Rückkauf nicht ohne Vorbehalts- und Preisanpassungsklauseln – 2. offener Brief an Finanzsenator Ulrich Nußbaum / Schiedsspruch: Antrag auf Offenlegung gemäß des IFG bzw. Volksgesetzes

Bereits am 30. Mai haben Peter Ohm, Präsident des Verbands Deutscher Grundstücksnutzer, Alexander Kraus, Leiter des Berliner Geschäftsstelle des Bunds der Steuerzahler, Stefan Richter, Geschäftsführer des Umweltverbands GRÜNE LIGA Berlin und Thomas Rudek, Verfasser des Volksgesetzes, einen ersten offenen Brief mit mehreren Fragen an Finanzsenator Nußbaum gerichtet, die der Finanzsenator auch am gleichen Tag noch persönlich und schriftlich beantwortete, wofür wir uns ausdrücklich bedanken.

Unterdessen hat der Finanzsenator von Seiten der Regierungsfraktionen grünes Licht erhalten, den Rückkaufvertrag mit RWE zum Abschluß zu bringen. Anlass genug, dass sich der gleiche Kreis von Unterzeichnern des ersten offenen Briefs jetzt unter Einbeziehung von Sabine Finkenthei, die als Volljuristin den Arbeitskreis unabhängiger Juristen koordiniert, erneut mit einem zweiten offenen Brief an den Finanzsenator wendet, um auf die Bedeutung und Notwendigkeit von rechtssicheren Vorbehalts- und Preisanpassungsklauseln für die Ausgestaltung des Rückkaufvertrags hinzuweisen. Denn eines darf nicht geschehen: Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass mit dem Rückkaufvertrag sich die Vertragsprüfung erledigt habe und eine gerichtliche Anfechtung nichts bringt, weil der Rückkauf ja bereits „unter Dach & Fach ist“. Im Gegenteil: Mit Preisanpassungsklauseln kann man dafür sorgen, dass auch nach dem Rückkauf der vertraglich vereinbarte Rückkaufpreis korrigiert werden muss, wenn beispielsweise infolge einer Organklage vor dem Verfassungsgerichtshof die Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit der Wasser-Verträge festgestellt werden sollte. Wir alles wissen: Auf das Kleingedruckte kommt es an! Darum unsere Hinweise und Forderungen, die wir natürlich auch nach der Sommerpause unseren Abgeordneten vermitteln werden.

Doch damit nicht genug: Wir haben diesen offenen Brief auch zum Anlaß genommen, einen Antrag auf Offenlegung der Schiedsvereinbarung zwischen dem Land Berlin und den privaten Anteilseignern zu stellen. Es geht bei diesem (geheimen) Schiedsverfahren um einen Streitwert in Höhe von 340 Mio. €! Und der Schiedsspruch soll zu Lasten des Landes Berlin erfolgt sein. Auch hier muss Licht ins Dunkel gebracht werden, entweder auf Grundlage des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) oder des Volksgesetzes zur Offenlegung aller Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden!

Und hier der Link zum zweiten offenen Brief an Finanzsenator Nußbaum.

Hier der Link zum ersten Brief und zum Antwortschreiben durch Finanzsenator Nußbaum.

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tv-Berlin Stadtgespräch: „Quo Vadis Berliner Wasser – wie sinnvoll ist der Rückkauf der Wasserbetriebe?“

„Quo Vadis Berliner Wasser – wie sinnvoll ist der Rückkauf der Wasserbetriebe?“
Zu Gast bei Agnes Fischer: Daniel Buchholz (Umwelt- und energiepolitischer Sprecher der Berliner SPD), Heidi Kosche (Sprecherin für Grundversorgung von Bü’90/ Die Grünen) und Thomas Rudek (Berliner Wasserbürger).

Es bleibt abzuwarten, ob sich die Ankündigungen von Daniel Buchholz (SPD) über die Ausgestaltung des Rückkaufvertrages (im zweiten Teil des Stadtgesprächs) bewahrheiten. Die Wasserbürger fordern unmissverständliche Vorbehalts- und Preisanpassungsklauseln, die im Fall einer erfolgreichen gerichtlichen Vertragsanfechtung auch NACH dem Abschluß des Rückkaufvertrags zu einer Absenkung des überteuerten Rückkaufpreises führen. Ob der Rückkaufvertrag diesen Anforderungen gerecht wird?

Die Wasserbürger danken der tv-Berlin-Redaktion für die Themensetzung und Agnes Fischer für die faire Moderation.

Stadtgespräch Teil 1: http://www.tvbvideo.de/video/ace5efa5722s.html

Stadtgespräch Teil 2: http://www.tvbvideo.de/video/d798e51229ds.html

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Rechtsanwalt Sydow bereit für Abgeordnete auf Basis eines Erfolgshonorars Organklage zu initiieren

Es geht um die gerichtliche Anfechtung der skandalöen Wasserverträge. Aufgrund der außerordentlichen Bedeutung eines Organstreitverfahrens und der hohen Erfolgsaussichten hat sich Rechtsanwalt Olav Sydow schriftlich bereit erklärt, auf Basis eines Erfolgshonorars die Organklage zu erarbeiten. Herr Sydow hatte gemeinsam mit Frau Finkenthei vor dem Sonderausschuss nicht nur den Leitfaden des Arbeitskreises unabhängiger Juristen dargestellt, sondern auch die Argumente des Gegengutachtens vom Wissenschaftlichen Parlamentarischen Dienstes entkräften und widerlegen können.
Mit der vorliegenden schriftlichen Auskunft von Rechtsanwalt Sydow steht fest, dass klagebereite Abgeordnete kein Prozesskostenrisiko im Fall einer Organklage zu tragen haben.

Übrigens: Die Organklage ist natürlich vor allem das schärfste Instrument, das der Opposition zur Verfügung steht. Allerdings vertreten die Wasserbürger die Auffassung, dass in diesem Fall auch die Regierungsfraktionen nicht nur in der Verantwortung, sondern auch in der Pflicht stehen, den Fehler der Teilprivatisierung endlich zu korrigieren! Darum und deshalb sind alle Parlamentarier eingeladen, sich an Rechtsanwalt Sydow zu wenden, um mit einer Organklage die Verletzung des parlamenatrischen Budgetrechts auf der Basis des Leitfadens unabhängiger Juristen vor dem Verfassungsgerichtshof Berlin geltend zu machen!

Hier die Aussage von Rechtsanwalt Sydow im PDF-Format, gerne zum Weiterleiten an alle Parlamentarier und andere Interessierte!

Hier ein aktuelles Interwiew mit Sabine Finkenthei und Rechtsanwalt Sydow auch im PDF-Format

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