Ein Arbeitskreis unabhängiger Juristen hat mit einem juristischen Leitfaden bewiesen, dass die Teilprivatisierungsverträge von den Abgeordneten durch ein so genanntes Organstreitverfahren gerichtlich angefochten werden können.
Auf dem Portal www.abgeordnetenwatch.de können Bürger die Abgeordnten in die Pflicht nehmen und zur Rede stellen! Hier für alle, die diese Möglichkeiten nutzen wollen, zur Orientierung ein Formulierungsvorschlag:
Sehr geehrter ….
am 13. Februar haben mehr Menschen in Berlin für das Volksgesetz zur Offenlegung der geheimen Wasserverträge gestimmt, als für die Abgeordneten, die gegenwärtig die Regierungsfraktionen bilden. Die Zielsetzung des Volksgesetzes war klar: Die Prüfung der Verträge zur Teilprivatisierung, um diese gerichtlich anzufechten. Jetzt hat ein Arbeitskreis unabhängiger Juristen aufgezeigt, dass es für die vertraglich vereinbarte Gewinnausfallgarantie zugunsten der Konzerne RWE und VEOLIA keine gesetzliche Grundlage gibt und dadurch gegen das Budgetrecht des Abgeordnetenhauses verstoßen wurde (Art. 87 I VvB) (s. berliner-wasserbuerger.de).
Meine Frage an Sie lautet: Würden Sie a) den Senat auffordern, die Nichtigkeit der Verträge aufgrund der Verletzung des parlamentarischen Budgetrechts gerichtlich durchzusetzen und b) im Fall der Unterlassung ein Organstreitverfahren gegen den neuen Senat einleiten?
Mit Spannung erwarte ich Ihre Antwort!