29. Mai, 19.00 Uhr, Nach dem Volksentscheid – Was hat die Offenlegung der Geheimverträge gebracht? in: “Wilma 163” – Wilmersdorfer Str. 163

In der Veranstaltungsreihe „Wirtschaftskriminalität und Korruption“ vom Ökumenischem Zentrum für Umwelt-, Friedens- und Eine-Welt-Arbeit geht es am 29. Mai um den Wasser-Volksentscheid.

„Nach dem Volksentscheid – Was hat die Offenlegung der Geheimverträge gebracht?“
Eine Zwischenbilanz stellt Thomas Rudek, Verfasser und Urheber des Volksgesetzes, vor

Dienstag, 29. Mai, 19.00 Uhr
Veranstaltungsort: “Wilma 163” – Wilmersdorfer Str. 163 – 10585 Berlin-Charlottenburg

Transparenz ist eine wesentliche Voraussetzung nicht nur um Wirtschaftskriminalität zu bekämpfen, sondern auch um die politische Kultur in einem demokratischen Rechtsstaat nicht ins Leere laufen zu lassen. Bürgerpartizipation kann nur gelingen, wenn demokratische Regierungen und Parlamente sich nicht der Geheimhaltung unterwerfen, weil angeblichen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ein höherer Stellenwert eingeräumt wird als dem öffentlichen Informationsinteresse der Bürger, Verbraucher und Steuerzahler.
Mit der Herstellung transparenter Verhältnisse allein ist es nicht getan. Im Gegenteil: Mit der Offenlegung der Geheimverträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe infolge des ersten Volksentscheids begann erst die eigentliche Arbeit. Ein Arbeitskreis unabhängiger Juristen (AKJ), bestehend aus 10 zumeist promovierten Juristen unterschiedlicher Rechtsgebiete, gründete sich kurz nach dem Volksentscheid und erarbeitete über mehrere Monate einen Leitfaden zur Anfechtung der Verträge. Obwohl allen politisch Verantwortlichen im Senat und Abgeordnetenhaus dieser Leitfaden zugestellt worden ist und der AKJ um Gesprächstermine gebeten hat, ist es bisher zu keinen Gesprächen gekommen. Statt die Prüfung und gerichtliche Anfechtung der Verträge voran zu bringen, muss jetzt die Bevölkerung aus der Presse erfahren, dass Finanzsenator Nußbaum sich mit dem privaten Anteilseigner RWE darauf verständigt hat, die RWE-Anteile für 645 Millionen Euro zurückzukaufen – und dass BEVOR die Verträge mit Gewinnausfallgarantien einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt worden sind!!! Der andere Anteilseigner, der internationale Wasserkonzern VEOLIA, sieht sich durch diesen Deal mit einem Machtverlust konfrontiert und will mit einer einstweiligen Verfügung diesen Deal stoppen. Die mündliche Verhandlung Veolia gegen RWE findet am Mittwoch, d.30.5., im Landgericht statt. Über diese aktuellen Entwicklungen und weitere Handlungsoptionen, beispielsweise durch die Einbindung der Piraten und andere zivilgesellschaftliche Organisationen, informiert am Dienstag abend Thomas Rudek. Interessierte sind herzlich willkommen.

Am 12. Juni, 19 Uhr, wird Prof. Elmar Altvater die Vortragsreihe mit dem
Thema „Die Finanzkrise als kriminelles Ereignis“ beenden.

Eine Übersicht über die bisherigen Veranstaltungen zur Vortragsreihe „Wirtschaftskriminalität und Korruption“ finden Interessierte unter

http://www.oekumenischeszentrum.de/

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