Unter dem Titel „Wasserversorgung – Wettbewerb Fehlanzeige“ thematisiert der Journalist Michael Lang die regional unterschiedlichen Trinkwassertarife und verweist in diesem Zusammenhang auf die zentrale Rolle der gegenwärtig laufenden Novellierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettebwerb (8. GWB-Novelle). Die Diskussion um die erheblichen Unterschiede in den Wassertarifen auch innerhalb eines Bundeslandes führen zwangsläufig zu der Frage, warum die Kartellämter nur die TrinkwasserPREISE privatrechtlich organisierter Wasserunternehmen unter die Lupe nehmen können, aber nach dem Kartellrecht keine Möglichkeiten haben, die Gebühren öffentlicher Wasserversorger ins Visier zu nehmen? Ob allerdings der Trinkwasserexperte Professor Karl-Ulrich Rudolph in Anbetracht seiner Vorgeschichte die richtige Auskunftsperson ist, wenn es darum geht, die Frage nach den Ursachen überhöhter Wassertarife glaubhaft zu klären?
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