Erinnern Sie sich an jenen Fall, als vor 12 Jahren ein Mitarbeiter der EU-Kommission Mißbrauchsfälle innerhab seiner Behörde ans Tageslicht bringen wollte? Guido Strack informierte Olaf, die europäische Behörde für Betrugsbekämpfung, über Missstände in seiner Dienststelle, nachdem wenige Wochen zuvor die EU-Kommission ihre Beamten zur Meldung von finanziellen Unregelmäßigkeiten verpflichtet und ihnen Schutz vor Repressalien zugesichert hatte! Doch die Antikorruptionsstelle Olaf zeigte nur geringes Interesse und stellte den Fall ein. Für Guido Strack begann ein Spießroutenlauf, angefangen vom Ende seiner beruflichen Laufbahn bis hin zu dauerhaftem Mobbing. Die mangelhafte Praxis des Whistleblowings in EU-Behörden bestätigt auch ein Gutachten der Unternehmensberatung PricewaterhouseCoopers (PwC). Das traurige Ergebnis: Wer auf Missstände hinweist, riskiert Job und Gesundheit und endet als Frühpensionär. Landet ein Fall vor Gericht, dann beschäftigen sich die Richter fast ausschließlich mit Verfahrensfragen. Die Aufklärungsquote ist gering. Gerade vor diesem Hintergrund sind die „zurückhaltenden“ Positionierung von Valerie Holsboer, Christoph Kleinmann und leider auch von Andreas Splanemann (ver.di) im Marktplatz-Gespräch des dlf über Whistleblower weder nachvollziehbar, noch akzeptabel, noch hinnehmbar. Wo betrieblich unhaltbare Misstände auftreten, sind diese schonungslos zu veröffentlichen und die Hinweisgeber sind zu belohnen und zu befördern, denn wir brauchen keine Duckmäuser und Angsthasen, sondern Arbeitnehmer mit aufrechtem Gang. Ob die Große Koalition endlich ein Whistleblower-Schutzgesetz auf den Weg bringen wird, das diesen Namen auch verdient? Es ist wohl eher mit dem Gegenteil zu rechnen. Dass es auch anders geht, beweist jeden Tag die freigestellte Jobcenter-Mitarbeiterin Inge Hanemann mit ihrer Transparenzoffensive „http://altonabloggt.wordpress.com/„. Und ob es Zufall ist, dass gerade heute, am 1. Dezember, der dlf an Dietrich Bonhoeffer und die Schule der Empörung erinnert? Einige mögen einwenden, dass doch zu unterscheiden ist, zwischen dem Widerstand im Nationalsozialismus und der heutigen Zeit. Dem ist entgegen zu halten, dass Freiheit ein absolutes Gut ist – und wenn der Betriebsfrieden nur gewahrt werden kann, wenn unhaltbare Misstände zu Lasten und zum Schaden Dritter unter den Teppich gekehrt werden, und Hinweisgeber gemobbt und gebrochen werden, dann sollten diese Bedenkenträger ihre „Abwägungsvorbehalte“ nicht länger am eigenen Nutzen ausrichten. Und seien wir ehrlich: Ob es das Arbeitsleben oder das viel gerühmte ehrenamtliche Engagement betrifft: Hinweisgeber und Regeln zu einer umfassenden Transparenz sind sowohl im Arbeitsleben wie im Bereich des außerparlamentarischen Protests unumgänglich. Das beweist der erste und bisher einzige, erfolgreiche Volksentscheid in Berlin. Oder finden Sie es nicht auch sehr merkwürdig, dass nach der Offenlegung der geheimen Wasserprivatisierungsverträge weder der eine noch der andere Wassertisch die Klageschrift gegen diese Verträge veröffentlicht??? Und dass sich diese Geheimniskrämer ausgerechnet jetzt zu Wort melden, um die Wasserbetriebe zu demokratisieren, erscheint als schlechter Witz. Statt SIe zu bevormunden und Ihnen Informationen vorzuenthalten, haben die Wasserbürger umgehend auf die Organklage hingewiesen (LINK).
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