Abschlussbericht weist erhebliche Defizite auf – Arbeitskreis unabhängiger Juristen unterbreitet Verbesserungsvorschläge

Berlin 27.12.2012. Am 28.12.2012 ist es soweit: Der Sonderausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses wird nach einer knapp einjährigen Tätigkeit  den Abschlussbericht mit den gesonderten Stellungnahmen der Oppositionsfraktionen fertigstellen. Diese Endfassung ist die Grundlage für die Plenardebatte am 17.1.2013.

Auf mehrmalige Nachfragen erhielten die Wasserbürger am 14.12.2012 eine Entwurfsfassung des Abschlussberichts. Nach detailiierter Analyse durch den Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ) wurde offenbar, dass die Darstellung im Entwurf des Berichts keineswegs als eine objektive Zusammenfassung zu klassifizieren ist, sondern leider den Eindruck vermittelt, dass durch das Ausblenden wichtiger Hinweise zur gerichtlichen Anfechtung der Verträge dem Auftrag des Volksgesetzes nach einer unabhängigen Prüfung nicht entsprochen wird. Daher hat Rechtsanwalt Olav Sydow im Namen des AKJ den Abgeordneten des Sonderausschusses am 21.12.2013 eine Stellungnahme per e-mail und per fax zugestellt, in der eine Korrektur und Vervollständigung des Abschlussberichts gefordert wird.

Unabhängig von dieser Kritik am Abschlussbericht war die Arbeit des Sonderausschusses nicht umsonst: Nach Auffassung des AKJ hat der Sonderausschuss durch seine Anhörungen gezeigt, dass es zu vielen offenen wie strittigen Rechtsfragen höchst unterschiedliche Rechtsmeinungen gibt. Gerade „diese Pluralität“ unterschiedlicher Rechtsmeinungen sollte verantwortliche Politiker veranlassen, diese offenen Rechtsfragen einer abschließenden gerichtlichen Prüfung zuzuführen. Insbesondere die stritttige Rechtsfrage, ob die vertraglich zugesicherten Gewinnausfallgarantien zugunsten der privaten Konzerne das Budgetrecht des Parlaments verletzen, kann und sollte nicht auf der Ebene von Gutachten entschieden werden, sondern durch die hierfür zuständige Rechtsprechung der Gerichte, in diesem Fall durch eine Organklage vor dem Berliner Verfassungsgericht! Wie von mehreren Sachverständigen bestätigt worden ist, entsteht bei einer Organklage KEIN Prozesskostenrisiko! Des weiteren haben Juristen des AKJ ihre Bereitschaft erklärt, „ohne jeglichen Kostenrisiko für den oder die Antragsteller die Organstreitklage zu erarbeiten und die Vertretung vor dem Verfassungsgerichthof zu übernehmen“ (Sydow, AKJ-Stellungnahme, S.6).

Link zum Entwurf des Ausschussberichts
Link zur Stellungnahme des Arbeitskreises unabhängiger Juristen

Thomas Rudek / Tel: 030 – 261 33 89 oder 01578 – 59 261 89

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Sonderausschuss Wasserverträge: Vom Berichtsentwurf zum Abschlussbericht

15.12.2012 Berlin. Nachdem die Wasserbürger mehrmals darum gebeten haben, dass die Entwurfsfassung des Abschlussberichts den Bürgern nicht vorenthalten werden soll, wurde uns nach dem Brief an die Abgeordneten des Sonderausschusses und nach mündlichen Appellen nach der Sitzung der Entwurf von mehren Fraktionen jetzt doch zugestellt. Die redaktionelle Deadline für den endgültigen Bericht mit Stellungnahmen der Oppositionsfraktionen ist für den 28. Dezember terminiert. Die Plenardebatte im Abgeordnetenhaus ist für den 17. Januar angesetzt.

Die negativen Bewertungen in der Presse über die Arbeit des Sonderausschusses, die sich überwiegend auf eine gemeinsame PM der Oppositionsfraktionen stützen, können von Seiten der Wasserbürger so nicht geteilt werden. Gewiss hätten die Regierungsfraktionen sich den Wünschen der Oppositionsfraktionen stärker annehmen und das parteipolitische Taktieren zurück stellen können. Doch immerhin hat die Arbeit des Sonderausschusses durch angehörte Experten aufgezeigt, wie die in dem Gutachten des Arbeitskreises unabhängiger Experten (AKJ) aufgezeigten Möglichkeiten, die Teilprivatisierungsverträge über eine Organklage vor dem Verfassungsgerichtshof anzufechten, weiter entwickelt werden können, so dass sich in diesem Punkt sogar neue Potenziale erschließen. Auch konnten durch neue publizierte Unterlagen wichtige neue Erkenntnisse gewonnen werden! Die Möglichkeit eines Organstreitverfahrens steht auch den Vertretern der Oppositionsfraktionen offen. Rechtsanwalt Sydow und die Juristin Sabine Finkenthei vom AKJ, deren Bereitschaft zur kostenfreien Vertretung einer Organklage nach wie vor steht, haben die letzten Monate genutzt, um eine entsprechende Klageschrift zu erarbeiten.

Nähere Informationen werden wir vorlegen, sobald die Endfassung des Abschlussberichts vorliegt.

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PM 13,50 € pro Person: Billige Gutschrift – 60 Mio. € Entlastung contra 427 Mio. Gewinnausschüttung

Billig abgespeist: Rückerstattung überhöhter Trinkwassertarife in Höhe von 13,50 € Person lenkt ab von sprudelnden Gewinnen / Non-Profit beim Lebensmittel Nummer Eins würde um ein vielfaches mehr entlasten!

Berlin, 11.12.2012. 60 Millionen Euro – um diesen Betrag wollen Regierungsfraktionen, der Berliner Senat und der Aufsichtsrat der Berliner Wasserbetriebe die Berliner Verbraucher für die Jahre 2012 und 2013 entlasten. Nach Angaben der Wasserbetriebe soll ein in Aussicht gestelltes Gutschriftverfahren, das über die Betriebskostenabrechnung abgewickelt wird, zu einer durchschnittlichen Entlastung in Höhe von lediglich 13.50 € pro Person führen. Das Gutschriftverfahren steht unter Vorbehalt der laufenden gerichtlichen Klärung hinsichtlich der Zuständigkeit des Bundeskartellamtes. Das Bundeskartellamt hatte gegenüber den Berliner Wasserbetrieben eine Preissenkungsverfügung erlassen, gegen die die Wasserbetriebe prozessieren. Zur Zeit wird auf Bundesebene das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (GWB) novelliert. „Wenn es im Rahmen der Novellierung gelingen sollte, die Zuständigkeit des Bundeskartellamts auch auf öffentliche Wasserversorger zu erweitern, dann wäre der Berliner Rechtsstreit mit dem Bundeskartellamt  überflüssig“, so die Juristin Sabine Finkenthei. „Allerdings ist leider bei der Diskussion nicht bedacht worden, die Zuständigkeit des Bundeskartellamts auch auf die Missbrauchskontrolle bei Abwassertarifen auszudehnen, so dass in diesem äußerst profitablen Geschäftsfeld für kommunale wie privatrechtlich organisierte Unternehmen der Wasserwirtschaft alles beim Alten bleibt“, so Sabine Finkenthei vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen. Auch der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) spricht sich für eine entsprechende Zuständigkeitserweiterung des Bundeskartellamts aus!

In der Berichterstattung wird der Blick der Leserschaft auf eine Entlastung der Berliner in Höhe von 60 Mio. € gerichtet, während die Höhe der tatsächlichen Gewinne zu Lasten der Verbraucher und Gewerbetreibenden unterschlagen wird: Nach Angaben der Senatsverwaltung zur Mittelfristplanung der Gewinnabführung der Berliner Wasserbetriebe aus dem Mai dieses Jahres ist für die Jahre 2012 und 2013 eine Gewinnausschüttung in Höhe von 427 Mio. € beabsichtigt!

Würden sich die politisch Verantwortlichen zum Non-Profit-Prinzip durchringen und sich von der Gewinnerwirtschaftung bei der Wasserver- und –entsorgung verabschieden, dann hätte das bei der Zugrundelegung des Verteilungsschlüssels des Senats eine Entlastung in Höhe von knapp 100 Euro für jeden Berliner zur Folge! Die Entlastung für Gewerbetreibende und Unternehmen, die viel Wasser in Anspruch nehmen, würde um ein vilefaches höher ausfallen.

Um den Gewinnverzicht bei der Berliner Wasserversorgung durchzusetzen, müssten zuvor die Gewinngarantien in den vor dem Volksentscheid geheim gehaltenen und jetzt offen gelegten Teilprivatisierungsverträgen gerichtlich angefochten werden. Mehrere Juristen aus der Zivilgesellschaft haben in dem Leitfaden „Nichtigkeit der Teilprivatisierungsverträge und ihre Geltendmachung“ substanziell dargelegt, dass die vertraglichen Gewinngarantien das Budgetrecht des Parlaments verletzten. Dagegen könnten in einem ersten Schritt Abgeordnete mit einer Organklage vor dem Verfassungsgericht in Berlin klagen. In einem zweiten Schritt könnte dann eine zivilrechtliche Nichtigkeitsklage durchgeführt werden.

Thomas Rudek (Verfasser und Sprecher des ersten gewonnen Volksentscheids in Berlin zur Offenlegung der Geheimverträge bei den teilprivatisierten Berliner Wasserbetrieben)

Kontakt: Thomas Rudek
Tel.:030 / 261 33 89 (AB)
Mobil: 01578 / 59 261 89
ThRudek@gmx.de

 

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