Nach dem Energie-Volksentscheid: Vattenfall für Stromnetzkooperation

Vattenfall für Stromnetzkooperation

Nach dem der Energie-Volksentscheid äußerst knapp gescheitert ist, kann sich der schwedische Energiekonzern Vattenfall beim Betrieb des Berliner Stromnetzes ab 2015 auch eine Kooperation mit dem Land vorstellen. Priorität bleibe aber die Bewerbung als alleiniger Konzessionsinhaber, sagte der Chef der Vattenfall-Tochter „Stromnetz Berlin“, Rendez, am Dienstag. Ob auch eine Minderheitsbeteiligung denkbar sei, wollte er allerdings nicht sagen.

Um die alleinige Konzession bewerben sich auch das Landesunternehmen „Berlin Energie“ und der niederländische Energiekonzern „Alliander“.

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INTELLEKTUELLE BLINDHEIT & THEMA VERFEHLT – „Wo ist das Volk?“ Anmerkungen zum 51. Zeitforum der Wissenschaft in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften

Bereits während des Wahlkampfes spielte das Thema „Bürgerbeteiligung“ so gut wie keine Rolle. Und als am 8. Oktober in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften die Wochenzeitschrift DIE ZEIT interessierte Bürger zu der Veranstaltung „Wo ist das Volk?“ einlud, lieferte bereits die Auswahl der Podiumsgäste ein erstes Indiz, dass an einer ernsthaften Diskussion dieses Themas kein wirkliches Interesse bestand*. Auch während der Podiums-Diskussion erwähnte niemand, dass sich immer mehr Bürger organisieren, um im Rahmen der direkten Demokratie das Gesetzgebungsverfahren eigenverantwortlich in die Hand zu nehmen, statt es den Lobbyisten, Winkeladvokaten und Erfüllungsgehilfen zu überlassen. Entsprechend forderte keiner der Podiumsgäste, dass Volksbegehren und Volksentscheide auf Bundesebene auch zum Gegenstand der Koalitionsgespräche erhoben werden müsste. Ob Prof. Friedrich von Borries, Prof. Herfried Münkler, Marina Weisband (ehemalige GF der Piratenpartei),  Juli Zeh (Schriftstellerin) oder die Moderatoren Ulrich Blumenthal vom Deutschlandfunk und Andreas Sentker von der ZEIT, allen Diskussionsteilnehmern kann nur eines weniger bescheinigt als attestiert werden: Wer seine Redebeiträge an den bestehenden politischen Entscheidungsstrukturen kreuzbrav und kritiklos ausrichtet, dem fehlt es entweder an kritischem Bewußtsein oder an intellektueller Leuchtkraft – möglicherweise auch an beidem. Doch wie schrieb bereits der Aphoristiker Gabriel Laub so treffend: „Fantasie ist etwas, was sich manche Menschen gar nicht vorstellen können“, wobei im Falle dieser Veranstaltung dieses Zitat zu korrigieren ist: … nicht vorstellen sollen. Statt intellektuelle Leuchtkraft auszustrahlen wird intellektuelle Blindheit zur Richtschnur erklärt. Doch überzeugen Sie sich selbst. Hier können Sie die Veranstaltung nachhören (LINK zur Sendung).

* Weder wurde ein Vertreter des Vereins „Mehr Demokratie e.V.“ noch ein Vertreter eines bereits gewonnenen Volksentscheides eingeladen. Auch verwiesen die Podiumsteilnehmer, soweit diese in Berlin leben bzw. arbeiten, bedauerlicherweise nicht auf die zur Zeit laufenden Volksbegehren (100% Tempelhofer Feld) bzw. laufenden Volksentscheide (Berliner Energietisch).

 

 

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Anmerkungen zur Wahl / Endlich: Organklage von Prof. Kirchberg im Netz

Lange genug hat es gedauert! Und es ist traurig genug, dass die Wasserbürger sich genötigt sahen, auf mehreren Veranstaltungen die Vertreter der Berliner Piraten energisch darum zu bitten (diplomatisch formuliert), die Organklage von Prof. Kirchberg transparent und für alle lesbar ins Netz zu stellen. Jetzt endlich ist die Organklage, die bereits im April beim Verfassungsgerichtshof von Berlin eingereicht wurde, seit dem 3.9. ins Netz gestellt und alle können sich selbst davon überzeugen, dass Prof. Kirchberg zahlreiche Argumente aus dem Leitfaden des Arbeitskreises unabhängiger Juristen (AKJ) zur Anfechtung der Teilprivatisierungsverträge nicht nur übernommen, sondern diesen Argumenten nichts hinzuzufügen hat. Da fragt man sich, warum die Piraten nicht das kostenfreie Angebot von Rechtsanwalt Sydow und der Volljuristin Sabine Finkenthei angenommen haben, statt Prof. Kirchberg mit 35.000 € fürstlich dafür zu entlohnen, dass er sich der Argumentation des AKJ bedient. Ist es unverfroren oder einfach nur dreist, wenn in der Klageschrift das Trugbild vermittelt wird: „Die antragstellende Piratenfraktion schließt sich insoweit im Wesentlichen der Argumentation in dem bereits zitierten, vom „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“ erstellten „Juristischen Leitfaden“ zum Thema „Nichtigkeit der Berliner Wasserverträge und ihre Geltendmachung“ an.“ Warum hat kein Pirat den Anstand gehabt, auf das Gesprächsangebot von Rechtsanwalt Sydow einzugehen oder Frau Finkenthei anzurufen? Denn natürlich gibt es erhebliche qualitative Unterschiede zwischen einer Organklage, die unter Zeitdruck von Prof. Kirchberg erstellt worden ist und der Organklage, die vom AKJ unter Federführung von Frau Finkenthei und RA Sydow über mehrere Monate mit größter Sorgfalt erarbeitet worden ist.

Freilich ist dieser Vorwurf nicht nur an die Fraktion der Piraten gerichtet, sondern vor allem an die Vertreter der Links-Fraktion und die Vertreter der Grünen. Die Grünen haben wenigstens noch versucht, den Eindruck zu erwecken, man könne gegen das Betriebegesetz mit einer Normenkontrollklage vorgehen. Auf der Strecke geblieben ist ihr Transparenz-Anspruch, denn wer die Normenkontrollklage der Grünen im Internet sucht, der sucht vergebens und kann sich folglich überhaupt kein Bild machen, sondern bleibt im Dunkel der Unwissenheit gefangen. Desaströs war die Komplett-Verweigerung der Links-Fraktion. Wenn deren Führer Klaus Lederer als Wasser-Experte und zugleich Experte für repressive Unterdrückung von zivilgesellschaftlichen Rekommunalisierungsvorschlägen glaubt im Wahlkampf und darüber hinaus durch eine aktive Verweigerungs- und Blockadehaltung punkten zu können, dann sollten ihm seine Genossen nach der Wahlanalyse weniger die Leviten lesen als ihn endlich in die Wüste schicken.

Zu den Vertretern der großen Fraktion ist nicht viel zu sagen, haben sie sich mit der investorenfreundlichen Rekommunalisierung selbst freiwillig dem Waterboarding ausgesetzt: Nicht nur, dass sie keine Anstrengungen unternommen haben, die Wasserverträge einer gerichtlichen Überprüfung zuzuführen – diese Verweigerungshaltung teilen sie mit der Linken. Nur zur Erinnerung: Nach dem BWG Finanzierungs Sicherstellungsgesetz belaufen sich unter Berücksichtigung der Zinsen bei einer 30jährigen Laufzeit die Gesamtkosten für den Rückkauf der Wasser-Anteile auf über 1,8 Mrd. €! Jeder halbwegs denkende Wahlberechtigte weiß: Dieser goldene Handschlag muss gegenfinanziert werden durch entsprechende Gebühren. An dieser Kostenstelle kann auch die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts nichts ändern. Und hoffentlich wird nicht vergessen, dass die Preissenkungsverfügung, die übrigens am 25.9. beim OLG Düsseldorf verhandelt wird, sich nur auf das Frischwasser bezieht. Für die Gewinnabschöpfung sind die Einnahmen aus dem Niederschlags- und Abwasser die wichtigeren Quellen. Hier sprudelt es richtig – und keinen schert’s. Entsprechend lapidar meldet die Morgenpost am 18.9.2913, „dass die Wassertarife insgesamt nach einer Absenkung wieder über das derzeitige Niveau ansteigen und 2028 um knapp 14 Prozent höher liegen als heute“.

Die Regierungsfraktionen haben eine wichtige und einmalige Möglichkeit verpasst, verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen. Sie hätten die wichtige Schlüsselfrage, was soll die Rekommunalisierung bzw. der Rückkauf der RWE- und Veolia-Anteile kosten bzw. wie viele Euros sollen in die Hand genommen werden, der Bevölkerung stellen sollen. Eine Volksabstimmung in Form eines Referendums wäre gerade nach dem Schmierentheater des Sonderausschusses eine einmalige Chance gewesen, exemplarisch eine Brücke zur Bürgerbeteiligung zu bauen. Es wäre so einfach gewesen: Über die von Nußbaum ausgehandelte Summe hätten am Wahlsonntag die Berliner mit abstimmen können. Doch statt diesen Weg zu gehen, versucht ausgerechnet die CDU-Fraktion in der Morgenpost den Eindruck zu erwecken, ihr sei an einer dauerhaften Absenkung der Wassertarife gelegen (s. „Wasser-Rückkauf lässt Spielraum für sinkende Preis“ von Joachim Fahrun in der Berliner Morgenpost vom 18.9.2013). Dabei dürfte sich unterdessen herumgesprochen haben, dass es in der Kalkulation der Wassertarife viele Preisschrauben gibt. Eine ganz wichtige ist die Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals der Berliner Wasserbetriebe. Und dieser Zinssatz wird nach dem Berliner Betriebegesetz per Rechtsverordnung durch die von der CDU berufene Wirtschaftssenatorin festgesetzt. Was läge da näher, als über diese Preisschraube die Wassertarife dauerhaft abzusenken und die Verbraucher und die Wirtschaft zu entlasten.

Beschämend ist jedoch vor allem, dass die Geschehnisse auf Bundesebene nicht die Aufmerksamkeit erhalten haben, die sie verdient hätten. Gerade was die Kontrolle der Wassertarife betrifft, wurde im Rahmen der Novellierung des Gesetztes gegen den unlauteren Wettbewerb (GWB) von der Wasserlobby ein wichtiger Versuch zur Kontrolleffizienz von Wassertarifen vereitelt. Während sich die Gemüter auf die Wasser-Initiative der europäischen Bürgerinitiative konzentrierten, wurde eine Möglichkeit der Zuständigkeitserweiterung des Kartellamts abgeschmettert. Einer der engagiertesten Kartellwächter aus Hessen, Herman Daiber, schrieb kürzlich in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW):

„Der BGH (Bundesgerichtshof) hatte bereits auf die weitgehende Austauschbarkeit zwischen der öffentlich-rechtlichen und der privatrechtlichen Ausgestaltung der Wasserlieferung hingewiesen, die für eine einheitliche Kontrolle durch die Kartellbehörden sprach. Zur endgültigen Klärung der Frage durch den BGH wird es nicht mehr kommen. Überraschend hat der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag im Rahmen der 8. GWB-Novelle eine Regelung vorgeschlagen, wonach künftig öffentlich-rechtliche Gebühren und Beiträge ausdrücklich nicht (mehr) dem Kartellrecht unterliegen sollen…“

Am Wahlsonntag liegt es an uns, den Wahlzettel in einen Denkzettel für alle etablieren Parteien zu verwandeln. Alternativen gibt es zur Genüge!

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