d. 30.5.2012. Anläßlich des heutigen Termins beim Landgericht Berlin, wo der Einspruch von Veolia gegen den Verkauf der RWE-Anteile an das Land Berlin verhandelt wird, haben die Wasserbürger gemeinsam mit dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), dem Bund der Steuerzahler Berlin und dem Umweltverband GRÜNE LIGA Berlin unter Mitwirkung des Arbeitskreises unabhängiger Juristen (AKJ) dem Finanzsenator einen offenen Brief mit folgendem Inhalt geschrieben:

Offener Brief zu den Rückkaufverhandlungen der Anteile von RWE an der Berlinwasser Holding AG zwischen dem Land Berlin und dem privaten Anteilseigner RWE

Berlin, 30.05.2012

An
Finanzsenator Ulrich Nußbaum
Senatsverwaltung für Finanzen

Klosterstraße 59
10179 Berlin

Sehr geehrter Herr Senator Nußbaum,

mit großer Verwunderung müssen wir den Berichten der Tagespresse entnehmen, dass Sie die Verhandlungen mit RWE Aqua GmbH, dem privaten Anteilseigner an der Berlinwasser Holding AG, über einen Rückkauf der Anteil zu einem Abschluss führen wollen, bevor der Prüfauftrag des ersten Volksgesetzes in Berlin abgeschlossen worden ist.

Bitte erlauben Sie uns, Ihnen die im Gesetzestext verankerte Zielsetzung des Volksgesetzes in Erinnerung zu rufen. Die gesetzliche Offenlegungspflicht der Teilprivatisierungsverträge, Beschlüsse und Nebenabreden, die im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung vereinbart worden sind, ist eng verbunden mit einem Prüfauftrag der offen gelegten Dokumente. Im Gesetzestext ist explizit vorgesehen, dass die Verträge einer eingehenden Prüfung durch das Abgeordnetenhaus Berlin unterzogen werden müssen. Zu diesem Zweck wurde ein Sonderausschuss eingerichtet, der seit Januar dieses Jahres seine Arbeit aufgenommen hat und bis zum Jahresende seinen gesetzlichen Prüfauftrag erfüllen will.

Aus der Tatsache, dass sich die Veröffentlichung der Vertragsdokumente nicht auf einen speziellen Personenkreis beschränkt, leitet sich des Weiteren ab, dass nicht nur das Abgeordnetenhaus sondern auch die Zivilgesellschaft aufgefordert ist, sich des Prüfauftrags anzunehmen. So hat sich unmittelbar nach dem Volksentscheid der „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“ unter dem Dach des Umweltverbandes GRÜNE LIGA Berlin e.V. gegründet., Der Arbeitskreis hat in enger Zusammenarbeit mit der Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland und der Verbraucherzentrale Berlin gegenüber der Europäischen Kommission ein Beschwerdeverfahren wegen Verstoßes gegen das europäische Beilhilfe- wie Vergaberechts initiiert, das die Kommission unterdessen veranlasst hat, ein Vorprüfungsverfahren einzuleiten. Auch ist von dem Arbeitskreis ein juristischer Leitfaden erarbeitet worden, indem dargelegt wird, wie die Verträge mit einer Organklage durch Parlamentarier des Abgeordnetenhauses gerichtlich angefochten werden könnten.

Wir weisen auf die Möglichkeiten zur Vertragsanfechtung an dieser Stelle so ausdrücklich hin, da wir davon überzeugt sind, dass erst die gerichtliche Vertragsanfechtung die Voraussetzung liefert, um eine vorteilhafte Ausgangsposition für eine kostengünstige Rekommunalisierung zu erreichen, für das Land Berlin, den Haushalt und die Berliner Verbraucher. Ohne die Ergebnisse der Überprüfung und gegebenenfalls einzuleitender gerichtlicher Verfahren abzuwarten, würden Sie sich der Gefahr aussetzen, dass Ihnen gegenüber der Vorwurf von „Geldgeschenken“ an Großunternehmen, die im Schnellschussverfahren verfeuert werden, erhoben werden könnten.

Sie werden daher unsere Verwunderung verstehen, wenn wir aus der Presse entnehmen, dass die Verhandlungen um einen Rückkauf der RWE-Anteile kurz vor dem Abschluss stehen, ohne dass zuvor entscheidende Schritte zur Vertragsprüfung und Vertragsanfechtung vollzogen wurden. Daher erlauben Sie uns bitte folgende Nachfragen:

1. Wer hat die Verhandlungen über den Rückkauf der RWE-Anteile initiiert? Ist RWE an Sie herangetreten? Ist es Ihnen möglich, uns Ihre persönliche Einschätzung über die Beweggründe von RWE mitzuteilen?

2. Gab es einen zeitlich begrenzten Rahmen für die Verhandlungen über den Rückkauf der RWE-Anteile? Wenn ja, wer hat diesen Rahmen festgesetzt und welche Gründe waren für die Eilbedürftigkeit maßgebend?

3. Konnten Sie sicherstellen, dass RWE auch als ehemaliger Vertragspartner im Fall einer erfolgreichen Nichtigkeits- oder Teilnichtigkeitsklage für Regress- bzw. Rückforderungsansprüche in Haftung genommen werden kann bzw. von derartigen Forderungen NICHT freigestellt wird?

4. Vor dem Hintergrund des Volksgesetzes und des novellierten Informationsfreiheitsgesetzes ergeben sich erhöhte Transparenzforderungen an das Regierungshandeln des Senats. Wann beabsichtigen Sie, die Unterlagen zu den Rückkaufverhandlungen wie die vertraglichen Unterlagen zu veröffentlichen?

5. Es ist der erklärte politische Wille des Senats und des Abgeordnetenhauses, den Einfluss auf die Berliner Wasserbetriebe zurück zu gewinnen bzw. zu stärken. Können Sie zum jetzigen Zeitpunkt ausschließen, dass zusätzliche Anteile an den anderen privaten Anteilseigner Veolia übertragen bzw. verkauft werden oder andere Vereinbarungen getroffen werden, die Veolia es ermöglichen, die Sperrminorität zu erreichen?

6. Wie sieht die Kosten- und Nutzenrelation für das Land Berlin aus?

7. Wie erfolgte die Ermittlung des Kaufpreises? Bitte teilen Sie uns hierzu alle wesentlichen Berechnungsgrundlagen und -parameter mit.

8. Wie sind jene Vertragsklauseln abgefasst worden, die eine Anpassung des Kaufpreises nach Wirksamkeit des Kaufvertrages ermöglichen sollen?

Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie uns im Sinne einer sachgerechten Darstellung der von uns aufgeworfenen Fragen Ihre Antworten noch vor der Vertragsunterzeichnung mit RWE zukommen lassen könnten und auf diese Weise auch dem von mehr als 660.000 Berlinerinnen und Berlinern zum Ausdruck gebrachten Votum des Volksentscheids entsprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Rudek (Berliner Wasserbürger)
Peter Ohm (Verband Deutscher Gurndstücksnutzer e.V.)
Alexander Kraus (Bund der Steuerzahler Berlin e.V.)
Stefan Richter (GRÜNE LIGA Berlin e.V.)

Zum offenen Brief im PDF-Format mit den handschriftlichen Unterschriften und Logos der Unterzeichnerorganisationen

Zum Antwortschreiben von Finanzsenator Nußbaum (PDF)

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Veolia gegen RWE-Wasser-Deal: Abgekartertes Possenspiel?

Die Presse berichtet, dass Veolia mit einer einstweiligen Verfügung den Deal zwischen dem Land Berlin und RWE über einen Rückkauf der Anteile des Energieriesen verhindern will. RWE beabsichtigt, die Hälfte der Beteiligungsgesellschaft RVB, die zur anderen Hälfte Veolia gehört, an das Land Berlin zu verkaufen. Insgesamt geht es um einen Betrag von 645 Millionen Euro. Finanzsenator Urlich Nußbaum will diese Summe „haushaltsneutral“ über Mittel der öffentlichen Investitionsbank Berlin Brandenburg (IBB) finanzieren.
Nach Aussagen des Geschäftsführers von Veolia Wasser GmbH, Michel Cunnac, wird durch den Rückkauf der RWE-Anteile „das bisherige Gleichgewicht von Rechten und Pflichten zwischen dem Land Berlin und den beiden privaten Gesellschaftern zerstört“.

Kommentar Wasserbürger: „Während das Land Berlin unter dem Druck des ersten erfolgreichen Volksentscheids in Berlin angetreten ist, um seinen Einfluss auf die teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe zu stärken, sieht jetzt Veolia seine Fälle dahin schwimmen. Wenn der auf den ersten Blick erscheinende überteuerte Deal zwischen RWE und dem Land Berlin funktioniert, dann fällt der Einfluß von VEOLIA unterhalb der  Sperrminorität„, so Thomas Rudek, Verfasser und Urheber des Volksgesetzes zur Offenlegung der Wasserverträge.
Besonders hervorzuheben ist der FTD-Artikel von Michael Gassmann „Veolia macht RWE nass – Einstweilige Verfügung gegen Ausstieg des Energieversorgers aus Berliner Wasserbetrieb // Franzosen fürchten Machtverlust“. Fraglich ist, wer wen nass macht. Wenn der Veoila-Chef Michael Cunnac betont, dass wir „das geplante konkrete Verkaufsmodell nicht hinnehmen“ können, weil – nach Aussagen eines Konzern-Sprechers – es sich um „eine Eingung zulasten Dritter“ handelt, dann ist festzuhalten, dass die gesamte Teilprivatisierung mit ihren skandalösen Gewinnausfallgarantien zu Lasten der gesamten Berliner Bevölkerung abgeschlossen wurde. „Veolia hatte genügend Zeit, sich aus dem Berliner Wassergeschäft zurückzuziehen, doch im Gegensatz zu RWE entschieden sie sich anders. Jetzt hat Veolia das Nachsehen“, so die Juristin Sabine Finkenthei, die den Volksentscheid zur Offenlegung der geheimen Teilprivatisierungsverträge von Anfang an begleitet und unterstützt hat. „Wir glauben nicht, dass Veolia die Rückkaufverhandlungen stoppen kann, denn ein Zustimmungsvorbehalt ist in den Verträgen nicht vorgesehen. Sollte eine solche Klausel in einem noch nicht offen gelegten Vertragsdokument existieren, so ist sie nach dem Volksgesetz unwirksam. Denn auf Regeln in Verträgen, die nach der Frist von einem Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes nicht veröffentlicht sind, kann sich Veolia nicht berufen“, so Finkenthei.

Termin für die erste mündliche Verhandlung im Landgericht Berlin: 30. Mai, 12 Uhr, Saal 3809,  Littenstraße 12 – 17, 10179 Berlin

und hier zur Presseschau

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