245 Mio. € sollen die Wasserbetriebe in den nächsten drei Jahren durch eine Senkung der Trinkwasserpreise einsparen – das verlangt das Bundeskartellamt in seiner Preissenkungsverfügung. Doch wer glaubt, dass dadurch die privaten Anteilseigner auf ihre Gewinne verzichten werden, der irrt sich gewaltig. Denn die Gewinnausfallgarantie des Konsortialvertrages ist genauso wenig Bestandteil der kartellrechtlichen Prüfung gewesen wie die 5. Änderungsvereinbarung. Zu befürchten ist, dass die Preissenkungsverfügung zu Lasten des Haushalts und mit einer rigorosen Sparpolitik zu Lasten der Mitarbeiter durchgesetzt werden wird. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Abwassertarife – quasi kompensatorisch – sukzessive angehoben werden. Daher besteht kein Grund für Jubelrufe, im Gegenteil: Solange die vom Volksentscheid intendierte Prüfung und Anfechtung der Verträge nicht in den Mittelpunkt der medialen Berichterstattung gestellt wird, solange besteht leider nicht der geringste Anlass zur Hoffnung.
Auch will (mit Ausnahme der Wasserbürger) niemand den längst überfälligen Tabubruch begehen und die Kernfrage stellen: Warum halten wir bei unserem wichtigsten Grundnahrungsmittel immer noch am Prinzip der Gewinnerwirtschaftung fest. Nur zur Erinnerung: Das Bundeskartellamt will, dass die Wasserpreise in den nächsten 3 Jahren um insgesamt 254 Mio. € sinken sollen! Zum Vergleich: In den letzten 3 Jahren sind 756 Mio. € an Gewinnen ausgeschüttet worden – 756 Mio. €! Wenn wir uns möglicherweise auch über ein neues Volksbegehren bzw. über ein neues Volksgesetz vom Prinzip der Gewinnerwirtschaftung verabschieden, müssten sich a) die Mitarbeiter keine Sorgen machen, das auf ihrem Rücken eingespart werden soll, b) der Wirtschaftsstandort Berlin würde wieder für Gewerbetreibende attraktiver werden, c) die Spielräume für ökologischen Gewässerschutz und ein nachhaltiges Grundwassermanagement (Stichwort „Nasse Keller“) würden verbessert werden und schließlich: Mieter, Eigentümer, Verbraucher würden spürbar entlastet werden – und zwar weit über jene 15 €, die jetzt durch die Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts in „Aussicht“ gestellt werden! Und wer weiß? Vielleicht würde sich auch unser Finanzsenator freuen, wenn der Wirtschaftsstandort an Attraktivität gewinnt.
Thomas Rudek, Verfasser und Urheber des Volksentscheids zur Offenlegung der Wasserverträge