Nach der Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts legt jetzt der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) nach und stellt gegen den Vorstand der Berliner Wasserbetriebe Strafanzeige. Nur zur Erinnerung: Der VDGN hatte nicht nur den Wasser-Volksentscheid von Anfang an unterstützt, sondern bereits erfolgreich Strafanzeige gegen Funktionsträger des BSR-Vorstands gestellt.
„Wer im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge missbräuchlich zu hohe Tarife kalkuliert, muss persönlich strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Daher begrüßen wir als Wasserbürger und ich in meiner Eigenschaft als Verfasser des Volksgesetzes das konsequente juristische Vorgehen des VDGN. Während alle Fraktionen im Abgeordnetenhaus zögern und zaudern, geht der VDGN mit gutem Beispiel voran“, so Thomas Rudek, Verfasser und Urheber des Volksgesetzes.
Die Wasserbürger empfehlen Interessierten zum BSR-Skandal folgendes Interview mit dem VDGN-Präsidenten Peter Ohm.