Es geht um die gerichtliche Anfechtung der skandalöen Wasserverträge. Aufgrund der außerordentlichen Bedeutung eines Organstreitverfahrens und der hohen Erfolgsaussichten hat sich Rechtsanwalt Olav Sydow schriftlich bereit erklärt, auf Basis eines Erfolgshonorars die Organklage zu erarbeiten. Herr Sydow hatte gemeinsam mit Frau Finkenthei vor dem Sonderausschuss nicht nur den Leitfaden des Arbeitskreises unabhängiger Juristen dargestellt, sondern auch die Argumente des Gegengutachtens vom Wissenschaftlichen Parlamentarischen Dienstes entkräften und widerlegen können.
Mit der vorliegenden schriftlichen Auskunft von Rechtsanwalt Sydow steht fest, dass klagebereite Abgeordnete kein Prozesskostenrisiko im Fall einer Organklage zu tragen haben.
Übrigens: Die Organklage ist natürlich vor allem das schärfste Instrument, das der Opposition zur Verfügung steht. Allerdings vertreten die Wasserbürger die Auffassung, dass in diesem Fall auch die Regierungsfraktionen nicht nur in der Verantwortung, sondern auch in der Pflicht stehen, den Fehler der Teilprivatisierung endlich zu korrigieren! Darum und deshalb sind alle Parlamentarier eingeladen, sich an Rechtsanwalt Sydow zu wenden, um mit einer Organklage die Verletzung des parlamenatrischen Budgetrechts auf der Basis des Leitfadens unabhängiger Juristen vor dem Verfassungsgerichtshof Berlin geltend zu machen!
Hier die Aussage von Rechtsanwalt Sydow im PDF-Format, gerne zum Weiterleiten an alle Parlamentarier und andere Interessierte!
Hier ein aktuelles Interwiew mit Sabine Finkenthei und Rechtsanwalt Sydow auch im PDF-Format