25.9.2013. Das OLG Düsseldorf hat heute in einer mündlichen Anhörung den Einspruch der Berliner Wasserbetriebe gegen die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts vom 5. Juni 2012 abgeschmettert. Die Urteilsverkündung erfolgt am 22. Januar 2014.
Da es sich bei den Berliner Wassertarifen um Preise mit erheblichen Spielräumen in der Kalkulation und nicht um Gebühren handelt, bestehe an der Zuständigkeit des Bundeskartellamts kein Zweifel. Die Richter des OLG bezeichneten die kalkulatorischen Kosten als „undurchsichtig“.
„Grund zum Juben bestehe freilich nicht“, so Thomas Rudek, Verfasser und Sprecher des Volksentscheids zur Offenlegung der Berliner Wasser-Verträge: „Zum einen bezieht sich die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts leider nur auf die Trinkwasserpreise. Weder unterliegen die Niederschlagstarife noch die Abwasserpreise der kartellrechtlichen Prüfung, und gerade bei diesen Kostenstellen werden die Berliner besonders zur Kasse gebeten.“ Die Volljuristin Sabine Finkenthei vom „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“ ist erfreut, dass die Richter sich auch zu den kalkulatorischen Kosten geäußert haben: „Diese Kostenstelle ist in Berlin besonders hoch. Auf den Gesamtwasserpreis bezogen belief sich der Anteil in den vergangen Jahren auf über 40 Prozent“, so Finkenthei.