– s. zweiten offenen Brief an Finanzsenator Nußbaum (Link)
– zur kleinen Anfrage von großer Bedeutung von Daniel Buchholz (MdA, SPD) (Link)
Land Berlin verliert teuren Kampf um Wasserbetriebe
340 Millionen Euro muss Berlin an die privaten Anteilseigner RWE und Veolia zahlen. Zu diesem Ergebnis kommt ein geheimes Schiedsgericht.
„Das Land Berlin verliert den teuersten Kampf mit den privaten Anteilseignern der Berliner Wasserbetriebe. Das geheime Schiedsverfahren, in dem die Miteigentümer Veolia und RWE vom Land Berlin 340 Millionen Euro fordern, wird wohl zuungunsten des Senats ausgehen. Das ist nach Informationen aus Regierungskreisen das Fazit einer mündlichen Verhandlung, die das dreiköpfige Schiedsgericht Anfang Juni angesetzt hatte. Demnach tendieren die Juristen in vier von fünf umstrittenen Punkten zu der Rechtsauffassung der privaten Kläger…
Die Abschreibungsregeln wurden geändert
Nachdem das Berliner Verfassungsgericht Teile des Teilprivatisierungsvertrages für nichtig erklärt hatte, hatten sich die privaten Investoren ausbedungen, dass ihnen Nachteile aus diesem Richterspruch auf andere Weise ausgeglichen werden. 2003 kamen dann das Land und die Privaten überein, die Abschreibungsregeln zu ändern. Die Umstellung auf „Wiederbeschaffungszeitwerte“ ist aber interpretierbar, weil man darüber streiten kann, wie viel es kostet, in 50 Jahren eine Rohrleitung zu ersetzen oder ein neues Klärwerk zu bauen. Entsprechend groß waren die Differenzen zwischen Privaten und dem Land. 2008 erwirkten RWE und Veolia eine Neuberechnung und riefen das Schiedsgericht mit ihrer Forderung nach 340 Millionen Euro an…“
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Kritiker fordern Offenlegung des Schiedsverfahrens
Wasserbetriebe: Land und Private streiten um Millionen
„… Nun sind erstmals belastbare Informationen nach außen gedrungen über ein Verfahren, dessen Existenz bis vor drei Jahren in der Öffentlichkeit nicht bekannt war…
Es geht um Rücklagen
Vereinfacht gesagt ist es umstritten, wie viel Geld die BWB für die Wiederbeschaffung von Anlagen zurücklegen muss. Seit der Teilprivatisierung 1999 gehört der Berliner Wasserversorger dem Land Berlin (50,1 Prozent) und den Unternehmen RWE und Veolia (je 24,95 Prozent). 2003 haben sich die Partner auf neue Regeln für Abschreibungen und Rücklagenbildung verständigt. Diese führten dazu, dass die BWB einen größeren Anteil ihrer Gewinne im Unternehmen behalten muss. Jedes Jahr ging es dabei um einen Betrag von rund 40 Millionen Euro. Diese zusätzlichen Reserven haben schon vor rund vier Jahren Begehrlichkeiten bei den privaten Investoren geweckt. RWE und Veolia verlangten, dass ihnen ein Teil der Rücklagen ausbezahlt werden müsste. Der Senat lehnte das ab. Ihren Anspruch leiten die Privaten aus der wohl umstrittensten Klausel der Teilprivatisierungsverträge ab – der Garantie, wonach ihnen das Land Berlin Nachteile ausgleichen müsse, die sich ergeben, weil eine ursprünglich 1999 geplante Begünstigung vom Berliner Verfassungsgerichtshof kassiert worden war.
Die Kritiker der Wasserprivatisierung sind alarmiert. In einem offenen Brief fordert ein Bündnis aus der Bürgerinitiative Berliner Wasserbürger, der Grünen Liga, des Verbandes deutscher Grundstücksnutzer, des Bundes der Steuerzahler und eine Gruppe unabhängiger Juristen Finanzsenator Ulrich Nußbaum auf, den Schiedsspruch und die Hintergründe öffentlich zu machen. Damit sind die Absender etwas voreilig, weil es noch keinen abschließenden Schiedsspruch gibt.“ (Hervorhebung und Verlinkungen durch die Wasserbürger – siehe unten)
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Kommentar Wasserbürger: Es ist die Frage, ob wir „voreilig“ handeln, oder der Senat auf Zeit spielt, um zu verhindern, dass die Europäische Kommission das bereits feststehende Ergebnis des Schiedsverfahrens, den Schiedspruch, zum Gegenstand der laufenden europarechtlichen Prüfung der Teilprivatisierungsverträge erhebt.