Sie erinnern sich: Nach einjähriger Arbeit hat der Sonderausschuss zur Prüfung der ursprünglich geheimen Teilprivatisierungsverträge einen Abschlussbericht vorgelegt, in dem allerlei steht, nur eines nicht: Die Wege, die möglich sind, um die Teilprivatisierungsverträge gerichtlich anzufechten. Daraufhin hat Rechtsanwalt Olav Sydow vom „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“ (AKJ) eine Stellungnahme geschrieben und darum gebeten, dass der Abschlussbericht ergänzt werden soll, bevor dieser diskutiert wird. Diesem Ansinnen wurde nicht entsprochen, worauf hin Alexander Kraus vom Bund der Steuerzahler Berlin, Herr Ohm (Geschäftsführer vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer), Stefan Richter (Geschäftsführer der Grünen Liga Berlin), der Schriftsteller und Preisträger Ingo Schulze, die Juristin Sabine Finkenthei und Rechtsanwalt Olav Sydow vom AKJ an alle Abgeordneten einen Brief auf den Weg gebracht haben, um noch einmal unmissverständlich auf die Vorteile einer Organklage vor dem Verfassungsgericht zu verweisen. Gleichzeitig wurde auch noch eimal das Angebot von Rechtsanwalt Olav Sydow bekräftigt, die Klage ohne jedes Prozesskostenrisiko zu vertreten. Wenngleich all diese wichtigen Informationen nicht einmal ansatzweise im Abschlussbericht des Sonderausschusses erwähnt worden sind, so hatten wir doch die Hoffnung, dass der ein oder die andere Abgeordnete die Diskussion im Abgeordnetenhaus am 17. Januar nutzen werden, um auf diese Möglichkeiten hinzuweisen oder auf den Brief bzw. die Stellungnahme des AKJ zu verweisen. Zwar versuchte die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen noch, die AKJ-Stellungnahme als Drucksache allen Abgeordneten zuzustellen, scheiterte jedoch an der ignoranten Haltung der Parlamentsverwaltung. Frau Finkentheis Versuche wurden vom Ausschussbüro des Sonderausschusses abgebügelt. Und ich erhielt von Seiten der parlamentarischen Geschäftsführung der CDU eine Antwort, die unmissverständlich zu erkennen gibt, dass an einer ernsthaften Auseinandersetzung über die Möglichkeiten einer gerichtlichen Prüfung der Verträge kein Interesse besteht.
Von diesen unmittelbaren Reaktionen abgesehen, ist vor allem das Wortprotokoll der Plenardebatte (s.u.) enttäuschend. In diesem Zusammenhang wollen wir daran erinnern, dass a) auch einzelne Abgeordnete der Oppositionsfraktionen von der Möglichkeit der Organklage Gebrauch machen könnten und b) eine Normenkontrollklage, wie sie von verschiedenen Vertretern der Oppositionsfraktionen offensichtlich angestrebt wird, nur gegen ein Gesetz – in diesem Fall gegen das Betriebegesetz – gerichtet ist, nicht aber gegen Verträge. Sollte also eine (erneute) Normenkontrollklage gegen das Betriebgesetz erfolgreich verlaufen, so bleiben die vertraglichen Gewinngarantien für den privaten Anteilseigner VEOLIA bestehen.
Halten wir fest: Wer gegen die vertraglich vereinbarten Gewinngarantien juristisch vorgehen will, der kommt an einer Organklage vor dem Verfassungsgericht nicht vorbei! Hingegen ändert eine Normenkontrollklage gegen das Betriebegesetz nicht das Geringste an den Gewinngarantien und an den anderen Regeln der Teilprivatisierungsverträge (geheime Schiedsverfahren u.a.).
LINK zum Plenarprotokoll des 17. Jan. 2013 (PDF, die „Wasser“-Debatte beginnt ab Seite 82)