Überteuerter Rückkauf der Wasser-Anteile von RWE und Veolia verstößt gegen europäisches Beihilferecht

Wasserbürger: Überteuerter Rückkauf der Wasser-Anteile von RWE und Veolia verstößt gegen europäisches Beihilferecht

„Offensichtlich lernt das Land Berlin nicht aus seinen Fehlern“, so Thomas Rudek von den Berliner Wasserbürgern. „Bereits die Verträge zur Teilprivatisierung haben uns gemeinsam mit Transparency International und der Verbraucherzentrale Berlin dazu gebracht, die offensichtlichen Verstöße gegen das europäische Beihilferecht gegenüber der EU-Kommission im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens zur Anzeige zu bringen“, so die Juristin Sabine Finkenthei vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ). „Wer die Fakten und Rechtslage kennt, der weiß, dass auch ein überteuerter Rückkauf gegen das europäische Beihilferecht verstößt“, so Finkenthei.

Zum Faktencheck: In der 12-jährigen Bilanz der Teilprivatisierung konnten nach Senats-Aussagen RWE und Veolia als Minderheitseigner eine Gewinnausschüttung in Höhe von 1518 Mio. € verbuchen, während sich das Land Berlin als Mehrheitseigner mit 923 Mio. € begnügen muss. Jetzt sollen für die investorenfreundliche Rekommunalisierung noch einmal 1300 Mio. € über eine Landesbürgschaft aufgebracht werden: 650 Mio. für RWE und 650 Mio. für VEOLIA. Innerhalb von 12 Jahren hätten RWE und Veolia ihr Vermögensanteil am Berliner Wassergeschäft mehr als verdoppelt. Nicht zu vergessen ist die Kapitalherabsetzung bei den Berliner Wasserbetrieben, denn natürlich werden die privaten Anteilseigner ihre Kapitaleinlage in Höhe von 480 Mio. € herausnehmen.

Der parteilose Finanzsenator Nußbaum wäre gut beraten, zum einen die eingeleitete Vorprüfung der Verträge durch die europäische Kommission abzuwarten. Zum anderen hat der Sonderausschuss des Abgeordnetenhauses seine Arbeit noch nicht abgeschlossen. Der Sonderausschuss hat die Aufgabe, die Verträge der Teilprivatisierung öffentlich zu prüfen und gegebenenfalls gerichtliche Schritte einzuleiten. Erst kürzlich wurde der Arbeitskreis unabhängiger Juristen angehört, die aufgezeigt haben, wie mit einer Organklage auch die Oppositionsfraktionen erste Schritte gegen die Verträge vor dem Verfassungsgerichtshof in die Wege leiten könnten.

Für Thomas Rudek, den Verfasser und Urheber des Volksgesetzes zur Offenlegung, sind die Rückkaufverhandlung ein Skandal, der mit der Teilprivatisierung zu vergleichen ist: „Diese teure Rekommunalisierung muss gegenfinanziert werden, zu Lasten der Verbraucher. Statt die Anfechtung der Verträge abzuwarten und sich für eine kostengünstige Rekommunalisierung einzusetzen, werden wir zur Kasse gebeten und der Prüfauftrag des Volksentscheid wird unterlaufen“. Für die Wasserbürger wäre es „ein annehmbarer Kompromiss, wenn es die privaten Investoren dabei belassen, ihre Kapitaleinlage aus den Wasserbetrieben herauszunehmen. Im Gegenzug verzichtet das Land Berlin auf die gerichtliche Geltendmachung von Regressansprüchen. Dieses Vorgehen könnte vom Parlament durch ein Gesetz zur Beendigung der Teilprivatisierung ermöglicht werden“, so Rudek. „In dem Gesetz könnte auch geregelt werden, dass in Zukunft die Tarifkalkulation vom Ziel der Gewinnerzielung befreit wird. Dann wäre der Weg frei für faire Wassertarife und eine Qualitätssicherung, die auch den zukünftigen Anforderungen gerecht wird“.

Rückfragen richten Sie bitte an:
Thomas Rudek – mobil: 01578 / 59 261 89

Posted in Aktuelles, Pressemitteilungen

VDGN: Strafanzeige gegen Vorstand der Berliner Wasserbetriebe

Nach der Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts legt jetzt der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) nach und stellt gegen den Vorstand der Berliner Wasserbetriebe Strafanzeige. Nur zur Erinnerung: Der VDGN hatte nicht nur den Wasser-Volksentscheid von Anfang an unterstützt, sondern bereits erfolgreich Strafanzeige gegen Funktionsträger des BSR-Vorstands gestellt.

„Wer im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge missbräuchlich zu hohe Tarife kalkuliert, muss persönlich strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Daher begrüßen wir als Wasserbürger und ich in meiner Eigenschaft als Verfasser des Volksgesetzes das konsequente juristische Vorgehen des VDGN. Während alle Fraktionen im Abgeordnetenhaus zögern und zaudern, geht der VDGN mit gutem Beispiel voran“, so Thomas Rudek, Verfasser und Urheber des Volksgesetzes.

Die Wasserbürger empfehlen Interessierten zum BSR-Skandal folgendes Interview mit dem VDGN-Präsidenten Peter Ohm.

Posted in Aktuelles, Kommentare und Stellungnahmen, Lesenswertes

Bundeskartellamt und Berliner Wasserpreise: Kein Grund zum Jubeln

245 Mio. € sollen die Wasserbetriebe in den nächsten drei Jahren durch eine Senkung der Trinkwasserpreise einsparen – das verlangt das Bundeskartellamt in seiner Preissenkungsverfügung. Doch wer glaubt, dass dadurch die privaten Anteilseigner auf ihre Gewinne verzichten werden, der irrt sich gewaltig. Denn die Gewinnausfallgarantie des Konsortialvertrages ist genauso wenig Bestandteil der kartellrechtlichen Prüfung gewesen wie die 5. Änderungsvereinbarung. Zu befürchten ist, dass die Preissenkungsverfügung zu Lasten des Haushalts und mit einer rigorosen Sparpolitik zu Lasten der Mitarbeiter durchgesetzt werden wird. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Abwassertarife – quasi kompensatorisch – sukzessive angehoben werden. Daher besteht kein Grund für Jubelrufe, im Gegenteil: Solange die vom Volksentscheid intendierte Prüfung und Anfechtung der Verträge nicht in den Mittelpunkt der medialen Berichterstattung gestellt wird, solange besteht leider nicht der geringste Anlass zur Hoffnung.

Auch will (mit Ausnahme der Wasserbürger) niemand den längst überfälligen Tabubruch begehen und die Kernfrage stellen: Warum halten wir bei unserem wichtigsten Grundnahrungsmittel immer noch am Prinzip der Gewinnerwirtschaftung fest. Nur zur Erinnerung: Das Bundeskartellamt will, dass die Wasserpreise in den nächsten 3 Jahren um insgesamt 254 Mio. € sinken sollen! Zum Vergleich: In den letzten 3 Jahren sind 756 Mio. € an Gewinnen ausgeschüttet worden – 756 Mio. €! Wenn wir uns möglicherweise auch über ein neues Volksbegehren bzw. über ein neues Volksgesetz vom Prinzip der Gewinnerwirtschaftung verabschieden, müssten sich a) die Mitarbeiter keine Sorgen machen, das auf ihrem Rücken eingespart werden soll, b) der Wirtschaftsstandort Berlin würde wieder für Gewerbetreibende attraktiver werden, c) die Spielräume für ökologischen Gewässerschutz und ein nachhaltiges Grundwassermanagement (Stichwort „Nasse Keller“) würden verbessert werden und schließlich: Mieter, Eigentümer, Verbraucher würden spürbar entlastet werden – und zwar weit über jene 15 €, die jetzt durch die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts in „Aussicht“ gestellt werden! Und wer weiß? Vielleicht würde sich auch unser Finanzsenator freuen, wenn der Wirtschaftsstandort an Attraktivität gewinnt.

Thomas Rudek, Verfasser und Urheber des Volksentscheids zur Offenlegung der Wasserverträge

Posted in Aktuelles, Kommentare und Stellungnahmen