Wasserbürger Pressemitteilung (17.7.2012)
Wasserbürger fordern: Volksabstimmung über den Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe
Das heutige Vorgehen des Berliner Senats beim Rückkauf der Anteile, die der Energieriese RWE an den Berliner Wasserbetrieben hält, unterläuft den parlamentarischen Prüfauftrag des Volksgesetzes zur Offenlegung der Berliner Wasserverträge. „Wenn Finanzsenator Nußbaum während der Sommerpause Fakten schafft, und mit einem Rückkaufvertrag über 650 Mio. € verschleudert, dann stellt sich die Frage, warum der Sonderausschuss des Parlaments die juristische Prüfung der Wasserverträge noch fortsetzen sollte“, so Thomas Rudek, der Verfasser des Volksgesetzes. Der Sonderausschuss des Abgeordnetenhauses untersucht noch bis zum Ende des Jahres die Teilprivatisierungsverträge. Auf der letzten Ausschusssitzung vor der Sommerpause haben Mitglieder aus dem „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“ (AKJ) dem Sonderausschuss die Ergebnisse ihrer umfassenden Prüfung vorgestellt und auch das Gegengutachten des „Wissenschaftlichen Parlamentarischen Dienstes“ substanziell entkräften können. Sabine Finkenthei, die als Volljuristin den AKJ koordiniert und den Wasser-Volksentscheid von Anfang an begleitet hat, betont die Bedeutung einer juristischen Anfechtung: „Wir haben in dem Leitfaden „Nichtigkeit der Berliner Wasserverträge und ihre Geltendmachung“ aufgezeigt, wie die Abgeordneten mit einer Organklage die Voraussetzungen schaffen können, um die Nichtigkeit der Wasserverträge durchzusetzen. Wenn wir dieses Ziel erreichen, hätten wir wesentlich günstigere Voraussetzungen mit weniger Mitteln die teilprivatisierten Wasserbetriebe zu rekommunalisieren“, so Finkenthei. „Da wir von den hohen Erfolgsaussichten einer Organklage überzeugt sind, hat Rechtsanwalt Olaf Sydow seine Bereitschaft erklärt, für klagewillige Abgeordnete das Verfahren auf Basis eines Erfolgshonorars zu vertreten. Es gibt also keinerlei Kostenrisiko.“
Einen Schritt weiter geht Rudek: „Da der Senat offensichtlich in der Sommerpause Fakten schaffen will und kein Interesse an einer gerichtlichen Vertragsanfechtung erkennen lässt, sollte das Abgeordnetenhaus die Rückkaufpläne unter einen Zustimmungsvorbehalt der Bevölkerung stellen. Das Verfahren ist höchst einfach und unkompliziert: Die Bevölkerung kann im Rahmen eines Referendums darüber abstimmen, ob Sie die gegenwärtige Rückkaufsumme in Höhe von ca. 650 Mio. € für a) angemessen, b) für zu hoch, c) für viel zu hoch oder d) für zu niedrig hält. Mit einem solchen Abstimmungsergebnis hätten die Abgeordneten die Grundlage für ein Enteignungsgesetz. Wir als Wasserbürger sind davon überzeugt, dass die Berliner damit besser fahren, als mit einer Verstaatlichung wie im Fall der EnBW, wo auch 850 Mio. € zu viel gezahlt worden sind“, so Rudek. Auch wenn der Eigentumsschutz im Grundgesetz einen hohen verfassungsrechtlichen Stellenwert genießt, so ist er nicht unantastbar, wie aus Art. 14 Abs. 3 des Grundgesetzes eindeutig hervorgeht. Entscheidend ist das Wohl der Allgemeinheit:
“Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen” (Art. 14 Abs. 3 GG).
Was läge gerade nach dem ersten, erfolgreichen Volksentscheid in Berlin näher, als bei der gerechten Abwägung über Art und Ausmaß der Entschädigung den obersten Souverän, das Volk einzubeziehen?
Rückfragen richten Sie bitte an Thomas Rudek unter 030 / 261 33 89 oder mobil 01578 / 59 261 89