Und noch ein weiteres Indiz, das es beim Mieten-Volksbegehren nur um eines geht: Aufmerksamkeit zu erregen: In dem oben zitierten Beschluss des Volksbegehrens „wird der Senat aufgefordert zur Erarbeitung eines Gesetzes“. Nach dem Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (AbstG) ist das Berliner Abgeordnetenhaus aufgefordert, zu entscheiden, ob es das Anliegen des Volksbegehrens inhaltlich im wesentlichen übernimmt. Daher stellt sich auch die verfahrenstechnisch relevante Frage, warum die Initiatoren nicht gleich das Abgeordnetenhaus – auch als den „obersten Souverän“ der repräsentativen Demokratie – aufgefordert haben, ein Gesetz zu erarbeiten? Die Antwort ist einfach: Der Senat kann seine geheime Hinterzimmerpolitik fortsetzen und dabei vor allem für eines „sorgen“: Dass die private Wohnungswirtschaft auch weiterhin ihren Schnitt macht. Denn eines haben wir aus der Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe gelernt:
Auch ein rot-roter Senat hat nichts unternommen, um sich für eine kostengünstige Rekommunalisierung der Wasserbetriebe einzusetzen. Im Gegenteil: Der Forderung nach dem ersten erfolgreichen Volksentscheid in Berlin, die offengelegten Teilprivatisierungsverträge dem Berliner Verfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen, haben sich Senat und das Abgeordnetenhaus vehement widersetzt. Und so wundert es nicht, dass die Wasserbetriebe nicht kostengünstig sondern „investorenfreundlich“ rekommunalisiert worden sind. Da ist es schon ein schlechter Witz, wenn der Fraktionsvorsitzende der LINKEn auf einer Veranstaltung tönt, er mache sich um die Finanzierung keine Sorgen und in diesem Kontext auch noch auf die Wasserbetriebe verweist (O-Ton Udo Wolf 2:44 Min)!
Warum sollte der Senat nicht ähnliche Rahmenbedingungen auch beim Mietendeckel vereinbart haben? Übrigens hat der Geschäftsführer der Deutschen Wohnen auf einer Veranstaltung der Berliner Morgenpost durchblicken lassen, dass auch auf Bundesebene ähnliche Vereinbarungen geschlossen worden sind, die einen Enteignungsversuch zum Scheitern verurteilen (O-Ton Zahn 2:04 Min.).